20.04.2013 Aufrufe

Hauptversammlung - Deutscher Jagdterrier-Club eV

Hauptversammlung - Deutscher Jagdterrier-Club eV

Hauptversammlung - Deutscher Jagdterrier-Club eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt und ist PLL oder PRA bestätigt, wird die Erkrankung vom Hauptzuchtwart in<br />

die Ahnentafel eingetragen und die Auszahlung einer Beihilfe erfolgt an den Eigentümer des erkrankten<br />

Hundes.<br />

6. Erweiterung des Merkmalsspektrums<br />

Die Solidarleistung kann auf andere schwerwiegende Erbkrankheiten erweitert werden.<br />

Die Entscheidung hierüber trifft die <strong>Hauptversammlung</strong> des DJT-<strong>Club</strong>s e. V.<br />

7. Gültigkeit<br />

Diese Bestimmungen treten rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.<br />

Der Vorstand ist berechtigt die Bestimmungen dieser Ordnung den gegebenen Verhältnissen und aktuellen<br />

Erkenntnissen anzupassen.<br />

5. Internationales Zuchtreglement der FCI<br />

Der bisherige Text ist nicht mehr aktuell, weil das Reglement mit Datum 01.01.2011 sowie 01.01.2012<br />

geändert wurde.<br />

Das Internationale Zuchtreglement der FCI ist für alle Mitgliedsländer und Vertragspartner - damit auch für<br />

den Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong> e. V. und seine Mitglieder - verbindlich.<br />

Gültig ist das jeweils aktuelle, von der FCI in „Deutsch“ herausgegebene Reglement.<br />

Bei Bedarf kann der jeweils aktuelle Text der Web-Seite der FCI entnommen werden.<br />

Die letzte in Deutsch herausgegebene Version vom 01.01.2011 hat nachstehenden Wortlaut.<br />

Präambel<br />

1. Das Internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist für alle<br />

Mitgliedsländer und Vertragspartner verbindlich.<br />

• Dieses Zuchtreglement der F.C.I gilt unmittelbar für alle FCI-Mitgliedsländer wie auch deren Vertragspartner,<br />

wobei nur mit funktional und erbgesunden, wesensfesten Rassehunden gezüchtet werden darf, die in einem<br />

von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Register (Anhangliste) eingetragen sind und die die vom zuständigen<br />

FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner festzulegenden Voraussetzungen erfüllen.<br />

• Erbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und rassetypisches Wesen vererbt,<br />

jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, welche die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen<br />

beeinträchtigen könnten. Hierbei sind die Mitglieder und Vertragspartner der FCI gehalten, Übertreibungen<br />

der Rassemerkmale zu verhindern, die in der Folge geeignet sind, die funktionale Gesundheit der Hunde zu<br />

beeinträchtigen.<br />

• Zur Zucht nicht zugelassen sind insbesondere Hunde, die zuchtausschließende Fehler haben z.B. Wesensschwäche,<br />

angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und<br />

Kieferanomalien, PRA, Epilepsie, Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Fehlfarben sowie festgestellte<br />

schwere Hüftgelenksdysplasie.<br />

• Die FCI-Mitgliedsländer und Vertragspartner sind verpflichtet, bekannt gewordene erbliche Defekte, wie<br />

z.B. HD oder PRA usw., zu erfassen, methodisch zu bekämpfen, deren Entwicklung ständig aufzuzeichnen und<br />

der FCI auf Anfrage hierüber Bericht zu erstatten.<br />

Werden DNA-Tests ausgeführt, so muss die Identifikation des Hundes (Chip oder Tätowierung) vom<br />

ausführenden Tierarzt, wie bei anderen Gesundheits-Zertifikaten, überprüft und bestätigt werden.<br />

17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!