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Aufnahmeantrag in die freiwillige Kranken- und ... - Knappschaft

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Informationen zur <strong>freiwillige</strong>n <strong>Kranken</strong>versicherung <strong>und</strong> Pflegeversicherung<br />

Wer kann sich freiwillig versichern?<br />

Personen, <strong>die</strong> als Mitglied aus der Ver siche rungspflicht<br />

(z. B. durch Aufgabe der versiche rungs pflich tigen Beschäftigung,<br />

Been digung der Kran ken versi cherung der Studenten)<br />

ausscheiden <strong>und</strong> <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren vor dem<br />

Aus schei den m<strong>in</strong>destens vier<strong>und</strong>zwanzig Monate oder<br />

un mit tel bar vor dem Ausscheiden ununterbrochen m<strong>in</strong>destens<br />

zwölf Mo nate versichert waren.<br />

Personen, <strong>die</strong> aus der Familienversicherung ausscheiden<br />

(z. B. durch Scheidung, Aufnahme e<strong>in</strong>er selb ständigen<br />

Tätigkeit, Erreichen der Altersgrenzen bei K<strong>in</strong> dern), wenn<br />

sie oder der Elternteil, aus dessen Versicherung <strong>die</strong> Familienversicherung<br />

abgeleitet wurde, <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren<br />

vor dem Ausscheiden m<strong>in</strong>destens vier<strong>und</strong>zwanzig Monate,<br />

oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen<br />

m<strong>in</strong>destens zwölf Monate versichert waren.<br />

K<strong>in</strong>der, für <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e Familienversicherung durch Gesetz<br />

ausgeschlossen ist.<br />

Wie werde ich <strong>freiwillige</strong>s Mitglied?<br />

Ganz e<strong>in</strong>fach mit dem beigefügten Antrag!<br />

Diesen Antrag geben Sie <strong>in</strong>nerhalb von drei Monaten<br />

nach Beendigung Ihrer versicherungs pflichti gen Mitgliedschaft,<br />

nach Beendigung e<strong>in</strong>er Familienversiche rung,<br />

bei der <strong>Knappschaft</strong> ab. Haben Sie K<strong>in</strong>der, für <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e Familienversicherung<br />

ausge schlossen ist, ist der Antrag spätestens<br />

drei Monate nach der Geburt des K<strong>in</strong>des bei uns e<strong>in</strong>zureichen.<br />

Wann beg<strong>in</strong>nt <strong>die</strong> <strong>freiwillige</strong> Mitgliedschaft?<br />

Ihre <strong>freiwillige</strong> Versicherung beg<strong>in</strong>nt<br />

bei Beendigung Ihrer versicherungspflichtigen Mitgliedschaft<br />

mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der<br />

Versi cherungspflicht,<br />

bei Ausscheiden aus der Fa milien ver siche rung mit dem<br />

Tag danach<br />

ansonsten mit dem Tag des Beitritts zur <strong>Knappschaft</strong>,<br />

sofern e<strong>in</strong>e Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen <strong>Kranken</strong>kasse<br />

vorliegt.<br />

Bei K<strong>in</strong>dern, für <strong>die</strong> <strong>die</strong> Familienversicherung aus ge schlossen<br />

ist, beg<strong>in</strong>nt <strong>die</strong> <strong>freiwillige</strong> Ver si che rung mit dem Tag der<br />

Geburt.<br />

Haben hauptberuflich Selbständige Anspruch auf<br />

<strong>Kranken</strong>geld?<br />

Hauptberuflich Selbständige haben ke<strong>in</strong>en gesetzlichen<br />

Anspruch auf <strong>Kranken</strong>geld. Hier besteht <strong>die</strong> Möglichkeit,<br />

gegen Zahlung von Beiträgen <strong>in</strong> Höhe des allgeme<strong>in</strong>en Beitragssatzes<br />

e<strong>in</strong>e Versicherung mit Anspruch auf <strong>Kranken</strong>geld<br />

zu wählen oder durch den Abschluss e<strong>in</strong>es Wahltarifs <strong>Kranken</strong>geld<br />

als Ergänzung zum gesetzlichen <strong>Kranken</strong>geld, e<strong>in</strong>en<br />

Anspruch ab dem 15. Tag oder 22. Tag e<strong>in</strong>er Arbeitsunfähigkeit<br />

zu erwerben.<br />

Wie hoch s<strong>in</strong>d me<strong>in</strong>e Beiträge?<br />

Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Beitragspflichtige E<strong>in</strong>nahmen s<strong>in</strong>d:<br />

Arbeitsentgelt<br />

Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (auch aus dem<br />

Ausland)<br />

Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten)<br />

Hierzu zählen auch Kapitalleistungen aus e<strong>in</strong>er Direktversicherung<br />

bzw. e<strong>in</strong>er befreienden Lebensversicherung,<br />

sofern der (ehemalige) Arbeitgeber <strong>die</strong>se (mit) f<strong>in</strong>anziert,<br />

abgeschlossen oder vermittelt hat.<br />

E<strong>in</strong>künfte aus selbständiger Tätigkeit sowie<br />

alle übrigen E<strong>in</strong>nahmen (z. B. Unfallrenten, Renten aus<br />

privater Lebensversicherung oder anderen Verträgen, E<strong>in</strong>nahmen<br />

aus Kapitalvermögen, E<strong>in</strong>nahmen aus Vermietung<br />

<strong>und</strong> Verpachtung, Unterhaltszahlungen, Sozialhilfe, Abf<strong>in</strong>dungen).<br />

Sollten Sie <strong>die</strong> Höhe Ihres Arbeitse<strong>in</strong>kommens bei Aufnahme<br />

e<strong>in</strong>er selbständigen Tätigkeit noch nicht genau kennen,<br />

berechnen wir Ihre Beiträge zu nächst vorläufig nach e<strong>in</strong>em<br />

von Ihnen geschätzten E<strong>in</strong>kommen. Sobald Ihre E<strong>in</strong>kommensverhältnisse<br />

endgültig feststehen, werden wir <strong>die</strong> Beiträge<br />

vom Beg<strong>in</strong>n der selbständigen Tätigkeit an rückwirkend neu<br />

berechnen.<br />

Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />

S<strong>in</strong>d Ihre Bruttoe<strong>in</strong>künfte ger<strong>in</strong>ger als das gesetz lich vorgeschriebene<br />

M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommen, so werden <strong>die</strong> Beiträge<br />

ausgehend von <strong>die</strong>sem M<strong>in</strong>destbetrag berechnet. Ansonsten<br />

werden Ihre tatsächlichen E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong> der gesetzlich<br />

geregelten Reihenfolge bis zur Bei trags be mes sungsgrenze<br />

berücksichtigt.<br />

Sofern Ihr Ehegatte nicht der gesetzlichen <strong>Kranken</strong>versicherung<br />

angehört <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>nahmen höher s<strong>in</strong>d als Ihre<br />

eigenen E<strong>in</strong>nahmen, dann s<strong>in</strong>d für <strong>die</strong> Beitragsbemessung<br />

<strong>die</strong> E<strong>in</strong>nahmen beider Ehegatten zu Gr<strong>und</strong>e zu legen. Von<br />

den E<strong>in</strong>nahmen Ihres Ehegatten ist für jedes geme<strong>in</strong>same<br />

unterhaltsberechtigte K<strong>in</strong>d, für das e<strong>in</strong>e Familienversicherung<br />

nur wegen des besonderen Versicherungsausschlusses nicht<br />

besteht, e<strong>in</strong> Betrag <strong>in</strong> Höhe von e<strong>in</strong>em Drittel der monatlichen<br />

Bezugsgröße abzusetzen. Für familienversicherte K<strong>in</strong>der<br />

wird e<strong>in</strong> Betrag <strong>in</strong> Höhe von e<strong>in</strong>em Fünftel der monatlichen<br />

Bezugsgröße abgesetzt. Für <strong>die</strong> Beitragsbemessung werden<br />

nache<strong>in</strong>ander Ihre eigenen E<strong>in</strong>nahmen <strong>und</strong> <strong>die</strong> E<strong>in</strong>nahmen<br />

Ihres Ehegatten ad<strong>die</strong>rt. Der so ermittelte Betrag wird halbiert<br />

<strong>und</strong> maximal bis zur Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze<br />

berücksichtigt.<br />

Bei freiwillig versicherten Fachschülern bzw. Be rufs fach schülern<br />

<strong>und</strong> Studenten, <strong>die</strong> an e<strong>in</strong>er ausländischen staatlichen<br />

oder staatlich anerkannten Hochschule e<strong>in</strong>geschrieben s<strong>in</strong>d,<br />

erfolgt <strong>die</strong> Beitragsbemessung wie bei pflichtversicherten<br />

Studenten nach den BAföG-Bedarfsbeträgen.<br />

Für <strong>freiwillige</strong> Mitglieder, <strong>die</strong> hauptberuflich selb ständig<br />

tätig s<strong>in</strong>d, gilt als beitragspflichtige E<strong>in</strong> nahme <strong>die</strong> Beitragsbemessungsgrenze.<br />

Bei Nachweis niedrigerer E<strong>in</strong>nahmen s<strong>in</strong>d<br />

m<strong>in</strong>de stens 75 % der monatlichen Bezugsgrö ße Gr<strong>und</strong> lage<br />

für <strong>die</strong> Bei trags bemessung. Unter bestimmten Voraussetzungen<br />

kann <strong>die</strong>se Beitragsbemessungsgr<strong>und</strong>lage auf Antrag<br />

für <strong>die</strong> Zukunft (nicht rückwirkend) gem<strong>in</strong>dert werden. Für<br />

Bezieher des Existenzgründungszuschusses (Ich-AG) oder<br />

des Gründungs zuschusses gilt als beitragspflichtige E<strong>in</strong>nahme<br />

m<strong>in</strong>des tens der 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße,<br />

sofern <strong>die</strong> tatsächlichen E<strong>in</strong>künfte des Versicherten <strong>die</strong>se<br />

M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>nahmen nicht übersteigen. Nähere H<strong>in</strong>weise<br />

hier zu halten wir <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er besonderen „Informationsbroschüre<br />

für Selbständige <strong>und</strong> Existenzgründer“ für Sie be reit. Neben<br />

Ihren E<strong>in</strong>nahmen ist für <strong>die</strong> Beitragsbe rechnung der jeweilige<br />

Beitragssatz maßgebend.

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