14.04.2013 Aufrufe

Steinweg-Süd - in Weil im Schönbuch

Steinweg-Süd - in Weil im Schönbuch

Steinweg-Süd - in Weil im Schönbuch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Geme<strong>in</strong>de<br />

Az. 880.619<br />

<strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />

Bauplatzangebot<br />

„<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>“<br />

Ortsteil <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />

Ihre Kontaktadresse: Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong>, Herr Brodbeck,<br />

Marktplatz 3, 71093 <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />

Telefon 07157 1290-22, Telefax 07157 1290-25 oder 33<br />

www.weil-<strong>im</strong>-schoenbuch.de/bauplatz/bplangebot.php3?BPIstGewerbePara=B<br />

1


Inhaltsverzeichnis<br />

zum Bauplatz-Verkaufsexpose Baugebiet <strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong><br />

Allgeme<strong>in</strong>e Angaben Seite 3<br />

Ortsplan mit Lageangabe Seite 4<br />

Tabelarische Grundstücksliste Seite 5<br />

Umlegungskarte Seite 6<br />

Bebauungsplan mit Textteil und Legende (bitte vergrößern) Seite 7<br />

Vergaberichtl<strong>in</strong>ien, Vergabebed<strong>in</strong>gungen Seite 8<br />

Bewerbungsformular (bitte bei Geme<strong>in</strong>de abgeben) Seite 10<br />

Baugrundgutachten Seite 11<br />

Musterkaufvertrag Seite 49<br />

2


Allgeme<strong>in</strong>e Ausführungen und E<strong>in</strong>leitung<br />

Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />

verfügt <strong>in</strong> der Umlegung „<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<br />

<strong>Süd</strong>“ <strong>im</strong> Ortsteil <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />

über <strong>in</strong>sgesamt 17 Bauplätze mit<br />

e<strong>in</strong>em Gesamtmeßgehalt von ca.<br />

73 Ar (285-506 qm).<br />

Diese Bauplätze sollen gem. den<br />

nachfolgend genannten Vergaberichtl<strong>in</strong>ien<br />

<strong>in</strong> nächster Zeit an Bauwillige<br />

veräußert werden.<br />

Az. 880.619 <strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong><br />

Der Bebauungsplan ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden. Mit den<br />

Tiefbau- bzw. mit den Erschließungsarbeiten wurde <strong>im</strong> März 2009 begonnen,<br />

so daß mit e<strong>in</strong>er Fertigstellung der Erschließungsanlagen bis<br />

zum 31. Oktober 2009 zu rechnen ist. Damit kann mit e<strong>in</strong>er Bebauung<br />

der Grundstücke voraussichtlich ab November 2009 begonnen werden.<br />

Bei den Grundstücken ist nachfolgend genannte Bebauung denkbar:<br />

3<br />

• E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhäuser<br />

• Wenige Doppelhaushälften


Bauplatzübersicht Umlegung <strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong><br />

Az. 880.619<br />

Größe bzw. Kaufpreis Vorauss.<br />

Fläche pro qm Gesamt Bebauungs-<br />

Flst.-Nr. <strong>in</strong> qm <strong>in</strong> € <strong>in</strong> € Möglichkeit<br />

4050/5 455 425 193.375 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />

4050/6 382 425 162.350 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />

4050/7 363 425 154.275 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />

4048/3 478 425 203.150 E<strong>in</strong>zelhaus, mit max. 2 WE, sh. WA 1<br />

4048/6 506 425 215.050 E<strong>in</strong>zelhaus, mit max. 2 WE, sh. WA 1<br />

4048/7 492 425 209.100 E<strong>in</strong>zelhaus, mit max. 2 WE, sh. WA 1<br />

4047/1 432 425 183.600 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />

4047/2 434 425 184.450 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />

4047/7 285 425 121.125 Ob mit E<strong>in</strong>zelhaus oder Doppelhaus-<br />

4047/8 321 425 136.425 hälften bebaut wird ist abzust<strong>im</strong>men<br />

4046/5 500 425 212.500 E<strong>in</strong>zelhaus, mit max. 2 WE, sh. WA 1<br />

4046/7 450 425 191.250 E<strong>in</strong>zelhaus, mit max. 2 WE, sh. WA 1<br />

4046/8 434 425 184.450 E<strong>in</strong>zelhaus, mit max. 2 WE, sh. WA 1<br />

4049/2 451 425 191.675 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />

4049/3 434 425 184.450 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />

4049/7 417 425 177.225 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />

4049/6 476 425 202.300 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />

Summen 7.310 3.106.750<br />

Maßgebend für die Bebauungsmöglichkeiten s<strong>in</strong>d die Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes. Aus o.g. Angaben kann ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch für die<br />

Bebauung abgeleitet werden.<br />

In den genannten Kaufpreisen s<strong>in</strong>d die Erschließungskosten für Straße,<br />

Gehweg, Straßenbeleuchtung, Kanal, Kläranlage enthalten.<br />

Die Kaufpreise verstehen sich zzgl. Kosten des Kaufvertrages, der Grunderwerbsteuer,<br />

der Hausanschlußleitungen ab der Grundstücksgrenze, sowie<br />

weiterer Anschlüsse wie Strom, Telekom u.ä.<br />

Gem. dem Textteil Ziff. 3.2 des Bebauungsplanes s<strong>in</strong>d die Bauherren<br />

verpflichtet, für das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen der<br />

Hauptgebäude e<strong>in</strong>e Zisterne mit m<strong>in</strong>destens 2 cbm pro 100 qm Dachfläche<br />

herzustellen.<br />

5


1<br />

1<br />

2<br />

12<br />

5/1<br />

21<br />

1<br />

12<br />

2<br />

14<br />

2<br />

15<br />

11<br />

3<br />

4<br />

23<br />

25<br />

1<br />

1<br />

27<br />

2<br />

2<br />

29<br />

31<br />

8<br />

2<br />

7<br />

7<br />

1<br />

9<br />

2<br />

18<br />

1<br />

2<br />

9<br />

28 22<br />

2<br />

2<br />

19<br />

19<br />

1<br />

1<br />

19<br />

10<br />

16<br />

17<br />

2<br />

2<br />

14<br />

6<br />

16/1 16<br />

16<br />

2<br />

10<br />

2<br />

5/2<br />

6<br />

2<br />

20/2<br />

12<br />

2<br />

10<br />

5/2<br />

20/1<br />

2<br />

1<br />

13<br />

19<br />

31<br />

5<br />

11<br />

17<br />

29<br />

15<br />

9<br />

6<br />

8<br />

25<br />

7<br />

13 11<br />

3<br />

27<br />

5<br />

3<br />

9 7<br />

Geme<strong>in</strong>de: <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> Schnbuch<br />

Gemarkung: <strong>Weil</strong><br />

Umlegungskarte<br />

"<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-Sd"<br />

Eignungsbesche<strong>in</strong>igung (§ 74 Abs. 2 BauGB):<br />

Die Umlegungskarte ist nach Form und Inhalt zur<br />

bernahme <strong>in</strong> das Liegenschaftskataster geeignet.<br />

Bbl<strong>in</strong>gen, den<br />

Aufstellung des Umlegungsplans (§ 66 Abs. 1 BauGB)<br />

durch Beschluss vom 29.07.2008.<br />

<strong>Weil</strong> <strong>im</strong> Schnbuch, den<br />

Die Richtigkeit und die Prfung werden besche<strong>in</strong>igt:<br />

Stuttgart, den 17.07.2008<br />

Zeichenerklrung:<br />

x<br />

2<br />

1/11<br />

23<br />

1/12<br />

1/13<br />

1/10<br />

Gebietsgrenze<br />

1/14<br />

1/9<br />

1/8<br />

5<br />

herausfallender bzw. knftig<br />

unvermarkter Grenzpunkt<br />

1/16<br />

1/15<br />

2<br />

1/17<br />

1/6<br />

1/7<br />

Die neue Grenze <strong>in</strong> der Umlegung<br />

luft auf e<strong>in</strong>en alten Grenzpunkt zu.<br />

Dieser wurde nicht berprft und<br />

knnte fehlen.<br />

Ordnungsnummer des Eigentmers<br />

nach dem Umlegungsverzeichnis<br />

3<br />

1<br />

1/18<br />

1/5<br />

1/19<br />

19<br />

1/4<br />

1<br />

1/20<br />

1/3<br />

1/21<br />

1/2<br />

Flurstcksnummer<br />

ffentliche Verkehrsflche<br />

ffentliche Grnflche<br />

Dienstbarkeit<br />

4<br />

Landratsamt Bbl<strong>in</strong>gen<br />

Amt fr Vermessung und Flurneuordnung<br />

Wolfgang Lahl<br />

Brgermeister<br />

Vorsitzender des Umlegungsausschusses<br />

Guido Hils<br />

6<br />

ffentlich bestellter Vermessungs<strong>in</strong>genieur<br />

Grenzfeststellung nicht <strong>in</strong> der Umlegungsvergtung enthalten<br />

Mastab 1 / 500<br />

unmastblich


Vergaberichtl<strong>in</strong>ien für Bauplatzverkäufe <strong>im</strong> Neubaugebiet <strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong><br />

1. E<strong>in</strong>he<strong>im</strong>ische und Auswärtige s<strong>in</strong>d grundsätzlich zur Bewerbung zugelassen.<br />

2. Es s<strong>in</strong>d Selbstbezieher, Kapitalanleger und Bauträger zur Bewerbung zugelassen.<br />

Az. 880.619<br />

3. Vom Bewerber ist nach der Verkaufszusage durch die Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache, formlose<br />

F<strong>in</strong>anzierungsbestätigung se<strong>in</strong>er Hausbank vorzulegen.<br />

4. Der Käufer hat <strong>in</strong>nerhalb von 3 Jahren ab Kaufvertragsabschluß genehmigungsreife Baupläne<br />

bei der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>zureichen.<br />

5. Der Käufer hat das Grundstück <strong>in</strong>nerhalb von 5 Jahren ab Kaufvertragsabschluß mit e<strong>in</strong>em<br />

Wohnhaus und dazugehörigen bzw. notwendigen PKW-Abstellplätzen bezugsfertig herzustellen,<br />

und die eigene Wohnnutzung, gerechnet ab Bezugsfertigkeit des Wohnhauses auf<br />

die Dauer von 5 Jahren e<strong>in</strong>zuhalten. Die <strong>in</strong> Ziffer 4 und 5 genannten Vergaberichtl<strong>in</strong>ien und<br />

Verkaufsbed<strong>in</strong>gungen werden <strong>im</strong> Kaufvertrag mit e<strong>in</strong>er Vertragsstrafe bewehrt. E<strong>in</strong> evtl.<br />

Wiederkaufsrecht wegen evtl. Vertragsverstößen ist <strong>in</strong> den Kaufverträgen nicht mehr vorgesehen.<br />

6. Es besteht die Möglichkeit der Befreiung von der bei Ziff. 4+5 genannten Bauverpflichtung<br />

(Kapitalanleger, Bau e<strong>in</strong>es Mietwohnhauses usw.). In diesem Falle wird e<strong>in</strong> Aufschlag von<br />

5% auf den Kaufpreis berechnet.<br />

7. Die Geme<strong>in</strong>de übern<strong>im</strong>mt Ausfallbürgschaften für den Fall, daß die Bestellung von Grundschulden<br />

z.B. wegen noch nicht angelegter Grundbücher o.ä. nicht möglich ist. Die Ausfallbürgschaft<br />

wird nur befristet ausgestellt und erlischt spätestens mit E<strong>in</strong>tragung der Grundschuld.<br />

8. Bei Mehrfachbewerbungen auf den gleichen Bauplatz besteht bei der Vergabe folgende<br />

Rangfolge:<br />

1. Selbstbeziehende E<strong>in</strong>wohner oder ehemalige E<strong>in</strong>wohner vom Ortsteil, <strong>in</strong> dem das<br />

Baugebiet liegt<br />

2. Selbstbeziehende E<strong>in</strong>wohner aus anderen Ortsteilen von <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />

3. Kapitalanleger und Bauträger vom Ortsteil, <strong>in</strong> dem das Baugebiet liegt<br />

4. Kapitalanleger und Bauträger aus anderen Ortsteilen von <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />

5. Auswärtige<br />

Bei der Vergabe <strong>in</strong>nerhalb der vorgenannten Rangfolge erhält derjenige Bewerber<br />

den Vorrang, bei dem die Anzahl der bereits geborenen und <strong>im</strong> Haushalt der Bewerber<br />

lebenden K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren höher ist.<br />

Bei Bewerbungen <strong>in</strong> der gleichen Ranggruppe entscheidet das Los.<br />

Vorauss. zeitliche Abfolge, Kaufpreisfälligkeit<br />

• Beratung der Vergaberichtl<strong>in</strong>ien <strong>im</strong> Geme<strong>in</strong>derat am 28.4.2009<br />

• Ausschreibung <strong>im</strong> Mitteilungsblatt und <strong>im</strong> Internet <strong>im</strong> Mai 2009<br />

• Bewerbungsschluß am Freitag, 19. Juni 2009<br />

• Vergabe der Bauplätze nicht <strong>im</strong> Geme<strong>in</strong>derat sondern von der Verwaltung<br />

• Abschluß der Kaufverträge <strong>im</strong> August 2009<br />

• Vorauss. Fertigstellung der Erschließungsarbeiten <strong>im</strong> Oktober 2009<br />

Der Kaufpreis ist e<strong>in</strong>en Monat nach Kaufvertragsabschluß zur Zahlung fällig<br />

8


Kaufpreisfestlegung<br />

Der Kaufpreis beträgt bei allen Bauplätzen bei zeitlich festgelegter Bauverpflichtung und bei eigener<br />

Wohnnutzung (Selbstbezug)<br />

425 €/qm<br />

Die Geme<strong>in</strong>de gewährt e<strong>in</strong>en pauschalen Preisabschlag von 5.000 € pro K<strong>in</strong>d bei bereits geborenen<br />

und <strong>im</strong> Haushalt lebenden K<strong>in</strong>dern unter 18 Jahren. Maßgebend für die Gewährung des<br />

Abschlags ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages.<br />

Bei Fällen, <strong>in</strong> denen die Bauverpflichtung gem. Ziff. 4 - 6 entfallen soll, oder wenn ke<strong>in</strong>e eigene<br />

Wohnnutzung erfolgt (Mietwohnungsbau), ergibt sich aufgrund des 5%igen Aufpreises e<strong>in</strong> Zuschlages<br />

von<br />

der Kaufpreis beträgt daher dann<br />

21 €/qm,<br />

446 €/qm.<br />

Auf den Verkaufspreis von 446 €/qm wird ke<strong>in</strong> Abschlag für K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren gewährt.<br />

In den o.g. Beträgen s<strong>in</strong>d die Erschließungskosten (Straße, Gehweg, Straßenbeleuchtung, Kanal,<br />

Kläranlage bereits enthalten. Die genannten Kaufpreise verstehen sich zzgl. Kosten des<br />

Kaufvertrages, der Grunderwerbsteuer, der Hausanschlußleitungen ab der Grundstücksgrenze,<br />

sowie weiterer Anschlüsse wie Strom, Telekom u.ä.<br />

Besondere H<strong>in</strong>weise:<br />

Gem. dem Textteil Ziff. 3.2 des Bebauungsplanes s<strong>in</strong>d die Bauherren verpflichtet, für das anfallende<br />

Niederschlagswasser der Dachflächen der Hauptgebäude e<strong>in</strong>e Zisterne mit e<strong>in</strong>em Speichervolumen<br />

von m<strong>in</strong>destens 2 cbm pro 100 Quadratmeter Dachfläche herzustellen.<br />

Im Baugebiet ist es bei der Bebauungsplanfestlegung „WA2“ grundsätzlich möglich, das Baugrundstück<br />

mit 2 Doppelhaushälften zu bebauen. Es wird ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>gewiesen, daß<br />

e<strong>in</strong> anschl. Weiterverkauf e<strong>in</strong>er der Doppelhaushälften (z.B. zur späteren Kaufpreisf<strong>in</strong>anzierung)<br />

gem. den vorgenannten Regelungen (Ziff. 5) nicht möglich ist.<br />

Im Baugebiet s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong> zwei Baugrundstücke (Flst. 4047/7+4047/8) enthalten, auf denen<br />

jeweils e<strong>in</strong>e Doppelhaushälfte erstellt werden kann. Sollte sich e<strong>in</strong> Interessent f<strong>in</strong>den, der beide<br />

Baugrundstücke zusammen, mit der Absicht der Erstellung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>zelhauses oder zwei Doppelhaushälften<br />

erwerben möchte, würde diesem Interessenten gegenüber e<strong>in</strong>zelnen Doppelhausbewerbern<br />

evtl. der Vorzug erteilt werden.<br />

9


Name: ............................................. Datum:....................2009<br />

Straße: .............................................<br />

PLZ, Ort: .............................................<br />

Email: .............................................@...............................................<br />

Telefon: .............................................<br />

Telefax: .............................................<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />

Herr Brodbeck<br />

Marktplatz 3<br />

71093 <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />

Bewerbung um e<strong>in</strong>en Bauplatz <strong>im</strong> Gebiet „<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>“ <strong>in</strong> <strong>Weil</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Schönbuch</strong> - Rückgabe bitte bis spätestens 19.6.2009<br />

Ich/wir b<strong>in</strong>/s<strong>in</strong>d an dem Bauplatz <strong>in</strong> folgender Reihenfolge <strong>in</strong>teressiert:<br />

1. Priorität Flst.Nr. .............(wenn für diesen Bauplatz ke<strong>in</strong> Zuschlag erteilt werden kann)<br />

2. Priorität Flst.Nr. .............(wenn für diesen Bauplatz ke<strong>in</strong> Zuschlag erteilt werden kann)<br />

3. Priorität Flst.Nr. .............(wenn für diesen Bauplatz ke<strong>in</strong> Zuschlag erteilt werden kann)<br />

4. Priorität Flst.Nr. .............(wenn für diesen Bauplatz ke<strong>in</strong> Zuschlag erteilt werden kann)<br />

5. Priorität Flst.Nr. .............<br />

Ich/wir möchte(n) voraussichtlich folgendes Bauvorhaben auf dem Grundstück realisieren<br />

E<strong>in</strong>- bzw. Zweifamilienhaus<br />

Zwei Doppelhaushälften, zusammen mit ....................................................................(Name)<br />

E<strong>in</strong>e Doppelhaushälfte<br />

E<strong>in</strong>familienhaus auf den Flst. 4047/7+4047/8 (Fläche dann 606qm, ke<strong>in</strong>e Doppelhaushälften)<br />

Ich/wir werde(n) selbst beziehen<br />

Ich/wir habe(n) .............. K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren, die bereits geboren s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> unserem<br />

Haushalt leben. Wir st<strong>im</strong>men der E<strong>in</strong>holung e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>fachen Meldebesche<strong>in</strong>igung zu.<br />

Ich/wir betrachte(n) den Kauf als Kapitalanlage (z.B. Zukunftssicherung für die K<strong>in</strong>der)<br />

und werden daher <strong>in</strong> den nächsten drei Jahren ke<strong>in</strong> Baugesuch e<strong>in</strong>reichen. Wir wissen,<br />

daß <strong>in</strong> diesen Fällen e<strong>in</strong> 5%iger Aufschlag auf den Kaufpreis fällig ist.<br />

Ich/wir wohne(n) <strong>in</strong> <strong>Weil</strong> Neuweiler/Breitenste<strong>in</strong> seit: ___.___._____<br />

Ich/wir wohnte(n) <strong>in</strong> <strong>Weil</strong> Neuweiler/Breitenste<strong>in</strong> von 19___ bis 19___/200__<br />

..............2009 ..............................................................<br />

Datum, Unterschrift<br />

10


Urkundenrolle 2009 Nr.<br />

Notariat Holzgerl<strong>in</strong>gen II<br />

<strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />

Geschehen am (i. W.: zweitausendneun)<br />

Vor mir,<br />

dem Notar Friedrich Moraw<br />

be<strong>im</strong> Notariat Holzgerl<strong>in</strong>gen II,<br />

ersche<strong>in</strong>en heute <strong>in</strong> me<strong>in</strong>en Amtsräumen Marktplatz 3, 71093 <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong>:<br />

1. Herr Eberhard B r o d b e c k , Beigeordneter bei der<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong>, welcher erklärt, er handle<br />

für<br />

die Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />

als deren gesetzlicher Vertreter<br />

- nachstehend „Verkäufer<strong>in</strong>“ oder „Geme<strong>in</strong>de“ genannt -<br />

2. Frau , geb. am<br />

wohnhaft<br />

3. Herr , geb. am<br />

wohnhaft<br />

- nachstehend „Käufer“ oder „Erwerber“ genannt -.<br />

Der Erschienene Ziffer 1 ist mir persönlich bekannt.<br />

Die Erschienenen Ziffer 2 und 3 haben sich ausgewiesen durch<br />

Die Erschienenen erklären mit der Bitte um Beurkundung folgenden<br />

49


I. Vorbemerkungen<br />

K a u f v e r t r a g :<br />

1. Für das Baugebiet „<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>“ auf Gemarkung <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong> hat die<br />

Geme<strong>in</strong>de das Bebauungsplanverfahren sowie e<strong>in</strong> Umlegungsverfahren gem. §§<br />

45 ff Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.<br />

2. Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes und der rechtskräftigen<br />

Baulandumlegung für das Umlegungsgebiet „<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>“ wurde der Geme<strong>in</strong>de<br />

unter anderem das folgende Bauplatz-Grundstück der Gemarkung <strong>Weil</strong> zugeteilt:<br />

Flst.-Nr. Bauplatzstraße<br />

Gebäude- und Freifläche -: m²<br />

3. Dieses Grundstück, e<strong>in</strong>getragen <strong>im</strong> Grundbuch von <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong> Blatt BV.-<br />

Nr., ist Gegenstand dieses Vertrages und wird nachstehend „Vertragsgegenstand“<br />

genannt. Der Vertragsgegenstand ist <strong>in</strong> der als Anlage dieser Urkunde beigefügten<br />

und den Erschienenen heute zur Durchsicht vorliegenden Kopie der Umlegungskarte<br />

mit Flst. gekennzeichnet.<br />

4. Dem Erwerber wurde e<strong>in</strong>e Ausfertigung des Bebauungsplanes „<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>“ mit<br />

der Veröffentlichung des Grundstücksangebotes <strong>im</strong> Internet zur Verfügung gestellt<br />

und ist diesem daher voll<strong>in</strong>haltlich bekannt.<br />

Dem Erwerber ist auch vor mehr als 2 Wochen e<strong>in</strong> Entwurf des heutigen Kaufvertrages<br />

übersandt worden.<br />

II. Vertragsparteien, Vertragsgegenstand<br />

Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />

verkauft an<br />

(ggf.)- je zur Hälfte -<br />

den oben <strong>in</strong> Abschnitt I näher bezeichneten Vertragsgegenstand (Flst. der Gemarkung <strong>Weil</strong>).<br />

50


III. Kaufpreis sowie weitere Käuferpflichten<br />

1. Der Kaufpreis <strong>in</strong>cl. der Erschließungskosten beträgt € pro Quadratmeter Grundstücksfläche<br />

abzgl. e<strong>in</strong>es pauschalen K<strong>in</strong>derpreisabschlages von 5.000 € pro K<strong>in</strong>d<br />

für K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren von ___ € , <strong>in</strong>sgesamt somit<br />

<strong>in</strong> Worten: Euro.<br />

EUR<br />

(Buchungsanweisung für Geme<strong>in</strong>dekasse: 4.6148.340000.3)<br />

Dieser Kaufpreis be<strong>in</strong>haltet sämtliche Erschließungs- und Anliegerbeiträge nach<br />

BauGB, Kommunalabgabengesetz und Geme<strong>in</strong>desatzung für die erstmalige vollständige<br />

Erschließung des Vertragsobjekts, e<strong>in</strong>schließlich der Kosten für die E<strong>in</strong>legung<br />

des Wasser- und Abwasseranschlusses <strong>in</strong> das Grundstück, ferner die Kosten<br />

naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen, die bereits mit der Umlegung<br />

abgegolten wurden.<br />

Der genannte Kaufpreis be<strong>in</strong>haltet jedoch nicht die Kosten für die weiteren Hausanschlüsse<br />

(Strom und Telefon u. a.) – Kabelfernsehen und Gasanschluß s<strong>in</strong>d zur<br />

Zeit nicht möglich.<br />

Die aufgrund der bebauungsplanrechtlichen Vorschriften bestehende Verpflichtung,<br />

bei e<strong>in</strong>er Bebauung des Grundstücks auch e<strong>in</strong>e Zisterne zu erstellen, ist<br />

dem Käufer bekannt und vom Käufer auf dessen Kosten zu erfüllen.<br />

Die Zahlung des Kaufpreises hat <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats ab heute durch Überweisung<br />

auf das Konto der Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong> bei der Genossenschaftsbank<br />

<strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong>, Konto-Nr. 282 006 (BLZ 600 692 24) oder bei der Kreissparkasse<br />

Böbl<strong>in</strong>gen, Konto-Nr. 189 (BLZ 603 501 30) zu erfolgen und ist <strong>in</strong>solange<br />

unverz<strong>in</strong>slich.<br />

Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift und<br />

Wertstellung auf e<strong>in</strong>em der vorgenannten Konten.<br />

Zahlt der Käufer den Kaufpreis bei Fälligkeit ganz oder teilweise nicht, kommt er<br />

ohne Mahnung <strong>in</strong> Verzug. Er muß dann <strong>in</strong>sbesondere die gesetzlichen Verzugsz<strong>in</strong>sen<br />

zahlen.<br />

Der Notar hat darauf h<strong>in</strong>gewiesen, daß der Verzugsz<strong>in</strong>ssatz für das Jahr 5 %-<br />

Punkte über dem jeweiligen Basisz<strong>in</strong>ssatz (bzw., sofern ke<strong>in</strong> „Verbraucher“ an<br />

diesem Vertrag beteiligt ist, 8 % über dem jeweiligen Basisz<strong>in</strong>ssatz) beträgt. Nach<br />

Auskunft des Notars wird der Basisz<strong>in</strong>ssatz gesetzlich zum 1.1. und 1.7. e<strong>in</strong>es jeden<br />

Jahres angepaßt und beträgt derzeit 1,62 %.<br />

2. Außerdem verpflichtet sich der Käufer gegenüber der Geme<strong>in</strong>de,<br />

a) <strong>in</strong>nerhalb von 5 Jahren von heute an gerechnet den Vertragsgegenstand mit e<strong>in</strong>em<br />

Wohnhaus nebst den dazugehörenden PKW-Abstellplätzen zu bebauen und<br />

bezugsfertig herzustellen; der Käufer hat hierzu b<strong>in</strong>nen 3 Jahren ab heute genehmigungsreife<br />

Pläne bei der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>zureichen und das Kenntnisgabe-<br />

oder das Baugenehmigungsverfahren nach Landesbauordnung zu betreiben;<br />

51


) ab Bezugsfertigkeit des vom Käufer auf dem Vertragsgrundstück zu errichtenden<br />

Wohnhauses dieses Wohnhaus auf die Dauer von 5 (fünf) Jahren (ab Bezugsfertigkeit)<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Eigentum zu behalten und ausschließlich selbst zu nutzen.<br />

Während dieser Frist zulässig s<strong>in</strong>d jedoch<br />

Veräußerungen und / oder Gebrauchsüberlassungen an Ehegatten und / oder<br />

an Abkömml<strong>in</strong>ge, sofern diese Erwerber die vorgenannten Verpflichtungen<br />

übernehmen,<br />

Une<strong>in</strong>geschränkte Vermietung e<strong>in</strong>er etwaigen E<strong>in</strong>liegerwohnung.<br />

Sofern der Käufer e<strong>in</strong>e, mehrerer oder sämtliche se<strong>in</strong>er vorstehend unter lit. a)<br />

und b) vere<strong>in</strong>barten weiteren Verpflichtungen nicht e<strong>in</strong>hält, erhöht sich der vorstehend<br />

unter Ziffer 1 angegebene Kaufpreis um 21,00 € (e<strong>in</strong>undzwanzig Euro) pro<br />

Quadratmeter Grundstücksfläche auf nunmehr <strong>in</strong>sgesamt €, so dass der Käufer<br />

dann noch e<strong>in</strong>e Nachzahlung <strong>in</strong> Höhe von € an die Geme<strong>in</strong>de zu leisten hat.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de wird diesen Nachzahlungsbetrag unverzüglich nach dessen Entstehung<br />

dem Käufer <strong>in</strong> Rechnung stellen; dieser Betrag ist dann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Monats nach dieser Zahlungsaufforderung fällig und bis dah<strong>in</strong> nicht zu verz<strong>in</strong>sen.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de sichert zu, <strong>im</strong> Falle e<strong>in</strong>es berufsbed<strong>in</strong>gten Wohnortwechsels des<br />

Käufers oder <strong>in</strong> sonstigen persönlichen Härtefällen, von der Erhebung dieses<br />

Nachzahlungsbetrages abzusehen, sofern e<strong>in</strong> „Spekulationsgew<strong>in</strong>n“ ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

IV.Rechte des Käufers bei Mängeln<br />

Das Vertragsobjekt ist dem Käufer frei von Rechten, die von Dritten gegen ihn geltend<br />

gemacht werden können, sowie frei von E<strong>in</strong>tragungen <strong>in</strong> Abt. II und III des<br />

Grundbuchs zu übertragen.<br />

Derzeit ist <strong>in</strong> Abt. II und III des Grundbuchs be<strong>im</strong> Vertragsobjekt nichts e<strong>in</strong>getragen.<br />

Sonstige Rechte Dritter, <strong>in</strong>sbesondere Miet- und Pachtverhältnisse, bestehen nicht.<br />

Baulasten bestehen ebenfalls nicht.<br />

Die Vertragschließenden vere<strong>in</strong>baren die Bebaubarkeit des Vertragsobjekts gemäß<br />

den Best<strong>im</strong>mungen des e<strong>in</strong>gangs erwähnten Bebauungsplanes als Beschaffenheit<br />

i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 BGB, ohne dass die Verkäufer<strong>in</strong> hierfür e<strong>in</strong>e Garantie<br />

übern<strong>im</strong>mt.<br />

Sollte diese Bebaubarkeit nicht gegeben se<strong>in</strong>, kann der Käufer ohne weitere Fristsetzung<br />

vom Kaufvertrag zurücktreten; Herabsetzung des Kaufpreises oder Schadenersatz<br />

kann er jedoch nicht verlangen.<br />

Die Verkäufer<strong>in</strong> haftet ferner für die Freiheit des Vertragsobjekts von schädlichen<br />

Bodenveränderungen und Altlasten <strong>im</strong> S<strong>in</strong>ne des BBodSchG.<br />

Im übrigen s<strong>in</strong>d die Rechte des Käufers wegen e<strong>in</strong>es Sachmangels des Vertragsobjekts<br />

ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen s<strong>in</strong>d jedoch Ansprüche auf Schadenersatz<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die<br />

Verkäufer<strong>in</strong> die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden,<br />

die auf e<strong>in</strong>er vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufer<strong>in</strong><br />

beruhen. E<strong>in</strong>er Pflichtverletzung der Verkäufer<strong>in</strong> steht die e<strong>in</strong>es gesetzlichen Vertreters<br />

oder Erfüllungsgehilfen gleich.<br />

Die Verkäufer<strong>in</strong> versichert, daß ihr versteckte Mängel nicht bekannt s<strong>in</strong>d.<br />

Dem Käufer ist der Zustand des Kaufgegenstands bekannt. Ihm wurde mit der Veröffentlichung<br />

des Grundstücksangebotes <strong>im</strong> Internet e<strong>in</strong>e Information über die hydrolo-<br />

52


gische Beschaffenheit für das Baugebiet, <strong>in</strong> dem der Kaufgegenstand liegt, zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Der Notar hat auf die Haftung beider Vertragsparteien nach dem BBodSchG h<strong>in</strong>gewiesen,<br />

<strong>in</strong>sbesondere darauf, daß <strong>im</strong> Falle von schädlichen Bodenveränderungen<br />

und Altlasten nicht nur der Eigentümer, also künftig der Käufer, auf Sanierung haftet,<br />

sondern <strong>in</strong>soweit auch e<strong>in</strong>e Nachhaftung der Verkäufer<strong>in</strong> bestehen kann, sofern diese<br />

solche Mängel positiv kannte oder hätte kennen müssen.<br />

V. Übergabe, Nutzen, Lasten<br />

Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt sofort.<br />

Auf die mit der Übergabe vor Kaufpreiszahlung verbundenen Risiken hat der Notar<br />

h<strong>in</strong>gewiesen; die vorzeitige Übergabe hat ke<strong>in</strong>e Verz<strong>in</strong>sungspflicht h<strong>in</strong>sichtlich des<br />

erst später fälligen Kaufpreises zur Folge.<br />

Mit der Übergabe gehen Nutzen, Lasten und Gefahr sowie die Verkehrssicherungspflicht<br />

auf den Erwerber über.<br />

Die Grundsteuer trägt der Käufer jedoch erst ab 01.01.2010.<br />

Die Erschließungs- und Anliegerbeiträge für die erstmalige vollständige Erschließung<br />

des Vertragsgegenstands gehen zu Lasten des Verkäufers (s. oben Abschnitt III).<br />

Auf die Haftung für Steuern und sonstige öffentliche Abgaben wurde vom beurkundenden<br />

Notar h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

VI. Auflassung und Vormerkung<br />

Der Käufer kann von der Verkäufer<strong>in</strong> die Erklärung der Auflassung verlangen Zug um<br />

Zug gegen vollständige Bezahlung des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de bewilligt zur Sicherung des Anspruchs des Erwerbers auf Übertragung<br />

des Eigentums aufgrund des vorstehenden Vertrages die E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>er Erwerbsvormerkung.<br />

E<strong>in</strong>tragungsantrag kann vom Käufer jederzeit gestellt werden, wird heute jedoch<br />

nicht gestellt.<br />

Dem Käufer ist bekannt, daß e<strong>in</strong>e Mitwirkung der Geme<strong>in</strong>de (als Verkäufer<strong>in</strong>) bei der<br />

Bestellung von Kaufpreisf<strong>in</strong>anzierungsgrundpfandrechten zunächst nicht vorgesehen<br />

ist und somit die E<strong>in</strong>tragung von Grundpfandrechten erst nach Erklärung der Auflassung<br />

möglich ist.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de sichert jedoch <strong>in</strong> diesem Zusammenhang zu, ggf. gegenüber dem f<strong>in</strong>anzierenden<br />

Kredit<strong>in</strong>stitut e<strong>in</strong>e Ausfallbürgschaft bis max<strong>im</strong>al der vorgenannten Höhe<br />

der Gegenleistung (Grundstückskaufpreis <strong>in</strong>cl. Erschließungskosten) zu übernehmen.<br />

53


VII. Kosten<br />

Die Kosten dieses Vertrags und se<strong>in</strong>es Vollzugs <strong>im</strong> Grundbuch trägt der Erwerber;<br />

das gilt auch für die Grunderwerbsteuer.<br />

Auf die gesamtschuldnerische Haftung für Kosten und Steuern hat der Notar h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

VIII. Vollmacht<br />

Sämtliche Vertragschließenden erteilen den Justizangestellten be<strong>im</strong> Notariat Holzgerl<strong>in</strong>gen<br />

II<br />

a) Frau Monika ,<br />

b) Frau Silvia ,<br />

c) Frau Doris ,<br />

- je e<strong>in</strong>zeln -<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB die von der Wirksamkeit<br />

dieses Vertrages unabhängige, mit dem Tode der Vollmachtgeber nicht erlöschende<br />

Vollmacht – jedoch ke<strong>in</strong>en Auftrag – zur Erklärung der Auflassung sowie zur Abgabe<br />

und Entgegennahme aller sonstigen zum Vollzug und ggf. zur Berichtigung dieses<br />

Vertrags etwa noch erforderlichen Erklärungen und Rechtshandlungen.<br />

Die Bevollmächtigten können Rechtshandlungen nur <strong>in</strong> notariell beurkundeter oder<br />

beglaubigter Form vornehmen und nur so, daß die notwendige Beurkundung oder<br />

Beglaubigung vom beurkundenden Notar, se<strong>in</strong>em Vertreter oder Amtsnachfolger,<br />

vorgenommen werden muß.<br />

Vorsorglich wird auch der beurkundende Notar selbst zur Vertretung <strong>im</strong> Verfahren<br />

vor dem Grundbuchamt, <strong>in</strong>sbesondere zur Erklärung von E<strong>in</strong>tragungsbewilligungen<br />

und Stellung von E<strong>in</strong>tragungsanträgen, allseits bevollmächtigt.<br />

Für das Innenverhältnis gilt:<br />

Die Auflassung darf erklärt werden, wenn die Verkäufer<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong>e Bank oder Sparkasse<br />

dem Notariat Holzgerl<strong>in</strong>gen II schriftlich bestätigt haben, daß der (gemäß oben<br />

Abschnitt III Ziffer 1 geschuldete „vorläufige“) Kaufpreis vollständig bezahlt worden<br />

ist.<br />

Auf die Bedeutung dieser Vollmacht und der aufgrund dieser Vollmacht (eventuell) zu<br />

tätigenden Rechtshandlungen, <strong>in</strong>sbesondere die Bedeutung der Auflassung, ist h<strong>in</strong>gewiesen<br />

worden.<br />

IX. Schlussbest<strong>im</strong>mungen<br />

54


1. Der Käufer lebt nach se<strong>in</strong>en Angaben <strong>im</strong> gesetzlichen deutschen Ehegüterstand<br />

der Zugew<strong>in</strong>ngeme<strong>in</strong>schaft.<br />

Ehegatten st<strong>im</strong>men ihren <strong>in</strong> dieser Urkunde vorgenommenen Rechtshandlun-<br />

gen <strong>im</strong> H<strong>in</strong>blick auf den Güterstand wechselseitig zu.<br />

2. Mehrere Käufer haften für die durch diesen Vertrag begründeten Verpflichtungen<br />

jeweils als Gesamtschuldner, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes best<strong>im</strong>mt<br />

ist; die Käufer s<strong>in</strong>d (unabhängig von ihren künftigen Miteigentumsanteilen)<br />

nach § 432 BGB anspruchsberechtigt.<br />

3. Die Erschienenen s<strong>in</strong>d unter anderem h<strong>in</strong>gewiesen worden darauf,<br />

dass sämtliche Abreden, die nach den Vorstellungen der Vertragschließenden<br />

mit diesem Vertrag <strong>in</strong> Zusammenhang stehen, richtig und vollständig<br />

beurkundet se<strong>in</strong> müssen, da sie anderenfalls unwirksam s<strong>in</strong>d und<br />

unter Umständen zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags führen können<br />

mit der Folge, dass dann auch e<strong>in</strong>e etwa e<strong>in</strong>getragene Erwerbsvormerkung<br />

ke<strong>in</strong>e Schutzwirkungen entfaltet,<br />

dass das Eigentum am Grundstück auf den Käufer erst übergeht, wenn<br />

die Auflassung erklärt und die Eigentumsänderung <strong>im</strong> Grundbuch e<strong>in</strong>getragen<br />

ist, was erst nach Vorliegen der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeitsbesche<strong>in</strong>igung<br />

des F<strong>in</strong>anzamts erfolgen kann.<br />

Der Notar hat ferner h<strong>in</strong>gewiesen auf:<br />

das Baulastenverzeichnis, das vom Notar nicht e<strong>in</strong>gesehen worden ist,<br />

Risiken von Vorleistungen sowie (ggf.) Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung.<br />

Der beurkundende Notar übern<strong>im</strong>mt für die steuerlichen Auswirkungen dieses<br />

Vertrags und den von den Beteiligten mit diesem Vertrag etwa beabsichtigten<br />

steuerlichen Erfolg ke<strong>in</strong>e Haftung. Beratung <strong>in</strong> steuerlicher H<strong>in</strong>sicht ist durch<br />

den Notar nicht erfolgt.<br />

X. Verteiler<br />

Dem zuständigen Grundbuchamt ist e<strong>in</strong>e Ausfertigung von dieser Urkunde zu erteilen.<br />

Abschriften von dieser Urkunde sollen erhalten:<br />

F<strong>in</strong>anzamt Böbl<strong>in</strong>gen - Grunderwerbsteuerstelle 1 x<br />

Gutachterausschuß 1 x<br />

Geme<strong>in</strong>de (Kämmerei und Rechnungsakten) 2 x<br />

Erwerber 2 x<br />

Vorstehende Niederschrift wurde vom Notar den Erschienenen<br />

vorgelesen, von diesen genehmigt und eigenhändig wie folgt<br />

unterschrieben:<br />

55


Seite 8 - Kaufvertrag <strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>, Flst 999/99, Käufer/Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong><br />

Käufer1 Käufer2<br />

Eberhard Brodbeck Notar Moraw<br />

56

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!