Hauptversammlung - Deutscher Jagdterrier-Club eV
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Sind diese Voraussetzungen erfüllt und ist PLL oder PRA bestätigt, wird die Erkrankung vom Hauptzuchtwart in<br />
die Ahnentafel eingetragen und die Auszahlung einer Beihilfe erfolgt an den Eigentümer des erkrankten<br />
Hundes.<br />
6. Erweiterung des Merkmalsspektrums<br />
Die Solidarleistung kann auf andere schwerwiegende Erbkrankheiten erweitert werden.<br />
Die Entscheidung hierüber trifft die <strong>Hauptversammlung</strong> des DJT-<strong>Club</strong>s e. V.<br />
7. Gültigkeit<br />
Diese Bestimmungen treten rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.<br />
Der Vorstand ist berechtigt die Bestimmungen dieser Ordnung den gegebenen Verhältnissen und aktuellen<br />
Erkenntnissen anzupassen.<br />
5. Internationales Zuchtreglement der FCI<br />
Der bisherige Text ist nicht mehr aktuell, weil das Reglement mit Datum 01.01.2011 sowie 01.01.2012<br />
geändert wurde.<br />
Das Internationale Zuchtreglement der FCI ist für alle Mitgliedsländer und Vertragspartner - damit auch für<br />
den Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e. V. und seine Mitglieder - verbindlich.<br />
Gültig ist das jeweils aktuelle, von der FCI in „Deutsch“ herausgegebene Reglement.<br />
Bei Bedarf kann der jeweils aktuelle Text der Web-Seite der FCI entnommen werden.<br />
Die letzte in Deutsch herausgegebene Version vom 01.01.2011 hat nachstehenden Wortlaut.<br />
Präambel<br />
1. Das Internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist für alle<br />
Mitgliedsländer und Vertragspartner verbindlich.<br />
• Dieses Zuchtreglement der F.C.I gilt unmittelbar für alle FCI-Mitgliedsländer wie auch deren Vertragspartner,<br />
wobei nur mit funktional und erbgesunden, wesensfesten Rassehunden gezüchtet werden darf, die in einem<br />
von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Register (Anhangliste) eingetragen sind und die die vom zuständigen<br />
FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner festzulegenden Voraussetzungen erfüllen.<br />
• Erbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und rassetypisches Wesen vererbt,<br />
jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, welche die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen<br />
beeinträchtigen könnten. Hierbei sind die Mitglieder und Vertragspartner der FCI gehalten, Übertreibungen<br />
der Rassemerkmale zu verhindern, die in der Folge geeignet sind, die funktionale Gesundheit der Hunde zu<br />
beeinträchtigen.<br />
• Zur Zucht nicht zugelassen sind insbesondere Hunde, die zuchtausschließende Fehler haben z.B. Wesensschwäche,<br />
angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und<br />
Kieferanomalien, PRA, Epilepsie, Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Fehlfarben sowie festgestellte<br />
schwere Hüftgelenksdysplasie.<br />
• Die FCI-Mitgliedsländer und Vertragspartner sind verpflichtet, bekannt gewordene erbliche Defekte, wie<br />
z.B. HD oder PRA usw., zu erfassen, methodisch zu bekämpfen, deren Entwicklung ständig aufzuzeichnen und<br />
der FCI auf Anfrage hierüber Bericht zu erstatten.<br />
Werden DNA-Tests ausgeführt, so muss die Identifikation des Hundes (Chip oder Tätowierung) vom<br />
ausführenden Tierarzt, wie bei anderen Gesundheits-Zertifikaten, überprüft und bestätigt werden.<br />
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