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NBG Änderungen 2011 - Hannover 20. 6. 2012 - GEW Niedersachsen

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<strong>Änderungen</strong> VII<br />

Berechnung des Umfangs der Altersteilzeit:<br />

a. Unterrichtsstundenzahl unmittelbar vor Eintritt in ATZ:<br />

1. wenn keine Veränderungen in den letzten drei Jahren<br />

2. wenn zuletzt festgesetzte AZ geringer als<br />

durchschnittliche AZ der letzten drei Jahre<br />

b. Durchschnittliche Unterrichtsstundenzahl der letzten drei<br />

Jahre:<br />

1. Wenn die zuletzt festgesetzte Unterrichtsstundenzahl<br />

höher war als der Durchschnitt<br />

Sonderfälle:<br />

Begrenzt Dienstfähige; Freijahr; ohne Bezüge Beurlaubte<br />

Beurlaubung wird mit 0 Stunden angesetzt

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