Bestattungsgebührenordnung - Stadt Weilheim an der Teck
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4. für die Benutzung <strong>der</strong> Aussegnungshalle<br />
4.1 des Friedhofgebäudes Weinsteige insgesamt 800,00 €<br />
a) für die separate Benutzung <strong>der</strong> Aussegnungshalle 650,00 €<br />
b) für die separate Benutzung einer Leichenzelle in<br />
<strong>der</strong> Aussegnungshalle Weinsteige 200,00 €<br />
c) für die separate Nutzung des Sektionsraumes in <strong>der</strong><br />
Aussegnungshalle Weinsteige 100,00 €<br />
4.2 Beaufsichtigung und Reinigung <strong>der</strong> Leichenzelle<br />
am alten Friedhof 100,00 €<br />
4.3 Leichenhalle Friedhof Hepsisau 465,00 €<br />
5. für sonstige Leistungen<br />
a) für die Mithilfe bei <strong>der</strong> Sektion je Hilfskraft<br />
und Stunde 25,00 €<br />
b) für das Ausgraben, Umbetten o<strong>der</strong> Tieferlegen<br />
von Leichen und Gebeinen 800,00 € - 930,00 €<br />
von Urnen 66,00 €<br />
c) Zuschlag für H<strong>an</strong>daushub 130,00 €<br />
d) Zuschlag für Beerdigungen,<br />
die <strong>an</strong> einem Samstag stattfinden<br />
1. für ein Familien- und Reihengrab 191,00 €<br />
2. für ein Kin<strong>der</strong>grab 104,00 €<br />
3. für ein Urnengrab 66,00 €<br />
4. für die Bestattungsaufsicht 33,00 €<br />
e) für die Beisetzung <strong>der</strong> von auswärts überführten<br />
Gebeine, je nach Größe <strong>der</strong> Gebeinebehälter,<br />
Öffnen und Schließen <strong>der</strong> Gebeineruhestätte 125,00 €<br />
f) für die Bestattung unreifer Leibesfrüchte, Frühgeburten<br />
und Leichenteile, ohne Trauerfeier je Stunde 30,00 €<br />
6. für die Überlassung von Gräbern<br />
a) eines Reihengrabes für Kin<strong>der</strong> bis zu 10 Jahren 250,00 €<br />
b) eines Reihengrabes für Erwachsene 1.000,00 €<br />
c) eines Familiengrabes in <strong>der</strong> fortlaufenden Reihenfolge<br />
nach dem Friedhofspl<strong>an</strong> je Einzelgrabfläche 1.785,00 €<br />
d) Reihengrab ohne Gestaltungsvorschriften 1.438,00 €<br />
e) eines Urnenreihengrabes 450,00 €<br />
f) eines Urnenfamiliengrabes 650,00 €<br />
g) eines Urnengrabes im Grabfeld <strong>der</strong> Ungen<strong>an</strong>nten 65,00 €<br />
h) eines Rasengrabes in <strong>der</strong> Reihe 1.670,00 €