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35 Jahre Kita „Seepferdchen“ in Seddin - Gemeinde Seddiner See

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14. Oktober 2009 Nr. 10 / Woche 42<br />

<strong>See</strong>-Kurier 98<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Auszug aus der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung<br />

und kompensatorischen Sprachförderung<br />

(SprachfestFörderverordnung – SfF-V)<br />

vom 3. August 2009 – veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

für das Land Brandenburg Teil II – Nr. 25 vom 27. August 2009<br />

§ 3 Abs. 1 SfF-V:<br />

K<strong>in</strong>der, die für das folgende Schuljahr <strong>in</strong> der Schule anzumelden s<strong>in</strong>d und<br />

deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober<br />

im Jahr vor der E<strong>in</strong>schulung im Land Brandenburg bef<strong>in</strong>det, s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />

an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen.<br />

Die Sprachstandsfeststellung f<strong>in</strong>det im Jahr vor der E<strong>in</strong>schulung statt. Bei<br />

festgestelltem Sprachförderbedarf besteht die Pflicht, an e<strong>in</strong>em Sprachförderkurs<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>dertagesstätte teilzunehmen.<br />

Eltern, deren K<strong>in</strong>d 2010 schulpflichtig wird und ke<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte<br />

besucht, werden aufgefordert, ihr K<strong>in</strong>d schnellstmöglich, spätestens aber<br />

bis 19. 10.2009 zum Sprachtest <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>Kita</strong> ihrer Wahl anzumelden.<br />

Eltern, deren K<strong>in</strong>der sich am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung beteiligt<br />

haben, erhalten e<strong>in</strong>e Teilnahmebesche<strong>in</strong>igung, die bei der Schulanmeldung<br />

gemäß § 4 Absatz 1 Grundschulverordnung vorzulegen ist.<br />

Bekanntmachung der Geme<strong>in</strong>de Sedd<strong>in</strong>er <strong>See</strong><br />

Hiermit gibt die Geme<strong>in</strong>de Sedd<strong>in</strong>er <strong>See</strong> als Schulträger gemäß § 4 Abs. 1<br />

SfF-V den Zeitpunkt und Ort des Verfahrens zur Sprachstandsfeststellung<br />

bekannt.<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde<br />

des Landkreises Potsdam-Mittelmark<br />

Auslegungsverfahren für die Erteilung e<strong>in</strong>er Leitungs- und Anlagenrechtsbesche<strong>in</strong>igung als Grundlage für die E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>er beschränkten<br />

persönlichen Dienstbarkeit für e<strong>in</strong> Grundstück <strong>in</strong> der Gemarkung Neusedd<strong>in</strong><br />

Der unteren Wasserbehörde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt e<strong>in</strong> Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbesche<strong>in</strong>igung zugunsten<br />

der Energie und Wasser Potsdam GmbH, Ste<strong>in</strong>straße 101, 14480 Potsdam vor.<br />

Betroffen von diesem Antrag ist das folgende durch e<strong>in</strong>en Grundwasser-Pegel benutzte Flurstück <strong>in</strong> der:<br />

Gemarkung Neusedd<strong>in</strong>, Flur 2, Flurstück 161<br />

Die E<strong>in</strong>schränkungen der Nutzung auf diesem Grundstück beziehen sich auf den nachfolgend dargestellten Schutzstreifen:<br />

Lfd. Nr. Pegelbezeichnung Gemarkung Flur Flurstück Schutzstreifen Dimension (Pegel mit Schutzrohr)<br />

1 Hy Ferch 14/72 Neusedd<strong>in</strong> 2 161 2 m x 2 m 200<br />

Die dem Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbesche<strong>in</strong>igung entsprechenden notwendigen und detaillierten Unterlagen liegen bis vier Wochen<br />

nach Ersche<strong>in</strong>ungsdatum dieses Amtsblattes beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachdienst <strong>35</strong>/36, Team Wasserwirtschaft – Untere Wasserbehörde –,<br />

Papendorfer Weg 1, Backste<strong>in</strong>gebäude, Obergeschoss Zimmer 108, <strong>in</strong> 14806 Belzig während der öffentlichen Sprechzeiten aus.<br />

Der Antrag ist auf der Grundlage des Grundbuchbere<strong>in</strong>igungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), zuletzt geändert durch Artikel 41<br />

des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) sowie der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbere<strong>in</strong>igungsgesetzes und anderer<br />

Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBL. I, S.3900 bis<br />

3903) gestellt und bezieht sich auf die Nutzung des Grundwasser-Pegels <strong>in</strong> der Gemarkung Neusedd<strong>in</strong> durch die Energie und Wasser Potsdam GmbH.<br />

Vom Anliegen dieses Antrages Betroffene können <strong>in</strong>nerhalb von vier Wochen nach Ersche<strong>in</strong>ungsdatum dieses Amtsblattes Widerspruch gegen diesen<br />

Antrag schriftlich oder zur Niederschrift e<strong>in</strong>legen. Der Widerspruch ist <strong>in</strong> der angegebenen Frist bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-<br />

Mittelmark, Papendorfer Weg 1, <strong>in</strong> 14806 Belzig zu erheben.<br />

Belzig, den 24.09.2009<br />

Untere Wasserbehörde<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte „<strong>See</strong>pferdchen“ – Ortsteil Sedd<strong>in</strong>, Hauptstr. 52,<br />

14554 Sedd<strong>in</strong>er <strong>See</strong><br />

Die Sprachstandsfeststellung <strong>in</strong> der <strong>Kita</strong> ist bereits abgeschlossen.<br />

Term<strong>in</strong>e für Sprachstandsfeststellung von Hausk<strong>in</strong>dern bitte unter der Telefonnummer<br />

033205/ 62418 vere<strong>in</strong>baren.<br />

Ansprechpartner<strong>in</strong> ist Frau Katr<strong>in</strong> Beutler.<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte „Waldsternchen“ – Ortsteil Neusedd<strong>in</strong>, Hans-<br />

Beimler-Str. 55, 14554 Sedd<strong>in</strong>er <strong>See</strong><br />

Zeitpunkt für die Sprachstandsfeststellung: 21.09.2009 - 31.10.2009<br />

Term<strong>in</strong>e für die Sprachstandsfeststellung von Hausk<strong>in</strong>dern vere<strong>in</strong>baren Sie<br />

bitte bis zum 19.10.2009 unter der Telefonnummer: 033205/ 46465.<br />

Ansprechpartner<strong>in</strong> ist Frau Katr<strong>in</strong> Breitag<br />

Bei den E<strong>in</strong>zelterm<strong>in</strong>en werden weitere Informationen gegeben bzw. anfallende<br />

Fragen beantwortet.<br />

Axel Z<strong>in</strong>ke<br />

Bürgermeister der Geme<strong>in</strong>de Sedd<strong>in</strong>er <strong>See</strong>

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