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Ausgabe 12 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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<strong>Arzfeld</strong> - 6 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>12</strong>/2013<br />

Unterrichtung der Einwohner<br />

aus der Sitzung des<br />

Ortsgemeinderates Jucken am <strong>12</strong>. März 2013<br />

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß<br />

§ 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2010 ggfls. mit nachträglicher<br />

Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen<br />

oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO<br />

Es gab keine Beanstandungen.<br />

Es ergingen folgende Beschlüsse:<br />

Feststellung Jahresabschluss 2010<br />

Es gab keine Beanstandungen.<br />

Entlastungserteilung<br />

Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

und der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung sowie den Beigeordneten<br />

der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

wurde Entlastung erteilt.<br />

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß<br />

§ 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2011 ggfls. mit nachträglicher<br />

Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen<br />

oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO<br />

Es gab keine Beanstandungen.<br />

Es ergingen folgende Beschlüsse:<br />

Feststellung Jahresabschluss 2011<br />

Es gab keine Beanstandungen.<br />

Entlastungserteilung<br />

Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

und der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung sowie den Beigeordneten<br />

der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

wurde Entlastung erteilt.<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Bau und den Betrieb<br />

von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung<br />

Die Energieversorgung ist bedeutender Teil der öffentlichen<br />

Daseinsvorsorge und als Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts<br />

ausdrücklich verfassungsrechtlich nach Art. 28 Abs.<br />

2 Grundgesetz als ureigenste Aufgabe der Gemeinde geschützt. Die<br />

Gemeinden sind demnach also nicht nur berechtigt, sondern ausdrücklich<br />

verpflichtet, die Versorgung mit Energie für ihr Gebiet zu<br />

regeln.<br />

Nach den Ausführungen von Herrn Dr. Stefan Meiborg bei der<br />

Ortsbürgermeisterbesprechung am 26. September 20<strong>12</strong> sind derzeit<br />

Bestrebungen erkennbar, dass diese Aufgabe der Energieversorgung<br />

auf die Landkreise übergeleitet werden kann, soweit die<br />

Ortsgemeinde diesbezüglich keinerlei Regelung trifft. Nach seiner<br />

Ansicht sollten die Ortsgemeinden durch einen Beitritt zur bestehenden<br />

AöR dokumentieren, dass sie die Aufgabe der Energieversorgung<br />

vor Ort behalten und nicht an den Landkreis abtreten<br />

wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Ortsgemeinde derzeit noch<br />

kein konkretes Projekt in Form einer Anlage zur Energiegewinnung<br />

in die AöR einbringen kann.<br />

Aufgabe der Islek Energie AöR ist gemäß § 2 Absatz 1 der Anstaltssatzung<br />

„der Bau und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung.<br />

Die Energiegewinnung erfolgt für den Bedarf der<br />

Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge“.<br />

Übertragung der Aufgabe der Energieversorgung an die AöR<br />

Der Rat fasste folgenden Beschluss:<br />

Die Aufgabe der Energieversorgung wird an die Islek Energie AöR<br />

übertragen.<br />

Zustimmung zur Satzung der AöR<br />

Der Rat fasste folgenden Beschluss:<br />

Der bestehenden Satzung der Islek Energie AöR wird zugestimmt.<br />

Beitrittsbeschluss zur AöR<br />

Der Rat fasste folgenden Beschluss:<br />

Die Ortsgemeinde beantragt den Beitritt zur Islek Energie AöR ab<br />

dem 1. Januar 2013. Die zuzahlende Stammeinlage in Höhe von 500<br />

€ ist im Nachtragshaushaltsplan 2013 einzustellen.<br />

Verschiedenes<br />

Ehemaliges Lehrerwohnhaus<br />

Am ehemaligen Lehrerwohnhaus sind Anstreicharbeiten und eventuell<br />

auch energetische Ergänzungsmaßnahmen notwendig.<br />

Ortsbürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, Vorschläge<br />

mit Kostenschätzungen vorzulegen.<br />

<br />

Ortsbürgermeister: Norbert Tautges, Tel. 06559/900400<br />

www.kesfeld.de<br />

Aktion „Saubere Landschaft“<br />

Die Ortsgemeinde führt am Samstag, den 23. März 2013 die Aktion<br />

„Saubere Landschaft“ durch. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus.<br />

Zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen<br />

und Bürgern besonders die Jugendlichen und Kinder der Ortsgemeinde<br />

aufgerufen.<br />

Im Anschluss an die Aktion wird ein kleiner Imbiss gereicht.<br />

Aktion „Saubere Landschaft“<br />

verbunden mit der Aktion<br />

„Sauberes Dorfgemeinschaftshaus“<br />

Am Samstag, den 23. März 2013, findet in Lambertsberg die Aktion<br />

„Saubere Landschaft“ statt. Treffpunkt ist um 09.00 Uhr beim Dorfgemeinschaftshaus.<br />

Zur Säuberung von Wald, Flur und Ortslage sind alle Bürgerinnen<br />

und Bürger der Gemeinde Lambertsberg und ganz besonders Kinder<br />

und Jugendliche herzlich zur Mithilfe eingeladen. Diejenigen, die<br />

hierbei helfen wollen, bitten wir freundlichst darum, Warnwesten zu<br />

tragen. Wie im Vorjahr wollen wir die Aktion „Saubere Landschaft“<br />

um die Aktion „Sauberes Dorfgemeinschaftshaus“ erweitern. Es ist<br />

vorgesehen, dass am gleichen Tag ab 09.00 Uhr eine Generalreinigung<br />

des Dorfgemeinschaftshauses vorgenommen wird. Auch hier<br />

sind wir auf die Mithilfe der Lambertsberger Bürgerinnen und Bürger<br />

sowie Vereinsmitglieder angewiesen und laden alle Freiwilligen<br />

hierzu ein. Des Weiteren wird an diesem Tag die Dacheindeckung<br />

am Anbau beim DHG vorgenommen. Auch für diese Arbeiten werden<br />

noch Freiwillige gesucht.<br />

Im Anschluss an die Säuberung der Landschaft und des Dorfgemeinschaftshauses<br />

laden die Ortsgemeinde sowie die beteiligten<br />

Vereine Förderverein Gemeinde Lambertsberg und Heimatverein<br />

Lambertsberg alle Teilnehmer zum einem gemütlichen Beisammensein<br />

mit Imbiss und Umtrunk ein.<br />

Lauperath<br />

Ortsbürgermeister: Walter Thielen, Tel. 06554/<strong>12</strong>84<br />

www.lauperath.de<br />

Jagdgenossenschaft Lauperath<br />

Bekanntmachung<br />

Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Lauperath vom 4. März 2013 liegt entsprechend den satzungsgemäßen<br />

Bestimmungen in der Zeit vom<br />

25.03. bis 08.04.2013<br />

täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden<br />

Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.<br />

54649 Lauperath, 11. März 2013<br />

Ludwig Hermes, Jagdvorsteher<br />

Lünebach und<br />

Strickscheid<br />

Jagdgenossenschaft Lünebach/Strickscheid<br />

Bekanntmachung<br />

Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Lünebach/Strickscheid vom 20. Februar 2013 liegt entsprechend<br />

den satzungsgemäßen Bestimmungen in der Zeit vom<br />

25.03. bis 08.04.2013<br />

täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden<br />

Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.<br />

54597 Strickscheid, 11. März 2013<br />

Albert Thiex, Jagdvorsteher

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