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Rechtliche Grundlagen, Wasserrecht, Bergrecht - Geothermie

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Ausnahme:<br />

Nutzung ausschließlich ausschlie lich für f r das Grundstück Grundst ck<br />

zu dessen baulicher Nutzung ( Erdsonde).<br />

§<br />

Aber „100m 100m“ - Grenze:<br />

Sofern die Bohrung tiefer als 100 m in den Boden<br />

eindringen, muss diese vom Auftraggeber bei der<br />

Bergbehörde Bergbeh rde spätestens sp testens 2 Wochen vor Bohrbeginn<br />

angezeigt werden. [§ [ 127 Abs. 1 BBergG]<br />

Das Bergamt entscheidet dann, ob ein Betriebsplan<br />

durch den Auftraggeber/ Bohrfirma vorzulegen ist.<br />

[§ 51 ff. BBergG]

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