22.04.2013 Aufrufe

35 Jahre Kita „Seepferdchen“ in Seddin - Gemeinde Seddiner See

35 Jahre Kita „Seepferdchen“ in Seddin - Gemeinde Seddiner See

35 Jahre Kita „Seepferdchen“ in Seddin - Gemeinde Seddiner See

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14. Oktober 2009 Nr. 10 / Woche 42<br />

<strong>See</strong>-Kurier 54<br />

Gemäß § 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes<br />

(BbgKWahlG), <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 31 Abs. 2 und 3 der Brandenburgischen<br />

Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), ergeht folgende Bekanntmachung:<br />

I. Die Wahlen f<strong>in</strong>den am 10.01.2010 statt. E<strong>in</strong>e etwaige Stichwahl f<strong>in</strong>det<br />

am 24.01.2010 statt.<br />

Die Hauptwahl und die etwaige Stichwahl f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der Zeit von 8:00<br />

Uhr bis 18:00 Uhr statt.<br />

II. Aufforderung zur E<strong>in</strong>reichung von Wahlvorschlägen<br />

Mit der Festsetzung der oben genannten Wahlterm<strong>in</strong>e werden die Parteien,<br />

politischen Vere<strong>in</strong>igungen, Wählergruppen und E<strong>in</strong>zelbewerber<br />

aufgefordert, rechtzeitig ihre Wahlvorschläge e<strong>in</strong>zureichen.<br />

A. Wahlvorschlagsrecht und E<strong>in</strong>reichungsfrist<br />

1. Die Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vere<strong>in</strong>igungen,<br />

Wählergruppen und E<strong>in</strong>zelbewerbern e<strong>in</strong>gereicht werden (§ 69 Abs. 1<br />

und 82a Abs. 2 BbgKWahlG). Daneben können Parteien, politische Vere<strong>in</strong>igungen<br />

und Wählergruppen auch geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>en Wahlvorschlag<br />

als Listenvere<strong>in</strong>igung e<strong>in</strong>reichen (§ 63 Abs. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz<br />

1und 82a Abs. 2 BbgKWahlG). Sie dürfen sich nur an e<strong>in</strong>er Listenvere<strong>in</strong>igung<br />

beteiligen; die Beteiligung an e<strong>in</strong>er Listenvere<strong>in</strong>igung<br />

schließt e<strong>in</strong>en eigenständigen Wahlvorschlag aus (§ 32 Abs. 1 Satz 2<br />

und 3 BbgKWahlG).<br />

2. Die Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig e<strong>in</strong>gereicht werden. Sie<br />

müssen, gemäß § 69 Abs. 2 BbgKWahlG,<br />

spätestens<br />

bis zum<br />

03.12.2009, 12:00 Uhr, bei der zuständigen Wahlleiter<strong>in</strong><br />

Dr. Sandy Weickert Geme<strong>in</strong>deverwaltung Sedd<strong>in</strong>er <strong>See</strong><br />

Kiefernweg 5<br />

14554 Sedd<strong>in</strong>er <strong>See</strong><br />

1. Etage/ Zimmer 3<br />

schriftlich e<strong>in</strong>gereicht werden (Ausschlussfrist).<br />

B. Inhalt der Wahlvorschläge<br />

1. Die Wahlvorschläge müssen enthalten:<br />

a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit,<br />

den Tag der Geburt, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift der<br />

Bewerber<strong>in</strong> oder des Bewerbers,<br />

b) als Wahlvorschlag e<strong>in</strong>er Partei oder politischen Vere<strong>in</strong>igung<br />

den vollständigen Namen der e<strong>in</strong>reichenden Partei oder politischen<br />

Vere<strong>in</strong>igung und, sofern sie e<strong>in</strong>e Kurzbezeichnung verwenden, auch<br />

diese. Der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen<br />

Vere<strong>in</strong>igung muss mit dem Namen übere<strong>in</strong>stimmen, den<br />

diese im Lande führt,<br />

c) als Wahlvorschlag e<strong>in</strong>er Wählergruppe den Namen der e<strong>in</strong>gereichten<br />

Wählergruppe und, sofern sie e<strong>in</strong>e Kurzbezeichnung verwendet,<br />

auch diese. Aus dem Namen muss hervorgehen, dass es<br />

sich um e<strong>in</strong>e Wählergruppe handelt. Der Name und die etwaige<br />

Kurzbezeichnung dürfen den Namen von Parteien oder politischen<br />

Vere<strong>in</strong>igungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten,<br />

d) als Wahlvorschlag e<strong>in</strong>er Listenvere<strong>in</strong>igung den Namen der<br />

Listenvere<strong>in</strong>igung und, sofern sie e<strong>in</strong>e Kurzbezeichnung verwendet,<br />

auch diese. Daneben s<strong>in</strong>d die Namen und, sofern vorhanden, auch<br />

die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen<br />

Vere<strong>in</strong>igungen und Wählergruppen anzugeben.<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Wahlbekanntmachung<br />

für die Kommunalwahlen am 10.01.2010<br />

zur Wahl des Bürgermeisters<br />

Der Wahlvorschlag e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelbewerber<strong>in</strong> / e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>zelbewerbers<br />

(E<strong>in</strong>zelwahlvorschlag) darf nur die unter Buchstabe a) bezeichneten<br />

Angaben enthalten.<br />

2. Daneben soll der Wahlvorschlag Namen und Anschrift der Vertrauensperson<br />

und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.<br />

Als Vertrauensperson kann auch die/der Bewerber/<strong>in</strong> benannt<br />

werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, s<strong>in</strong>d nur die<br />

Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich<br />

berechtigt, verb<strong>in</strong>dliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben<br />

und entgegenzunehmen.<br />

3. Der Wahlvorschlag e<strong>in</strong>er Partei oder politischen Vere<strong>in</strong>igung<br />

muss <strong>in</strong> jedem Fall von m<strong>in</strong>destens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet<br />

zuständigen Vorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder se<strong>in</strong>em<br />

Stellvertreter, unterzeichnet se<strong>in</strong>. Der Wahlvorschlag e<strong>in</strong>er<br />

Wählergruppe muss <strong>in</strong> jedem Fall vom Vertretungsberechtigten unterzeichnet<br />

se<strong>in</strong>. Die Vertretungsberechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen.<br />

Der Wahlvorschlag e<strong>in</strong>er Listenvere<strong>in</strong>igung muss <strong>in</strong> jedem Fall<br />

von jeweils m<strong>in</strong>destens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen<br />

Vorstandes, der an ihr beteiligten Parteien oder politischen<br />

Vere<strong>in</strong>igungen, darunter jeweils dem Vorsitzenden oder se<strong>in</strong>em Stellvertreter,<br />

sowie den Vertretungsberechtigten der an ihr beteiligten<br />

Wählergruppen, unterzeichnet se<strong>in</strong>.<br />

Der Wahlvorschlag e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelbewerber<strong>in</strong> / e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>zelbewerbers<br />

muss von dieser/diesem persönlich handschriftlich unterzeichnet<br />

se<strong>in</strong>.<br />

4. Wichtige E<strong>in</strong>schränkungen<br />

4.1 Jeder Wahlvorschlag darf nur e<strong>in</strong>e/n Bewerber/<strong>in</strong> enthalten (§ 70 Abs.<br />

1 BbgKWahlG).<br />

4.2 Jede/r Bewerber/<strong>in</strong> darf nur auf e<strong>in</strong>em Wahlvorschlag benannt se<strong>in</strong> (§<br />

70 Abs. 7 BbgKWahlG).<br />

4.3 Die/Der Bewerber/<strong>in</strong> auf dem Wahlvorschlag e<strong>in</strong>er Partei darf nicht Mitglied<br />

e<strong>in</strong>er anderen Partei se<strong>in</strong>, die mit e<strong>in</strong>em eigenen Wahlvorschlag<br />

zur Wahl antritt (§ 63 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 4 BbgKWahlG).<br />

C. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerber/<strong>in</strong><br />

1. Die Benennung als Bewerber/<strong>in</strong> auf e<strong>in</strong>em Wahlvorschlag e<strong>in</strong>er Partei,<br />

politischen Vere<strong>in</strong>igung, Wählergruppe oder Listenvere<strong>in</strong>igung<br />

ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:<br />

a) Die/Der Bewerber/<strong>in</strong> muss, gemäß § 65 Abs 2 bis 5 BbgKWahlG,<br />

wählbar se<strong>in</strong>.<br />

b) Die/Der Bewerber/<strong>in</strong> muss durch e<strong>in</strong>e Nom<strong>in</strong>ationsversammlung,<br />

gemäß § 33 BbgKWahlG, bestimmt worden se<strong>in</strong>.<br />

c) Die/Der Bewerber/<strong>in</strong> muss ihrer/se<strong>in</strong>er Benennung auf dem Wahlvorschlag<br />

schriftlich zustimmen.<br />

Die <strong>in</strong> Buchstaben a) und c) genannten Voraussetzungen gelten ferner<br />

für die E<strong>in</strong>zelbewerber.<br />

2. Zur Wählbarkeit<br />

2.1 Wählbarkeit von Deutschen<br />

2.1.1 Gemäß § 65 Abs. 2 BbgKWahlG s<strong>in</strong>d wählbar alle Deutsche im<br />

S<strong>in</strong>ne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die<br />

a) am Tage der Hauptwahl, also dem 10.01.2010, das 25. Lebensjahr,<br />

aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet und<br />

b) <strong>in</strong> der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!