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Infoblatt Geprüfte/r Industriemeister/in Mechatronik Informationen zum

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Handlungsspezifische Qualifikationen<br />

3 Situationsaufgaben, davon 2 schriftliche Prüfungen (je Handlungsbereich m<strong>in</strong>destens 4 Stunden,<br />

maximal 5 Stunden) und 1 mündliche Prüfung (m<strong>in</strong>destens 45 M<strong>in</strong>. und höchstens 60 M<strong>in</strong>).<br />

1. Handlungsbereich 2. Handlungsbereich 3. Handlungsbereich<br />

Technik<br />

Organisation<br />

Führung und Personal<br />

- System<strong>in</strong>tegration - Betriebliches Kostenwesen - Personalführung<br />

- Technische Applikation - Planungs-, Steuerungs- - Personalentwicklung<br />

- Kundenunterstützung und Kommunikationssysteme - Qualitätsmanagement<br />

und Service - Arbeits-, Umwelt- und<br />

Gesundheitsschutz<br />

E<strong>in</strong>e Situationsaufgabe setzt sich aus drei Schwerpunkten aus je e<strong>in</strong>em Handlungsbereich zusammen<br />

(z.B. 50% Betriebstechnik, 25% betriebliches Kostenwesen, 25% Qualitätsmanagement).<br />

Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er <strong>in</strong> der<br />

Lage ist, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und e<strong>in</strong>er begründeten<br />

Lösung zuzuführen. Er soll nachweisen, dass er se<strong>in</strong>en Lösungsvorschlag möglichst unter<br />

E<strong>in</strong>beziehung von Präsentationstechniken erläutern und erörtern kann. Das Fachgespräch hat<br />

die gleiche Struktur wie e<strong>in</strong>e schriftliche Situationsaufgabe. Es ist dabei der Handlungsbereich <strong>in</strong><br />

den Mittelpunkt zu stellen, der nicht Kern e<strong>in</strong>er schriftlichen Situationsaufgabe ist, es <strong>in</strong>tegriert<br />

<strong>in</strong>sbesondere die Qualifikationsschwerpunkte, die nicht schriftlich geprüft werden.<br />

Das Fachgespräch soll pro Prüfungsteilnehmer m<strong>in</strong>destens 45 M<strong>in</strong>uten und höchstens 60 M<strong>in</strong>uten<br />

dauern.<br />

Hat der Prüfungsteilnehmer <strong>in</strong> nicht mehr als e<strong>in</strong>er schriftlichen Situationsaufgabe mangelhafte<br />

Leistungen erbracht, ist dar<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Bei e<strong>in</strong>er ungenügenden<br />

Leistung besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll handlungsspezifisch<br />

und <strong>in</strong>tegriert durchgeführt werden und je Situationsaufgabe und Prüfungsteilnehmer nicht<br />

länger als 20 M<strong>in</strong>uten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung wird doppelt<br />

gewichtet.<br />

Handlungsspezifische Qualifikationen<br />

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche „Technik“,<br />

„Organisation“ sowie „Führung und Personal“, die den betrieblichen Funktionsfeldern „Masch<strong>in</strong>en-/anlagenbau<br />

und -betrieb“, „Montage und Inbetriebnahme“ und „Betriebserhaltung und<br />

Service“ zuzuordnen s<strong>in</strong>d. Die Handlungsbereiche werden durch die <strong>in</strong> Absatz 2 Nr. 1 bis 3 genannten<br />

Qualifikationsschwerpunkten beschrieben. Er werden drei funktionsfeldbezogene und<br />

die Handlungsbereiche <strong>in</strong>tegrierende Situationsaufgaben nach den Absätzen 3 bis 5 unter Berücksichtigung<br />

der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen gestellt. Zwei der Situationsaufgaben<br />

s<strong>in</strong>d schriftlich zu lösen e<strong>in</strong>e Situationsaufgabe ist Gegenstand des situationsbezogenen<br />

Fachgespräches nach Absatz 6. Die Situationsaufgaben s<strong>in</strong>d so zu gestalten, dass alle<br />

Qualifikationsschwerpunkte der Handlungsbereiche m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal thematisiert werden. Die<br />

Prüfungsdauer der schriftlichen Situationsaufgaben beträgt jeweils m<strong>in</strong>destens vier Stunden,<br />

<strong>in</strong>sgesamt jedoch nicht mehr als zehn Stunden.<br />

3

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