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Steinweg-Süd - in Weil im Schönbuch

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I. Vorbemerkungen<br />

K a u f v e r t r a g :<br />

1. Für das Baugebiet „<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>“ auf Gemarkung <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong> hat die<br />

Geme<strong>in</strong>de das Bebauungsplanverfahren sowie e<strong>in</strong> Umlegungsverfahren gem. §§<br />

45 ff Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.<br />

2. Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes und der rechtskräftigen<br />

Baulandumlegung für das Umlegungsgebiet „<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>“ wurde der Geme<strong>in</strong>de<br />

unter anderem das folgende Bauplatz-Grundstück der Gemarkung <strong>Weil</strong> zugeteilt:<br />

Flst.-Nr. Bauplatzstraße<br />

Gebäude- und Freifläche -: m²<br />

3. Dieses Grundstück, e<strong>in</strong>getragen <strong>im</strong> Grundbuch von <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong> Blatt BV.-<br />

Nr., ist Gegenstand dieses Vertrages und wird nachstehend „Vertragsgegenstand“<br />

genannt. Der Vertragsgegenstand ist <strong>in</strong> der als Anlage dieser Urkunde beigefügten<br />

und den Erschienenen heute zur Durchsicht vorliegenden Kopie der Umlegungskarte<br />

mit Flst. gekennzeichnet.<br />

4. Dem Erwerber wurde e<strong>in</strong>e Ausfertigung des Bebauungsplanes „<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>“ mit<br />

der Veröffentlichung des Grundstücksangebotes <strong>im</strong> Internet zur Verfügung gestellt<br />

und ist diesem daher voll<strong>in</strong>haltlich bekannt.<br />

Dem Erwerber ist auch vor mehr als 2 Wochen e<strong>in</strong> Entwurf des heutigen Kaufvertrages<br />

übersandt worden.<br />

II. Vertragsparteien, Vertragsgegenstand<br />

Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />

verkauft an<br />

(ggf.)- je zur Hälfte -<br />

den oben <strong>in</strong> Abschnitt I näher bezeichneten Vertragsgegenstand (Flst. der Gemarkung <strong>Weil</strong>).<br />

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