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Hauptversammlung - Deutscher Jagdterrier-Club eV

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6.1 Wurfabnahme<br />

Auf der Basis des Wurfabnahmeberichtes werden bei der Wurfabnahme überprüft:<br />

- die artgerechten Haltungs- und Aufzuchtbedingungen<br />

- der Ernährungs- und Gesundheitszustand aller Hunde einschließlich der Welpen<br />

- das Kupieren der Welpen<br />

- die Entwurmung der Welpen<br />

- die Impfung der Welpen<br />

> bei vorheriger Impfung mittels für jeden Hund ausgestelltem Impfpass / Heimtierausweis<br />

> bei späterer Impfung durch Vorlage einer tierärztlichen Bestätigung des Tierarztes<br />

- die Kontrolle jedes einzelnen Welpen hinsichtlich - Haarart, Farbe, weiße Abzeichen, Gewebebrüchen, -<br />

Gebissform, Schneidezahnzahl im Ober- und Unterkiefer<br />

- ggf. Anzahl der Hoden<br />

- ggf. auch sonstige Auffälligkeiten<br />

- Zahlung der Zuchtgebühren.<br />

Der Wurfabnahmebericht ist vom Abnehmenden und vom Züchter zu unterschreiben und gegebenenfalls vom<br />

Landeszuchtwart gegenzuzeichnen.<br />

Je eine Kopie erhalten der Abnehmende, der Züchter und der Landeszuchtwart, das Original geht an den<br />

Zuchtbuchführer.<br />

Eventuelle Gebiss-, Zahn- Hoden- oder sonstige anatomische Fehler sind im Wurfabnahmeprotokoll zu<br />

vermerken.<br />

Vom Zuchtbuchführer werden Sie im Zuchtbuch dokumentiert.<br />

Sollte sich bei einer späteren Überprüfung (Zahnkontrolle, Zuchtprüfung oder Zuchtschau) herausstellen, dass<br />

der betreffende Fehler nicht mehr vorhanden ist, wird der Vermerk im Zuchtbuch gelöscht.<br />

Ergeben sich keine Beanstandungen, so können die Welpen gechippt und die Ahnentafeln ausgehändigt<br />

werden.<br />

Hat die, den Wurf abnehmende Person Zweifel an der Rassereinheit des Wurfes, so darf sie unter keinen<br />

Umständen die Ahnentafeln aushändigen.<br />

Sie hat vielmehr ggfs. über den Landeszuchtwart unverzüglich den Zuchtbuchführer über die Erkenntnisse zu<br />

unterrichten.<br />

Dieser entscheidet über die weitere Vorgehensweise.<br />

6.2 Elektronische Kennzeichnung<br />

Alle Welpen sind mit Transponder-Chips elektronisch zu kennzeichnen.<br />

Verwendet werden Chips welche den Ländercode (276 = Deutschland), die FCI-Standard-Nr. (103 = <strong>Deutscher</strong><br />

<strong>Jagdterrier</strong>) sowie als letzte Ziffern die fünfstellige Zuchtbuchnummer tragen.<br />

Auf der Grundlage der, mittels Wurfmeldeschein zum Eintrag gemeldeten Welpen werden die Chips durch die<br />

Zuchtverantwortlichen des DJT-<strong>Club</strong>s e. V. beim Hersteller angefordert.<br />

Sie werden dem Züchter direkt zugesandt.<br />

Es ist dem Züchter überlassen, ob er die Transponder von einem Tierarzt oder durch einen, vom DJT-<strong>Club</strong><br />

Beauftragten, (welcher einen Sachkundenachweis besitzen muss) implantieren lässt.<br />

Die elektronische Kennzeichnung erfolgt an der linken Halsseite.<br />

Wurden die Welpen bereits vom Tierarzt gechippt, erfolgt eine Überprüfung der Chip-Nummern.<br />

Barcode-Aufkleber mit der, den Welpen tatsächlich implantierten Chip Nr. sind in der Ahnentafel, im<br />

Wurfabnahmeprotokoll und im Heimtierausweis (Impfpass) anzubringen.<br />

Eventuelle Differenzen der Zuchtbuchnummer zur Chip-Nr. (mit integrierter Zuchtbuchnummer) werden<br />

vermerkt und durch Ausdruck einer neuen Ahnentafel (zu Lasten des Verursachers) korrigiert.<br />

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