in Noswendel - Wadern
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SEITE 4 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 34/2006<br />
Reisepässe und Bundespersonalausweise<br />
Reisepässe, welche bis zum 04.08.2006, sowie Bundespersonalausweise,<br />
die bis zum 11.08.2006, beantragt wurden, s<strong>in</strong>d<br />
zwischenzeitlich e<strong>in</strong>getroffen. Sie können bei der Stadtverwaltung<br />
<strong>Wadern</strong>, Zimmer 3, <strong>in</strong> Empfang genommen werden. Die noch nicht<br />
abgegebenen alten Bundespersonalausweise sowie die eventuell<br />
ausgestellten vorläufigen Ausweise s<strong>in</strong>d mitzubr<strong>in</strong>gen. Sofern der/<br />
die Antragsteller/-<strong>in</strong> se<strong>in</strong>e/ihre Ausweise nicht selbst entgegennimmt,<br />
kann er/sie e<strong>in</strong>e andere Person gegen Vollmacht mit der<br />
Entgegennahme beauftragen.<br />
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />
Mitteilung an alle Hundehalter<br />
Aus gegebenem Anlass wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass alle <strong>in</strong> der<br />
Stadt <strong>Wadern</strong> gehaltenen Hunde nach der Hundesteuersatzung der<br />
Stadt <strong>Wadern</strong> bei der Stadtverwaltung zur Hundesteuer angemeldet<br />
se<strong>in</strong> müssen. Es muss leider immer wieder festgestellt werden,<br />
dass Hundehalter dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Die Stadt<br />
<strong>Wadern</strong> wird künftig diesbezüglich Kontrollen durchführen. Hundehalter,<br />
die ihren Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet haben,<br />
können lt. § 14 der Hundesteuersatzung mit e<strong>in</strong>er Geldbuße bis 500,-<br />
Euro belegt werden.<br />
Hunde können bei der Stadtverwaltung <strong>Wadern</strong>, Zimmer 28 oder<br />
29, während der üblichen Öffnungszeiten angemeldet werden.<br />
Der Bürgermeister: i. V. Walter Roll<strong>in</strong>ger, Beigeordneter<br />
Öffentliche Mahnung<br />
Am 15.08.2006 war die 3. Rate der Grundsteuern und Allgeme<strong>in</strong>en<br />
Abgaben sowie der Gewerbesteuer fällig. Die Steuer- und Abgabenpflichtigen<br />
werden aufgefordert, die noch offen stehenden Beträge<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Woche an die Stadtkasse <strong>Wadern</strong> zu zahlen.<br />
S<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der vorgeschriebenen Frist ke<strong>in</strong>e Zahlungen e<strong>in</strong>gegangen,<br />
werden diese im Wege des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens<br />
beigetrieben. Auf die damit verbundene Erhebung der Nebenforderungen<br />
(Säumniszuschläge, Mahn-, Vollstreckungs- und Pfändungsgebühren<br />
etc.) kann auf Grund gesetzlicher Vorschriften nicht<br />
verzichtet werden.<br />
Stadtkasse <strong>Wadern</strong><br />
Sprechtag<br />
der Deutschen Rentenversicherung Saarland<br />
Am Mittwoch, 30.08.2006, f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr<br />
und von 13.30 bis 15.30 Uhr e<strong>in</strong> weiterer Sprechtag bei der Stadtverwaltung<br />
<strong>Wadern</strong> statt.<br />
Term<strong>in</strong>e nur nach telefonischer Vere<strong>in</strong>barung bei Frau Seimetz,<br />
Sozialamt der Stadt <strong>Wadern</strong>, vormittags, Zimmer 53, Tel. (06871)<br />
507-82.<br />
Inbetriebnahme<br />
Hauptsammler Nunkirchen, Lose 4 und 5<br />
Nochmaliger H<strong>in</strong>weis zum Kurzschluss der Hausklärgruben - Die<br />
Lose 4 und 5 des Hauptsammlers 1.2 Nunkirchen verb<strong>in</strong>den die<br />
Ortskanäle aus den Bereichen Im Sell<strong>in</strong>g und Zum Wiesental mit<br />
dem bereits vorhandenen Sammler <strong>in</strong> der Saarbrücker Straße. Diese<br />
beiden Bauabschnitte s<strong>in</strong>d fertig gestellt und wurden <strong>in</strong> Betrieb<br />
genommen.<br />
Die anfallenden Abwässer e<strong>in</strong>es weiteren Teilabschnittes von Nunkirchen<br />
werden jetzt der Kläranlage Büschfeld zugeführt und dort<br />
gere<strong>in</strong>igt.<br />
Somit ist die Vorbehandlung der häuslichen Abwässer dieser Teilabschnitte<br />
<strong>in</strong> Hausklärgruben nicht mehr erforderlich. Aufgrund der<br />
Satzung der Stadt <strong>Wadern</strong> über die Entwässerung der Grundstücke,<br />
den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren<br />
Benutzung vom 10. Mai 2001 rufe ich alle Anschlussnehmer der<br />
nachfolgend aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitte auf,<br />
ihre Hausklärgruben bis zum 31. August 2006 auf ihre Kosten<br />
mit dem Abwasserkanal kurzzuschließen und somit außer Betrieb<br />
zu setzen:<br />
Am Ahorn<br />
Am Galgenberg (außer Haus Nr. 4)<br />
Im Grüfchen<br />
Neustraße<br />
Newerweg<br />
Oberdorf bis Haus Nr. 51 (außer Haus Nr. 36, Haus Nr. 38, Haus Nr.<br />
42 bis 48, Haus Nr. 50)<br />
Sperberweg<br />
Zum Franzenkreuz