Rechtliche Grundlagen, Wasserrecht, Bergrecht - Geothermie
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Ausnahme:<br />
Nutzung ausschließlich ausschlie lich für f r das Grundstück Grundst ck<br />
zu dessen baulicher Nutzung ( Erdsonde).<br />
§<br />
Aber „100m 100m“ - Grenze:<br />
Sofern die Bohrung tiefer als 100 m in den Boden<br />
eindringen, muss diese vom Auftraggeber bei der<br />
Bergbehörde Bergbeh rde spätestens sp testens 2 Wochen vor Bohrbeginn<br />
angezeigt werden. [§ [ 127 Abs. 1 BBergG]<br />
Das Bergamt entscheidet dann, ob ein Betriebsplan<br />
durch den Auftraggeber/ Bohrfirma vorzulegen ist.<br />
[§ 51 ff. BBergG]