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Hauptversammlung - Deutscher Jagdterrier-Club eV

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3. Änderung der Zuchtordnung<br />

Antrag des Vorstandes auf Basis des Schreibens des Schatzmeisters B. Haus vom 10.09.2012 auf<br />

Änderung des Punktes:<br />

1. Allgemeines,<br />

1.1 Zwingerschutz-Zuchtrecht, Satz 4.<br />

Bisheriger Text:<br />

Zuchtrecht und Zwingerschutz wird nur Mitgliedern gewährt, welche gemäß Satzung §5 (2)berechtigt sind,<br />

einen Jagdschein zu lösen.<br />

Neuer Text:<br />

Zuchtrecht und Zwingerschutz wird nur Mitgliedern gewährt, welche berechtigt sind einen Deutschen<br />

Jagdschein zu lösen.<br />

Sie müssen einen eigenen Hausstand haben, welcher die tierschutzgerechte und sachgemäße Haltung von<br />

Hunden, sowie die tierschutzgerechte und sachgemäße Aufzucht und Haltung eines Wurfes ermöglicht.<br />

Erforderlich sind auch hinreichende Betreuungszeit, ein Sachkundenachweis des DJT-<strong>Club</strong>s für Züchter,<br />

sowie die ordnungsgemäße Haltung und Betreuung von Welpen, die über den üblichen Abgabezeitpunkt<br />

hinaus gehalten werden müssen.<br />

4. Änderung der Zuchtordnung<br />

Antrag des Vorstandes gem. Generalklausel [§ 18 (1)] zur Genehmigung der, am 27.09.2012<br />

beschlossenen Änderungen der Zuchtordnung, erforderlich geworden im Zusammenhang mit dem<br />

Beschluss der <strong>Hauptversammlung</strong> vom 19.03.2011 zur Elektronischen Kennzeichnung und wegen<br />

dringend erforderlicher Neuauflage der ZO.<br />

Punkt 1.1. Zwingerschutz-Zuchtrecht, 2. Satz<br />

Hier wurden notwendiger- und sinnvollerweise „Bestimmungen des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s e. V. für die<br />

Aufzucht von Welpen“ sowie der Vordruck „Zwingerkontrolle“ verbindlich eingeführt.<br />

Sie sollen im Anhang zur ZO wiedergegeben werden.<br />

Bisheriger Text:<br />

Der LZW oder ein von ihm Beauftragter muss prüfen, ob für den Zwinger die Voraussetzungen für eine<br />

artgerechte Haltung und Aufzucht der Hunde gewährleistet sind.<br />

Neuer Text:<br />

Der LZW oder ein von ihm Beauftragter muss (unter Verwendung des verbindlichen Vordrucks<br />

„Zwingerkontrolle“) prüfen, ob die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung von Hunden und die<br />

sachgemäße Aufzucht von Welpen (gem. der verbindlichen Bestimmungen des Deutschen <strong>Jagdterrier</strong>-<strong>Club</strong>s<br />

e.V. für die Aufzucht von Welpen) gewährleistet sind.<br />

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