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leistungsverzeichnis über dachbauarbeiten - Hardtwaldsiedlung ...

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DAMMERSTOCK_DANZIGER STR. 5_11<br />

Projekt: Energetische Sanierung<br />

LV-Bezeichnung: LV005_DACHBAU<br />

Vorbemerkungen / Vertragstexte<br />

Seite 12 von 38<br />

Stelle (vom Auftragnehmer unentgeltlich gefertigt.) Verdeckte Teile sind rechtzeitig in Anwesenheit der Bauleitung<br />

auf zu messen. Anderenfalls wird die Leistung ohne weiteren Nachweis nach billigem Ermessen geschätzt. Ein<br />

Doppel des Aufmasses erhält der Auftraggeber in leicht prüfbarer Form.<br />

12. Taglohnarbeiten<br />

Taglohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden. Taglohnzettel sind werktäglich<br />

auszufüllen und innerhalb von drei Werktagen vorzulegen. Andernfalls werden diese nicht anerkannt.<br />

13. Nebenleistungen<br />

Außer den üblichen zur Herstellung der Leistungen notwendigen Nebenarbeiten gemäß VOB/C sind nachfolgende<br />

Leistungen als Nebenleistungen zu betrachten und in die Preise der entsprechenden Leistungspositionen<br />

einzukalkulieren:<br />

13.1. Baureinigung Die laufende Baureinigung auf der Baustelle und die kostenlose Abfuhr des anfallenden<br />

eigenen Schuttes bis zur Übergabe der eigenen, vertragsgemäßen Leistungen. Kosten für die Entsorgung von<br />

Abfällen deren Urheber sich nicht ermitteln lassen, werden prozentual der Auftragssummen, auf die zum<br />

Zeitpunkt des Entstehens der Verunreinigung tätigen Firmen auf der Baustelle verteilt.<br />

13.2. Baustellenversorgung Die Anlage von Licht- und Kraftleitungen für die Baumaschinen, sowie die<br />

Herstellung der provisorischen Frisch- und Abwasserleitungen.<br />

13.3. Pflasterprotokoll Der Auftragnehmer erstellt auf seine Kosten ein beweisfähiges Pflasterprotokoll in<br />

Anwesenheit der entsprechenden Behörden und der Bauleitung. Er verpflichtet sich, den ursächlichen Zustand<br />

wieder herzustellen. Die notwendige Abnahme durch die Behörden führt er selbst auf seine Kosten herbei. Die<br />

Abnahmeniederschrift ist der Bauleitung zur Kenntnis zu bringen.<br />

13. 4. Genehmigungen Der Auftragnehmer ist gehalten, alle für seine Leistungen erforderlichen<br />

Genehmigungen, Bescheide usw. auf seine Kosten zu veranlassen und herbeizuführen. Dies insbesondere für<br />

den Fall der Benutzung fremder Gelände, außerhalb des Baugrundstückes, zum Beispiel Gehweg, Straße usw.<br />

14. Abnahme<br />

Eine förmliche Abnahme wird durchgeführt; §12 VOB /B, Nr. 5.(1,2) werden abbedungen.<br />

15. Beschädigungen vorhandener Anlagen<br />

Soweit durch die Bauarbeiten Beschädigungen an vorhandenen Anlagen und Bauwerken verursacht wurden, sind<br />

diese vom Unternehmer, vor der Gebrauchsabnahme, auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer<br />

seiner Pflicht zur Schadensbeseitigung nicht umgehend nach, so wird der Bauleitung das Recht eingeräumt, im<br />

Namen und auf Rechnung des Schadensverursachers die entsprechende Fachfirma mit der Schadensbeseitigung<br />

zu beauftragen. Anfallende Kosten für Reparatur-Verglasungen werden prozentual der Auftragssummen, auf die<br />

zum Zeitpunkt des Schadensereignisses tätigen Firmen auf der Baustelle verteilt, es sei denn, der<br />

Schadensverursacher ist eindeutig festzustellen. Diese Verfahrensweise gilt grundsätzlich für alle aufgetretenen<br />

Schadensfälle.<br />

16. Gewährleistung<br />

Die Gewährleistung nach VOB wird auf 5 Jahre erweitert. Zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche (einschl.<br />

Schadensersatzansprüche) wird eine Sicherheitsleistung von 5% der geprüften Schlussrechnungssumme (SR),<br />

brutto, vereinbart. Die Ablösung kann durch eine unbefristete Bankbürgschaft erfolgen.<br />

17. Bautagebuch<br />

Auf der Baustelle ist ein Bautagebuch zu führen, welches alle wesentlichen Vorfälle, Anordnungen der Bauleitung,<br />

Witterungsverhältnisse, Temperaturen usw. festhält. Dieses ist dem AG / der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen.<br />

18. Anweisungen der Bauleitungsnachträge<br />

Alle wesentlichen Anordnungen der Bauleitung werden schriftlich gegeben, insbesondere solche, die eine<br />

Nachforderung seitens des Auftragnehmers begründet. Es wird später keine Nachforderung des Auftragnehmers<br />

anerkannt, für die nicht vor Ausführung einer Leistung eine schriftliche Preisvereinbarung vorgenommen wurde.

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