EVB-IT Kaufvertrag Kurzfassung gültig ab 01.03.2002
EVB-IT Kaufvertrag Kurzfassung gültig ab 01.03.2002
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<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> <strong>Kaufvertrag</strong> Seite 1 von 4<br />
(<strong>Kurzfassung</strong>)<br />
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber .<br />
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer .<br />
Vertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete<br />
Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung<br />
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Kreuz 25, 95445 Bayreuth „Auftraggeber“<br />
und ##wird vor Zuschlag ergänzt „Auftragnehmer“<br />
wird folgender Vertrag geschlossen:<br />
0 Präambel<br />
Gegenstand dieses <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> <strong>Kaufvertrag</strong>es in der Form einer Rahmenvereinbarung ist die Lieferung* der nachfolgend beschriebenen Ver-<br />
brauchsmaterialien für die beim Auftraggeber vor Durchführung der diesem Vertrage zugrunde liegenden Ausschreibung vorhandenen Ausg<strong>ab</strong>e-<br />
geräte durch den Auftragnehmer. Die Abwicklung der Einzel<strong>ab</strong>rufe erfolgt über einen Webshop. Die Regelungen dieses Vertrages gelten ent-<br />
sprechend für jeden Einzel<strong>ab</strong>ruf.<br />
1 Kauf, Aufstellung, Überlassung, Vorinstallation<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Hardware und überlässt dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte<br />
Standardsoftware zusammen mit dieser Hardware.<br />
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.<br />
Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.<br />
Menge<br />
Fassung vom 01. April 2002, <strong>gültig</strong> <strong>ab</strong> 01. Mai 2002<br />
Lieferzeitraum/<br />
-termin<br />
##wird vor Zuschlag ergänzt 15.01.2013<br />
–<br />
31.12.2015<br />
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung <strong>gültig</strong>en Umsatzsteuer<br />
GewF KNV EXP Hardware-Kaufpreis<br />
Einmalige Überlassungsvergütung<br />
für Standardsoftware<br />
Einzelpreis<br />
netto<br />
Summe<br />
Preis<br />
netto<br />
Gesamtpreis (netto)<br />
Aufstellung<br />
Hardware<br />
nein<br />
(n)<br />
X<br />
ja<br />
(k/g)<br />
Vorinstallation<br />
Standard-<br />
software<br />
nein<br />
(n)<br />
ja<br />
(k/g)<br />
Summe<br />
Preis<br />
netto<br />
Zwischensumme Zwischensumme<br />
GewF = Gewährleistungsfrist in Monaten, falls <strong>ab</strong>weichend von Ziffer 4.5 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Kauf bzw. Ziffer 7.6 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung Typ A.<br />
KNV = Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware ist von der Verpflichtung zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.8 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung Typ A ausgenommen.<br />
Ansprüche auf Her<strong>ab</strong>setzung der Vergütung oder Rücktritt und Schadensersatz gemäß Ziffer 4.6 Absatz 2 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Kauf bzw. Ziffer 7.7 Absatz 3 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung<br />
Typ A bleiben unberührt.<br />
EXP = Die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.2 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung Typ A.<br />
k = Keine gesonderte Vergütung für die Aufstellung der Hardware bzw. für die Vorinstallation der Standardsoftware; die Aufstellung der Hardware bzw. die Vorinstallation der Standardsoftware<br />
erfolgt durch den Auftragnehmer und ist im jeweiligen Einzelpreis enthalten.<br />
g = Gesonderte Vergütung für die Aufstellung der Hardware bzw. für die Vorinstallation der Standardsoftware; die Aufstellung der Hardware bzw. die Vorinstallation der Standardsoftware<br />
erfolgt durch den Auftragnehmer zum vereinbarten Preis.<br />
2 Vertragsbestandteile<br />
Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:<br />
– dieser Vertrag mit Anlage(n):<br />
ZBFS_Vertragsunterlagen_Leistungsbeschreibung_Los-2<br />
ZBFS_Anlage-1_Leistungsanforderungen_Los-2<br />
Angebot des Auftragnehmers vom ##wird vor Zuschlag ergänzt samt Preisblatt<br />
– Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Kauf) sowie die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware<br />
gegen Einmalvergütung (<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung Typ A) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich des Musters 1.<br />
– Verg<strong>ab</strong>e- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.<br />
<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Kauf, <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung Typ A und VOL/B stehen im Internet unter http://cio.bund.de zum Download zur Verfügung.<br />
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.<br />
3 Lieferanschrift: Vgl. Abschnitt 2.1 des Dokuments „ZBFS_Vertragsunterlagen_Leistungsbeschreibung_Los-2“<br />
Erfüllungsort:<br />
(falls <strong>ab</strong>weichend von der Lieferanschrift)<br />
Wie vor.<br />
4 Besondere Nutzungsvereinbarungen (gemäß Ziffer 3.2 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung Typ A)<br />
4.1 Mehrfachnutzung<br />
Die Standardsoftware gemäß Nummer 1 lfd. Nr. darf bis zu -fach gleichzeitig genutzt werden.<br />
4.2 Übertragbarkeit<br />
Das Nutzungsrecht an der Standardsoftware gemäß Nummer 1 lfd. Nr. ist nicht übertragbar.
<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> <strong>Kaufvertrag</strong> Seite 2 von 4<br />
(<strong>Kurzfassung</strong>)<br />
4.3 Weitere Nutzungsvereinbarungen<br />
gemäß Anlage Nr. .<br />
5 Sonstige Vereinbarungen<br />
A. Datenschutz, Datensicherheit, Geheimhaltung<br />
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen über Datenschutz und -sicherheit gemäß Eigenerklärung 4.2.6 der<br />
ZBFS_Bewerbungsbedingungen.<br />
(2) Der Auftragnehmer gewährleistet - auch für alle in seinem Wirkungs-/Pflichtenkreis mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen<br />
- die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern.<br />
(3) Der Auftragnehmer wird im Übrigen alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf entsprechende Daten<br />
in seinem Wirkungskreis zu verhindern. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer die entsprechenden Maßnahmen dem Auftraggeber gegen-<br />
über nachzuweisen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass personenbezogene Daten bei Übermittlung oder beim Transport auf Datenträ-<br />
gern nicht unbefugt gelesen, verändert oder gelöscht werden können. Der Auftragnehmer stellt ferner sicher, dass nach Beendigung des in<br />
diesem Vertragswerk geregelten Vorh<strong>ab</strong>ens alle von ihm erhobenen oder ihm übermittelten personenbezogenen Daten auf Verlangen des<br />
Auftraggebers gelöscht werden. Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Durchführung<br />
des Vorh<strong>ab</strong>ens übermittelt hat, sind nach Beendigung der Arbeiten an den Auftraggeber zurückzugeben.<br />
(4) Der Auftragnehmer hat darüber hinaus alle ihm zur Kenntnis gelangenden internen Angelegenheiten des Auftraggebers, die nicht allgemein<br />
bekannt oder offenkundig sind – auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – vertraulich zu behandeln; insbesondere hat er Vorkeh-<br />
rungen zu treffen, dass solche Kenntnisse dritten Personen, außer den mit der Ausführung Beauftragten, nicht bekannt werden. Der Auf-<br />
tragnehmer hat sicher zu stellen, dass alle in seinem Wirkungskreis mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen an die Einhal-<br />
tung dieser Vorschriften gebunden sind und die Geheimhaltung auch dann bestehen bleibt, wenn das Arbeitsverhältnis oder das Vertrags-<br />
verhältnis zu den Dritten beendet wird.<br />
(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über diesen Vertrag, dessen einzelne Bestimmungen sowie dessen Abwicklung Stillschweigen zu be-<br />
wahren. Veröffentlichungen über den Vertrag und seinen Inhalt sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.<br />
(6) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Pflichten nach den Absätzen 2 bis 5 ggf. auch durch seine Nachunternehmer und die von diesen<br />
mit der Ausführung beauftragten Personen eingehalten werden.<br />
(7) Bei Verstößen gegen die vorstehenden Regelungen haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für den daraus entstehenden<br />
Schaden.<br />
B. Pauschalierter Schadensersatz<br />
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass dieses Verg<strong>ab</strong>everfahrens nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbe-<br />
werbsbeschränkung darstellt, hat er 15 % der Auftragssumme (= Auftragswertschätzung für die Vertragslaufzeit) an den Auftraggeber zu<br />
zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits<br />
erfüllt ist.<br />
C. Vertragsstrafe<br />
Der Auftraggeber ist für den Fall der Überschreitung der vereinbarten Nacherfüllungszeiträume um mehr als drei Kalendertage berechtigt,<br />
für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Einzelauftragswertes<br />
(= Einzel<strong>ab</strong>ruf) zu verlangen. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen jedoch nicht mehr als<br />
5 % des Auftragswertes (= Auftragswertschätzung für die Vertragslaufzeit) betragen.<br />
D. Sonderkündigungsrecht<br />
(1) Im Falle einer unzureichenden Leistungserbringung behält sich der Auftraggeber eine Kündigung aus wichtigem Grund vor. Eine Kündi-<br />
gungsfrist ist hierbei nicht einzuhalten.<br />
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen nachfolgende Bestimmungen vor:<br />
a) bei Verletzung/Nichteinhaltung von Ausschlusskriterien<br />
b) wenn Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften vom Auftragnehmer verletzt werden<br />
c) wenn die Eigenerklärungen und Zusicherungen zur Zuverlässigkeit/Gesetzestreue, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignung) des<br />
Auftragnehmers bzw. seiner Nachunternehmer nicht eingehalten werden/unrichtig sind oder<br />
d) sonstige die Zuverlässigkeit erheblich beeinträchtigende Umstände eintreten<br />
(3) Die Kündigung erfolgt mittels eines eingeschriebenen Briefes.<br />
Fassung vom 01. April 2002, <strong>gültig</strong> <strong>ab</strong> 01. Mai 2002
<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> <strong>Kaufvertrag</strong> Seite 3 von 4<br />
(<strong>Kurzfassung</strong>)<br />
E. Vergütung<br />
In Abweichung von Ziff. 2 der <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Kauf wird Folgendes vereinbart:<br />
Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der ordnungsgemäßen Gesamtrechnung beim Auftraggeber, jedoch<br />
nicht vor dem Tag des vollständigen Eingangs der vollständigen Lieferung am Erfüllungsort (siehe Nr. 3).<br />
Zahlungen werden vier Wochen nach Eingang der prüffähigen Rechnungen fällig.<br />
Soweit bei Zahlung innerhalb von ##[wird vor Zuschlag ergänzt] Tagen Skonto<strong>ab</strong>zug vereinbart wurde, wird dieser bei Zahlung<br />
innerhalb der Frist in Anspruch genommen.<br />
F. Preis- und Technologiegleitklausel<br />
(1) Aufgrund der Erfahrungen und der tatsächlichen Entwicklungen im <strong>IT</strong>-Bereich ist davon auszugehen, dass die marktüblichen Preise auch für<br />
die in diesem Verg<strong>ab</strong>everfahren zur Beschaffung vorgesehenen Hardware-Leistungen im Zeitverlauf sinken werden bzw. die Qualität der<br />
Hardware-Leistungen bei gleichem Preis steigen wird. Der Auftraggeber soll an dieser Entwicklung während der Vertragslaufzeit<br />
partizipieren.<br />
(2) Um das Preisentwicklungsrisiko jedoch nicht einseitig auf den Auftragnehmer zu verlagern, wird folgendes Verfahren vereinbart:<br />
Der Auftragnehmer hat in seinem Angebot die Preisbasis für seine Leistungen angegeben. Diese besteht in einer ##[wird vor Zuschlag<br />
ergänzt, z. B….] Preisliste, die aus dem Internet unter der Adresse ##[wird vor Zuschlag ergänzt] heruntergeladen werden kann. Künftige<br />
Änderungen in der Preisliste wirken sich so auf den Inhalt des Angebotes aus. Dies gilt allerdings nur, sofern die Preise <strong>ab</strong>solut sinken.<br />
Andernfalls steht dem Auftraggeber ein Wahlrecht zu, ob er eine Leistung wählt,<br />
oder<br />
oder<br />
deren Preis und Qualität über die ursprüngliche hinausgeht<br />
deren Qualität über die ursprüngliche hinausgeht (bei gleichem / niedrigeren Preis)<br />
deren Preis unter dem ursprünglich angebotenem liegt (bei gleicher / höherer Qualität).<br />
Ist keine der beiden letzten Alternativen gegeben, so hat der Auftraggeber das Recht, die ursprünglich angebotene Qualität zu den<br />
ursprünglich angebotenen Preisen zu verlangen. Dies gilt zu jedem Zeitpunkt der Laufzeit und für jeden Abruf aus der<br />
Rahmenvereinbarung.<br />
(3) ##[falls einschlägig] Der vom Auftragnehmer in seinem Angebot offerierte R<strong>ab</strong>att auf die Preise der – jeweils aktuellen – Preisliste (s. o.) ist<br />
für die gesamte Vertragslaufzeit fix. Der angegebene R<strong>ab</strong>att ist daher eine wesentliche Bedingung der Rahmenvereinbarung.<br />
(4) Die erste Preiserhöhung darf nicht vor Ablauf von sechs Monaten <strong>ab</strong> Vertragsbeginn erfolgen. Während der Vertragslaufzeit werden nur zwei<br />
Preiserhöhungen (ggü. dem Auftraggeber) zugestanden. Eine Preiserhöhung darf jeweils 5% nicht überschreiten.<br />
(5) Anpassungen der vorstehenden Regelungen erfolgen nicht einseitig, sondern in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
unter Beachtung des geltenden Rechts, insbesondere des Verg<strong>ab</strong>erechts.<br />
G. Vertragsverlängerungsoption<br />
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, diesen Vertrag einmalig bis zum 30.06.2016 durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung<br />
gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern (vgl. u. a. Abschnitt 1.1 des Dokumentes „ZBFS_Bewerbungsbedingungen“).<br />
H. Schlussbestimmungen<br />
(1) Anwendbares Recht<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.<br />
(2) Schriftform<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel sind nur im gegenseitigen Einverständnis und nur<br />
schriftlich und nur unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag zulässig, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben<br />
ist. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.<br />
Fassung vom 01. April 2002, <strong>gültig</strong> <strong>ab</strong> 01. Mai 2002
<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> <strong>Kaufvertrag</strong> Seite 4 von 4<br />
(<strong>Kurzfassung</strong>)<br />
(3) Gerichtsstand<br />
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bayreuth.<br />
(4) Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der<br />
übrigen Regelungen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die zulässig ist und dem<br />
wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.<br />
Fassung vom 01. April 2002, <strong>gültig</strong> <strong>ab</strong> 01. Mai 2002<br />
, ,<br />
Ort Datum Ort Datum<br />
Firma<br />
Freistaat Bayern, vertreten durch das ZBFS (Bayreuth)<br />
Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift) Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift)