Steinweg-Süd - in Weil im Schönbuch
Steinweg-Süd - in Weil im Schönbuch
Steinweg-Süd - in Weil im Schönbuch
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Geme<strong>in</strong>de<br />
Az. 880.619<br />
<strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />
Bauplatzangebot<br />
„<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>“<br />
Ortsteil <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />
Ihre Kontaktadresse: Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong>, Herr Brodbeck,<br />
Marktplatz 3, 71093 <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />
Telefon 07157 1290-22, Telefax 07157 1290-25 oder 33<br />
www.weil-<strong>im</strong>-schoenbuch.de/bauplatz/bplangebot.php3?BPIstGewerbePara=B<br />
1
Inhaltsverzeichnis<br />
zum Bauplatz-Verkaufsexpose Baugebiet <strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong><br />
Allgeme<strong>in</strong>e Angaben Seite 3<br />
Ortsplan mit Lageangabe Seite 4<br />
Tabelarische Grundstücksliste Seite 5<br />
Umlegungskarte Seite 6<br />
Bebauungsplan mit Textteil und Legende (bitte vergrößern) Seite 7<br />
Vergaberichtl<strong>in</strong>ien, Vergabebed<strong>in</strong>gungen Seite 8<br />
Bewerbungsformular (bitte bei Geme<strong>in</strong>de abgeben) Seite 10<br />
Baugrundgutachten Seite 11<br />
Musterkaufvertrag Seite 49<br />
2
Allgeme<strong>in</strong>e Ausführungen und E<strong>in</strong>leitung<br />
Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />
verfügt <strong>in</strong> der Umlegung „<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<br />
<strong>Süd</strong>“ <strong>im</strong> Ortsteil <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />
über <strong>in</strong>sgesamt 17 Bauplätze mit<br />
e<strong>in</strong>em Gesamtmeßgehalt von ca.<br />
73 Ar (285-506 qm).<br />
Diese Bauplätze sollen gem. den<br />
nachfolgend genannten Vergaberichtl<strong>in</strong>ien<br />
<strong>in</strong> nächster Zeit an Bauwillige<br />
veräußert werden.<br />
Az. 880.619 <strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong><br />
Der Bebauungsplan ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden. Mit den<br />
Tiefbau- bzw. mit den Erschließungsarbeiten wurde <strong>im</strong> März 2009 begonnen,<br />
so daß mit e<strong>in</strong>er Fertigstellung der Erschließungsanlagen bis<br />
zum 31. Oktober 2009 zu rechnen ist. Damit kann mit e<strong>in</strong>er Bebauung<br />
der Grundstücke voraussichtlich ab November 2009 begonnen werden.<br />
Bei den Grundstücken ist nachfolgend genannte Bebauung denkbar:<br />
3<br />
• E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhäuser<br />
• Wenige Doppelhaushälften
Bauplatzübersicht Umlegung <strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong><br />
Az. 880.619<br />
Größe bzw. Kaufpreis Vorauss.<br />
Fläche pro qm Gesamt Bebauungs-<br />
Flst.-Nr. <strong>in</strong> qm <strong>in</strong> € <strong>in</strong> € Möglichkeit<br />
4050/5 455 425 193.375 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />
4050/6 382 425 162.350 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />
4050/7 363 425 154.275 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />
4048/3 478 425 203.150 E<strong>in</strong>zelhaus, mit max. 2 WE, sh. WA 1<br />
4048/6 506 425 215.050 E<strong>in</strong>zelhaus, mit max. 2 WE, sh. WA 1<br />
4048/7 492 425 209.100 E<strong>in</strong>zelhaus, mit max. 2 WE, sh. WA 1<br />
4047/1 432 425 183.600 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />
4047/2 434 425 184.450 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />
4047/7 285 425 121.125 Ob mit E<strong>in</strong>zelhaus oder Doppelhaus-<br />
4047/8 321 425 136.425 hälften bebaut wird ist abzust<strong>im</strong>men<br />
4046/5 500 425 212.500 E<strong>in</strong>zelhaus, mit max. 2 WE, sh. WA 1<br />
4046/7 450 425 191.250 E<strong>in</strong>zelhaus, mit max. 2 WE, sh. WA 1<br />
4046/8 434 425 184.450 E<strong>in</strong>zelhaus, mit max. 2 WE, sh. WA 1<br />
4049/2 451 425 191.675 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />
4049/3 434 425 184.450 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />
4049/7 417 425 177.225 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />
4049/6 476 425 202.300 E<strong>in</strong>zel- oder Doppelhaus, sh. WA 2<br />
Summen 7.310 3.106.750<br />
Maßgebend für die Bebauungsmöglichkeiten s<strong>in</strong>d die Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes. Aus o.g. Angaben kann ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch für die<br />
Bebauung abgeleitet werden.<br />
In den genannten Kaufpreisen s<strong>in</strong>d die Erschließungskosten für Straße,<br />
Gehweg, Straßenbeleuchtung, Kanal, Kläranlage enthalten.<br />
Die Kaufpreise verstehen sich zzgl. Kosten des Kaufvertrages, der Grunderwerbsteuer,<br />
der Hausanschlußleitungen ab der Grundstücksgrenze, sowie<br />
weiterer Anschlüsse wie Strom, Telekom u.ä.<br />
Gem. dem Textteil Ziff. 3.2 des Bebauungsplanes s<strong>in</strong>d die Bauherren<br />
verpflichtet, für das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen der<br />
Hauptgebäude e<strong>in</strong>e Zisterne mit m<strong>in</strong>destens 2 cbm pro 100 qm Dachfläche<br />
herzustellen.<br />
5
1<br />
1<br />
2<br />
12<br />
5/1<br />
21<br />
1<br />
12<br />
2<br />
14<br />
2<br />
15<br />
11<br />
3<br />
4<br />
23<br />
25<br />
1<br />
1<br />
27<br />
2<br />
2<br />
29<br />
31<br />
8<br />
2<br />
7<br />
7<br />
1<br />
9<br />
2<br />
18<br />
1<br />
2<br />
9<br />
28 22<br />
2<br />
2<br />
19<br />
19<br />
1<br />
1<br />
19<br />
10<br />
16<br />
17<br />
2<br />
2<br />
14<br />
6<br />
16/1 16<br />
16<br />
2<br />
10<br />
2<br />
5/2<br />
6<br />
2<br />
20/2<br />
12<br />
2<br />
10<br />
5/2<br />
20/1<br />
2<br />
1<br />
13<br />
19<br />
31<br />
5<br />
11<br />
17<br />
29<br />
15<br />
9<br />
6<br />
8<br />
25<br />
7<br />
13 11<br />
3<br />
27<br />
5<br />
3<br />
9 7<br />
Geme<strong>in</strong>de: <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> Schnbuch<br />
Gemarkung: <strong>Weil</strong><br />
Umlegungskarte<br />
"<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-Sd"<br />
Eignungsbesche<strong>in</strong>igung (§ 74 Abs. 2 BauGB):<br />
Die Umlegungskarte ist nach Form und Inhalt zur<br />
bernahme <strong>in</strong> das Liegenschaftskataster geeignet.<br />
Bbl<strong>in</strong>gen, den<br />
Aufstellung des Umlegungsplans (§ 66 Abs. 1 BauGB)<br />
durch Beschluss vom 29.07.2008.<br />
<strong>Weil</strong> <strong>im</strong> Schnbuch, den<br />
Die Richtigkeit und die Prfung werden besche<strong>in</strong>igt:<br />
Stuttgart, den 17.07.2008<br />
Zeichenerklrung:<br />
x<br />
2<br />
1/11<br />
23<br />
1/12<br />
1/13<br />
1/10<br />
Gebietsgrenze<br />
1/14<br />
1/9<br />
1/8<br />
5<br />
herausfallender bzw. knftig<br />
unvermarkter Grenzpunkt<br />
1/16<br />
1/15<br />
2<br />
1/17<br />
1/6<br />
1/7<br />
Die neue Grenze <strong>in</strong> der Umlegung<br />
luft auf e<strong>in</strong>en alten Grenzpunkt zu.<br />
Dieser wurde nicht berprft und<br />
knnte fehlen.<br />
Ordnungsnummer des Eigentmers<br />
nach dem Umlegungsverzeichnis<br />
3<br />
1<br />
1/18<br />
1/5<br />
1/19<br />
19<br />
1/4<br />
1<br />
1/20<br />
1/3<br />
1/21<br />
1/2<br />
Flurstcksnummer<br />
ffentliche Verkehrsflche<br />
ffentliche Grnflche<br />
Dienstbarkeit<br />
4<br />
Landratsamt Bbl<strong>in</strong>gen<br />
Amt fr Vermessung und Flurneuordnung<br />
Wolfgang Lahl<br />
Brgermeister<br />
Vorsitzender des Umlegungsausschusses<br />
Guido Hils<br />
6<br />
ffentlich bestellter Vermessungs<strong>in</strong>genieur<br />
Grenzfeststellung nicht <strong>in</strong> der Umlegungsvergtung enthalten<br />
Mastab 1 / 500<br />
unmastblich
Vergaberichtl<strong>in</strong>ien für Bauplatzverkäufe <strong>im</strong> Neubaugebiet <strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong><br />
1. E<strong>in</strong>he<strong>im</strong>ische und Auswärtige s<strong>in</strong>d grundsätzlich zur Bewerbung zugelassen.<br />
2. Es s<strong>in</strong>d Selbstbezieher, Kapitalanleger und Bauträger zur Bewerbung zugelassen.<br />
Az. 880.619<br />
3. Vom Bewerber ist nach der Verkaufszusage durch die Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache, formlose<br />
F<strong>in</strong>anzierungsbestätigung se<strong>in</strong>er Hausbank vorzulegen.<br />
4. Der Käufer hat <strong>in</strong>nerhalb von 3 Jahren ab Kaufvertragsabschluß genehmigungsreife Baupläne<br />
bei der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>zureichen.<br />
5. Der Käufer hat das Grundstück <strong>in</strong>nerhalb von 5 Jahren ab Kaufvertragsabschluß mit e<strong>in</strong>em<br />
Wohnhaus und dazugehörigen bzw. notwendigen PKW-Abstellplätzen bezugsfertig herzustellen,<br />
und die eigene Wohnnutzung, gerechnet ab Bezugsfertigkeit des Wohnhauses auf<br />
die Dauer von 5 Jahren e<strong>in</strong>zuhalten. Die <strong>in</strong> Ziffer 4 und 5 genannten Vergaberichtl<strong>in</strong>ien und<br />
Verkaufsbed<strong>in</strong>gungen werden <strong>im</strong> Kaufvertrag mit e<strong>in</strong>er Vertragsstrafe bewehrt. E<strong>in</strong> evtl.<br />
Wiederkaufsrecht wegen evtl. Vertragsverstößen ist <strong>in</strong> den Kaufverträgen nicht mehr vorgesehen.<br />
6. Es besteht die Möglichkeit der Befreiung von der bei Ziff. 4+5 genannten Bauverpflichtung<br />
(Kapitalanleger, Bau e<strong>in</strong>es Mietwohnhauses usw.). In diesem Falle wird e<strong>in</strong> Aufschlag von<br />
5% auf den Kaufpreis berechnet.<br />
7. Die Geme<strong>in</strong>de übern<strong>im</strong>mt Ausfallbürgschaften für den Fall, daß die Bestellung von Grundschulden<br />
z.B. wegen noch nicht angelegter Grundbücher o.ä. nicht möglich ist. Die Ausfallbürgschaft<br />
wird nur befristet ausgestellt und erlischt spätestens mit E<strong>in</strong>tragung der Grundschuld.<br />
8. Bei Mehrfachbewerbungen auf den gleichen Bauplatz besteht bei der Vergabe folgende<br />
Rangfolge:<br />
1. Selbstbeziehende E<strong>in</strong>wohner oder ehemalige E<strong>in</strong>wohner vom Ortsteil, <strong>in</strong> dem das<br />
Baugebiet liegt<br />
2. Selbstbeziehende E<strong>in</strong>wohner aus anderen Ortsteilen von <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />
3. Kapitalanleger und Bauträger vom Ortsteil, <strong>in</strong> dem das Baugebiet liegt<br />
4. Kapitalanleger und Bauträger aus anderen Ortsteilen von <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />
5. Auswärtige<br />
Bei der Vergabe <strong>in</strong>nerhalb der vorgenannten Rangfolge erhält derjenige Bewerber<br />
den Vorrang, bei dem die Anzahl der bereits geborenen und <strong>im</strong> Haushalt der Bewerber<br />
lebenden K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren höher ist.<br />
Bei Bewerbungen <strong>in</strong> der gleichen Ranggruppe entscheidet das Los.<br />
Vorauss. zeitliche Abfolge, Kaufpreisfälligkeit<br />
• Beratung der Vergaberichtl<strong>in</strong>ien <strong>im</strong> Geme<strong>in</strong>derat am 28.4.2009<br />
• Ausschreibung <strong>im</strong> Mitteilungsblatt und <strong>im</strong> Internet <strong>im</strong> Mai 2009<br />
• Bewerbungsschluß am Freitag, 19. Juni 2009<br />
• Vergabe der Bauplätze nicht <strong>im</strong> Geme<strong>in</strong>derat sondern von der Verwaltung<br />
• Abschluß der Kaufverträge <strong>im</strong> August 2009<br />
• Vorauss. Fertigstellung der Erschließungsarbeiten <strong>im</strong> Oktober 2009<br />
Der Kaufpreis ist e<strong>in</strong>en Monat nach Kaufvertragsabschluß zur Zahlung fällig<br />
8
Kaufpreisfestlegung<br />
Der Kaufpreis beträgt bei allen Bauplätzen bei zeitlich festgelegter Bauverpflichtung und bei eigener<br />
Wohnnutzung (Selbstbezug)<br />
425 €/qm<br />
Die Geme<strong>in</strong>de gewährt e<strong>in</strong>en pauschalen Preisabschlag von 5.000 € pro K<strong>in</strong>d bei bereits geborenen<br />
und <strong>im</strong> Haushalt lebenden K<strong>in</strong>dern unter 18 Jahren. Maßgebend für die Gewährung des<br />
Abschlags ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages.<br />
Bei Fällen, <strong>in</strong> denen die Bauverpflichtung gem. Ziff. 4 - 6 entfallen soll, oder wenn ke<strong>in</strong>e eigene<br />
Wohnnutzung erfolgt (Mietwohnungsbau), ergibt sich aufgrund des 5%igen Aufpreises e<strong>in</strong> Zuschlages<br />
von<br />
der Kaufpreis beträgt daher dann<br />
21 €/qm,<br />
446 €/qm.<br />
Auf den Verkaufspreis von 446 €/qm wird ke<strong>in</strong> Abschlag für K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren gewährt.<br />
In den o.g. Beträgen s<strong>in</strong>d die Erschließungskosten (Straße, Gehweg, Straßenbeleuchtung, Kanal,<br />
Kläranlage bereits enthalten. Die genannten Kaufpreise verstehen sich zzgl. Kosten des<br />
Kaufvertrages, der Grunderwerbsteuer, der Hausanschlußleitungen ab der Grundstücksgrenze,<br />
sowie weiterer Anschlüsse wie Strom, Telekom u.ä.<br />
Besondere H<strong>in</strong>weise:<br />
Gem. dem Textteil Ziff. 3.2 des Bebauungsplanes s<strong>in</strong>d die Bauherren verpflichtet, für das anfallende<br />
Niederschlagswasser der Dachflächen der Hauptgebäude e<strong>in</strong>e Zisterne mit e<strong>in</strong>em Speichervolumen<br />
von m<strong>in</strong>destens 2 cbm pro 100 Quadratmeter Dachfläche herzustellen.<br />
Im Baugebiet ist es bei der Bebauungsplanfestlegung „WA2“ grundsätzlich möglich, das Baugrundstück<br />
mit 2 Doppelhaushälften zu bebauen. Es wird ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>gewiesen, daß<br />
e<strong>in</strong> anschl. Weiterverkauf e<strong>in</strong>er der Doppelhaushälften (z.B. zur späteren Kaufpreisf<strong>in</strong>anzierung)<br />
gem. den vorgenannten Regelungen (Ziff. 5) nicht möglich ist.<br />
Im Baugebiet s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong> zwei Baugrundstücke (Flst. 4047/7+4047/8) enthalten, auf denen<br />
jeweils e<strong>in</strong>e Doppelhaushälfte erstellt werden kann. Sollte sich e<strong>in</strong> Interessent f<strong>in</strong>den, der beide<br />
Baugrundstücke zusammen, mit der Absicht der Erstellung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>zelhauses oder zwei Doppelhaushälften<br />
erwerben möchte, würde diesem Interessenten gegenüber e<strong>in</strong>zelnen Doppelhausbewerbern<br />
evtl. der Vorzug erteilt werden.<br />
9
Name: ............................................. Datum:....................2009<br />
Straße: .............................................<br />
PLZ, Ort: .............................................<br />
Email: .............................................@...............................................<br />
Telefon: .............................................<br />
Telefax: .............................................<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />
Herr Brodbeck<br />
Marktplatz 3<br />
71093 <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />
Bewerbung um e<strong>in</strong>en Bauplatz <strong>im</strong> Gebiet „<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>“ <strong>in</strong> <strong>Weil</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Schönbuch</strong> - Rückgabe bitte bis spätestens 19.6.2009<br />
Ich/wir b<strong>in</strong>/s<strong>in</strong>d an dem Bauplatz <strong>in</strong> folgender Reihenfolge <strong>in</strong>teressiert:<br />
1. Priorität Flst.Nr. .............(wenn für diesen Bauplatz ke<strong>in</strong> Zuschlag erteilt werden kann)<br />
2. Priorität Flst.Nr. .............(wenn für diesen Bauplatz ke<strong>in</strong> Zuschlag erteilt werden kann)<br />
3. Priorität Flst.Nr. .............(wenn für diesen Bauplatz ke<strong>in</strong> Zuschlag erteilt werden kann)<br />
4. Priorität Flst.Nr. .............(wenn für diesen Bauplatz ke<strong>in</strong> Zuschlag erteilt werden kann)<br />
5. Priorität Flst.Nr. .............<br />
Ich/wir möchte(n) voraussichtlich folgendes Bauvorhaben auf dem Grundstück realisieren<br />
E<strong>in</strong>- bzw. Zweifamilienhaus<br />
Zwei Doppelhaushälften, zusammen mit ....................................................................(Name)<br />
E<strong>in</strong>e Doppelhaushälfte<br />
E<strong>in</strong>familienhaus auf den Flst. 4047/7+4047/8 (Fläche dann 606qm, ke<strong>in</strong>e Doppelhaushälften)<br />
Ich/wir werde(n) selbst beziehen<br />
Ich/wir habe(n) .............. K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren, die bereits geboren s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> unserem<br />
Haushalt leben. Wir st<strong>im</strong>men der E<strong>in</strong>holung e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>fachen Meldebesche<strong>in</strong>igung zu.<br />
Ich/wir betrachte(n) den Kauf als Kapitalanlage (z.B. Zukunftssicherung für die K<strong>in</strong>der)<br />
und werden daher <strong>in</strong> den nächsten drei Jahren ke<strong>in</strong> Baugesuch e<strong>in</strong>reichen. Wir wissen,<br />
daß <strong>in</strong> diesen Fällen e<strong>in</strong> 5%iger Aufschlag auf den Kaufpreis fällig ist.<br />
Ich/wir wohne(n) <strong>in</strong> <strong>Weil</strong> Neuweiler/Breitenste<strong>in</strong> seit: ___.___._____<br />
Ich/wir wohnte(n) <strong>in</strong> <strong>Weil</strong> Neuweiler/Breitenste<strong>in</strong> von 19___ bis 19___/200__<br />
..............2009 ..............................................................<br />
Datum, Unterschrift<br />
10
Urkundenrolle 2009 Nr.<br />
Notariat Holzgerl<strong>in</strong>gen II<br />
<strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />
Geschehen am (i. W.: zweitausendneun)<br />
Vor mir,<br />
dem Notar Friedrich Moraw<br />
be<strong>im</strong> Notariat Holzgerl<strong>in</strong>gen II,<br />
ersche<strong>in</strong>en heute <strong>in</strong> me<strong>in</strong>en Amtsräumen Marktplatz 3, 71093 <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong>:<br />
1. Herr Eberhard B r o d b e c k , Beigeordneter bei der<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong>, welcher erklärt, er handle<br />
für<br />
die Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />
als deren gesetzlicher Vertreter<br />
- nachstehend „Verkäufer<strong>in</strong>“ oder „Geme<strong>in</strong>de“ genannt -<br />
2. Frau , geb. am<br />
wohnhaft<br />
3. Herr , geb. am<br />
wohnhaft<br />
- nachstehend „Käufer“ oder „Erwerber“ genannt -.<br />
Der Erschienene Ziffer 1 ist mir persönlich bekannt.<br />
Die Erschienenen Ziffer 2 und 3 haben sich ausgewiesen durch<br />
Die Erschienenen erklären mit der Bitte um Beurkundung folgenden<br />
49
I. Vorbemerkungen<br />
K a u f v e r t r a g :<br />
1. Für das Baugebiet „<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>“ auf Gemarkung <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong> hat die<br />
Geme<strong>in</strong>de das Bebauungsplanverfahren sowie e<strong>in</strong> Umlegungsverfahren gem. §§<br />
45 ff Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.<br />
2. Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes und der rechtskräftigen<br />
Baulandumlegung für das Umlegungsgebiet „<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>“ wurde der Geme<strong>in</strong>de<br />
unter anderem das folgende Bauplatz-Grundstück der Gemarkung <strong>Weil</strong> zugeteilt:<br />
Flst.-Nr. Bauplatzstraße<br />
Gebäude- und Freifläche -: m²<br />
3. Dieses Grundstück, e<strong>in</strong>getragen <strong>im</strong> Grundbuch von <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong> Blatt BV.-<br />
Nr., ist Gegenstand dieses Vertrages und wird nachstehend „Vertragsgegenstand“<br />
genannt. Der Vertragsgegenstand ist <strong>in</strong> der als Anlage dieser Urkunde beigefügten<br />
und den Erschienenen heute zur Durchsicht vorliegenden Kopie der Umlegungskarte<br />
mit Flst. gekennzeichnet.<br />
4. Dem Erwerber wurde e<strong>in</strong>e Ausfertigung des Bebauungsplanes „<strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>“ mit<br />
der Veröffentlichung des Grundstücksangebotes <strong>im</strong> Internet zur Verfügung gestellt<br />
und ist diesem daher voll<strong>in</strong>haltlich bekannt.<br />
Dem Erwerber ist auch vor mehr als 2 Wochen e<strong>in</strong> Entwurf des heutigen Kaufvertrages<br />
übersandt worden.<br />
II. Vertragsparteien, Vertragsgegenstand<br />
Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong><br />
verkauft an<br />
(ggf.)- je zur Hälfte -<br />
den oben <strong>in</strong> Abschnitt I näher bezeichneten Vertragsgegenstand (Flst. der Gemarkung <strong>Weil</strong>).<br />
50
III. Kaufpreis sowie weitere Käuferpflichten<br />
1. Der Kaufpreis <strong>in</strong>cl. der Erschließungskosten beträgt € pro Quadratmeter Grundstücksfläche<br />
abzgl. e<strong>in</strong>es pauschalen K<strong>in</strong>derpreisabschlages von 5.000 € pro K<strong>in</strong>d<br />
für K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren von ___ € , <strong>in</strong>sgesamt somit<br />
<strong>in</strong> Worten: Euro.<br />
EUR<br />
(Buchungsanweisung für Geme<strong>in</strong>dekasse: 4.6148.340000.3)<br />
Dieser Kaufpreis be<strong>in</strong>haltet sämtliche Erschließungs- und Anliegerbeiträge nach<br />
BauGB, Kommunalabgabengesetz und Geme<strong>in</strong>desatzung für die erstmalige vollständige<br />
Erschließung des Vertragsobjekts, e<strong>in</strong>schließlich der Kosten für die E<strong>in</strong>legung<br />
des Wasser- und Abwasseranschlusses <strong>in</strong> das Grundstück, ferner die Kosten<br />
naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen, die bereits mit der Umlegung<br />
abgegolten wurden.<br />
Der genannte Kaufpreis be<strong>in</strong>haltet jedoch nicht die Kosten für die weiteren Hausanschlüsse<br />
(Strom und Telefon u. a.) – Kabelfernsehen und Gasanschluß s<strong>in</strong>d zur<br />
Zeit nicht möglich.<br />
Die aufgrund der bebauungsplanrechtlichen Vorschriften bestehende Verpflichtung,<br />
bei e<strong>in</strong>er Bebauung des Grundstücks auch e<strong>in</strong>e Zisterne zu erstellen, ist<br />
dem Käufer bekannt und vom Käufer auf dessen Kosten zu erfüllen.<br />
Die Zahlung des Kaufpreises hat <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats ab heute durch Überweisung<br />
auf das Konto der Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong> bei der Genossenschaftsbank<br />
<strong>Weil</strong> <strong>im</strong> <strong>Schönbuch</strong>, Konto-Nr. 282 006 (BLZ 600 692 24) oder bei der Kreissparkasse<br />
Böbl<strong>in</strong>gen, Konto-Nr. 189 (BLZ 603 501 30) zu erfolgen und ist <strong>in</strong>solange<br />
unverz<strong>in</strong>slich.<br />
Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift und<br />
Wertstellung auf e<strong>in</strong>em der vorgenannten Konten.<br />
Zahlt der Käufer den Kaufpreis bei Fälligkeit ganz oder teilweise nicht, kommt er<br />
ohne Mahnung <strong>in</strong> Verzug. Er muß dann <strong>in</strong>sbesondere die gesetzlichen Verzugsz<strong>in</strong>sen<br />
zahlen.<br />
Der Notar hat darauf h<strong>in</strong>gewiesen, daß der Verzugsz<strong>in</strong>ssatz für das Jahr 5 %-<br />
Punkte über dem jeweiligen Basisz<strong>in</strong>ssatz (bzw., sofern ke<strong>in</strong> „Verbraucher“ an<br />
diesem Vertrag beteiligt ist, 8 % über dem jeweiligen Basisz<strong>in</strong>ssatz) beträgt. Nach<br />
Auskunft des Notars wird der Basisz<strong>in</strong>ssatz gesetzlich zum 1.1. und 1.7. e<strong>in</strong>es jeden<br />
Jahres angepaßt und beträgt derzeit 1,62 %.<br />
2. Außerdem verpflichtet sich der Käufer gegenüber der Geme<strong>in</strong>de,<br />
a) <strong>in</strong>nerhalb von 5 Jahren von heute an gerechnet den Vertragsgegenstand mit e<strong>in</strong>em<br />
Wohnhaus nebst den dazugehörenden PKW-Abstellplätzen zu bebauen und<br />
bezugsfertig herzustellen; der Käufer hat hierzu b<strong>in</strong>nen 3 Jahren ab heute genehmigungsreife<br />
Pläne bei der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>zureichen und das Kenntnisgabe-<br />
oder das Baugenehmigungsverfahren nach Landesbauordnung zu betreiben;<br />
51
) ab Bezugsfertigkeit des vom Käufer auf dem Vertragsgrundstück zu errichtenden<br />
Wohnhauses dieses Wohnhaus auf die Dauer von 5 (fünf) Jahren (ab Bezugsfertigkeit)<br />
<strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Eigentum zu behalten und ausschließlich selbst zu nutzen.<br />
Während dieser Frist zulässig s<strong>in</strong>d jedoch<br />
Veräußerungen und / oder Gebrauchsüberlassungen an Ehegatten und / oder<br />
an Abkömml<strong>in</strong>ge, sofern diese Erwerber die vorgenannten Verpflichtungen<br />
übernehmen,<br />
Une<strong>in</strong>geschränkte Vermietung e<strong>in</strong>er etwaigen E<strong>in</strong>liegerwohnung.<br />
Sofern der Käufer e<strong>in</strong>e, mehrerer oder sämtliche se<strong>in</strong>er vorstehend unter lit. a)<br />
und b) vere<strong>in</strong>barten weiteren Verpflichtungen nicht e<strong>in</strong>hält, erhöht sich der vorstehend<br />
unter Ziffer 1 angegebene Kaufpreis um 21,00 € (e<strong>in</strong>undzwanzig Euro) pro<br />
Quadratmeter Grundstücksfläche auf nunmehr <strong>in</strong>sgesamt €, so dass der Käufer<br />
dann noch e<strong>in</strong>e Nachzahlung <strong>in</strong> Höhe von € an die Geme<strong>in</strong>de zu leisten hat.<br />
Die Geme<strong>in</strong>de wird diesen Nachzahlungsbetrag unverzüglich nach dessen Entstehung<br />
dem Käufer <strong>in</strong> Rechnung stellen; dieser Betrag ist dann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Monats nach dieser Zahlungsaufforderung fällig und bis dah<strong>in</strong> nicht zu verz<strong>in</strong>sen.<br />
Die Geme<strong>in</strong>de sichert zu, <strong>im</strong> Falle e<strong>in</strong>es berufsbed<strong>in</strong>gten Wohnortwechsels des<br />
Käufers oder <strong>in</strong> sonstigen persönlichen Härtefällen, von der Erhebung dieses<br />
Nachzahlungsbetrages abzusehen, sofern e<strong>in</strong> „Spekulationsgew<strong>in</strong>n“ ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
IV.Rechte des Käufers bei Mängeln<br />
Das Vertragsobjekt ist dem Käufer frei von Rechten, die von Dritten gegen ihn geltend<br />
gemacht werden können, sowie frei von E<strong>in</strong>tragungen <strong>in</strong> Abt. II und III des<br />
Grundbuchs zu übertragen.<br />
Derzeit ist <strong>in</strong> Abt. II und III des Grundbuchs be<strong>im</strong> Vertragsobjekt nichts e<strong>in</strong>getragen.<br />
Sonstige Rechte Dritter, <strong>in</strong>sbesondere Miet- und Pachtverhältnisse, bestehen nicht.<br />
Baulasten bestehen ebenfalls nicht.<br />
Die Vertragschließenden vere<strong>in</strong>baren die Bebaubarkeit des Vertragsobjekts gemäß<br />
den Best<strong>im</strong>mungen des e<strong>in</strong>gangs erwähnten Bebauungsplanes als Beschaffenheit<br />
i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 BGB, ohne dass die Verkäufer<strong>in</strong> hierfür e<strong>in</strong>e Garantie<br />
übern<strong>im</strong>mt.<br />
Sollte diese Bebaubarkeit nicht gegeben se<strong>in</strong>, kann der Käufer ohne weitere Fristsetzung<br />
vom Kaufvertrag zurücktreten; Herabsetzung des Kaufpreises oder Schadenersatz<br />
kann er jedoch nicht verlangen.<br />
Die Verkäufer<strong>in</strong> haftet ferner für die Freiheit des Vertragsobjekts von schädlichen<br />
Bodenveränderungen und Altlasten <strong>im</strong> S<strong>in</strong>ne des BBodSchG.<br />
Im übrigen s<strong>in</strong>d die Rechte des Käufers wegen e<strong>in</strong>es Sachmangels des Vertragsobjekts<br />
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen s<strong>in</strong>d jedoch Ansprüche auf Schadenersatz<br />
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die<br />
Verkäufer<strong>in</strong> die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden,<br />
die auf e<strong>in</strong>er vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufer<strong>in</strong><br />
beruhen. E<strong>in</strong>er Pflichtverletzung der Verkäufer<strong>in</strong> steht die e<strong>in</strong>es gesetzlichen Vertreters<br />
oder Erfüllungsgehilfen gleich.<br />
Die Verkäufer<strong>in</strong> versichert, daß ihr versteckte Mängel nicht bekannt s<strong>in</strong>d.<br />
Dem Käufer ist der Zustand des Kaufgegenstands bekannt. Ihm wurde mit der Veröffentlichung<br />
des Grundstücksangebotes <strong>im</strong> Internet e<strong>in</strong>e Information über die hydrolo-<br />
52
gische Beschaffenheit für das Baugebiet, <strong>in</strong> dem der Kaufgegenstand liegt, zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Der Notar hat auf die Haftung beider Vertragsparteien nach dem BBodSchG h<strong>in</strong>gewiesen,<br />
<strong>in</strong>sbesondere darauf, daß <strong>im</strong> Falle von schädlichen Bodenveränderungen<br />
und Altlasten nicht nur der Eigentümer, also künftig der Käufer, auf Sanierung haftet,<br />
sondern <strong>in</strong>soweit auch e<strong>in</strong>e Nachhaftung der Verkäufer<strong>in</strong> bestehen kann, sofern diese<br />
solche Mängel positiv kannte oder hätte kennen müssen.<br />
V. Übergabe, Nutzen, Lasten<br />
Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt sofort.<br />
Auf die mit der Übergabe vor Kaufpreiszahlung verbundenen Risiken hat der Notar<br />
h<strong>in</strong>gewiesen; die vorzeitige Übergabe hat ke<strong>in</strong>e Verz<strong>in</strong>sungspflicht h<strong>in</strong>sichtlich des<br />
erst später fälligen Kaufpreises zur Folge.<br />
Mit der Übergabe gehen Nutzen, Lasten und Gefahr sowie die Verkehrssicherungspflicht<br />
auf den Erwerber über.<br />
Die Grundsteuer trägt der Käufer jedoch erst ab 01.01.2010.<br />
Die Erschließungs- und Anliegerbeiträge für die erstmalige vollständige Erschließung<br />
des Vertragsgegenstands gehen zu Lasten des Verkäufers (s. oben Abschnitt III).<br />
Auf die Haftung für Steuern und sonstige öffentliche Abgaben wurde vom beurkundenden<br />
Notar h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
VI. Auflassung und Vormerkung<br />
Der Käufer kann von der Verkäufer<strong>in</strong> die Erklärung der Auflassung verlangen Zug um<br />
Zug gegen vollständige Bezahlung des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises.<br />
Die Geme<strong>in</strong>de bewilligt zur Sicherung des Anspruchs des Erwerbers auf Übertragung<br />
des Eigentums aufgrund des vorstehenden Vertrages die E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>er Erwerbsvormerkung.<br />
E<strong>in</strong>tragungsantrag kann vom Käufer jederzeit gestellt werden, wird heute jedoch<br />
nicht gestellt.<br />
Dem Käufer ist bekannt, daß e<strong>in</strong>e Mitwirkung der Geme<strong>in</strong>de (als Verkäufer<strong>in</strong>) bei der<br />
Bestellung von Kaufpreisf<strong>in</strong>anzierungsgrundpfandrechten zunächst nicht vorgesehen<br />
ist und somit die E<strong>in</strong>tragung von Grundpfandrechten erst nach Erklärung der Auflassung<br />
möglich ist.<br />
Die Geme<strong>in</strong>de sichert jedoch <strong>in</strong> diesem Zusammenhang zu, ggf. gegenüber dem f<strong>in</strong>anzierenden<br />
Kredit<strong>in</strong>stitut e<strong>in</strong>e Ausfallbürgschaft bis max<strong>im</strong>al der vorgenannten Höhe<br />
der Gegenleistung (Grundstückskaufpreis <strong>in</strong>cl. Erschließungskosten) zu übernehmen.<br />
53
VII. Kosten<br />
Die Kosten dieses Vertrags und se<strong>in</strong>es Vollzugs <strong>im</strong> Grundbuch trägt der Erwerber;<br />
das gilt auch für die Grunderwerbsteuer.<br />
Auf die gesamtschuldnerische Haftung für Kosten und Steuern hat der Notar h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
VIII. Vollmacht<br />
Sämtliche Vertragschließenden erteilen den Justizangestellten be<strong>im</strong> Notariat Holzgerl<strong>in</strong>gen<br />
II<br />
a) Frau Monika ,<br />
b) Frau Silvia ,<br />
c) Frau Doris ,<br />
- je e<strong>in</strong>zeln -<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB die von der Wirksamkeit<br />
dieses Vertrages unabhängige, mit dem Tode der Vollmachtgeber nicht erlöschende<br />
Vollmacht – jedoch ke<strong>in</strong>en Auftrag – zur Erklärung der Auflassung sowie zur Abgabe<br />
und Entgegennahme aller sonstigen zum Vollzug und ggf. zur Berichtigung dieses<br />
Vertrags etwa noch erforderlichen Erklärungen und Rechtshandlungen.<br />
Die Bevollmächtigten können Rechtshandlungen nur <strong>in</strong> notariell beurkundeter oder<br />
beglaubigter Form vornehmen und nur so, daß die notwendige Beurkundung oder<br />
Beglaubigung vom beurkundenden Notar, se<strong>in</strong>em Vertreter oder Amtsnachfolger,<br />
vorgenommen werden muß.<br />
Vorsorglich wird auch der beurkundende Notar selbst zur Vertretung <strong>im</strong> Verfahren<br />
vor dem Grundbuchamt, <strong>in</strong>sbesondere zur Erklärung von E<strong>in</strong>tragungsbewilligungen<br />
und Stellung von E<strong>in</strong>tragungsanträgen, allseits bevollmächtigt.<br />
Für das Innenverhältnis gilt:<br />
Die Auflassung darf erklärt werden, wenn die Verkäufer<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong>e Bank oder Sparkasse<br />
dem Notariat Holzgerl<strong>in</strong>gen II schriftlich bestätigt haben, daß der (gemäß oben<br />
Abschnitt III Ziffer 1 geschuldete „vorläufige“) Kaufpreis vollständig bezahlt worden<br />
ist.<br />
Auf die Bedeutung dieser Vollmacht und der aufgrund dieser Vollmacht (eventuell) zu<br />
tätigenden Rechtshandlungen, <strong>in</strong>sbesondere die Bedeutung der Auflassung, ist h<strong>in</strong>gewiesen<br />
worden.<br />
IX. Schlussbest<strong>im</strong>mungen<br />
54
1. Der Käufer lebt nach se<strong>in</strong>en Angaben <strong>im</strong> gesetzlichen deutschen Ehegüterstand<br />
der Zugew<strong>in</strong>ngeme<strong>in</strong>schaft.<br />
Ehegatten st<strong>im</strong>men ihren <strong>in</strong> dieser Urkunde vorgenommenen Rechtshandlun-<br />
gen <strong>im</strong> H<strong>in</strong>blick auf den Güterstand wechselseitig zu.<br />
2. Mehrere Käufer haften für die durch diesen Vertrag begründeten Verpflichtungen<br />
jeweils als Gesamtschuldner, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes best<strong>im</strong>mt<br />
ist; die Käufer s<strong>in</strong>d (unabhängig von ihren künftigen Miteigentumsanteilen)<br />
nach § 432 BGB anspruchsberechtigt.<br />
3. Die Erschienenen s<strong>in</strong>d unter anderem h<strong>in</strong>gewiesen worden darauf,<br />
dass sämtliche Abreden, die nach den Vorstellungen der Vertragschließenden<br />
mit diesem Vertrag <strong>in</strong> Zusammenhang stehen, richtig und vollständig<br />
beurkundet se<strong>in</strong> müssen, da sie anderenfalls unwirksam s<strong>in</strong>d und<br />
unter Umständen zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags führen können<br />
mit der Folge, dass dann auch e<strong>in</strong>e etwa e<strong>in</strong>getragene Erwerbsvormerkung<br />
ke<strong>in</strong>e Schutzwirkungen entfaltet,<br />
dass das Eigentum am Grundstück auf den Käufer erst übergeht, wenn<br />
die Auflassung erklärt und die Eigentumsänderung <strong>im</strong> Grundbuch e<strong>in</strong>getragen<br />
ist, was erst nach Vorliegen der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeitsbesche<strong>in</strong>igung<br />
des F<strong>in</strong>anzamts erfolgen kann.<br />
Der Notar hat ferner h<strong>in</strong>gewiesen auf:<br />
das Baulastenverzeichnis, das vom Notar nicht e<strong>in</strong>gesehen worden ist,<br />
Risiken von Vorleistungen sowie (ggf.) Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung.<br />
Der beurkundende Notar übern<strong>im</strong>mt für die steuerlichen Auswirkungen dieses<br />
Vertrags und den von den Beteiligten mit diesem Vertrag etwa beabsichtigten<br />
steuerlichen Erfolg ke<strong>in</strong>e Haftung. Beratung <strong>in</strong> steuerlicher H<strong>in</strong>sicht ist durch<br />
den Notar nicht erfolgt.<br />
X. Verteiler<br />
Dem zuständigen Grundbuchamt ist e<strong>in</strong>e Ausfertigung von dieser Urkunde zu erteilen.<br />
Abschriften von dieser Urkunde sollen erhalten:<br />
F<strong>in</strong>anzamt Böbl<strong>in</strong>gen - Grunderwerbsteuerstelle 1 x<br />
Gutachterausschuß 1 x<br />
Geme<strong>in</strong>de (Kämmerei und Rechnungsakten) 2 x<br />
Erwerber 2 x<br />
Vorstehende Niederschrift wurde vom Notar den Erschienenen<br />
vorgelesen, von diesen genehmigt und eigenhändig wie folgt<br />
unterschrieben:<br />
55
Seite 8 - Kaufvertrag <strong>Ste<strong>in</strong>weg</strong>-<strong>Süd</strong>, Flst 999/99, Käufer/Geme<strong>in</strong>de <strong>Weil</strong><br />
Käufer1 Käufer2<br />
Eberhard Brodbeck Notar Moraw<br />
56