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NBG Änderungen 2011 - Hannover 20. 6. 2012 - GEW Niedersachsen

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<strong>Änderungen</strong> VIII<br />

Sonderregelungen für Lehrkräfte<br />

Abweichungen Lehrkräfte: (Rechtsgrundlage § 63,<br />

Abs. 2 <strong>NBG</strong>; Ermächtigungsgrundlage für<br />

abweichende Regelungen in der ArbeitszeitVO-Lehr<br />

„§ 9 Altersteilzeit“ am 1. 1 <strong>2012</strong> in Kraft getreten.)<br />

Beginn für Lehrkräfte erst zum 1. 8. <strong>2012</strong><br />

Bis Schuljahr 2014/15 Modell der Ungleichverteilung<br />

Während Altersteilzeit keine Altersermäßigung!<br />

Antragsberechtigt alle Lehrkräfte<br />

Ablehnung, wenn Arbeitszeit in ATZ unterhalb von 25%<br />

de Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten liegt

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