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Download der Satzung als PDF-Dokument - KSV Klein-Karben

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Kä***-Xarb*cl I S** s.V"<br />

5. Bei <strong>der</strong> Durchführung des Absatzes 4 sind sportliche und kulturelle Richtlinien <strong>der</strong> Sportverbände<br />

zu beachten. lm Hinblick auf den völkerverbindenden Wert des Sports sind<br />

Beziehungen mit ausländischen Vereinen anzustreben.<br />

S 4 Gemeinnützigkeit und Vereinsvermögen<br />

1. Der Verein verfolgt ausschließlich unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke im<br />

Sin ne des Abschnittes,,Steuerbeg ünstigte Zwecke" <strong>der</strong> Abgabenordn ung.<br />

2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke venrvendet werden.<br />

4. Der Verein wird von ehrenamtlich Tätigen geleitet. Er ist berechtigt, zur Durchführung seiner<br />

Aufgaben haupt- und nebenamtliche Kräfte einzustellen.<br />

5. Für den Verein ehrenamtlich Tätige erhalten Aufwendungsersatz im Rahmen <strong>der</strong> geltenden<br />

steuerrechtlichen Bestimmungen sowie durch Beschluss des Beirates.<br />

Der Aufwendungsersatz steht unter dem Vorbehalt <strong>der</strong> wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />

des Vereins. Er kann in Form des Auslagenersatzes (Erstattung tatsächlicher Auf,ruendungen<br />

gegen Vorlage von Belegen) o<strong>der</strong> nach Maßgabe des $3 Nr. 26 a EStG in Form einer Tätigkeitsverg<br />

ütu ng gezah lt werden (Ehrenamtspauschale).<br />

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, o<strong>der</strong> durch<br />

unverhältn ismäßig hohe Verg ütungen begünstigt werden.<br />

S 5 Sportarten und Kulturarten<br />

1. Die Sportarten des Vereins sind:<br />

Fußball, Gymnastik, Leichtathletik, Modellsport, Schach, Skigymnastik, Tanzsport, Tennis,<br />

Tischtennis, Turnen, Volleyball.<br />

2. Auf kulturellem Gebiet wird Musik und Skat angeboten.<br />

3. Die Enreiterung <strong>der</strong> Aktivitäten des Vereins ist mit Zustimmung des Beirates zulässig.<br />

S 6 Mitgliedschaft in Verbänden<br />

1. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. und seiner für die einzelnen<br />

Abteilungen zuständigen Fachverbände.<br />

2. Die Abteilungen des kulturellen Sektors können sich in übergeordneten Verbänden organisieren.<br />

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