salach blättl e
salach blättl e
salach blättl e
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Wasch- und Putzwasser:<br />
nicht in den Gully<br />
Aus gegebenem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass Putzwasser oder<br />
Autowaschwasser nicht über die Straßeneinläufe (Gully) entsorgt werden darf.<br />
Friesenried und Blöcktach haben beim Kanal ein sogenanntes Trennsystem, das<br />
heißt, alles was im Haus in den Abfluss kommt, läuft zur Kläranlage und wird<br />
dort gereinigt. Alles was auf den Straßen in die Gullys läuft, geht über den Regenwasserkanal<br />
ungereinigt in den Bach. Um unsere Umwelt und die Bachläufe<br />
zu schonen, sollte also das Putzwasser nicht im Straßengully, sondern über die<br />
Kanalisation entsorgt werden.<br />
Bürgerversammlung<br />
Die letzte Bürgerversammlung fand im April 2012 mit der Verabschiedung<br />
von Wolfgang Gerum als Bürgermeister statt. Die diesjährige Bürgerversammlung<br />
wird auch wieder im April stattfinden, Ort und Termin werden noch gesondert<br />
bekannt gegeben.<br />
S chöffen:<br />
Bewerbung für die Vorschlagsliste<br />
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 wieder die Wahl der<br />
Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet,<br />
aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten<br />
Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.<br />
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern<br />
des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.<br />
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit,<br />
Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit<br />
und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es<br />
kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit<br />
ausgeübt werden.<br />
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben.<br />
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich bis zum 15. April 2013 an die Gemeinde<br />
oder die VG.<br />
9