Allgemeine Bedingungen für die Sorglos-Rente der VPV ...
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Sorglos</strong>-<strong>Rente</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>VPV</strong> LEBENSVERSICHERUNGS-AG<br />
Sie bis zum Beginn <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nzahlung weitere Beiträge in unverän<strong>der</strong>ter Höhe zur Erhöhung <strong>der</strong><br />
Altersrente leisten.<br />
Zusätzlich kann <strong>die</strong> <strong>Rente</strong> sowohl vor als auch während <strong>der</strong> Abrufphase je<strong>der</strong>zeit mit einer Frist<br />
von drei Monaten zum jeweils Monatsersten abgerufen werden. Ein Abruf <strong>der</strong> <strong>Rente</strong> ist nur bei<br />
Erreichen einer Mindestjahresrente von 600 € möglich. Eine weitere Beitragszahlung wird, sofern<br />
nicht bereits geschehen, bei <strong>Rente</strong>nabruf eingestellt.<br />
Die Höhe <strong>der</strong> <strong>Rente</strong> wird mit den zu <strong>Rente</strong>nbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen (insbeson<strong>der</strong>e<br />
Zins und Sterblichkeit) aus dem zu Beginn <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nzahlung vorhandenen Wert des<br />
Fondsguthabens abzüglich eines als angemessen angesehenen Stornoabzugs nach §15 Abs. 2<br />
Satz 3 bestimmt. In den folgenden Fällen erfolgt kein Stornoabzug:<br />
- in den letzten fünf Jahren <strong>der</strong> regulären Aufschubzeit ab dem erreichten Alter von 60 Jahren,<br />
- in <strong>der</strong> Abrufphase o<strong>der</strong><br />
- wenn <strong>die</strong> zurückgelegte Aufschubzeit mindestens zwölf Jahre betragen hat.<br />
Bei Än<strong>der</strong>ung des <strong>Rente</strong>nbeginns bleibt <strong>die</strong> vereinbarte <strong>Rente</strong>ngarantiezeit erhalten, sofern <strong>die</strong><br />
höchstzulässige <strong>Rente</strong>ngarantiezeit nicht aufgrund eines hinausgeschobenen Beginns <strong>der</strong><br />
<strong>Rente</strong>nzahlung überschritten wird. Die höchstzulässige <strong>Rente</strong>ngarantiezeit ist abhängig von Ihrem<br />
Alter bei <strong>Rente</strong>nbeginn und bemisst sich nach folgen<strong>der</strong> Tabelle:<br />
<strong>Rente</strong>nbeginnalter höchstzulässige <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
bis 60 20 Jahre<br />
61 bis 70 15 Jahre<br />
71 bis 80 10 Jahre<br />
81 bis 85 5 Jahre<br />
(8) Anstelle <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nzahlungen leisten wir zum ersten Fälligkeitstag <strong>der</strong> vereinbarten <strong>Rente</strong> o<strong>der</strong><br />
während <strong>der</strong> Abrufphase zum Jahrestag des Versicherungsbeginns eine Kapitalabfindung, wenn<br />
uns ein Antrag auf Kapitalabfindung spätestens drei Monate vor dem Fälligkeitstag <strong>der</strong> <strong>Rente</strong><br />
zugegangen ist und wenn <strong>die</strong> versicherte Person <strong>die</strong>sen Termin erlebt (Kapitalwahlrecht).<br />
(9) Ab Beginn <strong>der</strong> Versicherung, o<strong>der</strong> auch nachträglich, kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundphase bis zum vereinbarten<br />
Beginn <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nzahlung eine garantierte Mindesttodesfallsumme in beliebiger Höhe versichert<br />
werden. Stirbt <strong>der</strong> Versicherte innerhalb <strong>der</strong> Grundphase, so wird <strong>der</strong> größere Betrag aus<br />
vorhandenem Fondsguthaben und <strong>der</strong> versicherten garantierten Mindesttodesfallsumme gezahlt.<br />
Während <strong>der</strong> Abrufphase zahlen wir im Todesfall das vorhandene Fondsguthaben.<br />
Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes des Fondsguthabens legen wir den ersten Börsentag nach<br />
Eingang des Totenscheins/<strong>der</strong> Sterbeurkunde zugrunde.<br />
(10) Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung <strong>die</strong>nt <strong>der</strong> Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos.<br />
Im Falle <strong>der</strong> Berufsunfähigkeit befreit Sie <strong>die</strong> Berufsunfähigkeitsversicherung von <strong>der</strong><br />
Zahlung des gesamten Beitrags und es wird eine Berufsunfähigkeitsrente, sofern vereinbart,<br />
gezahlt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung endet mit dem vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn, bei vorherigem<br />
Abruf <strong>der</strong> <strong>Rente</strong> mit Beginn <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nzahlung, spätestens aber mit Erreichen des 65.<br />
Lebensjahres. Die Produktbeschreibung und sonstige Einzelheiten können den <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Bedingungen</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur <strong>Sorglos</strong>-<strong>Rente</strong> <strong>der</strong> <strong>VPV</strong> entnommen<br />
werden.<br />
(11) Eine eingeschlossene Unfalltodversicherung <strong>die</strong>nt <strong>der</strong> finanziellen Absicherung bei Tod in Folge<br />
eines Unfalls. Wir zahlen <strong>die</strong> vereinbarte Unfalltodversicherungssumme, wenn <strong>die</strong> versicherte<br />
Person an den Folgen eines Unfalls stirbt. Die Unfalltodversicherung endet mit dem vereinbarten<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn, bei vorherigem Abruf <strong>der</strong> <strong>Rente</strong> mit Beginn <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nzahlung, spätestens aber<br />
mit Erreichen des 65. Lebensjahres. Die Produktbeschreibung und sonstige Einzelheiten können<br />
Stand: 21.02.2007 Seite: 4/17