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Allgemeine Bedingungen für die Sorglos-Rente der VPV ...

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Sorglos</strong>-<strong>Rente</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>VPV</strong> LEBENSVERSICHERUNGS-AG<br />

§ 13<br />

Was geschieht, wenn ein Beitrag nicht rechtzeitig eingezogen werden kann?<br />

(1) Für <strong>die</strong> Rechtzeitigkeit <strong>der</strong> Beitragszahlung genügt es, wenn <strong>der</strong> Beitrag zu dem im Versicherungsschein<br />

angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung<br />

nicht wi<strong>der</strong>sprechen. Konnte <strong>der</strong> fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen<br />

werden, ist <strong>die</strong> Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer<br />

schriftlichen Zahlungsauffor<strong>der</strong>ung erfolgt.<br />

(2) Wenn <strong>der</strong> Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig eingezogen werden kann, können wir vom Vertrag<br />

zurücktreten. Es gilt als Rücktritt, wenn wir unseren Anspruch auf den Einlösungsbeitrag nicht innerhalb<br />

von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen. Bei einem Rücktritt<br />

können wir von Ihnen <strong>die</strong> Kosten <strong>der</strong> zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchungen<br />

verlangen.<br />

(3) Wenn ein Folgebeitrag, den Sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig<br />

eingezogen werden kann, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung. Darin<br />

setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand<br />

nicht innerhalb <strong>der</strong> gesetzten Frist, so entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auf <strong>die</strong>se Rechtsfolgen<br />

werden wir Sie in <strong>der</strong> Mahnung ausdrücklich hinweisen.<br />

§ 14<br />

Wie können Sie Ihre Fonds wechseln?<br />

Nach Ablauf von 18 Monaten ab Beginn des Versicherungsvertrags (Wartefrist) können Sie bis<br />

einschließlich am drittletzten Werktag eines jeden Monats Ihre Anlagestrategie mit Wirkung zum<br />

Folgemonat än<strong>der</strong>n. Die Kosten hier<strong>für</strong> sind in § 21 geregelt.<br />

Sie können beantragen, dass <strong>der</strong> Beitrag ab dem folgenden Monat in an<strong>der</strong>e von uns angebotene<br />

Fonds angelegt wird (”switchen”). Beim Switchen ist darauf zu achten, dass bei <strong>der</strong> neuen Aufteilung<br />

mindestens 20 % des Beitrags auf jeden durch den Beitrag be<strong>die</strong>nten Fonds entfällt, wobei <strong>der</strong><br />

Prozentsatz jeweils ganzzahlig sein muss.<br />

Sie können weiterhin beantragen, dass das vorhandene Fondsguthaben zu Beginn des folgenden<br />

Monats vollständig o<strong>der</strong> teilweise in einen an<strong>der</strong>en o<strong>der</strong> mehrere an<strong>der</strong>e von uns angebotene Fonds<br />

übertragen wird (”shiften”). Beim Shiften wird immer <strong>der</strong> Eurowert des zu übertragenden<br />

Fondsguthabens unter Berücksichtigung des Wertanteils <strong>der</strong> Fondsanteile ermittelt und in Fondsanteile<br />

<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Fonds angelegt. Die Wertermittlung des zu übertragenden Fondsguthabens erfolgt zum<br />

selben Bewertungsstichtag, <strong>der</strong> auch <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Fondsanteile <strong>der</strong> Fonds, auf <strong>die</strong><br />

<strong>der</strong> Eurowert des Fondsguthabens übertragen werden soll, zugrunde gelegt wird. Bewertungsstichtag<br />

ist <strong>der</strong> erste Börsentag des von Ihnen gewünschten Monats des Wechsels.<br />

Bei einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren kann in den letzten 5 Jahren <strong>der</strong> beantragten<br />

Aufschubzeit auf Wunsch ein kostenloses Ablaufmanagement durchgeführt werden. Dabei wird das<br />

Fondsvermögen planmäßig in sicherere Geldanlagen umgeschichtet. Durch von Ihnen ausgeübtes<br />

Shiften und Switchen wird das Ablaufmanagement abgebrochen.<br />

§ 15<br />

Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen o<strong>der</strong> beitragsfrei stellen?<br />

Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes<br />

(1) Sie können Ihre Versicherung je<strong>der</strong>zeit - jedoch nur vor dem vereinbarten <strong>Rente</strong>nzahlungsbeginn<br />

- zum Schluss einer Versicherungsperiode schriftlich kündigen.<br />

Stand: 21.02.2007 Seite: 12/17

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