Aufnahmeantrag in die freiwillige Kranken- und ... - Knappschaft
Aufnahmeantrag in die freiwillige Kranken- und ... - Knappschaft
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Der beigefügten Anlage können Sie<br />
<strong>die</strong> Beitragsbemessungsgrenze<br />
<strong>die</strong> Bezugsgröße<br />
das M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommen <strong>und</strong><br />
<strong>die</strong> Beitragssätze<br />
entnehmen.<br />
Wann <strong>und</strong> wie werden <strong>die</strong> Beiträge gezahlt?<br />
Die Beiträge werden gr<strong>und</strong>sätzlich am 15. des folgenden<br />
Monats fällig, für den sie gelten sollen. Das heißt, dass <strong>die</strong><br />
Beiträge so zu zahlen s<strong>in</strong>d, dass sie der Knapp schaft am<br />
15. des Folgemonats zur Verfügung stehen.<br />
Sie können durch Teilnahme am Lastschriftver fahren <strong>die</strong><br />
Beiträge auf e<strong>in</strong>fache <strong>und</strong> bequeme Weise entrichten. So<br />
sparen Sie Zeit sowie zusätzliche Kosten. Selbstverständlich<br />
werden Sie auch <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Fall über alle Veränderungen <strong>in</strong> der<br />
Beitragsberechnung <strong>in</strong>formiert.<br />
Als freiwillig versicherter Rentner haben Sie Anspruch auf<br />
e<strong>in</strong>en Zuschuss zu den Aufwen dungen Ihrer <strong>Kranken</strong>versiche<br />
rung. Diesen Beitragszuschuss erhalten Sie von Ihrem<br />
Renten versicherungsträger auf Antrag. An trags for mu lare<br />
halten wir für Sie bereit.<br />
Für Beschäftigte, <strong>die</strong> wegen Überschreitens der Jah resarbeitsentgeltgrenze<br />
freiwillig versichert s<strong>in</strong>d, kann der<br />
Arbeit geber <strong>die</strong> Beiträge zur Kran ken ver si che rung zusammen<br />
mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen an<br />
<strong>die</strong> Knapp schaft abführen. Sie erhalten e<strong>in</strong>en Zuschuss<br />
zum <strong>Kranken</strong>- <strong>und</strong> Pflegeversicherungsbeitrag von Ihrem<br />
Arbeitgeber.<br />
Wann endet me<strong>in</strong>e <strong>freiwillige</strong> Mitgliedschaft?<br />
Ihre Mitgliedschaft endet bei E<strong>in</strong>tritt e<strong>in</strong>er Pflichtversicherung<br />
z. B. durch Auf nahme e<strong>in</strong>er versicherungspflichtigen Be schäfti<br />
gung oder E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Kranken</strong>versicherung der Rentner.<br />
Ansonsten endet <strong>die</strong> <strong>freiwillige</strong> Versicherung nur durch Ihre<br />
schriftliche Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt zwei<br />
volle Ka len der mo nate <strong>und</strong> wird nur wirksam, wenn zuvor e<strong>in</strong>e<br />
Mitgliedschaft von m<strong>in</strong>destens 18 Monaten bestand.<br />
Ausnahme: Besteht e<strong>in</strong> Anspruch auf Fami lienversi che rung,<br />
so endet <strong>die</strong> frei willige Versicherung bei entsprechender Kündigung<br />
mit Be g<strong>in</strong>n der Fami lien ver siche rung.<br />
Auch bei e<strong>in</strong>em Wechsel <strong>in</strong> <strong>die</strong> private <strong>Kranken</strong>versicherung<br />
bedarf es ke<strong>in</strong>er B<strong>in</strong>dungsfrist.<br />
Wieso ist e<strong>in</strong>e Beitragsmeldung an <strong>die</strong> F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />
erforderlich?<br />
Seit dem 1. Januar 2010 können <strong>die</strong> Beiträge zur gesetzlichen<br />
<strong>Kranken</strong>- <strong>und</strong> Pflegeversicherung durch <strong>die</strong> Versicherten steuerlich<br />
besser geltend gemacht werden.<br />
Die <strong>Knappschaft</strong> als <strong>Kranken</strong>kasse meldet spätestens bis zum<br />
28. Februar des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr<br />
<strong>die</strong> Höhe der selbst durch <strong>die</strong> Mitglieder gezahlten Beiträge<br />
zur <strong>Kranken</strong>- <strong>und</strong> Pflegeversicherung. Die Meldung an <strong>die</strong><br />
F<strong>in</strong>anzverwaltung kann <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Zusammenhang nur für <strong>die</strong><br />
Mitglieder erfolgen, <strong>die</strong> der Datenübermittlung zustimmen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Meldung werden <strong>die</strong> Beitragszahlungen bei Ihrer<br />
E<strong>in</strong>kommensteuererklärung berücksichtigt. Von unserer Meldung<br />
an <strong>die</strong> F<strong>in</strong>anzverwaltung erhalten Sie automatisch e<strong>in</strong>en<br />
Abdruck für Ihre Unterlagen.<br />
Wenn Sie nicht <strong>in</strong> <strong>die</strong> Datenübermittlung e<strong>in</strong>willigen, können<br />
Ihre tatsächlich gezahlten Beiträge zur <strong>Kranken</strong>- <strong>und</strong> Pflegeversicherung<br />
nicht <strong>in</strong> voller Höhe bei Ihrer E<strong>in</strong>kommensteuererklärung<br />
berücksichtigt werden; Sie können <strong>die</strong>se lediglich im<br />
Rahmen e<strong>in</strong>er Pauschale als sonstige Vorsorgeaufwendungen<br />
geltend machen.<br />
Beiträge <strong>und</strong> Beitragszuschüsse, <strong>die</strong> vom Arbeitgeber oder<br />
der Rentenversicherung gezahlt bzw. e<strong>in</strong>behalten werden,<br />
übermitteln der Arbeitgeber mit der elektronischen Lohnsteuerbesche<strong>in</strong>igung<br />
oder der Rentenversicherungsträger mit der<br />
Rentenbezugsmitteilung direkt an <strong>die</strong> F<strong>in</strong>anzverwaltung.<br />
Erstattete Beiträge sowie <strong>die</strong> ausgeschütteten Prämien (z. B.<br />
für den Wahltarif Selbstbehalt oder Wahltarif Prämienerstattung<br />
bei Leistungsfreiheit) bzw. Bonuszahlungen für ges<strong>und</strong>heitsbewusstes<br />
Verhalten s<strong>in</strong>d ebenfalls zu melden. Dagegen<br />
werden <strong>die</strong> von Ihnen gezahlten Prämien für Wahltarife <strong>und</strong><br />
Zusatzversicherungen nicht masch<strong>in</strong>ell an <strong>die</strong> F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />
gemeldet.<br />
Kann auch me<strong>in</strong> Ehepartner Mitglied der <strong>Knappschaft</strong><br />
werden?<br />
Ehepartner, <strong>die</strong> bei e<strong>in</strong>er anderen <strong>Kranken</strong>kasse krankenversichert<br />
s<strong>in</strong>d, können selbstverständlich Mitglied der <strong>Knappschaft</strong><br />
werden. Sprechen Sie uns an! Wir <strong>in</strong>formieren Sie über<br />
Ihre Vorteile.<br />
Und <strong>die</strong> Pflegeversicherung?<br />
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen <strong>Kranken</strong> ver si cherung<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der sozialen Pfle ge ver siche rung pflichtversichert. Für<br />
<strong>die</strong> Bei trags be rech nung <strong>in</strong> der Pflegeversicherung werden<br />
<strong>die</strong>selben beitragspflichtigen E<strong>in</strong>nahmen wie <strong>in</strong> der <strong>Kranken</strong>versicherung<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegt.