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in Noswendel - Wadern

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SEITE 4 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 34/2006<br />

Reisepässe und Bundespersonalausweise<br />

Reisepässe, welche bis zum 04.08.2006, sowie Bundespersonalausweise,<br />

die bis zum 11.08.2006, beantragt wurden, s<strong>in</strong>d<br />

zwischenzeitlich e<strong>in</strong>getroffen. Sie können bei der Stadtverwaltung<br />

<strong>Wadern</strong>, Zimmer 3, <strong>in</strong> Empfang genommen werden. Die noch nicht<br />

abgegebenen alten Bundespersonalausweise sowie die eventuell<br />

ausgestellten vorläufigen Ausweise s<strong>in</strong>d mitzubr<strong>in</strong>gen. Sofern der/<br />

die Antragsteller/-<strong>in</strong> se<strong>in</strong>e/ihre Ausweise nicht selbst entgegennimmt,<br />

kann er/sie e<strong>in</strong>e andere Person gegen Vollmacht mit der<br />

Entgegennahme beauftragen.<br />

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />

Mitteilung an alle Hundehalter<br />

Aus gegebenem Anlass wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass alle <strong>in</strong> der<br />

Stadt <strong>Wadern</strong> gehaltenen Hunde nach der Hundesteuersatzung der<br />

Stadt <strong>Wadern</strong> bei der Stadtverwaltung zur Hundesteuer angemeldet<br />

se<strong>in</strong> müssen. Es muss leider immer wieder festgestellt werden,<br />

dass Hundehalter dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Die Stadt<br />

<strong>Wadern</strong> wird künftig diesbezüglich Kontrollen durchführen. Hundehalter,<br />

die ihren Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet haben,<br />

können lt. § 14 der Hundesteuersatzung mit e<strong>in</strong>er Geldbuße bis 500,-<br />

Euro belegt werden.<br />

Hunde können bei der Stadtverwaltung <strong>Wadern</strong>, Zimmer 28 oder<br />

29, während der üblichen Öffnungszeiten angemeldet werden.<br />

Der Bürgermeister: i. V. Walter Roll<strong>in</strong>ger, Beigeordneter<br />

Öffentliche Mahnung<br />

Am 15.08.2006 war die 3. Rate der Grundsteuern und Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Abgaben sowie der Gewerbesteuer fällig. Die Steuer- und Abgabenpflichtigen<br />

werden aufgefordert, die noch offen stehenden Beträge<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Woche an die Stadtkasse <strong>Wadern</strong> zu zahlen.<br />

S<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der vorgeschriebenen Frist ke<strong>in</strong>e Zahlungen e<strong>in</strong>gegangen,<br />

werden diese im Wege des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens<br />

beigetrieben. Auf die damit verbundene Erhebung der Nebenforderungen<br />

(Säumniszuschläge, Mahn-, Vollstreckungs- und Pfändungsgebühren<br />

etc.) kann auf Grund gesetzlicher Vorschriften nicht<br />

verzichtet werden.<br />

Stadtkasse <strong>Wadern</strong><br />

Sprechtag<br />

der Deutschen Rentenversicherung Saarland<br />

Am Mittwoch, 30.08.2006, f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr<br />

und von 13.30 bis 15.30 Uhr e<strong>in</strong> weiterer Sprechtag bei der Stadtverwaltung<br />

<strong>Wadern</strong> statt.<br />

Term<strong>in</strong>e nur nach telefonischer Vere<strong>in</strong>barung bei Frau Seimetz,<br />

Sozialamt der Stadt <strong>Wadern</strong>, vormittags, Zimmer 53, Tel. (06871)<br />

507-82.<br />

Inbetriebnahme<br />

Hauptsammler Nunkirchen, Lose 4 und 5<br />

Nochmaliger H<strong>in</strong>weis zum Kurzschluss der Hausklärgruben - Die<br />

Lose 4 und 5 des Hauptsammlers 1.2 Nunkirchen verb<strong>in</strong>den die<br />

Ortskanäle aus den Bereichen Im Sell<strong>in</strong>g und Zum Wiesental mit<br />

dem bereits vorhandenen Sammler <strong>in</strong> der Saarbrücker Straße. Diese<br />

beiden Bauabschnitte s<strong>in</strong>d fertig gestellt und wurden <strong>in</strong> Betrieb<br />

genommen.<br />

Die anfallenden Abwässer e<strong>in</strong>es weiteren Teilabschnittes von Nunkirchen<br />

werden jetzt der Kläranlage Büschfeld zugeführt und dort<br />

gere<strong>in</strong>igt.<br />

Somit ist die Vorbehandlung der häuslichen Abwässer dieser Teilabschnitte<br />

<strong>in</strong> Hausklärgruben nicht mehr erforderlich. Aufgrund der<br />

Satzung der Stadt <strong>Wadern</strong> über die Entwässerung der Grundstücke,<br />

den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren<br />

Benutzung vom 10. Mai 2001 rufe ich alle Anschlussnehmer der<br />

nachfolgend aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitte auf,<br />

ihre Hausklärgruben bis zum 31. August 2006 auf ihre Kosten<br />

mit dem Abwasserkanal kurzzuschließen und somit außer Betrieb<br />

zu setzen:<br />

Am Ahorn<br />

Am Galgenberg (außer Haus Nr. 4)<br />

Im Grüfchen<br />

Neustraße<br />

Newerweg<br />

Oberdorf bis Haus Nr. 51 (außer Haus Nr. 36, Haus Nr. 38, Haus Nr.<br />

42 bis 48, Haus Nr. 50)<br />

Sperberweg<br />

Zum Franzenkreuz

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