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Allgemeine Bedingungen für die Sorglos-Rente der VPV ...

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Sorglos</strong>-<strong>Rente</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>VPV</strong> LEBENSVERSICHERUNGS-AG<br />

Sie bis zum Beginn <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nzahlung weitere Beiträge in unverän<strong>der</strong>ter Höhe zur Erhöhung <strong>der</strong><br />

Altersrente leisten.<br />

Zusätzlich kann <strong>die</strong> <strong>Rente</strong> sowohl vor als auch während <strong>der</strong> Abrufphase je<strong>der</strong>zeit mit einer Frist<br />

von drei Monaten zum jeweils Monatsersten abgerufen werden. Ein Abruf <strong>der</strong> <strong>Rente</strong> ist nur bei<br />

Erreichen einer Mindestjahresrente von 600 € möglich. Eine weitere Beitragszahlung wird, sofern<br />

nicht bereits geschehen, bei <strong>Rente</strong>nabruf eingestellt.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> <strong>Rente</strong> wird mit den zu <strong>Rente</strong>nbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Zins und Sterblichkeit) aus dem zu Beginn <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nzahlung vorhandenen Wert des<br />

Fondsguthabens abzüglich eines als angemessen angesehenen Stornoabzugs nach §15 Abs. 2<br />

Satz 3 bestimmt. In den folgenden Fällen erfolgt kein Stornoabzug:<br />

- in den letzten fünf Jahren <strong>der</strong> regulären Aufschubzeit ab dem erreichten Alter von 60 Jahren,<br />

- in <strong>der</strong> Abrufphase o<strong>der</strong><br />

- wenn <strong>die</strong> zurückgelegte Aufschubzeit mindestens zwölf Jahre betragen hat.<br />

Bei Än<strong>der</strong>ung des <strong>Rente</strong>nbeginns bleibt <strong>die</strong> vereinbarte <strong>Rente</strong>ngarantiezeit erhalten, sofern <strong>die</strong><br />

höchstzulässige <strong>Rente</strong>ngarantiezeit nicht aufgrund eines hinausgeschobenen Beginns <strong>der</strong><br />

<strong>Rente</strong>nzahlung überschritten wird. Die höchstzulässige <strong>Rente</strong>ngarantiezeit ist abhängig von Ihrem<br />

Alter bei <strong>Rente</strong>nbeginn und bemisst sich nach folgen<strong>der</strong> Tabelle:<br />

<strong>Rente</strong>nbeginnalter höchstzulässige <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

bis 60 20 Jahre<br />

61 bis 70 15 Jahre<br />

71 bis 80 10 Jahre<br />

81 bis 85 5 Jahre<br />

(8) Anstelle <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nzahlungen leisten wir zum ersten Fälligkeitstag <strong>der</strong> vereinbarten <strong>Rente</strong> o<strong>der</strong><br />

während <strong>der</strong> Abrufphase zum Jahrestag des Versicherungsbeginns eine Kapitalabfindung, wenn<br />

uns ein Antrag auf Kapitalabfindung spätestens drei Monate vor dem Fälligkeitstag <strong>der</strong> <strong>Rente</strong><br />

zugegangen ist und wenn <strong>die</strong> versicherte Person <strong>die</strong>sen Termin erlebt (Kapitalwahlrecht).<br />

(9) Ab Beginn <strong>der</strong> Versicherung, o<strong>der</strong> auch nachträglich, kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundphase bis zum vereinbarten<br />

Beginn <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nzahlung eine garantierte Mindesttodesfallsumme in beliebiger Höhe versichert<br />

werden. Stirbt <strong>der</strong> Versicherte innerhalb <strong>der</strong> Grundphase, so wird <strong>der</strong> größere Betrag aus<br />

vorhandenem Fondsguthaben und <strong>der</strong> versicherten garantierten Mindesttodesfallsumme gezahlt.<br />

Während <strong>der</strong> Abrufphase zahlen wir im Todesfall das vorhandene Fondsguthaben.<br />

Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes des Fondsguthabens legen wir den ersten Börsentag nach<br />

Eingang des Totenscheins/<strong>der</strong> Sterbeurkunde zugrunde.<br />

(10) Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung <strong>die</strong>nt <strong>der</strong> Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos.<br />

Im Falle <strong>der</strong> Berufsunfähigkeit befreit Sie <strong>die</strong> Berufsunfähigkeitsversicherung von <strong>der</strong><br />

Zahlung des gesamten Beitrags und es wird eine Berufsunfähigkeitsrente, sofern vereinbart,<br />

gezahlt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung endet mit dem vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn, bei vorherigem<br />

Abruf <strong>der</strong> <strong>Rente</strong> mit Beginn <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nzahlung, spätestens aber mit Erreichen des 65.<br />

Lebensjahres. Die Produktbeschreibung und sonstige Einzelheiten können den <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Bedingungen</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur <strong>Sorglos</strong>-<strong>Rente</strong> <strong>der</strong> <strong>VPV</strong> entnommen<br />

werden.<br />

(11) Eine eingeschlossene Unfalltodversicherung <strong>die</strong>nt <strong>der</strong> finanziellen Absicherung bei Tod in Folge<br />

eines Unfalls. Wir zahlen <strong>die</strong> vereinbarte Unfalltodversicherungssumme, wenn <strong>die</strong> versicherte<br />

Person an den Folgen eines Unfalls stirbt. Die Unfalltodversicherung endet mit dem vereinbarten<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn, bei vorherigem Abruf <strong>der</strong> <strong>Rente</strong> mit Beginn <strong>der</strong> <strong>Rente</strong>nzahlung, spätestens aber<br />

mit Erreichen des 65. Lebensjahres. Die Produktbeschreibung und sonstige Einzelheiten können<br />

Stand: 21.02.2007 Seite: 4/17

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