Ergebnisprotokoll der Gemeinderatsitzung vom ... - Gaukönigshofen
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<strong>Ergebnisprotokoll</strong> <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsitzung <strong>vom</strong> 04. April 2011<br />
1. Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong> 21.02.2011 – öffentlicher Teil<br />
Das Protokoll wurde im Vorfeld an die Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates versandt, Einwendungen werden<br />
nicht erhoben und die Nie<strong>der</strong>schrift gilt damit als genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
2. Bauangelegenheiten<br />
2.1. Bauantrag Egon und Michelle Korbmann, Wolkshausen – Einbau einer Wohnung in das<br />
ehemalige Stallgebäude FlNr. 14 Gem. Wolkshausen<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at begutachtet das Bauvorhaben anhand <strong>der</strong> aufliegenden Planunterlagen. Er stellt<br />
fest, dass es sich um eine Maßnahme im Ortsinnenbereich von Wolkshausen handelt. Gemeindliche<br />
Belange sind nicht negativ berührt und das Einvernehmen wird erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
2.2. Bauantrag Gertrud und Herbert Brenner, Gaukönigshofen – Errichtung einer<br />
Dachgaube FlNr. 999/40 Gem. Gaukönigshofen<br />
Anhand <strong>der</strong> aufliegenden Planunterlagen prüft <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at das beabsichtigte Bauvorhaben. Es<br />
handelt sich um eine Maßnahme im unbeplanten Innenbereich. Gemeindliche Belange sind nicht<br />
negativ berührt und das Einvernehmen wird erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
2.3. Bauantrag Busch Zeno, Gaukönigshofen – Neubau eines Wohnhauses auf FlNr. 293 ff<br />
Gem. Gaukönigshofen<br />
Das Bauvorhaben wurde bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at behandelt und<br />
ausführlich geprüft. Die im Rahmen des Vorbescheides gefor<strong>der</strong>ten Vorgaben wurden bei <strong>der</strong><br />
nunmehr vorliegenden Planung eingehalten. Hinsichtlich <strong>der</strong> Ortsgestaltungssatzung wird festgestellt,<br />
dass gemäß Punkt 3.4. <strong>der</strong> Ortsgestaltungssatzung Wohngebäude mindestens zwei Vollgeschosse<br />
aufweisen. Es ist jedoch auch eine eingeschossige Bauweise zulässig, allerdings nur mit mindestens<br />
48° Dachneigung. Im Hinblick auf die Sichtbarkeit <strong>der</strong> angrenzenden Nikolauskapelle wird beantragt<br />
eine Dachneigung von 41° zu genehmigen, trotz <strong>der</strong> hier vorliegenden eingeschossigen Bauweise.<br />
Im Gemein<strong>der</strong>at herrscht Einverständnis mit <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigung <strong>der</strong> vorgesehenen<br />
Dachneigung von 41°. Hinsichtlich <strong>der</strong> Dacheindeckung wird auf die Angaben im diesbezüglichen<br />
Vorbescheid bzw. auf die Vorgaben <strong>der</strong> Ortsgestaltungssatzung verwiesen. Gemeindliche Belange<br />
sind ansonsten nicht negativ berührt und das Einvernehmen wird erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
2.4. Bauantrag Menth Armin, Rittershausen – Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage<br />
FlNr. 868/7 Gem. Rittershausen<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at begutachtet das beantragte Bauvorhaben anhand <strong>der</strong> aufliegenden Planungen. Es<br />
handelt sich um eine Maßnahme im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Königshöfer Pfad<br />
Teil 1.<br />
Als Ergebnis <strong>der</strong> ausführlichen Prüfung wird festgehalten, dass keine Notwendigkeit gesehen wird ein<br />
Genehmigungsverfahren zu beantragen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
2.5. Bauantrag Rita und Armin Kinzinger, Acholshausen – Neubau eines Wohnhauses auf<br />
FlNr. 255/7 Gem. Eichelsee<br />
Anhand <strong>der</strong> aufliegenden Planunterlagen begutachtet <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at das beabsichtigte<br />
Bauvorhaben und stellt fest, dass es sich um ein Projekt im Bereich des rechtskräftigen<br />
Bebauungsplanes „Am Kirchpfad“ im Ortsteil Eichelsee handelt.<br />
Als Ergebnis <strong>der</strong> ausführlichen Prüfung wird festgehalten, dass keine Notwendigkeit gesehen wird ein<br />
Genehmigungsverfahren zu beantragen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
2.6. Bauantrag Sieber Martin, Gaukönigshofen – Umbau und Erweiterung eines<br />
Wohnhauses auf FlNr. 549 Gem. Gaukönigshofen<br />
Es handelt sich um eine Maßnahme im unbeplanten Innenbereich. Hinsichtlich des vorgesehenen<br />
Einbaus von neuen Fenstern im Wohngebäude wird die notwendige Befreiung von Punkt 4.3.1. <strong>der</strong><br />
Ortsgestaltungssatzung seitens des Gemein<strong>der</strong>ates erteilt.<br />
Ansonsten wird als Ergebnis <strong>der</strong> ausführlichen Prüfung festgehalten, dass gemeindliche Belange nicht<br />
negativ berührt sind und das Einvernehmen wird erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
2.7. Bauantrag Günter Wengel, Rittershausen – Än<strong>der</strong>ungsantrag i.S. Zusammenlegung<br />
landwirtschaftlicher Hallen FlNr. 1357/2 Gem. Rittershausen<br />
Auf dem Grundstück FlNr. 1357/2 Gemarkung Rittershausen ist eine große landwirtschaftliche<br />
Unterstellhalle errichtet worden. Genehmigt im Rahmen <strong>der</strong> damals vorliegenden Planungen waren<br />
zwei nebeneinan<strong>der</strong> stehende landwirtschaftliche Hallen, die nun im Rahmen <strong>der</strong> Bauausführung<br />
zusammengebaut wurden. Hierüber wird dem Gemein<strong>der</strong>at eine entsprechende Tektur vorgelegt. Die<br />
hier gezeigte Vorgehensweise des Bauherren Günter Wengel wird im Gemein<strong>der</strong>at deutlich kritisiert<br />
und deutlich negativ bewertet.<br />
Gemeindliche Belange sind grundsätzlich nicht negativ berührt und das Einvernehmen wird erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />
3. Neuerlass von Verordnungen <strong>der</strong> Gemeinde Gaukönigshofen über die Reinhaltung,<br />
Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Straßen<br />
3.1. Erlass <strong>der</strong> Verordnung <strong>der</strong> Gemeinde Gaukönigshofen zum Schutz <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
vor Gefahren durch Hunde<br />
Der Bürgermeister informiert den Gemein<strong>der</strong>at, dass die <strong>der</strong>zeitig gültige Verordnung <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Gaukönigshofen über die Reinhaltung, Ordnung und Sicherheit auf öffentlichen Straßen aufgrund <strong>der</strong><br />
aktuellen Rechtsprechung in verschiedenen Teilbereichen nichtig ist. Im Rahmen <strong>der</strong> Bestrebungen<br />
eine neue rechtskräftige Variante zu erstellen, haben aktuell geführte Gespräche mit dem<br />
Landratsamt, insbeson<strong>der</strong>e auch mit dem Bayerischen Gemeindetag ergeben, dass mittlerweile<br />
empfohlen wird diese Verordnung aufzuteilen. Zum einen in eine Verordnung zum Schutz <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde, zum an<strong>der</strong>en in eine Verordnung über die Reinhaltung und<br />
Reinigung <strong>der</strong> öffentlichen Straßen.<br />
Die aktuelle vorliegende Neufassung <strong>der</strong> Verordnung <strong>der</strong> Gemeinde Gaukönigshofen zum Schutz <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde wurde im Vorfeld an die Gemein<strong>der</strong>äte versandt.
Die noch offenstehenden Fragen werden erläutert und beantwortet. Die entsprechenden Än<strong>der</strong>ungen<br />
und Ergänzungen, die aus Sicht des Gemein<strong>der</strong>ates sinnvoll und notwendig sind, sollen noch in die<br />
Satzung integriert werden, so dass in <strong>der</strong> nächsten Sitzung hierüber dann entsprechend beschlossen<br />
werden kann.<br />
3.2. Erlass <strong>der</strong> Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung <strong>der</strong> öffentlichen Straßen<br />
und die Sicherung <strong>der</strong> Gehbahnen im Winter<br />
Der diesbezügliche Verordnungsentwurf wurde im Vorfeld an die Gemein<strong>der</strong>äte versandt. Die noch<br />
offenstehenden Fragen werden erläutert und beantwortet. Die entsprechenden Än<strong>der</strong>ungen und<br />
Ergänzungen, die aus Sicht des Gemein<strong>der</strong>ates sinnvoll und notwendig sind, sollen noch in die<br />
Satzung integriert werden, so dass in <strong>der</strong> nächsten Sitzung hierüber dann entsprechend beschlossen<br />
werden kann.<br />
4. Sonstiges, Wünsche und Anträge<br />
4.1. Ergebnis <strong>der</strong> Ausschreibung für eine Brunnenstehle am Feuerlöschteich<br />
Gaukönigshofen<br />
Für die notwendigen Arbeiten i.S. Errichtung einer Brunnenstehle am Feuerlöschteich<br />
Gaukönigshofen wurden drei Fachfirmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Nicht abgegeben<br />
hat die Firma Fernando Gabel aus Riedenheim. Abgegeben mit folgendem Ergebnis haben folgende<br />
Firmen:<br />
Fa. Roland Mark, Darstadt 1.368,50 € brutto<br />
Fa. Ulsamer, Fuchsstadt 2.103,69 € brutto<br />
Die Angebote wurden fachlich und rechnerisch überprüft und es wird vorgeschlagen den Auftrag <strong>der</strong><br />
wenigstnehmenden Firma Roland Mark aus Darstadt zum Bruttogesamtpreis in Höhe von 1.368,50 €<br />
zu erteilen. Der Gemein<strong>der</strong>at stimmt dem einstimmig zu.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig.