15.04.2013 Aufrufe

EVB-IT Kaufvertrag Kurzfassung gültig ab 01.03.2002

EVB-IT Kaufvertrag Kurzfassung gültig ab 01.03.2002

EVB-IT Kaufvertrag Kurzfassung gültig ab 01.03.2002

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> <strong>Kaufvertrag</strong> Seite 1 von 4<br />

(<strong>Kurzfassung</strong>)<br />

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber .<br />

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer .<br />

Vertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete<br />

Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung<br />

Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Kreuz 25, 95445 Bayreuth „Auftraggeber“<br />

und ##wird vor Zuschlag ergänzt „Auftragnehmer“<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

0 Präambel<br />

Gegenstand dieses <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> <strong>Kaufvertrag</strong>es in der Form einer Rahmenvereinbarung ist die Lieferung* der nachfolgend beschriebenen Ver-<br />

brauchsmaterialien für die beim Auftraggeber vor Durchführung der diesem Vertrage zugrunde liegenden Ausschreibung vorhandenen Ausg<strong>ab</strong>e-<br />

geräte durch den Auftragnehmer. Die Abwicklung der Einzel<strong>ab</strong>rufe erfolgt über einen Webshop. Die Regelungen dieses Vertrages gelten ent-<br />

sprechend für jeden Einzel<strong>ab</strong>ruf.<br />

1 Kauf, Aufstellung, Überlassung, Vorinstallation<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Hardware und überlässt dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte<br />

Standardsoftware zusammen mit dieser Hardware.<br />

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.<br />

Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.<br />

Menge<br />

Fassung vom 01. April 2002, <strong>gültig</strong> <strong>ab</strong> 01. Mai 2002<br />

Lieferzeitraum/<br />

-termin<br />

##wird vor Zuschlag ergänzt 15.01.2013<br />

–<br />

31.12.2015<br />

zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung <strong>gültig</strong>en Umsatzsteuer<br />

GewF KNV EXP Hardware-Kaufpreis<br />

Einmalige Überlassungsvergütung<br />

für Standardsoftware<br />

Einzelpreis<br />

netto<br />

Summe<br />

Preis<br />

netto<br />

Gesamtpreis (netto)<br />

Aufstellung<br />

Hardware<br />

nein<br />

(n)<br />

X<br />

ja<br />

(k/g)<br />

Vorinstallation<br />

Standard-<br />

software<br />

nein<br />

(n)<br />

ja<br />

(k/g)<br />

Summe<br />

Preis<br />

netto<br />

Zwischensumme Zwischensumme<br />

GewF = Gewährleistungsfrist in Monaten, falls <strong>ab</strong>weichend von Ziffer 4.5 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Kauf bzw. Ziffer 7.6 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung Typ A.<br />

KNV = Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware ist von der Verpflichtung zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.8 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung Typ A ausgenommen.<br />

Ansprüche auf Her<strong>ab</strong>setzung der Vergütung oder Rücktritt und Schadensersatz gemäß Ziffer 4.6 Absatz 2 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Kauf bzw. Ziffer 7.7 Absatz 3 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung<br />

Typ A bleiben unberührt.<br />

EXP = Die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.2 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung Typ A.<br />

k = Keine gesonderte Vergütung für die Aufstellung der Hardware bzw. für die Vorinstallation der Standardsoftware; die Aufstellung der Hardware bzw. die Vorinstallation der Standardsoftware<br />

erfolgt durch den Auftragnehmer und ist im jeweiligen Einzelpreis enthalten.<br />

g = Gesonderte Vergütung für die Aufstellung der Hardware bzw. für die Vorinstallation der Standardsoftware; die Aufstellung der Hardware bzw. die Vorinstallation der Standardsoftware<br />

erfolgt durch den Auftragnehmer zum vereinbarten Preis.<br />

2 Vertragsbestandteile<br />

Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:<br />

– dieser Vertrag mit Anlage(n):<br />

ZBFS_Vertragsunterlagen_Leistungsbeschreibung_Los-2<br />

ZBFS_Anlage-1_Leistungsanforderungen_Los-2<br />

Angebot des Auftragnehmers vom ##wird vor Zuschlag ergänzt samt Preisblatt<br />

– Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Kauf) sowie die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware<br />

gegen Einmalvergütung (<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung Typ A) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich des Musters 1.<br />

– Verg<strong>ab</strong>e- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.<br />

<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Kauf, <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung Typ A und VOL/B stehen im Internet unter http://cio.bund.de zum Download zur Verfügung.<br />

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.<br />

3 Lieferanschrift: Vgl. Abschnitt 2.1 des Dokuments „ZBFS_Vertragsunterlagen_Leistungsbeschreibung_Los-2“<br />

Erfüllungsort:<br />

(falls <strong>ab</strong>weichend von der Lieferanschrift)<br />

Wie vor.<br />

4 Besondere Nutzungsvereinbarungen (gemäß Ziffer 3.2 <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Überlassung Typ A)<br />

4.1 Mehrfachnutzung<br />

Die Standardsoftware gemäß Nummer 1 lfd. Nr. darf bis zu -fach gleichzeitig genutzt werden.<br />

4.2 Übertragbarkeit<br />

Das Nutzungsrecht an der Standardsoftware gemäß Nummer 1 lfd. Nr. ist nicht übertragbar.


<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> <strong>Kaufvertrag</strong> Seite 2 von 4<br />

(<strong>Kurzfassung</strong>)<br />

4.3 Weitere Nutzungsvereinbarungen<br />

gemäß Anlage Nr. .<br />

5 Sonstige Vereinbarungen<br />

A. Datenschutz, Datensicherheit, Geheimhaltung<br />

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen über Datenschutz und -sicherheit gemäß Eigenerklärung 4.2.6 der<br />

ZBFS_Bewerbungsbedingungen.<br />

(2) Der Auftragnehmer gewährleistet - auch für alle in seinem Wirkungs-/Pflichtenkreis mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen<br />

- die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern.<br />

(3) Der Auftragnehmer wird im Übrigen alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf entsprechende Daten<br />

in seinem Wirkungskreis zu verhindern. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer die entsprechenden Maßnahmen dem Auftraggeber gegen-<br />

über nachzuweisen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass personenbezogene Daten bei Übermittlung oder beim Transport auf Datenträ-<br />

gern nicht unbefugt gelesen, verändert oder gelöscht werden können. Der Auftragnehmer stellt ferner sicher, dass nach Beendigung des in<br />

diesem Vertragswerk geregelten Vorh<strong>ab</strong>ens alle von ihm erhobenen oder ihm übermittelten personenbezogenen Daten auf Verlangen des<br />

Auftraggebers gelöscht werden. Unterlagen mit personenbezogenen Daten, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Durchführung<br />

des Vorh<strong>ab</strong>ens übermittelt hat, sind nach Beendigung der Arbeiten an den Auftraggeber zurückzugeben.<br />

(4) Der Auftragnehmer hat darüber hinaus alle ihm zur Kenntnis gelangenden internen Angelegenheiten des Auftraggebers, die nicht allgemein<br />

bekannt oder offenkundig sind – auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – vertraulich zu behandeln; insbesondere hat er Vorkeh-<br />

rungen zu treffen, dass solche Kenntnisse dritten Personen, außer den mit der Ausführung Beauftragten, nicht bekannt werden. Der Auf-<br />

tragnehmer hat sicher zu stellen, dass alle in seinem Wirkungskreis mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen an die Einhal-<br />

tung dieser Vorschriften gebunden sind und die Geheimhaltung auch dann bestehen bleibt, wenn das Arbeitsverhältnis oder das Vertrags-<br />

verhältnis zu den Dritten beendet wird.<br />

(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über diesen Vertrag, dessen einzelne Bestimmungen sowie dessen Abwicklung Stillschweigen zu be-<br />

wahren. Veröffentlichungen über den Vertrag und seinen Inhalt sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.<br />

(6) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Pflichten nach den Absätzen 2 bis 5 ggf. auch durch seine Nachunternehmer und die von diesen<br />

mit der Ausführung beauftragten Personen eingehalten werden.<br />

(7) Bei Verstößen gegen die vorstehenden Regelungen haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für den daraus entstehenden<br />

Schaden.<br />

B. Pauschalierter Schadensersatz<br />

Wenn der Auftragnehmer aus Anlass dieses Verg<strong>ab</strong>everfahrens nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbe-<br />

werbsbeschränkung darstellt, hat er 15 % der Auftragssumme (= Auftragswertschätzung für die Vertragslaufzeit) an den Auftraggeber zu<br />

zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits<br />

erfüllt ist.<br />

C. Vertragsstrafe<br />

Der Auftraggeber ist für den Fall der Überschreitung der vereinbarten Nacherfüllungszeiträume um mehr als drei Kalendertage berechtigt,<br />

für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Einzelauftragswertes<br />

(= Einzel<strong>ab</strong>ruf) zu verlangen. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen jedoch nicht mehr als<br />

5 % des Auftragswertes (= Auftragswertschätzung für die Vertragslaufzeit) betragen.<br />

D. Sonderkündigungsrecht<br />

(1) Im Falle einer unzureichenden Leistungserbringung behält sich der Auftraggeber eine Kündigung aus wichtigem Grund vor. Eine Kündi-<br />

gungsfrist ist hierbei nicht einzuhalten.<br />

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen nachfolgende Bestimmungen vor:<br />

a) bei Verletzung/Nichteinhaltung von Ausschlusskriterien<br />

b) wenn Datenschutz- und Datensicherheitsvorschriften vom Auftragnehmer verletzt werden<br />

c) wenn die Eigenerklärungen und Zusicherungen zur Zuverlässigkeit/Gesetzestreue, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignung) des<br />

Auftragnehmers bzw. seiner Nachunternehmer nicht eingehalten werden/unrichtig sind oder<br />

d) sonstige die Zuverlässigkeit erheblich beeinträchtigende Umstände eintreten<br />

(3) Die Kündigung erfolgt mittels eines eingeschriebenen Briefes.<br />

Fassung vom 01. April 2002, <strong>gültig</strong> <strong>ab</strong> 01. Mai 2002


<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> <strong>Kaufvertrag</strong> Seite 3 von 4<br />

(<strong>Kurzfassung</strong>)<br />

E. Vergütung<br />

In Abweichung von Ziff. 2 der <strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> Kauf wird Folgendes vereinbart:<br />

Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der ordnungsgemäßen Gesamtrechnung beim Auftraggeber, jedoch<br />

nicht vor dem Tag des vollständigen Eingangs der vollständigen Lieferung am Erfüllungsort (siehe Nr. 3).<br />

Zahlungen werden vier Wochen nach Eingang der prüffähigen Rechnungen fällig.<br />

Soweit bei Zahlung innerhalb von ##[wird vor Zuschlag ergänzt] Tagen Skonto<strong>ab</strong>zug vereinbart wurde, wird dieser bei Zahlung<br />

innerhalb der Frist in Anspruch genommen.<br />

F. Preis- und Technologiegleitklausel<br />

(1) Aufgrund der Erfahrungen und der tatsächlichen Entwicklungen im <strong>IT</strong>-Bereich ist davon auszugehen, dass die marktüblichen Preise auch für<br />

die in diesem Verg<strong>ab</strong>everfahren zur Beschaffung vorgesehenen Hardware-Leistungen im Zeitverlauf sinken werden bzw. die Qualität der<br />

Hardware-Leistungen bei gleichem Preis steigen wird. Der Auftraggeber soll an dieser Entwicklung während der Vertragslaufzeit<br />

partizipieren.<br />

(2) Um das Preisentwicklungsrisiko jedoch nicht einseitig auf den Auftragnehmer zu verlagern, wird folgendes Verfahren vereinbart:<br />

Der Auftragnehmer hat in seinem Angebot die Preisbasis für seine Leistungen angegeben. Diese besteht in einer ##[wird vor Zuschlag<br />

ergänzt, z. B….] Preisliste, die aus dem Internet unter der Adresse ##[wird vor Zuschlag ergänzt] heruntergeladen werden kann. Künftige<br />

Änderungen in der Preisliste wirken sich so auf den Inhalt des Angebotes aus. Dies gilt allerdings nur, sofern die Preise <strong>ab</strong>solut sinken.<br />

Andernfalls steht dem Auftraggeber ein Wahlrecht zu, ob er eine Leistung wählt,<br />

oder<br />

oder<br />

deren Preis und Qualität über die ursprüngliche hinausgeht<br />

deren Qualität über die ursprüngliche hinausgeht (bei gleichem / niedrigeren Preis)<br />

deren Preis unter dem ursprünglich angebotenem liegt (bei gleicher / höherer Qualität).<br />

Ist keine der beiden letzten Alternativen gegeben, so hat der Auftraggeber das Recht, die ursprünglich angebotene Qualität zu den<br />

ursprünglich angebotenen Preisen zu verlangen. Dies gilt zu jedem Zeitpunkt der Laufzeit und für jeden Abruf aus der<br />

Rahmenvereinbarung.<br />

(3) ##[falls einschlägig] Der vom Auftragnehmer in seinem Angebot offerierte R<strong>ab</strong>att auf die Preise der – jeweils aktuellen – Preisliste (s. o.) ist<br />

für die gesamte Vertragslaufzeit fix. Der angegebene R<strong>ab</strong>att ist daher eine wesentliche Bedingung der Rahmenvereinbarung.<br />

(4) Die erste Preiserhöhung darf nicht vor Ablauf von sechs Monaten <strong>ab</strong> Vertragsbeginn erfolgen. Während der Vertragslaufzeit werden nur zwei<br />

Preiserhöhungen (ggü. dem Auftraggeber) zugestanden. Eine Preiserhöhung darf jeweils 5% nicht überschreiten.<br />

(5) Anpassungen der vorstehenden Regelungen erfolgen nicht einseitig, sondern in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

unter Beachtung des geltenden Rechts, insbesondere des Verg<strong>ab</strong>erechts.<br />

G. Vertragsverlängerungsoption<br />

Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, diesen Vertrag einmalig bis zum 30.06.2016 durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung<br />

gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern (vgl. u. a. Abschnitt 1.1 des Dokumentes „ZBFS_Bewerbungsbedingungen“).<br />

H. Schlussbestimmungen<br />

(1) Anwendbares Recht<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.<br />

(2) Schriftform<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel sind nur im gegenseitigen Einverständnis und nur<br />

schriftlich und nur unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag zulässig, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben<br />

ist. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.<br />

Fassung vom 01. April 2002, <strong>gültig</strong> <strong>ab</strong> 01. Mai 2002


<strong>EVB</strong>-<strong>IT</strong> <strong>Kaufvertrag</strong> Seite 4 von 4<br />

(<strong>Kurzfassung</strong>)<br />

(3) Gerichtsstand<br />

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bayreuth.<br />

(4) Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der<br />

übrigen Regelungen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die zulässig ist und dem<br />

wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.<br />

Fassung vom 01. April 2002, <strong>gültig</strong> <strong>ab</strong> 01. Mai 2002<br />

, ,<br />

Ort Datum Ort Datum<br />

Firma<br />

Freistaat Bayern, vertreten durch das ZBFS (Bayreuth)<br />

Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift) Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!