Aufnahmeantrag in die freiwillige Kranken- und ... - Knappschaft
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Informationen zur <strong>freiwillige</strong>n <strong>Kranken</strong>versicherung <strong>und</strong> Pflegeversicherung<br />
Wer kann sich freiwillig versichern?<br />
Personen, <strong>die</strong> als Mitglied aus der Ver siche rungspflicht<br />
(z. B. durch Aufgabe der versiche rungs pflich tigen Beschäftigung,<br />
Been digung der Kran ken versi cherung der Studenten)<br />
ausscheiden <strong>und</strong> <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren vor dem<br />
Aus schei den m<strong>in</strong>destens vier<strong>und</strong>zwanzig Monate oder<br />
un mit tel bar vor dem Ausscheiden ununterbrochen m<strong>in</strong>destens<br />
zwölf Mo nate versichert waren.<br />
Personen, <strong>die</strong> aus der Familienversicherung ausscheiden<br />
(z. B. durch Scheidung, Aufnahme e<strong>in</strong>er selb ständigen<br />
Tätigkeit, Erreichen der Altersgrenzen bei K<strong>in</strong> dern), wenn<br />
sie oder der Elternteil, aus dessen Versicherung <strong>die</strong> Familienversicherung<br />
abgeleitet wurde, <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren<br />
vor dem Ausscheiden m<strong>in</strong>destens vier<strong>und</strong>zwanzig Monate,<br />
oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen<br />
m<strong>in</strong>destens zwölf Monate versichert waren.<br />
K<strong>in</strong>der, für <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e Familienversicherung durch Gesetz<br />
ausgeschlossen ist.<br />
Wie werde ich <strong>freiwillige</strong>s Mitglied?<br />
Ganz e<strong>in</strong>fach mit dem beigefügten Antrag!<br />
Diesen Antrag geben Sie <strong>in</strong>nerhalb von drei Monaten<br />
nach Beendigung Ihrer versicherungs pflichti gen Mitgliedschaft,<br />
nach Beendigung e<strong>in</strong>er Familienversiche rung,<br />
bei der <strong>Knappschaft</strong> ab. Haben Sie K<strong>in</strong>der, für <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e Familienversicherung<br />
ausge schlossen ist, ist der Antrag spätestens<br />
drei Monate nach der Geburt des K<strong>in</strong>des bei uns e<strong>in</strong>zureichen.<br />
Wann beg<strong>in</strong>nt <strong>die</strong> <strong>freiwillige</strong> Mitgliedschaft?<br />
Ihre <strong>freiwillige</strong> Versicherung beg<strong>in</strong>nt<br />
bei Beendigung Ihrer versicherungspflichtigen Mitgliedschaft<br />
mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der<br />
Versi cherungspflicht,<br />
bei Ausscheiden aus der Fa milien ver siche rung mit dem<br />
Tag danach<br />
ansonsten mit dem Tag des Beitritts zur <strong>Knappschaft</strong>,<br />
sofern e<strong>in</strong>e Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen <strong>Kranken</strong>kasse<br />
vorliegt.<br />
Bei K<strong>in</strong>dern, für <strong>die</strong> <strong>die</strong> Familienversicherung aus ge schlossen<br />
ist, beg<strong>in</strong>nt <strong>die</strong> <strong>freiwillige</strong> Ver si che rung mit dem Tag der<br />
Geburt.<br />
Haben hauptberuflich Selbständige Anspruch auf<br />
<strong>Kranken</strong>geld?<br />
Hauptberuflich Selbständige haben ke<strong>in</strong>en gesetzlichen<br />
Anspruch auf <strong>Kranken</strong>geld. Hier besteht <strong>die</strong> Möglichkeit,<br />
gegen Zahlung von Beiträgen <strong>in</strong> Höhe des allgeme<strong>in</strong>en Beitragssatzes<br />
e<strong>in</strong>e Versicherung mit Anspruch auf <strong>Kranken</strong>geld<br />
zu wählen oder durch den Abschluss e<strong>in</strong>es Wahltarifs <strong>Kranken</strong>geld<br />
als Ergänzung zum gesetzlichen <strong>Kranken</strong>geld, e<strong>in</strong>en<br />
Anspruch ab dem 15. Tag oder 22. Tag e<strong>in</strong>er Arbeitsunfähigkeit<br />
zu erwerben.<br />
Wie hoch s<strong>in</strong>d me<strong>in</strong>e Beiträge?<br />
Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Beitragspflichtige E<strong>in</strong>nahmen s<strong>in</strong>d:<br />
Arbeitsentgelt<br />
Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (auch aus dem<br />
Ausland)<br />
Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten)<br />
Hierzu zählen auch Kapitalleistungen aus e<strong>in</strong>er Direktversicherung<br />
bzw. e<strong>in</strong>er befreienden Lebensversicherung,<br />
sofern der (ehemalige) Arbeitgeber <strong>die</strong>se (mit) f<strong>in</strong>anziert,<br />
abgeschlossen oder vermittelt hat.<br />
E<strong>in</strong>künfte aus selbständiger Tätigkeit sowie<br />
alle übrigen E<strong>in</strong>nahmen (z. B. Unfallrenten, Renten aus<br />
privater Lebensversicherung oder anderen Verträgen, E<strong>in</strong>nahmen<br />
aus Kapitalvermögen, E<strong>in</strong>nahmen aus Vermietung<br />
<strong>und</strong> Verpachtung, Unterhaltszahlungen, Sozialhilfe, Abf<strong>in</strong>dungen).<br />
Sollten Sie <strong>die</strong> Höhe Ihres Arbeitse<strong>in</strong>kommens bei Aufnahme<br />
e<strong>in</strong>er selbständigen Tätigkeit noch nicht genau kennen,<br />
berechnen wir Ihre Beiträge zu nächst vorläufig nach e<strong>in</strong>em<br />
von Ihnen geschätzten E<strong>in</strong>kommen. Sobald Ihre E<strong>in</strong>kommensverhältnisse<br />
endgültig feststehen, werden wir <strong>die</strong> Beiträge<br />
vom Beg<strong>in</strong>n der selbständigen Tätigkeit an rückwirkend neu<br />
berechnen.<br />
Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />
S<strong>in</strong>d Ihre Bruttoe<strong>in</strong>künfte ger<strong>in</strong>ger als das gesetz lich vorgeschriebene<br />
M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommen, so werden <strong>die</strong> Beiträge<br />
ausgehend von <strong>die</strong>sem M<strong>in</strong>destbetrag berechnet. Ansonsten<br />
werden Ihre tatsächlichen E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong> der gesetzlich<br />
geregelten Reihenfolge bis zur Bei trags be mes sungsgrenze<br />
berücksichtigt.<br />
Sofern Ihr Ehegatte nicht der gesetzlichen <strong>Kranken</strong>versicherung<br />
angehört <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>nahmen höher s<strong>in</strong>d als Ihre<br />
eigenen E<strong>in</strong>nahmen, dann s<strong>in</strong>d für <strong>die</strong> Beitragsbemessung<br />
<strong>die</strong> E<strong>in</strong>nahmen beider Ehegatten zu Gr<strong>und</strong>e zu legen. Von<br />
den E<strong>in</strong>nahmen Ihres Ehegatten ist für jedes geme<strong>in</strong>same<br />
unterhaltsberechtigte K<strong>in</strong>d, für das e<strong>in</strong>e Familienversicherung<br />
nur wegen des besonderen Versicherungsausschlusses nicht<br />
besteht, e<strong>in</strong> Betrag <strong>in</strong> Höhe von e<strong>in</strong>em Drittel der monatlichen<br />
Bezugsgröße abzusetzen. Für familienversicherte K<strong>in</strong>der<br />
wird e<strong>in</strong> Betrag <strong>in</strong> Höhe von e<strong>in</strong>em Fünftel der monatlichen<br />
Bezugsgröße abgesetzt. Für <strong>die</strong> Beitragsbemessung werden<br />
nache<strong>in</strong>ander Ihre eigenen E<strong>in</strong>nahmen <strong>und</strong> <strong>die</strong> E<strong>in</strong>nahmen<br />
Ihres Ehegatten ad<strong>die</strong>rt. Der so ermittelte Betrag wird halbiert<br />
<strong>und</strong> maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze<br />
berücksichtigt.<br />
Bei freiwillig versicherten Fachschülern bzw. Be rufs fach schülern<br />
<strong>und</strong> Studenten, <strong>die</strong> an e<strong>in</strong>er ausländischen staatlichen<br />
oder staatlich anerkannten Hochschule e<strong>in</strong>geschrieben s<strong>in</strong>d,<br />
erfolgt <strong>die</strong> Beitragsbemessung wie bei pflichtversicherten<br />
Studenten nach den BAföG-Bedarfsbeträgen.<br />
Für <strong>freiwillige</strong> Mitglieder, <strong>die</strong> hauptberuflich selb ständig<br />
tätig s<strong>in</strong>d, gilt als beitragspflichtige E<strong>in</strong> nahme <strong>die</strong> Beitragsbemessungsgrenze.<br />
Bei Nachweis niedrigerer E<strong>in</strong>nahmen s<strong>in</strong>d<br />
m<strong>in</strong>de stens 75 % der monatlichen Bezugsgrö ße Gr<strong>und</strong> lage<br />
für <strong>die</strong> Bei trags bemessung. Unter bestimmten Voraussetzungen<br />
kann <strong>die</strong>se Beitragsbemessungsgr<strong>und</strong>lage auf Antrag<br />
für <strong>die</strong> Zukunft (nicht rückwirkend) gem<strong>in</strong>dert werden. Für<br />
Bezieher des Existenzgründungszuschusses (Ich-AG) oder<br />
des Gründungs zuschusses gilt als beitragspflichtige E<strong>in</strong>nahme<br />
m<strong>in</strong>des tens der 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße,<br />
sofern <strong>die</strong> tatsächlichen E<strong>in</strong>künfte des Versicherten <strong>die</strong>se<br />
M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>nahmen nicht übersteigen. Nähere H<strong>in</strong>weise<br />
hier zu halten wir <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er besonderen „Informationsbroschüre<br />
für Selbständige <strong>und</strong> Existenzgründer“ für Sie be reit. Neben<br />
Ihren E<strong>in</strong>nahmen ist für <strong>die</strong> Beitragsbe rechnung der jeweilige<br />
Beitragssatz maßgebend.