Satzung - WL Bank
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II. Grundkapital und aktien 5<br />
II. Grundkapital und Aktien<br />
§ 4<br />
(1) Das Grundkapital der <strong>WL</strong> BANK beträgt Euro 85.376.000,00 (in Worten:<br />
Euro fünfundachtzig Millionen dreihundertundsechsundsiebzigtausend).<br />
(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 166.750 auf den Namen lautende Stückaktien.<br />
Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 5. Juli 2016 mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Ausgabe von 60.000 neuen auf den<br />
Namen lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens<br />
um Euro 30.720.000,00, durch Bareinlagen zu erhöhen. Den Aktionären<br />
ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktio näre<br />
auszuschließen. Der Vorstand entscheidet mit Zustim mung des Aufsichtsrates<br />
über die Art und Weise der Kapital erhöhung, insbesondere über die Höhe des<br />
Ausgabepreises. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die <strong>Satzung</strong> entsprechend<br />
dem Umfang der Kapitalerhöhung neu zu fassen.<br />
Die Aktien sind nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar. Über die<br />
Zustimmung entscheidet bei der Übertragung auf andere Aktionäre und auf<br />
Volksbanken und Raiffeisenbanken, die dem Bundesverband der Deutschen<br />
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angehören, der Vorstand; bei Übertragung<br />
auf sonstige Dritte entscheidet die Hauptversammlung.<br />
(3) Die Form und den Inhalt der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und<br />
Erneuerungsscheine setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates fest.<br />
Die Aktienverbriefung in Einzelurkunden kann ausgeschlossen werden.