14.04.2013 Aufrufe

Kinderkrippe - Stadt Weilheim an der Teck

Kinderkrippe - Stadt Weilheim an der Teck

Kinderkrippe - Stadt Weilheim an der Teck

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong><br />

Informationen für alle Eltern/Erziehungsberechtigten<br />

zu den einkommensabhängigen <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong>ngebühren<br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

Rathaus Marktplatz 6<br />

73235 <strong>Weilheim</strong> a.d. <strong>Teck</strong><br />

L<strong>an</strong>dkreis Esslingen<br />

www.weilheim-teck.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag 7.30 - 12.30 Uhr<br />

Dienstag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr<br />

Bürgermeisteramt<br />

St<strong>an</strong>d April 2010<br />

wie Ihnen bestimmt aus verschiedenen Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt<br />

bek<strong>an</strong>nt ist, soll die neue <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong>, Lerchenstraße 42, Mitte September 2010<br />

ihren Betrieb aufnehmen.<br />

In die <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> können Kin<strong>der</strong> im Alter von 1 bis 3 Jahren <strong>an</strong> maximal 5 Tagen in<br />

<strong>der</strong> Woche betreut werden. Alternativ können die Kin<strong>der</strong> auch <strong>an</strong> 3 o<strong>der</strong> 2 Tagen in<br />

<strong>der</strong> Woche <strong>an</strong>gemeldet werden. Die <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> bietet eine tägliche Betreuungszeit<br />

von 7.00 – 17.00 Uhr.<br />

Da die Kin<strong>der</strong>gartengebühren in <strong>Weilheim</strong> seit 1995 familien- und einkommensabhängig<br />

sind, wird dieses bewährte Gebührensystem auch auf die Krippengebühren<br />

übertragen.<br />

Dies bedeutet, dass die Höhe <strong>der</strong> Krippengebühren sich nicht nur <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Zahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> einer Familie unter 18 Jahren ausrichtet. Vielmehr wird auch das<br />

Bruttoeinkommen <strong>der</strong> Familie bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> monatlichen Belastung mit<br />

berücksichtigt.<br />

Mit den Elternbeiträgen soll – ebenso wie im Kin<strong>der</strong>gartenbereich – ein Kostendeckungsgrad<br />

von 20 % <strong>der</strong> Betriebskosten in <strong>der</strong> Krippe erreicht werden. Dieses<br />

Ziel wird seit Jahren von den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden<br />

empfohlen.<br />

Bei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Gebühren ist <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at von diesem Kostendeckungsgrad<br />

ausgeg<strong>an</strong>gen. Trotz <strong>der</strong> Betreuungsgebühren wird <strong>der</strong> Abm<strong>an</strong>gel für<br />

jeden (belegten) Krippenplatz für die <strong>Stadt</strong> rund 900 – 1.000 € im Monat betragen<br />

- ein Betrag <strong>der</strong> aus allgemeinen Steuergel<strong>der</strong>n fin<strong>an</strong>ziert werden muss.<br />

Bei den einkommensabhängigen Gebühren sollen alle Eltern/Erziehungsberechtigten<br />

auf den beiliegenden Erhebungsbögen mit Hilfe <strong>der</strong> nachfolgenden<br />

Gebührentabelle im Rahmen <strong>der</strong> "verpflichtenden Selbsteinschätzung" die<br />

Höhe ihrer monatlichen Krippengebühr selbständig festlegen.<br />

Kreissparkasse <strong>Weilheim</strong> Kto. 48 800 736 BLZ 611 500 20<br />

Volksb<strong>an</strong>k Kirchheim-Nü. Kto. 308 333 004 BLZ 612 901 20<br />

Raiffeisenb<strong>an</strong>k <strong>Teck</strong> Kto. 30 730 007 BLZ 612 612 13


2<br />

Es ist nicht erfor<strong>der</strong>lich, diesem Erhebungsbogen Nachweise über Ihr Einkommen<br />

beizufügen. Wir wollen in diesem Zusammenh<strong>an</strong>g aber darauf hinweisen, dass sich<br />

die <strong>Stadt</strong> das Recht einer stichprobenhaften Kontrolle <strong>der</strong> Rückmeldungen vorbehält<br />

und in Zweifelsfällen ggf. Einkommensnachweise <strong>an</strong>for<strong>der</strong>n wird.<br />

Das für die verpflichtende Selbsteinschätzung maßgebliche durchschnittliche<br />

BRUTTO-Monatseinkommen und die daraus resultierende Krippengebühr ist in<br />

dem Auszug <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für<br />

Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen vom 31.03.2010 (§4B) ersichtlich. Bitte beachten Sie, dass<br />

Sie alle Kin<strong>der</strong> Ihrer Familie unter 18 Jahren <strong>an</strong>geben, unabhängig davon ob sie die<br />

<strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> o<strong>der</strong> einen Kin<strong>der</strong>garten <strong>der</strong>zeit besuchen o<strong>der</strong> nicht.<br />

Wir bitten Sie, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbogen<br />

bis spätestens einen MONAT vor Eintritt Ihres Kindes in die <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong><br />

bei uns abzugeben.<br />

Sollten Sie noch Fragen zur Festlegung <strong>der</strong> Krippengebühren haben, steht Ihnen bei<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung Frau Mutschler, Tel. 106-131, Frau Pereira, Tel. 106-132 o<strong>der</strong><br />

Frau Deißler-Völlm, Tel. 106-130, gerne zur Verfügung.<br />

Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass die Höhe <strong>der</strong> Gebühren aus<br />

datenschutzrechtlichen Gründen von <strong>der</strong> Verwaltung und nicht von den Erzieherinnen<br />

festgelegt bzw. überprüft wird. Sie haben aber selbstverständlich die Möglichkeit,<br />

Ihre Erhebungsbögen in <strong>der</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> zur Weiterleitung <strong>an</strong> die Verwaltung<br />

abzugeben.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Joh<strong>an</strong>nes Züfle<br />

Bürgermeister


Informationen aus <strong>der</strong> Benutzungsgebührenordnung für<br />

Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen vom 31.03.2010<br />

(gültig ab 01. Mai 2010):<br />

3<br />

§ 4<br />

Festsetzung <strong>der</strong> Benutzungsgebühren (auszugsweise)<br />

1. – 4. betrifft ausschließlich die Kin<strong>der</strong>gärten.<br />

5. Die Benutzungsgebühr für die Betreuung von Kin<strong>der</strong>n ab einem Jahr in <strong>der</strong><br />

<strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> Lerchenstraße richtet sich nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> unter<br />

18 Jahren einer Familie und dem Bruttoeinkommen im Sinne von Abs. 8.<br />

5.1 Sie beträgt für eine Betreuung von 5 Tagen in <strong>der</strong> Woche:<br />

Bruttoeinkommen<br />

pro Monat r 18 Jahren in <strong>der</strong> Familie<br />

in € 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind<br />

1 bis 1.500 250,00 220,00 180,00 130,00<br />

2 1.501 - 2.000 320,00 250,00 220,00 150,00<br />

3 2.001 - 2.500 390,00 320,00 250,00 170,00<br />

4 2.501 - 3.000 440,00 385,00 290,00 190,00<br />

5 3.001 - 3.750 500,00 430,00 365,00 210,00<br />

6 3.751 - 5.000 550,00 510,00 420,00 250,00<br />

7 über 5.000 610,00 540,00 490,00 290,00<br />

5.2 Sie beträgt für eine Betreuung von 3 Tagen in <strong>der</strong> Woche:<br />

Bruttoeinkommen<br />

pro Monat r 18 Jahren in <strong>der</strong> Familie<br />

in € 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind<br />

1 bis 1.500 150,00 132,00 108,00 78,00<br />

2 1.501 - 2.000 192,00 150,00 132,00 90,00<br />

3 2.001 - 2.500 234,00 192,00 150,00 102,00<br />

4 2.501 - 3.000 264,00 231,00 174,00 114,00<br />

5 3.001 - 3.750 300,00 258,00 219,00 126,00<br />

6 3.751 - 5.000 330,00 306,00 252,00 150,00<br />

7 über 5.000 366,00 324,00 294,00 174,00<br />

5.3 Sie beträgt für eine Betreuung von 2 Tagen in <strong>der</strong> Woche:<br />

Bruttoeinkommen<br />

pro Monat<br />

Kin<strong>der</strong> unter 18 Jahren in <strong>der</strong> Familie<br />

in € 1. Kind 2. Kind 3. Kind 4. Kind<br />

1 bis 1.500 100,00 88,00 72,00 52,00<br />

2 1.501 - 2.000 128,00 100,00 88,00 60,00<br />

3 2.001 - 2.500 156,00 128,00 100,00 68,00<br />

4 2.501 - 3.000 176,00 154,00 116,00 76,00<br />

5 3.001 - 3.750 200,00 172,00 146,00 84,00<br />

6 3.751 - 5.000 220,00 204,00 168,00 100,00<br />

7 über 5.000 244,00 216,00 196,00 116,00


4<br />

6. Besuchen aus einer Familie zwei o<strong>der</strong> mehrere Kin<strong>der</strong> ab drei Jahren<br />

gleichzeitig einen Regelkin<strong>der</strong>garten und/o<strong>der</strong> eine Gruppe mit verlängerten<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, so ist für das erste Kind <strong>der</strong> volle Beitrag zu<br />

bezahlen; für jedes weitere Geschwisterkind reduziert sich <strong>der</strong> Beitrag auf 50 %<br />

<strong>der</strong> Normalgebühr.<br />

7. Für Geschwisterkin<strong>der</strong> unter drei Jahren und für Geschwisterkin<strong>der</strong>, die eine<br />

G<strong>an</strong>ztagesgruppe im Kin<strong>der</strong>garten besuchen, sind die jeweils vollen<br />

Benutzungsgebühren zu bezahlen. Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

8. Maßgebend ist das laufende durchschnittliche Brutto-Monatseinkommen aller<br />

zur Familie gehörenden Personen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Anmeldung für die<br />

Aufnahme in die Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung. Das Brutto-Familieneinkommen ergibt<br />

sich aus <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des<br />

Einkommensteuergesetzes. Dies sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />

- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit<br />

- Einkünfte aus L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft<br />

- Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

- Einkünfte aus selbständiger Arbeit<br />

- Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

- sonstige Einkünfte<br />

Mit zu berücksichtigen sind Betriebsrenten, Kr<strong>an</strong>kengeld und Unterhaltszahlungen.<br />

Das Kin<strong>der</strong>geld ist bei <strong>der</strong> Einkommensermittlung nicht zu<br />

berücksichtigen.<br />

Anzurechnen sind auch Einkünfte, die zwar nicht im letzten Monat bezogen<br />

wurden, aber im laufenden Jahr <strong>an</strong>fallen (z.B. Weihnachtsgeld bzw. 13. Gehalt,<br />

Urlaubsgeld u. ä.). Hiervon ist ein Anteil von 1/12 zu berücksichtigen.<br />

Bei Gewerbetreibenden, selbständig Tätigen (freie Berufe) und bei L<strong>an</strong>d- und<br />

Forstwirten ist das maßgebliche Einkommen <strong>der</strong> Gewinn (Anteil 1/12, weitere<br />

Abzüge sind nicht möglich).<br />

Eine Verrechnung mit Verlusten aus <strong>an</strong><strong>der</strong>en Einkunftsarten o<strong>der</strong> mit Verlusten<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>er Familien<strong>an</strong>gehörigen ist nicht zulässig.<br />

9. Maßgeblich ist das Einkommen bei<strong>der</strong> Eltern und <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> unter 18 Jahren.<br />

Bei Lebensgemeinschaften ist das Einkommen des Lebenspartners mit zu<br />

berücksichtigen.<br />

10. Än<strong>der</strong>n sich während <strong>der</strong> Zeit des Besuchs <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung des<br />

Kindes die Familienverhältnisse durch die Geburt eines weiteren Kindes o<strong>der</strong><br />

wird das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen auf Dauer höher o<strong>der</strong><br />

niedriger (z. B. Wegfall bzw. Hinzukommen des Verdienstes eines<br />

Familien<strong>an</strong>gehörigen, Arbeitslosigkeit o<strong>der</strong> längere Kurzarbeit eines<br />

Familien<strong>an</strong>gehörigen, Arbeitsplatzwechsel, Ehescheidung u. ä.) und ergibt sich<br />

dadurch die Einstufung in eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Einkommensgruppe, ist dies <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung mitzuteilen.


5<br />

Die sich daraus ergebende Gebührenän<strong>der</strong>ung wird zum 01. des Folgemonats<br />

wirksam; maßgebend ist <strong>der</strong> Tag <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsmitteilung <strong>an</strong> die <strong>Stadt</strong>.<br />

11. Die Verwaltung k<strong>an</strong>n in Härtefällen o<strong>der</strong> sozialen Notlagen auf Antrag die<br />

Betreuungsgebühren g<strong>an</strong>z o<strong>der</strong> teilweise erlassen.<br />

12. Die Gebührenfestsetzung erfolgt aufgrund einer verpflichtenden<br />

Selbsteinschätzung des Jahres-/Monatsbruttoeinkommens durch den<br />

Gebührenschuldner.<br />

Die <strong>Stadt</strong> behält sich vor, je<strong>der</strong>zeit Stichproben zu machen und die Angaben<br />

<strong>der</strong> Eltern/Erziehungsberechtigten zu überprüfen. Bei offensichtlicher<br />

Unrichtigkeit <strong>der</strong> Angaben bzw. wenn Anhaltspunkte für eine Fehleinstufung<br />

vorliegen, k<strong>an</strong>n sich die <strong>Stadt</strong> Einkommensnachweise vorlegen lassen.<br />

Stellt sich bei einer stichprobenhaften Überprüfung <strong>der</strong> Selbsteinschätzung<br />

<strong>der</strong>en Unrichtigkeit heraus o<strong>der</strong> verweigert <strong>der</strong> Gebührenschuldner seine<br />

Mitarbeit bei <strong>der</strong> Überprüfung durch Vorlage von Einkommensnachweisen, wird<br />

die Benutzungsgebühr für die gesamte Restlaufzeit <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>tagesbetreuung nach <strong>der</strong> höchsten Einkommensstufe festgesetzt.<br />

Gleiches gilt bei Nicht<strong>an</strong>gabe <strong>der</strong> nach Abs. 8 zu berücksichtigenden weiteren<br />

Einkommen.


Anlage 1 Ausfertigung für das Bürgermeisteramt<br />

Name und Anschrift <strong>der</strong> Eltern <strong>Weilheim</strong>, den<br />

o<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten<br />

An die<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Marktplatz 6<br />

73235 <strong>Weilheim</strong><br />

Unser Kind<br />

Verpflichtende Erklärung zur Festsetzung<br />

<strong>der</strong> Krippengebühren<br />

Name Geb.datum<br />

wird ab<br />

die <strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> (1 – 3 jährige) im Kin<strong>der</strong>garten Lerchenstraße<br />

5 Tage 3 Tage 2 Tage<br />

in <strong>der</strong> Woche besuchen. An folgenden Tagen<br />

Auflistung aller Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Familie unter 18 Jahren:<br />

Name: geb.am<br />

Name: geb.am<br />

Name: geb.am<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Erläuterungen zur verpflichtenden Selbsteinschätzung und <strong>der</strong> Einkommenstabelle für die<br />

<strong>Kin<strong>der</strong>krippe</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Weilheim</strong> a.d.<strong>Teck</strong> ordne(n) ich/wir mein/unser BRUTTO- Einkommen in folgende<br />

Einkommensgruppe durch Ankreuzen ein<br />

Bitte eines<br />

<strong>an</strong>kreuzen<br />

Gruppe BRUTTO - Einkommen<br />

pro Monat<br />

€<br />

1 bis 1.500<br />

2 1.501 - 2.000<br />

3 2.001 - 2.500<br />

4 2.501 - 3.000<br />

5 3.001 - 3.750<br />

6 3.751 - 5.000<br />

7 über 5.000<br />

Bitte spätestens<br />

1 MONAT<br />

vor Aufnahme<br />

im Rathaus abgeben.<br />

Mo. Di. Mi. Do. Fr.<br />

und verpflichten(n) mich/uns die daraus resultierenden Gebühren für mein/unser(e) Kind(er)<br />

<strong>an</strong> die <strong>Stadt</strong> zu bezahlen. bitte wenden


Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Familienverhältnisse (Geburt eines<br />

Kindes) o<strong>der</strong> des monatlichen Familien-Bruttoeinkommens <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

mitzuteilen; soweit sich dadurch die Einstufung in eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Einkommens-/Entgeltgruppe<br />

ergibt.<br />

Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> zu entrichtenden Gebühr wird zum nächstfolgenden Monat<br />

vorgenommen.<br />

Ich/wir bestätige(n) hiermit die Richtigkeit meiner/unserer Angaben zur Festsetzung <strong>der</strong><br />

Gebühren.<br />

Datum: Unterschrift bei<strong>der</strong> Erziehungsberechtigten:<br />

Ermächtigung zum Einzug <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuungsgebühren<br />

Hiermit ermächtige ich die <strong>Stadt</strong> <strong>Weilheim</strong> wi<strong>der</strong>ruflich die von mir geschuldete monatlich<br />

im voraus zu entrichtende Kin<strong>der</strong>betreuungsgebühr<br />

zu Lasten meines Kontos Nr. BLZ<br />

bei <strong>der</strong><br />

(genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts) (Kontoinhaber)<br />

im Lastschriftverfahren einzuziehen.<br />

Diese Abbuchungsermächtigung umfasst:<br />

a) Die Gebühren für 12 Monate des Kin<strong>der</strong>gartenjahres, also auch für die Ferienmonate.<br />

Dies gilt auch während einer Kr<strong>an</strong>kheit sowie bei längeren Fehlzeiten des Kindes.<br />

b) Die Gebühren für alle im Kin<strong>der</strong>garten/Krippe untergebrachten Kin<strong>der</strong> meiner Familie.<br />

c) Die Gebühren für den Folgemonat, wenn nicht rechtzeitig vor Beginn des neuen<br />

Monats das Kind für immer vom Kin<strong>der</strong>garten/Krippe abgemeldet wird.<br />

d) Die Durchführung <strong>der</strong> Abbuchung zum 1. des Fälligkeitsmonats. Ich verpflichte mich,<br />

zu diesem Abbuchungstermin für ein ausreichendes Guthaben auf dem Konto zu<br />

sorgen.<br />

Datum (Unterschrift lt. B<strong>an</strong>kvollmacht)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!