Hauptversammlung - Deutscher Jagdterrier-Club eV
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3. Änderung der Zuchtordnung<br />
Antrag des Vorstandes auf Basis des Schreibens des Schatzmeisters B. Haus vom 10.09.2012 auf<br />
Änderung des Punktes:<br />
1. Allgemeines,<br />
1.1 Zwingerschutz-Zuchtrecht, Satz 4.<br />
Bisheriger Text:<br />
Zuchtrecht und Zwingerschutz wird nur Mitgliedern gewährt, welche gemäß Satzung §5 (2)berechtigt sind,<br />
einen Jagdschein zu lösen.<br />
Neuer Text:<br />
Zuchtrecht und Zwingerschutz wird nur Mitgliedern gewährt, welche berechtigt sind einen Deutschen<br />
Jagdschein zu lösen.<br />
Sie müssen einen eigenen Hausstand haben, welcher die tierschutzgerechte und sachgemäße Haltung von<br />
Hunden, sowie die tierschutzgerechte und sachgemäße Aufzucht und Haltung eines Wurfes ermöglicht.<br />
Erforderlich sind auch hinreichende Betreuungszeit, ein Sachkundenachweis des DJT-<strong>Club</strong>s für Züchter,<br />
sowie die ordnungsgemäße Haltung und Betreuung von Welpen, die über den üblichen Abgabezeitpunkt<br />
hinaus gehalten werden müssen.<br />
4. Änderung der Zuchtordnung<br />
Antrag des Vorstandes gem. Generalklausel [§ 18 (1)] zur Genehmigung der, am 27.09.2012<br />
beschlossenen Änderungen der Zuchtordnung, erforderlich geworden im Zusammenhang mit dem<br />
Beschluss der <strong>Hauptversammlung</strong> vom 19.03.2011 zur Elektronischen Kennzeichnung und wegen<br />
dringend erforderlicher Neuauflage der ZO.<br />
Punkt 1.1. Zwingerschutz-Zuchtrecht, 2. Satz<br />
Hier wurden notwendiger- und sinnvollerweise „Bestimmungen des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V. für die<br />
Aufzucht von Welpen“ sowie der Vordruck „Zwingerkontrolle“ verbindlich eingeführt.<br />
Sie sollen im Anhang zur ZO wiedergegeben werden.<br />
Bisheriger Text:<br />
Der LZW oder ein von ihm Beauftragter muss prüfen, ob für den Zwinger die Voraussetzungen für eine<br />
artgerechte Haltung und Aufzucht der Hunde gewährleistet sind.<br />
Neuer Text:<br />
Der LZW oder ein von ihm Beauftragter muss (unter Verwendung des verbindlichen Vordrucks<br />
„Zwingerkontrolle“) prüfen, ob die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung von Hunden und die<br />
sachgemäße Aufzucht von Welpen (gem. der verbindlichen Bestimmungen des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s<br />
e.V. für die Aufzucht von Welpen) gewährleistet sind.<br />
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