Lesen Sie den Vortrag von Frau Petra Nix - Kirchhoff Consult AG
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Mitspracherecht bei <strong>den</strong> Grundsätzen und fundamentalen Mechanismen der<br />
Lohnpolitik für die Führungskräfte wünschen.<br />
Deutschland: Status quo der Managementvergütung<br />
In Deutschland ist im Jahr 2006 erstmals mit dem Vorstandsvergütungs-<br />
offenlegungsgesetz die Managerentlohnung stärker in <strong>den</strong> Blickpunkt der<br />
Öffentlichkeit geraten. Verlangt wird die Aufschlüsselung in<br />
erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten wie Komponenten mit<br />
langfristiger Anreizwirkung (z.B. Aktienoptionen). Auffällig an dem<br />
öffentlichen Interesse ist leider die einseitige Outputorientierung mit der Frage:<br />
„Wie viel hat wer erhalten?“ Ein derart unreflektierter, isolierter Fokus auf eine<br />
Auszahlungsgröße kann eigentlich nur zu Irritationen in der Öffentlichkeit<br />
führen. Für eine ansatzweise faire Bewertung <strong>von</strong> Managerentlohnung ist es<br />
zunächst notwendig, zu erfahren, was für die Entlohnung geleistet wurde und<br />
was die Bemessungsgrundlagen waren.<br />
Ziel der individuellen Offenlegung <strong>von</strong> Managementgehältern ist primär die<br />
Stärkung der Informationsrechte der Aktionäre – weniger das Mitspracherecht.<br />
Zuständig für die Vorstandsvergütung ist in Deutschland der Aufsichtsrat, der<br />
diese Aufgabe an einen Ausschuss delegiert. Dies ist in der Regel das Präsidium<br />
oder der Personalausschuss. Ein HV-Beschluss ist lediglich erforderlich, wenn<br />
es um die Schaffung <strong>von</strong> bedingtem Kapital für Aktienoptionsprogramme für<br />
<strong>den</strong> Vorstand geht.<br />
Zusammenfassend kann festgehalten wer<strong>den</strong>, dass in der Schweiz und<br />
Deutschland die Konsultations- bzw. Mitbestimmungsrechte der Aktionäre<br />
unzureichend geregelt sind im Vergleich zu anderen Ländern. Eine<br />
Einflussnahme der Aktionäre bei unangemessenen oder zu hohen Gehältern auf<br />
die Abstimmung zur Entlastung zu beschränken – wie dies zum Teil gefordert<br />
wird - greift zu kurz. Es spiegelt jedoch das Wunsch<strong>den</strong>ken des Managements<br />
<strong>Petra</strong> <strong>Nix</strong>, stv. Vorstandsvorsitzende <strong>Kirchhoff</strong> <strong>Consult</strong> 3/6