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leistungsverzeichnis über dachbauarbeiten - Hardtwaldsiedlung ...

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DAMMERSTOCK_DANZIGER STR. 5_11<br />

Projekt: Energetische Sanierung<br />

LV-Bezeichnung: LV005_DACHBAU<br />

11. Umlagen<br />

Vorbemerkungen / Vertragstexte<br />

Seite 8 von 38<br />

Kosten für Strom, Wasser gegebenenfalls Baubewachung werden auf die Auftragnehmer umgelegt; und zwar mit<br />

0,15 % der jeweiligen Bruttoabrechnungssumme, sofern durch den AN keine höheren Kosten entstanden<br />

sind.<br />

Der Auftraggeber schließt für das gesamte Bauvorhaben keine Bauleistungsversicherung ab.<br />

12. Stundenlohnarbeiten<br />

Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung anzumelden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung.<br />

Die Stundenzettel sind täglich, spätestens am darauffolgenden Werktag der Bauleitung in doppelter Fertigung zur<br />

Anerkennung vorzulegen. Später zur Anerkennung vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt.<br />

Die Bauleitung behält sich bei den Stundenlohnarbeiten das Recht vor, ihr ungeeignet scheinende Arbeitskräfte<br />

abzulehnen.<br />

Die verwendeten Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe sind auf den Stundenzetteln genau aufzuführen.<br />

13. Sicherheitsleistung<br />

Soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, gelten die §§ 232 - 240 BGB.<br />

Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Gewährleistung sicherzustellen.<br />

Der Auftraggeber ist berechtigt, 5 % der Bruttoabrechnungssumme als Sicherheitsbetrag einzubehalten, und zwar<br />

für die Dauer der Gewährleistung.<br />

Der Auftragnehmer kann die Sicherheit durch eine Bürgschaft ablösen. Diese muss selbstschuldnerisch und<br />

unbefristet sein, den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage sowie der Anfechtung, Aufrechnung (§§ 770, 771<br />

BGB) und des Rechts der Hinterlegung enthalten sowie dem Muster des Auftraggebers entsprechen. Die<br />

Bürgschaftsurkunde ist unmittelbar durch den Bürgen dem Auftraggeber zuzusenden.<br />

Für den Fall, dass der Auftragnehmer von seinem Recht auf Leistung einer Sicherheit in Höhe der voraussichtlichen<br />

Bruttoauftragssumme gemäß § 648a BGB Gebrauch macht, hat der Auftraggeber das Recht, eine<br />

Vertragserfüllungsbürgschaft in gleicher Höhe wie die Sicherheitsleistung nach § 648a BGB zu verlangen.<br />

14. Schlussbestimmungen<br />

Die VOB Teil A kommt nicht zur Anwendung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

Der Auftrag wird auf das günstigste Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischer und<br />

wirtschaftlicher Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint.<br />

Ergänzungen und Veränderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die übrigen Vertragsteile nicht.<br />

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers.<br />

Es gilt deutsches Recht.<br />

1.02 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN (AVM)

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