Ergebnisprotokoll der Gemeinderatsitzung vom ... - Gaukönigshofen
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<strong>Ergebnisprotokoll</strong> <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsitzung <strong>vom</strong> 14. November 2011<br />
1. Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong> 18.10.2011 – öffentlicher Teil<br />
Das Protokoll wurde im Vorfeld an die Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates versandt und wird mit<br />
geringfügigen Ergänzungen unterzeichnet. Die Genehmigung gilt damit als erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
2. Bauangelegenheiten<br />
2.1. Bauantrag Seubert Antonie und Michael, Am Eichenpfad 6, Gaukönigshofen –<br />
Wohnhauserweiterung zur Schaffung eines Musikzimmers auf FlNr. 735/4 Gem.<br />
Gaukönigshofen<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt anhand <strong>der</strong> aufliegenden Planunterlagen Einblick in das beabsichtigte<br />
Bauvorhaben und stellt fest, dass es sich um eine Maßnahme im Bereich des rechtskräftigen<br />
Bebauungsplanes „An <strong>der</strong> Acholshäuser Straße“ handelt. Bei dem angedachten Anbau eines<br />
Wintergartens können die Vorgaben des Bebauungsplanes hinsichtlich Dachform und Dachneigung<br />
nicht eingehalten werden. Nachdem es sich hierbei baurechtlich um einen untergeordneten Bauteil<br />
handelt, <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Straßenbereich aus nicht einsehbar ist, wird als Ergebnis <strong>der</strong> diesbezüglichen<br />
Diskussion festgehalten, dass die notwendigen Abweichungen von den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes hinsichtlich Dachform und Dachneigung gewährt werden und das gemeindliche<br />
Einvernehmen wird erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: 11:1.<br />
2.2. Antrag von Jürgen Michel, Grabengasse 2a, Hopferstadt auf Verlegung von Einspeisekabel<br />
für Photovoltaikanlage in gemeindliche Wegegrundstücke - Trassenän<strong>der</strong>ung<br />
Der Bürgermeister informiert den Gemein<strong>der</strong>at, dass aufgrund geän<strong>der</strong>ter Einspeisevorgaben seitens<br />
des Überlandwerkes eine Trassenän<strong>der</strong>ung bzw. eine Verlängerung <strong>der</strong> bereits genehmigten Trasse<br />
über die Wester hinaus erfor<strong>der</strong>lich ist. Desweiteren wird Herr Michel einen Großteil seiner<br />
notwendigen Leitung über Privatgrund laufen lassen.<br />
Der sich neu ergebende Trassenverlauf wird dem Gemein<strong>der</strong>at bekannt gegeben und<br />
gemeindlicherseits werden keine Einwendungen erhoben.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
2.3. Antrag von Popp Hubert, Hecke 4, Acholshausen auf Verlegung eines Leerrohres<br />
Der Bürgermeister informiert den Gemein<strong>der</strong>at, dass Herr Popp Hubert einen Antrag gestellt hat im<br />
Kabelgraben des Herrn Michel ein Leerrohr mit zu verlegen.<br />
Nach kurzer Diskussion wird festgestellt, dass gemeindlicherseits keine Bedenken bestehen, mit<br />
Herrn Popp aber eine entsprechende Vereinbarung zu treffen ist. Auch die anfallenden Gebühren sind<br />
von Herrn Popp zu entrichten.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
2.4. Bauantrag Stiegler Lorenz, Im Wiesengrund 1, Eichelsee – Erstellen einer<br />
landwirtschaftlichen Betriebswerkstatt auf FlNr. 21 Gem. Eichelsee<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt Einblick in die aufliegenden Planunterlagen und stellt fest, dass es sich um<br />
eine Maßnahme im Ortsinnenbereich von Eichelsee handelt. Eine bereits vorhandene<br />
Betriebswerkstatt soll abgerissen und in etwas größerem Umfang wie<strong>der</strong> aufgebaut werden.
Ein ggfs. noch zu erstellen<strong>der</strong> Abrissplan müsste nachgereicht werden. Ansonsten wird festgestellt,<br />
dass gemeindliche Belange nicht negativ berührt sind und das Einvernehmen wird erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
3. Widmung von Gemeindestraßen – Erschließungsstraße im Bereich <strong>der</strong> Mittelschule<br />
Gaukönigshofen<br />
Nachdem zwischenzeitlich die Schulumfahrung fertig gestellt ist, ist diese neu hergestellte Straße nun<br />
dem öffentlichen Verkehr zu widmen und das Bestandsverzeichnis ist fortzuführen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BaySTRWG)<br />
daher mit Wirkung zum 01.12.2011 folgende Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis.<br />
Verlängerung <strong>der</strong> Schulstraße<br />
Bezeichnung des Straßenzuges: Schulstraße<br />
Gemarkung Gaukönigshofen<br />
Grundstücke: FlNr. 1434, TFL FlNr. 3051, TFL FlNr. 305, TFL FlNr. 1442<br />
Anfangspunkt: Abzweigung von <strong>der</strong> Kreisstraße WÜ 43 FlNr. 411 zwischen den Grundstücken FlNr.<br />
1444 und FlNr. 305/1<br />
Endpunkt: Einmündung in die Schulstraße FlNr. 294 zwischen den Grundstücken FlNr. 305 und<br />
FlNr. 292<br />
Länge <strong>der</strong> gewidmeten Strecke: 139,5 m<br />
Baulastträger: Gemeinde Gaukönigshofen<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes wird auch noch die Notwendigkeit <strong>der</strong> Nachbesserung des<br />
Ausfahrtsbereiches <strong>der</strong> neu geschaffenen Schulstraße in die Kreisstraße angesprochen. Hier müsste<br />
entwe<strong>der</strong> mit Rasengittersteinen o<strong>der</strong> sinnvollerweise mit Asphalt <strong>der</strong> Kurvenradius erweitert werden.<br />
Es wird für sinnvoll gehalten mit dem planenden Ingenieurbüro Horn zunächst einen Termin zu<br />
vereinbaren.<br />
4. Diskussion über künftige Handhabung <strong>der</strong> Düngemittelempfehlungen im<br />
Wasserschutzgebiet Rittershausen<br />
Der Bürgermeister informiert den Gemein<strong>der</strong>at, dass aufgrund <strong>der</strong> Grenzwertüberschreitung beim<br />
Nitratgehalt das Rittershäuser Wasser seit Jahrzehnten nur mit einer Ausnahmegenehmigung an die<br />
Bürger ausgeliefert werden durfte. Um diese Ausnahmegenehmigung zu erlangen, mussten Nitrat<br />
senkende Maßnahmen nachgewiesen werden. Daher wurde unter an<strong>der</strong>em aus diesem Grund im<br />
Jahr 1991 eine sog. Bodenprobenuntersuchung, verbunden mit einer Düngemittelempfehlung,<br />
eingeführt, bei welcher von den betroffenen landwirtschaftlichen Grundstücken Bodenproben gezogen<br />
und anschließend auf ihren Nährstoffgehalt untersucht werden. Auf dieser Basis werden dann für die<br />
einzelnen Grundstücke Düngemittelempfehlungen für die Landwirte erarbeitet, um den neuen<br />
Düngereintrag minimieren zu können.<br />
Diese Bemühungen zeigten jedoch in den vergangenen 20 Jahren keinen Erfolg. Der Nitratwert blieb<br />
nahezu unverän<strong>der</strong>t bei ca. 50 mg/l.<br />
Nachdem die Verpflichtung hierzu durch die Umgestaltung <strong>der</strong> Wasserversorgung nicht mehr besteht,<br />
ist zu prüfen, ob diese Bodenprobenziehungen und Untersuchungen eingestellt werden können und<br />
<strong>der</strong> Gebührenzahler um diese Kosten entlastet werden kann. Auch ein entsprechen<strong>der</strong> Antrag von<br />
einem Bürger liegt hierzu vor.<br />
Es entwickelt sich eine intensive Diskussion, wobei deutlich wird, dass das Trinkwasser eines unserer<br />
wichtigsten Güter darstellt und die Gemeinde nach wie vor versuchen sollte den Nitratwert zu senken,<br />
auch wenn sich bislang kein Erfolg gezeigt hat. Es wird angeregt zu prüfen und zu belegen, ob nicht
an<strong>der</strong>e bzw. darüber hinausgehende Maßnahmen zielführen<strong>der</strong> seien können. Im Gegensatz zur<br />
Handhabung in <strong>der</strong> Vergangenheit soll die reine Tätigkeit des Probenziehens seitens <strong>der</strong> Gemeinde<br />
nicht mehr bezahlt werden. Es sollen aber weiterhin die entsprechenden Düngemittelempfehlungen<br />
ausgestellt und den Landwirten zur Verfügung gestellt werden. Dies wird zum Abschluss <strong>der</strong><br />
Diskussion einstimmig beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.