Kinderkrippe - Stadt Weilheim an der Teck
Kinderkrippe - Stadt Weilheim an der Teck
Kinderkrippe - Stadt Weilheim an der Teck
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<strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong><br />
Informationen für alle Eltern/Erziehungsberechtigten<br />
zu den einkommensabhängigen <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong>ngebühren<br />
Sehr geehrte Eltern,<br />
Rathaus Marktplatz 6<br />
73235 <strong>Weilheim</strong> a.d. <strong>Teck</strong><br />
L<strong>an</strong>dkreis Esslingen<br />
www.weilheim-teck.de<br />
Sprechzeiten:<br />
Montag 7.30 - 12.30 Uhr<br />
Dienstag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr<br />
Bürgermeisteramt<br />
St<strong>an</strong>d April 2010<br />
wie Ihnen bestimmt aus verschiedenen Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt<br />
bek<strong>an</strong>nt ist, soll die neue <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong>, Lerchenstraße 42, Mitte September 2010<br />
ihren Betrieb aufnehmen.<br />
In die <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> können Kin<strong>der</strong> im Alter von 1 bis 3 Jahren <strong>an</strong> maximal 5 Tagen in<br />
<strong>der</strong> Woche betreut werden. Alternativ können die Kin<strong>der</strong> auch <strong>an</strong> 3 o<strong>der</strong> 2 Tagen in<br />
<strong>der</strong> Woche <strong>an</strong>gemeldet werden. Die <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> bietet eine tägliche Betreuungszeit<br />
von 7.00 – 17.00 Uhr.<br />
Da die Kin<strong>der</strong>gartengebühren in <strong>Weilheim</strong> seit 1995 familien- und einkommensabhängig<br />
sind, wird dieses bewährte Gebührensystem auch auf die Krippengebühren<br />
übertragen.<br />
Dies bedeutet, dass die Höhe <strong>der</strong> Krippengebühren sich nicht nur <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
Zahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> einer Familie unter 18 Jahren ausrichtet. Vielmehr wird auch das<br />
Bruttoeinkommen <strong>der</strong> Familie bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> monatlichen Belastung mit<br />
berücksichtigt.<br />
Mit den Elternbeiträgen soll – ebenso wie im Kin<strong>der</strong>gartenbereich – ein Kostendeckungsgrad<br />
von 20 % <strong>der</strong> Betriebskosten in <strong>der</strong> Krippe erreicht werden. Dieses<br />
Ziel wird seit Jahren von den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden<br />
empfohlen.<br />
Bei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Gebühren ist <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at von diesem Kostendeckungsgrad<br />
ausgeg<strong>an</strong>gen. Trotz <strong>der</strong> Betreuungsgebühren wird <strong>der</strong> Abm<strong>an</strong>gel für<br />
jeden (belegten) Krippenplatz für die <strong>Stadt</strong> rund 900 – 1.000 € im Monat betragen<br />
- ein Betrag <strong>der</strong> aus allgemeinen Steuergel<strong>der</strong>n fin<strong>an</strong>ziert werden muss.<br />
Bei den einkommensabhängigen Gebühren sollen alle Eltern/Erziehungsberechtigten<br />
auf den beiliegenden Erhebungsbögen mit Hilfe <strong>der</strong> nachfolgenden<br />
Gebührentabelle im Rahmen <strong>der</strong> "verpflichtenden Selbsteinschätzung" die<br />
Höhe ihrer monatlichen Krippengebühr selbständig festlegen.<br />
Kreissparkasse <strong>Weilheim</strong> Kto. 48 800 736 BLZ 611 500 20<br />
Volksb<strong>an</strong>k Kirchheim-Nü. Kto. 308 333 004 BLZ 612 901 20<br />
Raiffeisenb<strong>an</strong>k <strong>Teck</strong> Kto. 30 730 007 BLZ 612 612 13
2<br />
Es ist nicht erfor<strong>der</strong>lich, diesem Erhebungsbogen Nachweise über Ihr Einkommen<br />
beizufügen. Wir wollen in diesem Zusammenh<strong>an</strong>g aber darauf hinweisen, dass sich<br />
die <strong>Stadt</strong> das Recht einer stichprobenhaften Kontrolle <strong>der</strong> Rückmeldungen vorbehält<br />
und in Zweifelsfällen ggf. Einkommensnachweise <strong>an</strong>for<strong>der</strong>n wird.<br />
Das für die verpflichtende Selbsteinschätzung maßgebliche durchschnittliche<br />
BRUTTO-Monatseinkommen und die daraus resultierende Krippengebühr ist in<br />
dem Auszug <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für<br />
Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen vom 31.03.2010 (§4B) ersichtlich. Bitte beachten Sie, dass<br />
Sie alle Kin<strong>der</strong> Ihrer Familie unter 18 Jahren <strong>an</strong>geben, unabhängig davon ob sie die<br />
<strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> o<strong>der</strong> einen Kin<strong>der</strong>garten <strong>der</strong>zeit besuchen o<strong>der</strong> nicht.<br />
Wir bitten Sie, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbogen<br />
bis spätestens einen MONAT vor Eintritt Ihres Kindes in die <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong><br />
bei uns abzugeben.<br />
Sollten Sie noch Fragen zur Festlegung <strong>der</strong> Krippengebühren haben, steht Ihnen bei<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung Frau Mutschler, Tel. 106-131, Frau Pereira, Tel. 106-132 o<strong>der</strong><br />
Frau Deißler-Völlm, Tel. 106-130, gerne zur Verfügung.<br />
Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass die Höhe <strong>der</strong> Gebühren aus<br />
datenschutzrechtlichen Gründen von <strong>der</strong> Verwaltung und nicht von den Erzieherinnen<br />
festgelegt bzw. überprüft wird. Sie haben aber selbstverständlich die Möglichkeit,<br />
Ihre Erhebungsbögen in <strong>der</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> zur Weiterleitung <strong>an</strong> die Verwaltung<br />
abzugeben.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Joh<strong>an</strong>nes Züfle<br />
Bürgermeister
Informationen aus <strong>der</strong> Benutzungsgebührenordnung für<br />
Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen vom 31.03.2010<br />
(gültig ab 01. Mai 2010):<br />
3<br />
§ 4<br />
Festsetzung <strong>der</strong> Benutzungsgebühren (auszugsweise)<br />
1. – 4. betrifft ausschließlich die Kin<strong>der</strong>gärten.<br />
5. Die Benutzungsgebühr für die Betreuung von Kin<strong>der</strong>n ab einem Jahr in <strong>der</strong><br />
<strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> Lerchenstraße richtet sich nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> unter<br />
18 Jahren einer Familie und dem Bruttoeinkommen im Sinne von Abs. 8.<br />
5.1 Sie beträgt für eine Betreuung von 5 Tagen in <strong>der</strong> Woche:<br />
Bruttoeinkommen<br />
pro Monat r 18 Jahren in <strong>der</strong> Familie<br />
in € 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind<br />
1 bis 1.500 250,00 220,00 180,00 130,00<br />
2 1.501 - 2.000 320,00 250,00 220,00 150,00<br />
3 2.001 - 2.500 390,00 320,00 250,00 170,00<br />
4 2.501 - 3.000 440,00 385,00 290,00 190,00<br />
5 3.001 - 3.750 500,00 430,00 365,00 210,00<br />
6 3.751 - 5.000 550,00 510,00 420,00 250,00<br />
7 über 5.000 610,00 540,00 490,00 290,00<br />
5.2 Sie beträgt für eine Betreuung von 3 Tagen in <strong>der</strong> Woche:<br />
Bruttoeinkommen<br />
pro Monat r 18 Jahren in <strong>der</strong> Familie<br />
in € 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind<br />
1 bis 1.500 150,00 132,00 108,00 78,00<br />
2 1.501 - 2.000 192,00 150,00 132,00 90,00<br />
3 2.001 - 2.500 234,00 192,00 150,00 102,00<br />
4 2.501 - 3.000 264,00 231,00 174,00 114,00<br />
5 3.001 - 3.750 300,00 258,00 219,00 126,00<br />
6 3.751 - 5.000 330,00 306,00 252,00 150,00<br />
7 über 5.000 366,00 324,00 294,00 174,00<br />
5.3 Sie beträgt für eine Betreuung von 2 Tagen in <strong>der</strong> Woche:<br />
Bruttoeinkommen<br />
pro Monat<br />
Kin<strong>der</strong> unter 18 Jahren in <strong>der</strong> Familie<br />
in € 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind<br />
1 bis 1.500 100,00 88,00 72,00 52,00<br />
2 1.501 - 2.000 128,00 100,00 88,00 60,00<br />
3 2.001 - 2.500 156,00 128,00 100,00 68,00<br />
4 2.501 - 3.000 176,00 154,00 116,00 76,00<br />
5 3.001 - 3.750 200,00 172,00 146,00 84,00<br />
6 3.751 - 5.000 220,00 204,00 168,00 100,00<br />
7 über 5.000 244,00 216,00 196,00 116,00
4<br />
6. Besuchen aus einer Familie zwei o<strong>der</strong> mehrere Kin<strong>der</strong> ab drei Jahren<br />
gleichzeitig einen Regelkin<strong>der</strong>garten und/o<strong>der</strong> eine Gruppe mit verlängerten<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, so ist für das erste Kind <strong>der</strong> volle Beitrag zu<br />
bezahlen; für jedes weitere Geschwisterkind reduziert sich <strong>der</strong> Beitrag auf 50 %<br />
<strong>der</strong> Normalgebühr.<br />
7. Für Geschwisterkin<strong>der</strong> unter drei Jahren und für Geschwisterkin<strong>der</strong>, die eine<br />
G<strong>an</strong>ztagesgruppe im Kin<strong>der</strong>garten besuchen, sind die jeweils vollen<br />
Benutzungsgebühren zu bezahlen. Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
8. Maßgebend ist das laufende durchschnittliche Brutto-Monatseinkommen aller<br />
zur Familie gehörenden Personen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Anmeldung für die<br />
Aufnahme in die Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung. Das Brutto-Familieneinkommen ergibt<br />
sich aus <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des<br />
Einkommensteuergesetzes. Dies sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit<br />
- Einkünfte aus L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft<br />
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit<br />
- Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
- sonstige Einkünfte<br />
Mit zu berücksichtigen sind Betriebsrenten, Kr<strong>an</strong>kengeld und Unterhaltszahlungen.<br />
Das Kin<strong>der</strong>geld ist bei <strong>der</strong> Einkommensermittlung nicht zu<br />
berücksichtigen.<br />
Anzurechnen sind auch Einkünfte, die zwar nicht im letzten Monat bezogen<br />
wurden, aber im laufenden Jahr <strong>an</strong>fallen (z.B. Weihnachtsgeld bzw. 13. Gehalt,<br />
Urlaubsgeld u. ä.). Hiervon ist ein Anteil von 1/12 zu berücksichtigen.<br />
Bei Gewerbetreibenden, selbständig Tätigen (freie Berufe) und bei L<strong>an</strong>d- und<br />
Forstwirten ist das maßgebliche Einkommen <strong>der</strong> Gewinn (Anteil 1/12, weitere<br />
Abzüge sind nicht möglich).<br />
Eine Verrechnung mit Verlusten aus <strong>an</strong><strong>der</strong>en Einkunftsarten o<strong>der</strong> mit Verlusten<br />
<strong>an</strong><strong>der</strong>er Familien<strong>an</strong>gehörigen ist nicht zulässig.<br />
9. Maßgeblich ist das Einkommen bei<strong>der</strong> Eltern und <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> unter 18 Jahren.<br />
Bei Lebensgemeinschaften ist das Einkommen des Lebenspartners mit zu<br />
berücksichtigen.<br />
10. Än<strong>der</strong>n sich während <strong>der</strong> Zeit des Besuchs <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung des<br />
Kindes die Familienverhältnisse durch die Geburt eines weiteren Kindes o<strong>der</strong><br />
wird das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen auf Dauer höher o<strong>der</strong><br />
niedriger (z. B. Wegfall bzw. Hinzukommen des Verdienstes eines<br />
Familien<strong>an</strong>gehörigen, Arbeitslosigkeit o<strong>der</strong> längere Kurzarbeit eines<br />
Familien<strong>an</strong>gehörigen, Arbeitsplatzwechsel, Ehescheidung u. ä.) und ergibt sich<br />
dadurch die Einstufung in eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Einkommensgruppe, ist dies <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung mitzuteilen.
5<br />
Die sich daraus ergebende Gebührenän<strong>der</strong>ung wird zum 01. des Folgemonats<br />
wirksam; maßgebend ist <strong>der</strong> Tag <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsmitteilung <strong>an</strong> die <strong>Stadt</strong>.<br />
11. Die Verwaltung k<strong>an</strong>n in Härtefällen o<strong>der</strong> sozialen Notlagen auf Antrag die<br />
Betreuungsgebühren g<strong>an</strong>z o<strong>der</strong> teilweise erlassen.<br />
12. Die Gebührenfestsetzung erfolgt aufgrund einer verpflichtenden<br />
Selbsteinschätzung des Jahres-/Monatsbruttoeinkommens durch den<br />
Gebührenschuldner.<br />
Die <strong>Stadt</strong> behält sich vor, je<strong>der</strong>zeit Stichproben zu machen und die Angaben<br />
<strong>der</strong> Eltern/Erziehungsberechtigten zu überprüfen. Bei offensichtlicher<br />
Unrichtigkeit <strong>der</strong> Angaben bzw. wenn Anhaltspunkte für eine Fehleinstufung<br />
vorliegen, k<strong>an</strong>n sich die <strong>Stadt</strong> Einkommensnachweise vorlegen lassen.<br />
Stellt sich bei einer stichprobenhaften Überprüfung <strong>der</strong> Selbsteinschätzung<br />
<strong>der</strong>en Unrichtigkeit heraus o<strong>der</strong> verweigert <strong>der</strong> Gebührenschuldner seine<br />
Mitarbeit bei <strong>der</strong> Überprüfung durch Vorlage von Einkommensnachweisen, wird<br />
die Benutzungsgebühr für die gesamte Restlaufzeit <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>tagesbetreuung nach <strong>der</strong> höchsten Einkommensstufe festgesetzt.<br />
Gleiches gilt bei Nicht<strong>an</strong>gabe <strong>der</strong> nach Abs. 8 zu berücksichtigenden weiteren<br />
Einkommen.
Anlage 1 Ausfertigung für das Bürgermeisteramt<br />
Name und Anschrift <strong>der</strong> Eltern <strong>Weilheim</strong>, den<br />
o<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten<br />
An die<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Marktplatz 6<br />
73235 <strong>Weilheim</strong><br />
Unser Kind<br />
Verpflichtende Erklärung zur Festsetzung<br />
<strong>der</strong> Krippengebühren<br />
Name Geb.datum<br />
wird ab<br />
die <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> (1 – 3 jährige) im Kin<strong>der</strong>garten Lerchenstraße<br />
5 Tage 3 Tage 2 Tage<br />
in <strong>der</strong> Woche besuchen. An folgenden Tagen<br />
Auflistung aller Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Familie unter 18 Jahren:<br />
Name: geb.am<br />
Name: geb.am<br />
Name: geb.am<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Erläuterungen zur verpflichtenden Selbsteinschätzung und <strong>der</strong> Einkommenstabelle für die<br />
<strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Weilheim</strong> a.d.<strong>Teck</strong> ordne(n) ich/wir mein/unser BRUTTO- Einkommen in folgende<br />
Einkommensgruppe durch Ankreuzen ein<br />
Bitte eines<br />
<strong>an</strong>kreuzen<br />
Gruppe BRUTTO - Einkommen<br />
pro Monat<br />
€<br />
1 bis 1.500<br />
2 1.501 - 2.000<br />
3 2.001 - 2.500<br />
4 2.501 - 3.000<br />
5 3.001 - 3.750<br />
6 3.751 - 5.000<br />
7 über 5.000<br />
Bitte spätestens<br />
1 MONAT<br />
vor Aufnahme<br />
im Rathaus abgeben.<br />
Mo. Di. Mi. Do. Fr.<br />
und verpflichten(n) mich/uns die daraus resultierenden Gebühren für mein/unser(e) Kind(er)<br />
<strong>an</strong> die <strong>Stadt</strong> zu bezahlen. bitte wenden
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Familienverhältnisse (Geburt eines<br />
Kindes) o<strong>der</strong> des monatlichen Familien-Bruttoeinkommens <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
mitzuteilen; soweit sich dadurch die Einstufung in eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Einkommens-/Entgeltgruppe<br />
ergibt.<br />
Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> zu entrichtenden Gebühr wird zum nächstfolgenden Monat<br />
vorgenommen.<br />
Ich/wir bestätige(n) hiermit die Richtigkeit meiner/unserer Angaben zur Festsetzung <strong>der</strong><br />
Gebühren.<br />
Datum: Unterschrift bei<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten:<br />
Ermächtigung zum Einzug <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuungsgebühren<br />
Hiermit ermächtige ich die <strong>Stadt</strong> <strong>Weilheim</strong> wi<strong>der</strong>ruflich die von mir geschuldete monatlich<br />
im voraus zu entrichtende Kin<strong>der</strong>betreuungsgebühr<br />
zu Lasten meines Kontos Nr. BLZ<br />
bei <strong>der</strong><br />
(genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts) (Kontoinhaber)<br />
im Lastschriftverfahren einzuziehen.<br />
Diese Abbuchungsermächtigung umfasst:<br />
a) Die Gebühren für 12 Monate des Kin<strong>der</strong>gartenjahres, also auch für die Ferienmonate.<br />
Dies gilt auch während einer Kr<strong>an</strong>kheit sowie bei längeren Fehlzeiten des Kindes.<br />
b) Die Gebühren für alle im Kin<strong>der</strong>garten/Krippe untergebrachten Kin<strong>der</strong> meiner Familie.<br />
c) Die Gebühren für den Folgemonat, wenn nicht rechtzeitig vor Beginn des neuen<br />
Monats das Kind für immer vom Kin<strong>der</strong>garten/Krippe abgemeldet wird.<br />
d) Die Durchführung <strong>der</strong> Abbuchung zum 1. des Fälligkeitsmonats. Ich verpflichte mich,<br />
zu diesem Abbuchungstermin für ein ausreichendes Guthaben auf dem Konto zu<br />
sorgen.<br />
Datum (Unterschrift lt. B<strong>an</strong>kvollmacht)