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leistungsverzeichnis über dachbauarbeiten - Hardtwaldsiedlung ...

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DAMMERSTOCK_DANZIGER STR. 5_11<br />

Projekt: Energetische Sanierung<br />

LV-Bezeichnung: LV005_DACHBAU<br />

bestimmt sind.<br />

Vorbemerkungen / Vertragstexte<br />

Seite 6 von 38<br />

Der Auftraggeber ist berechtigt, von allen für den Bau vorgesehenen Leistungen kostenlos Muster anzufordern.<br />

Eine förmliche Freigabe der Muster hat durch den Auftraggeber vor Ausführung zu erfolgen. Qualität, Form,<br />

Farbe und Material sowie technische Eigenschaften sind Grundlage der Ausführungsqualität für das gesamte<br />

Bauvorhaben, die an alle einzubauenden Materialien gestellt werden. Auf Verlangen des Auftraggebers sind<br />

Gütezeugnisse vorzulegen und Bezugsquellen nachzuweisen. In Zweifelsfällen entscheidet das Gutachten einer<br />

staatlich anerkannten Materialprüfstelle. Die Verwendung von Materialien, die nicht von der Bauleitung<br />

genehmigt sind, ist unzulässig.<br />

5. Ausführung<br />

Zur Unterbringung von Baustoffen und Werkzeugen werden vom Auftraggeber -soweit möglich- Räume zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Falls diese Räume zur Fertigstellung anderer Arbeiten geräumt werden müssen, hat dies auf Verlangen des<br />

Auftraggebers innerhalb von 2 Arbeitstagen zu erfolgen.<br />

Wird für die Einrichtung der Baustelle und die Lagerung von Baustoffen öffentlicher oder privater Grund und<br />

Boden in Anspruch genommen, so hat der Auftragnehmer sich hierfür die notwendige Genehmigung beim<br />

Eigentümer zu beschaffen und die Kosten und Gebühren zu tragen.<br />

Das Aufstellen von Bauschildern oder Firmenschildern bedarf der Zustimmung durch den Auftraggeber. Wird ein<br />

Bauschild aufgestellt, so bestellt der Auftraggeber nach Zustimmung des Auftragnehmers das jeweilige<br />

Firmenschild auf Kosten des Auftragnehmers<br />

Bauschutt, Abfälle und Verunreinigungen sind in angemessenen Zeiträumen und ohne besondere Vergütung zu<br />

entfernen. Kommen Auftragnehmer einer entsprechenden Aufforderung des AG nicht innerhalb 24 Stunden<br />

nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Entfernung auf Kosten des Auftragnehmers anzuordnen. Sind<br />

mehrere Auftragnehmer betroffen, entscheidet die Bauleitung verbindlich <strong>über</strong> die Aufteilung der Kosten.<br />

6. Ausführungsfristen<br />

Die mit Auftragsschreiben bestätigten oder später im Bauzeitenplan oder von bevollmächtigten Vertretern der<br />

Vertragspartner festgelegten Fristen (Ausführungsfrist Gesamtleistung, Einzelfristen) sind verbindliche<br />

Vertragsfristen, die nicht <strong>über</strong>schritten werden dürfen. Tritt durch Qualitätsbeanstandungen eine Verzögerung<br />

ein, so wird die Ausführungsfrist hierdurch nicht verlängert.<br />

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeiten zu jedem annehmbaren Preis auf Kosten des Auftragnehmers durch<br />

Dritte fertig stellen zu lassen. Ihm steht dar<strong>über</strong> hinaus Anspruch auf Ersatz des hierdurch entstandenen<br />

Schadens zu. Neben den im Vertrag geregelten Ansprüchen bleiben die weitergehenden gesetzlichen<br />

Ansprüche unberührt.<br />

Anträge auf Fristverlängerung sind spätestens 2 Arbeitstage nach Eintreten des Anlasses beim Auftraggeber in<br />

dreifacher Fertigung einzureichen. Fristverlängerung ist nur dann gewährt, wenn eine schriftliche Anerkennung<br />

der Fristverlängerung durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer zugeht.<br />

7. Vertragsstrafe<br />

Überschreitet der Auftragnehmer schuldhaft vereinbarte Herstellungs- oder Lieferfristen bzw. -termine, so sind<br />

neben der weiterbestehenden Pflicht zur Vertragserfüllung Vertragsstrafen für jeden verspäteten Werktag fällig.<br />

Die Vertragsstrafe beträgt 0,2 % -mindestens EURO 25,00- je Werktag, höchstens jedoch 5 % der<br />

Bruttoauftragssumme. Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.<br />

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch ist die<br />

Vertragstrafe anzurechnen.<br />

Die Vertragsstrafenvereinbarung bezieht sich auch auf solche Herstellungs- und Lieferfristen bzw. -termine, die erst<br />

im Zuge der Durchführung des Bauwerkes vereinbart werden.

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