leistungsverzeichnis über dachbauarbeiten - Hardtwaldsiedlung ...
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DAMMERSTOCK_DANZIGER STR. 5_11<br />
Projekt: Energetische Sanierung<br />
LV-Bezeichnung: LV005_DACHBAU<br />
11. Umlagen<br />
Vorbemerkungen / Vertragstexte<br />
Seite 8 von 38<br />
Kosten für Strom, Wasser gegebenenfalls Baubewachung werden auf die Auftragnehmer umgelegt; und zwar mit<br />
0,15 % der jeweiligen Bruttoabrechnungssumme, sofern durch den AN keine höheren Kosten entstanden<br />
sind.<br />
Der Auftraggeber schließt für das gesamte Bauvorhaben keine Bauleistungsversicherung ab.<br />
12. Stundenlohnarbeiten<br />
Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung anzumelden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung.<br />
Die Stundenzettel sind täglich, spätestens am darauffolgenden Werktag der Bauleitung in doppelter Fertigung zur<br />
Anerkennung vorzulegen. Später zur Anerkennung vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt.<br />
Die Bauleitung behält sich bei den Stundenlohnarbeiten das Recht vor, ihr ungeeignet scheinende Arbeitskräfte<br />
abzulehnen.<br />
Die verwendeten Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe sind auf den Stundenzetteln genau aufzuführen.<br />
13. Sicherheitsleistung<br />
Soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, gelten die §§ 232 - 240 BGB.<br />
Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Gewährleistung sicherzustellen.<br />
Der Auftraggeber ist berechtigt, 5 % der Bruttoabrechnungssumme als Sicherheitsbetrag einzubehalten, und zwar<br />
für die Dauer der Gewährleistung.<br />
Der Auftragnehmer kann die Sicherheit durch eine Bürgschaft ablösen. Diese muss selbstschuldnerisch und<br />
unbefristet sein, den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage sowie der Anfechtung, Aufrechnung (§§ 770, 771<br />
BGB) und des Rechts der Hinterlegung enthalten sowie dem Muster des Auftraggebers entsprechen. Die<br />
Bürgschaftsurkunde ist unmittelbar durch den Bürgen dem Auftraggeber zuzusenden.<br />
Für den Fall, dass der Auftragnehmer von seinem Recht auf Leistung einer Sicherheit in Höhe der voraussichtlichen<br />
Bruttoauftragssumme gemäß § 648a BGB Gebrauch macht, hat der Auftraggeber das Recht, eine<br />
Vertragserfüllungsbürgschaft in gleicher Höhe wie die Sicherheitsleistung nach § 648a BGB zu verlangen.<br />
14. Schlussbestimmungen<br />
Die VOB Teil A kommt nicht zur Anwendung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />
Der Auftrag wird auf das günstigste Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischer und<br />
wirtschaftlicher Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint.<br />
Ergänzungen und Veränderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die übrigen Vertragsteile nicht.<br />
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers.<br />
Es gilt deutsches Recht.<br />
1.02 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN (AVM)