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Ergebnisprotokoll der Gemeinderatsitzung vom ... - Gaukönigshofen

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<strong>Ergebnisprotokoll</strong> <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsitzung <strong>vom</strong> 14. November 2011<br />

1. Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong> 18.10.2011 – öffentlicher Teil<br />

Das Protokoll wurde im Vorfeld an die Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates versandt und wird mit<br />

geringfügigen Ergänzungen unterzeichnet. Die Genehmigung gilt damit als erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

2. Bauangelegenheiten<br />

2.1. Bauantrag Seubert Antonie und Michael, Am Eichenpfad 6, Gaukönigshofen –<br />

Wohnhauserweiterung zur Schaffung eines Musikzimmers auf FlNr. 735/4 Gem.<br />

Gaukönigshofen<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt anhand <strong>der</strong> aufliegenden Planunterlagen Einblick in das beabsichtigte<br />

Bauvorhaben und stellt fest, dass es sich um eine Maßnahme im Bereich des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes „An <strong>der</strong> Acholshäuser Straße“ handelt. Bei dem angedachten Anbau eines<br />

Wintergartens können die Vorgaben des Bebauungsplanes hinsichtlich Dachform und Dachneigung<br />

nicht eingehalten werden. Nachdem es sich hierbei baurechtlich um einen untergeordneten Bauteil<br />

handelt, <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Straßenbereich aus nicht einsehbar ist, wird als Ergebnis <strong>der</strong> diesbezüglichen<br />

Diskussion festgehalten, dass die notwendigen Abweichungen von den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes hinsichtlich Dachform und Dachneigung gewährt werden und das gemeindliche<br />

Einvernehmen wird erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: 11:1.<br />

2.2. Antrag von Jürgen Michel, Grabengasse 2a, Hopferstadt auf Verlegung von Einspeisekabel<br />

für Photovoltaikanlage in gemeindliche Wegegrundstücke - Trassenän<strong>der</strong>ung<br />

Der Bürgermeister informiert den Gemein<strong>der</strong>at, dass aufgrund geän<strong>der</strong>ter Einspeisevorgaben seitens<br />

des Überlandwerkes eine Trassenän<strong>der</strong>ung bzw. eine Verlängerung <strong>der</strong> bereits genehmigten Trasse<br />

über die Wester hinaus erfor<strong>der</strong>lich ist. Desweiteren wird Herr Michel einen Großteil seiner<br />

notwendigen Leitung über Privatgrund laufen lassen.<br />

Der sich neu ergebende Trassenverlauf wird dem Gemein<strong>der</strong>at bekannt gegeben und<br />

gemeindlicherseits werden keine Einwendungen erhoben.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

2.3. Antrag von Popp Hubert, Hecke 4, Acholshausen auf Verlegung eines Leerrohres<br />

Der Bürgermeister informiert den Gemein<strong>der</strong>at, dass Herr Popp Hubert einen Antrag gestellt hat im<br />

Kabelgraben des Herrn Michel ein Leerrohr mit zu verlegen.<br />

Nach kurzer Diskussion wird festgestellt, dass gemeindlicherseits keine Bedenken bestehen, mit<br />

Herrn Popp aber eine entsprechende Vereinbarung zu treffen ist. Auch die anfallenden Gebühren sind<br />

von Herrn Popp zu entrichten.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

2.4. Bauantrag Stiegler Lorenz, Im Wiesengrund 1, Eichelsee – Erstellen einer<br />

landwirtschaftlichen Betriebswerkstatt auf FlNr. 21 Gem. Eichelsee<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt Einblick in die aufliegenden Planunterlagen und stellt fest, dass es sich um<br />

eine Maßnahme im Ortsinnenbereich von Eichelsee handelt. Eine bereits vorhandene<br />

Betriebswerkstatt soll abgerissen und in etwas größerem Umfang wie<strong>der</strong> aufgebaut werden.


Ein ggfs. noch zu erstellen<strong>der</strong> Abrissplan müsste nachgereicht werden. Ansonsten wird festgestellt,<br />

dass gemeindliche Belange nicht negativ berührt sind und das Einvernehmen wird erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

3. Widmung von Gemeindestraßen – Erschließungsstraße im Bereich <strong>der</strong> Mittelschule<br />

Gaukönigshofen<br />

Nachdem zwischenzeitlich die Schulumfahrung fertig gestellt ist, ist diese neu hergestellte Straße nun<br />

dem öffentlichen Verkehr zu widmen und das Bestandsverzeichnis ist fortzuführen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BaySTRWG)<br />

daher mit Wirkung zum 01.12.2011 folgende Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis.<br />

Verlängerung <strong>der</strong> Schulstraße<br />

Bezeichnung des Straßenzuges: Schulstraße<br />

Gemarkung Gaukönigshofen<br />

Grundstücke: FlNr. 1434, TFL FlNr. 3051, TFL FlNr. 305, TFL FlNr. 1442<br />

Anfangspunkt: Abzweigung von <strong>der</strong> Kreisstraße WÜ 43 FlNr. 411 zwischen den Grundstücken FlNr.<br />

1444 und FlNr. 305/1<br />

Endpunkt: Einmündung in die Schulstraße FlNr. 294 zwischen den Grundstücken FlNr. 305 und<br />

FlNr. 292<br />

Länge <strong>der</strong> gewidmeten Strecke: 139,5 m<br />

Baulastträger: Gemeinde Gaukönigshofen<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes wird auch noch die Notwendigkeit <strong>der</strong> Nachbesserung des<br />

Ausfahrtsbereiches <strong>der</strong> neu geschaffenen Schulstraße in die Kreisstraße angesprochen. Hier müsste<br />

entwe<strong>der</strong> mit Rasengittersteinen o<strong>der</strong> sinnvollerweise mit Asphalt <strong>der</strong> Kurvenradius erweitert werden.<br />

Es wird für sinnvoll gehalten mit dem planenden Ingenieurbüro Horn zunächst einen Termin zu<br />

vereinbaren.<br />

4. Diskussion über künftige Handhabung <strong>der</strong> Düngemittelempfehlungen im<br />

Wasserschutzgebiet Rittershausen<br />

Der Bürgermeister informiert den Gemein<strong>der</strong>at, dass aufgrund <strong>der</strong> Grenzwertüberschreitung beim<br />

Nitratgehalt das Rittershäuser Wasser seit Jahrzehnten nur mit einer Ausnahmegenehmigung an die<br />

Bürger ausgeliefert werden durfte. Um diese Ausnahmegenehmigung zu erlangen, mussten Nitrat<br />

senkende Maßnahmen nachgewiesen werden. Daher wurde unter an<strong>der</strong>em aus diesem Grund im<br />

Jahr 1991 eine sog. Bodenprobenuntersuchung, verbunden mit einer Düngemittelempfehlung,<br />

eingeführt, bei welcher von den betroffenen landwirtschaftlichen Grundstücken Bodenproben gezogen<br />

und anschließend auf ihren Nährstoffgehalt untersucht werden. Auf dieser Basis werden dann für die<br />

einzelnen Grundstücke Düngemittelempfehlungen für die Landwirte erarbeitet, um den neuen<br />

Düngereintrag minimieren zu können.<br />

Diese Bemühungen zeigten jedoch in den vergangenen 20 Jahren keinen Erfolg. Der Nitratwert blieb<br />

nahezu unverän<strong>der</strong>t bei ca. 50 mg/l.<br />

Nachdem die Verpflichtung hierzu durch die Umgestaltung <strong>der</strong> Wasserversorgung nicht mehr besteht,<br />

ist zu prüfen, ob diese Bodenprobenziehungen und Untersuchungen eingestellt werden können und<br />

<strong>der</strong> Gebührenzahler um diese Kosten entlastet werden kann. Auch ein entsprechen<strong>der</strong> Antrag von<br />

einem Bürger liegt hierzu vor.<br />

Es entwickelt sich eine intensive Diskussion, wobei deutlich wird, dass das Trinkwasser eines unserer<br />

wichtigsten Güter darstellt und die Gemeinde nach wie vor versuchen sollte den Nitratwert zu senken,<br />

auch wenn sich bislang kein Erfolg gezeigt hat. Es wird angeregt zu prüfen und zu belegen, ob nicht


an<strong>der</strong>e bzw. darüber hinausgehende Maßnahmen zielführen<strong>der</strong> seien können. Im Gegensatz zur<br />

Handhabung in <strong>der</strong> Vergangenheit soll die reine Tätigkeit des Probenziehens seitens <strong>der</strong> Gemeinde<br />

nicht mehr bezahlt werden. Es sollen aber weiterhin die entsprechenden Düngemittelempfehlungen<br />

ausgestellt und den Landwirten zur Verfügung gestellt werden. Dies wird zum Abschluss <strong>der</strong><br />

Diskussion einstimmig beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

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