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Rechtliche Grundlagen, Wasserrecht, Bergrecht - Geothermie

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Anzeigepflicht der Bohrung<br />

Gemäß Gemäß<br />

§4 4 des Lagerstättengesetzes<br />

Lagerst ttengesetzes<br />

sind die geplanten Bohrungen dem<br />

geologischen Dienst Nordrhein- Nordrhein<br />

Westfalen ( GD-NRW) GD NRW) zwei Wochen vor<br />

Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

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