NBG Änderungen 2011 - Hannover 20. 6. 2012 - GEW Niedersachsen
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<strong>Änderungen</strong> VII<br />
Berechnung des Umfangs der Altersteilzeit:<br />
a. Unterrichtsstundenzahl unmittelbar vor Eintritt in ATZ:<br />
1. wenn keine Veränderungen in den letzten drei Jahren<br />
2. wenn zuletzt festgesetzte AZ geringer als<br />
durchschnittliche AZ der letzten drei Jahre<br />
b. Durchschnittliche Unterrichtsstundenzahl der letzten drei<br />
Jahre:<br />
1. Wenn die zuletzt festgesetzte Unterrichtsstundenzahl<br />
höher war als der Durchschnitt<br />
Sonderfälle:<br />
Begrenzt Dienstfähige; Freijahr; ohne Bezüge Beurlaubte<br />
Beurlaubung wird mit 0 Stunden angesetzt