Hauptversammlung - Deutscher Jagdterrier-Club eV
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6.1 Wurfabnahme<br />
Auf der Basis des Wurfabnahmeberichtes werden bei der Wurfabnahme überprüft:<br />
- die artgerechten Haltungs- und Aufzuchtbedingungen<br />
- der Ernährungs- und Gesundheitszustand aller Hunde einschließlich der Welpen<br />
- das Kupieren der Welpen<br />
- die Entwurmung der Welpen<br />
- die Impfung der Welpen<br />
> bei vorheriger Impfung mittels für jeden Hund ausgestelltem Impfpass / Heimtierausweis<br />
> bei späterer Impfung durch Vorlage einer tierärztlichen Bestätigung des Tierarztes<br />
- die Kontrolle jedes einzelnen Welpen hinsichtlich - Haarart, Farbe, weiße Abzeichen, Gewebebrüchen, -<br />
Gebissform, Schneidezahnzahl im Ober- und Unterkiefer<br />
- ggf. Anzahl der Hoden<br />
- ggf. auch sonstige Auffälligkeiten<br />
- Zahlung der Zuchtgebühren.<br />
Der Wurfabnahmebericht ist vom Abnehmenden und vom Züchter zu unterschreiben und gegebenenfalls vom<br />
Landeszuchtwart gegenzuzeichnen.<br />
Je eine Kopie erhalten der Abnehmende, der Züchter und der Landeszuchtwart, das Original geht an den<br />
Zuchtbuchführer.<br />
Eventuelle Gebiss-, Zahn- Hoden- oder sonstige anatomische Fehler sind im Wurfabnahmeprotokoll zu<br />
vermerken.<br />
Vom Zuchtbuchführer werden Sie im Zuchtbuch dokumentiert.<br />
Sollte sich bei einer späteren Überprüfung (Zahnkontrolle, Zuchtprüfung oder Zuchtschau) herausstellen, dass<br />
der betreffende Fehler nicht mehr vorhanden ist, wird der Vermerk im Zuchtbuch gelöscht.<br />
Ergeben sich keine Beanstandungen, so können die Welpen gechippt und die Ahnentafeln ausgehändigt<br />
werden.<br />
Hat die, den Wurf abnehmende Person Zweifel an der Rassereinheit des Wurfes, so darf sie unter keinen<br />
Umständen die Ahnentafeln aushändigen.<br />
Sie hat vielmehr ggfs. über den Landeszuchtwart unverzüglich den Zuchtbuchführer über die Erkenntnisse zu<br />
unterrichten.<br />
Dieser entscheidet über die weitere Vorgehensweise.<br />
6.2 Elektronische Kennzeichnung<br />
Alle Welpen sind mit Transponder-Chips elektronisch zu kennzeichnen.<br />
Verwendet werden Chips welche den Ländercode (276 = Deutschland), die FCI-Standard-Nr. (103 = <strong>Deutscher</strong><br />
<strong>Jagdterrier</strong>) sowie als letzte Ziffern die fünfstellige Zuchtbuchnummer tragen.<br />
Auf der Grundlage der, mittels Wurfmeldeschein zum Eintrag gemeldeten Welpen werden die Chips durch die<br />
Zuchtverantwortlichen des DJT-<strong>Club</strong>s e. V. beim Hersteller angefordert.<br />
Sie werden dem Züchter direkt zugesandt.<br />
Es ist dem Züchter überlassen, ob er die Transponder von einem Tierarzt oder durch einen, vom DJT-<strong>Club</strong><br />
Beauftragten, (welcher einen Sachkundenachweis besitzen muss) implantieren lässt.<br />
Die elektronische Kennzeichnung erfolgt an der linken Halsseite.<br />
Wurden die Welpen bereits vom Tierarzt gechippt, erfolgt eine Überprüfung der Chip-Nummern.<br />
Barcode-Aufkleber mit der, den Welpen tatsächlich implantierten Chip Nr. sind in der Ahnentafel, im<br />
Wurfabnahmeprotokoll und im Heimtierausweis (Impfpass) anzubringen.<br />
Eventuelle Differenzen der Zuchtbuchnummer zur Chip-Nr. (mit integrierter Zuchtbuchnummer) werden<br />
vermerkt und durch Ausdruck einer neuen Ahnentafel (zu Lasten des Verursachers) korrigiert.<br />
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