Beteiligungsangebot 125 der KGAL/ALCAS - KWAG Kanzlei für ...
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<strong>Beteiligungsangebot</strong> <strong>125</strong> <strong>der</strong> <strong>KGAL</strong>/<strong>ALCAS</strong><br />
Den Anlegern droht mehr als ein Totalverlust durch<br />
Auffassungsän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />
Am 17. Dezember 2007 hat die Fondsgesellschaft des <strong>KGAL</strong>/<strong>ALCAS</strong><br />
<strong>Beteiligungsangebot</strong>s 100 den Anlegern mitgeteilt, dass sich aufgrund geän<strong>der</strong>ter<br />
steuerlicher Auffassungen <strong>der</strong> Finanzverwaltung und inzwischen eingetretener<br />
gesetzgeberischer Än<strong>der</strong>ungen das Fondsergebnis verän<strong>der</strong>n kann. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
könnten die gleichmäßige Verteilung <strong>der</strong> Schlusszahlung auf die Fondslaufzeit und<br />
Än<strong>der</strong>ungen bei den Verlustvortragsmöglichkeiten das Fondsergebnis beeinträchtigen.<br />
Den Anlegern des <strong>Beteiligungsangebot</strong>s <strong>125</strong> <strong>der</strong> <strong>KGAL</strong>/<strong>ALCAS</strong> droht unter Umständen<br />
noch Schlimmeres als den Anlegern des <strong>Beteiligungsangebot</strong>s 100: Über die<br />
negativen Folgen einer gleichmäßigen Verteilung <strong>der</strong> Schlusszahlung auf die<br />
Fondslaufzeit hinaus könnte es passieren, dass die Zeichner des <strong>Beteiligungsangebot</strong>s<br />
<strong>125</strong> sämtliche bisher aus <strong>der</strong> Beteiligung erzielten Steuervorteile verlieren und<br />
von den Finanzämtern saftige Rückzahlungsbescheide erhalten. Hintergrund dieser<br />
Gefahr sind Beschlüsse des Finanzgerichts München vom Oktober 2007 zu den<br />
VIP-Medienfonds 3 und 4, in denen das Vorliegen von Anlagevermögen verneint<br />
wird, weil <strong>der</strong> wirtschaftliche Wert <strong>der</strong> Nutzungsmöglichkeiten nach Ablauf des Lizenzvertrages<br />
im Wesentlichen verbraucht sei. Dementsprechend weist das Finanzgericht<br />
den Ausgaben an den Produktionsdienstleister den Status von Umlaufvermögen<br />
zu, mit <strong>der</strong> Folge, dass die Ausgaben <strong>für</strong> die Filmherstellung nicht zu Verlusten<br />
des Fonds führen und dementsprechend auch keine Verlustzuweisungen an die<br />
Kommanditisten erfolgen können. Der Bundesfinanzhof hat hier allerdings das letzte<br />
Wort noch nicht gesprochen. Sollte <strong>der</strong> Bundesfinanzhof die Auffassung des<br />
Finanzgerichts München bestätigen, so stünde <strong>für</strong> viele Medienfonds alles auf dem<br />
Spiel.<br />
Wir haben mit Hilfe unserer Beratungsgesellschaft, <strong>der</strong> <strong>KWAG</strong>-CONSULTING<br />
Ahrens und Gieschen Unternehmensberatung GmbH, die finanziellen Folgen<br />
ermittelt, die sich aus <strong>der</strong> gleichmäßigen steuerlichen Verteilung <strong>der</strong><br />
Schlusszahlung und <strong>der</strong> Einordnung <strong>der</strong> Filmherstellungsausgaben als<br />
Umlaufvermögen <strong>für</strong> den Fonds „<strong>Beteiligungsangebot</strong> <strong>125</strong>“ <strong>der</strong> <strong>KGAL</strong>/<strong>ALCAS</strong><br />
ergeben würden.<br />
1
Auswirkungen einer gleichmäßigen Verteilung <strong>der</strong> Schlusszahlung<br />
Eine steuerlich gleichmäßige Verteilung <strong>der</strong> vereinbarten Schlusszahlung auf die gesamte<br />
Fondslaufzeit führt zu positiven Jahres-Ergebnissen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft.<br />
Damit verbunden sind<br />
1. Gewerbesteuerverpflichtungen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft<br />
2. Kreditaufnahmen <strong>der</strong> Fondsgesellschaft <strong>für</strong> die Zahlung <strong>der</strong> Gewerbesteuer,<br />
die zu Lasten <strong>der</strong> Schlussausschüttung an die Anleger gehen<br />
3. Gewinnzuweisungen an die Anleger mit <strong>der</strong> Folge zusätzlicher<br />
Einkommensteuerzahlungen in <strong>der</strong> Zukunft und Einkommensteuer-Nachzahlungen<br />
<strong>für</strong> vergangene Jahre, ohne dass zusätzliche Ausschüttungen erfolgen<br />
4. eventuell zusätzliche Kreditaufnahmen seitens <strong>der</strong> Anleger zur Zahlung <strong>der</strong><br />
zusätzlichen Einkommensteuer, zumindest aber entgangener Gewinn aus<br />
verlorenen Anlagemöglichkeiten<br />
Für einen Anleger, <strong>der</strong> im Jahr 2000 einen Betrag von 100.000 DM aus dem <strong>Beteiligungsangebot</strong><br />
<strong>125</strong> <strong>der</strong> <strong>KGAL</strong>/<strong>ALCAS</strong> gezeichnet hat, von dem 55,2% durch die<br />
Dresdner Bank finanziert wurden, ergibt sich folgende überschlägige Rechnung:<br />
Geplanter Liquiditätsüberschuss laut Prospekt 8.016 EUR<br />
Auswirkung bisheriger Gesetzesän<strong>der</strong>ungen -1.309 EUR<br />
Neuer geplanter Liquiditätsüberschuss 6.707 EUR<br />
Än<strong>der</strong>ung durch Verteilung Schlusszahlung -2.623 EUR<br />
Neuer geplanter Liquiditätsüberschuss 4.084 EUR 4.084 EUR<br />
Verspätungszinsen Finanzamt -2.000 EUR -2.000 EUR<br />
Kontokorrentzinsen Anleger -17.000 EUR<br />
o<strong>der</strong> entgangener Gewinn Anleger -6.000 EUR<br />
Liquiditätsdefizit -14.916 EUR -3.916 EUR<br />
Der Anleger bekommt also seine im Jahr 2000 geleistete Netto-Einlage von 22.906<br />
EUR im Jahr 2018 zuzüglich 4.084 EUR zurück, muss aber davon noch mindestens<br />
8.000 EUR, wenn nicht sogar 19.000 EUR, an gezahlten Verspätungs- und<br />
Kontokorrentzinsen o<strong>der</strong> entgangenen Gewinn abziehen, so dass von <strong>der</strong><br />
ursprünglichen Einlage nur höchstens 18.990 EUR (günstigster Fall) o<strong>der</strong> sogar nur<br />
7.990 EUR übrigbleiben. Der Rest ist Verlust. Immerhin reichen bei dieser<br />
Konstellation die zurückgezahlte Bareinlage und <strong>der</strong> erzielte Liquiditätsüberschuss<br />
zur Zahlung <strong>der</strong> zusätzlichen Ausgaben trotz des realisierten Verlustes noch aus:<br />
Rückzahlung Bareinlage 22.906 EUR 22.906 EUR<br />
Liquiditätsüberschuss 4.084 EUR 4.084 EUR<br />
Verspätungszinsen Finanzamt -2.000 EUR -2.000 EUR<br />
Kontokorrentzinsen Anleger -17.000 EUR<br />
Entgangener Gewinn -6.000 EUR<br />
Aus Rückzahlung verbleiben<strong>der</strong> Betrag 7.990 EUR 18.990 EUR<br />
2
Bei dieser Rechnung wurde berücksichtigt, dass ein Anleger (100.000 DM<br />
Zeichnungssumme) folgende ursprünglich nicht vorgesehenen Zahlungen erbringen<br />
muss:<br />
Einkommensteuer-Nachzahlungen <strong>für</strong> 2001 bis 2006 ca. 10.000 EUR in 2008<br />
Einkommensteuer-Mehrzahlungen 2007 bis 2017 ca. 11.000 EUR<br />
Die Position „Kontokorrentzinsen Anleger“ resultiert aus <strong>der</strong> Annahme, dass <strong>für</strong> die<br />
zusätzlichen Ausgaben ein Kontokorrent-Kredit o. Ä. aufgenommen werden muss,<br />
<strong>der</strong> mit 7% bis 9% zu verzinsen ist.<br />
Sollte diese Annahme nicht zutreffen, weil genügend eigene Liquidität <strong>für</strong> die zusätzlichen<br />
Ausgaben zur Verfügung steht, so wird in <strong>der</strong> Position „entgangener Gewinn“<br />
<strong>der</strong> ungefähre Ertrag einer alternativen Geldanlagemöglichkeit ausgewiesen.<br />
Auswirkungen einer gleichmäßigen Verteilung <strong>der</strong> Schlusszahlung bei<br />
gleichzeitiger Nicht-Abzugsfähigkeit <strong>der</strong> Filmherstellungsausgaben<br />
Die oben erwähnten Auswirkungen aus <strong>der</strong> gleichmäßigen Verteilung <strong>der</strong> Schlusszahlung<br />
werden durch die Rückzahlungsverpflichtung <strong>der</strong> im Jahr 2000 vermiedenen<br />
Einkommensteuer verstärkt. Es ergibt sich insgesamt folgende überschlägige<br />
Rechnung:<br />
Geplanter Liquiditätsüberschuss laut Prospekt 8.016 EUR<br />
Auswirkung bisher erfolgter Gesetzesän<strong>der</strong>ungen -1.309 EUR<br />
Neuer geplanter Liquiditätsüberschuss 6.707 EUR<br />
Än<strong>der</strong>ung durch Verteilung Schlusszahlung -2.623 EUR<br />
Än<strong>der</strong>ung durch Nicht-Abzugsfähigkeit Ausgaben -3.737 EUR<br />
Neuer geplanter Liquiditätsüberschuss 347 EUR 347 EUR<br />
Verspätungszinsen Finanzamt -10.000 EUR -10.000 EUR<br />
Kontokorrentzinsen Anleger -34.000 EUR<br />
o<strong>der</strong> entgangener Gewinn Anleger -13.000 EUR<br />
Liquiditätsdefizit -43.653 EUR -22.653 EUR<br />
Der Anleger bekommt also seine im Jahr 2000 geleistete Netto-Einlage von 22.906<br />
EUR im Jahr 2018 zuzüglich 347 EUR zurück, muss aber davon noch mindestens<br />
23.000 EUR, wenn nicht sogar 44.000 EUR, an gezahlten Verspätungs- und<br />
Kontokorrentzinsen o<strong>der</strong> entgangenen Gewinn abziehen, so dass von <strong>der</strong><br />
ursprünglichen Einlage nur höchstens 253 EUR übrigbleiben. Wenn die zusätzlichen<br />
Ausgaben über einen Kredit finanziert werden müssen, reichen die zurückgezahlte<br />
Bareinlage und <strong>der</strong> geringe Liquiditätsüberschuss bei weitem nicht dazu aus, die<br />
Verspätungszinsen an das Finanzamt und die Kreditzinsen zu bezahlen. Es entsteht<br />
in diesem Fall ein Finanzloch von 20.747 EUR:<br />
Rückzahlung Bareinlage 22.906 EUR 22.906 EUR<br />
Liquiditätsüberschuss 347 EUR 347 EUR<br />
Verspätungszinsen Finanzamt -10.000 EUR -10.000 EUR<br />
Kontokorrentzinsen Anleger -34.000 EUR<br />
Entgangener Gewinn -13.000 EUR<br />
Aus Rückzahlung verbleiben<strong>der</strong> Betrag -20.747 EUR 253 EUR<br />
3
Bei dieser Rechnung wurde berücksichtigt, dass ein Anleger (100.000 DM<br />
Zeichnungssumme) folgende ursprünglich nicht vorgesehenen Zahlungen erbringen<br />
muss:<br />
Einkommensteuer-Nachzahlungen <strong>für</strong> 2001 bis 2006 ca. 28.000 EUR in 2008<br />
Einkommensteuer-Mehrzahlungen 2007 bis 2017 ca. 7.000 EUR<br />
Fazit:<br />
Die eigenfinanzierte Einlage in Höhe von 22.906 EUR (100.000 DM / 1,95583 =<br />
51.129 EUR – 55,2% Fremdfinanzierung) im Jahr 2000 führt im Jahr 2018 im<br />
günstigsten Fall zu einer Kapital-Rückzahlung von knapp 19.000 EUR, die sich<br />
allerdings auf knapp 8.000 EUR reduziert, wenn die zusätzlichen Ausgaben des<br />
Anlegers kreditfinanziert werden müssen.<br />
Wenn das Startjahr des Fonds steuerlich noch nicht endgültig veranlagt ist,<br />
könnte sich das Ärgernis zur Katastrophe entwickeln, indem die eigenfinanzierte<br />
Einlage nicht nur nicht zurückgezahlt wird, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Anleger darüber<br />
hinaus ein negatives Vermögen in Höhe von ca. – 20.000 EUR ausgleichen<br />
muss.<br />
Hinweis: Die Zahlen in dieser Ausarbeitung wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Wir<br />
übernehmen aber keine Gewähr o<strong>der</strong> Haftung <strong>für</strong> <strong>der</strong>en Richtigkeit.<br />
Angaben zum Fonds:<br />
<strong>KGAL</strong>/<strong>ALCAS</strong><br />
Film-Produktions-Fonds <strong>für</strong> internationale Kinoproduktionen<br />
Name des Geschlossenen Medienfonds: <strong>Beteiligungsangebot</strong> <strong>125</strong><br />
Fondsgesellschaft: MFP Munich Film Partners GmbH & Co. AZL Productions KG<br />
Zeichnungskapital: maximal 200.100.000 DM (= 102.309.505 Euro)<br />
Zeichnungsjahr: 2000 Fondslaufzeit: bis 2018<br />
Anteilsfinanzierung: 55,2% durch Darlehen <strong>der</strong> Dresdner Bank AG. Das Darlehen<br />
muss mit 6,3% p.a. verzinst werden. Die Zinszahlungen werden aus laufenden Ausschüttungen/Entnahmen<br />
<strong>der</strong> Fondsgesellschaft <strong>für</strong> Rechnung <strong>der</strong> Anleger von <strong>der</strong><br />
Fondsgesellschaft bedient. Das Darlehen wird am Ende <strong>der</strong> Laufzeit mittels <strong>der</strong><br />
prognostizierten Ausschüttung/Entnahme von <strong>der</strong> Fondsgesellschaft im Namen und<br />
<strong>für</strong> Rechnung <strong>der</strong> Anleger zurückgeführt.<br />
4
Verwertungserlöse: Die abzuschließenden Lizenzverträge sollen von März 1999 bis<br />
Juni 2018 laufen. Eine vorherige ordentliche Beendigung ist nicht vorgesehen.<br />
Die Lizenzgebühren bestehen aus fest vereinbarten Bestandteilen sowie aus variablen<br />
Bestandteilen. Über die Laufzeit <strong>der</strong> Lizenzverträge werden feste Lizenzgebühren<br />
in Höhe von 72,59% <strong>der</strong> Herstellungskosten fällig. Die festen Lizenzgebühren<br />
werden in den Jahren von 2001 bis 2018 in jährlich nachschüssigen Zahlungen<br />
jeweils zum 28. Dezember (erstmals zum 28. Dezember 2001) entrichtet. Die festen<br />
Lizenzgebühren und die Schlusszahlungen bestehen aus einem A-Anteil, einem B-<br />
Anteil und einem C-Anteil. Der A-Anteil <strong>der</strong> festen Lizenzgebühr ist so berechnet,<br />
dass er die laufende Bedienung <strong>der</strong> Anteilfinanzierung ermöglicht. Der B-Anteil <strong>der</strong><br />
festen Lizenzgebühr soll die laufenden Kosten <strong>der</strong> Fondsgesellschaft sowie die<br />
laufenden Ausschüttungen und Entnahmen an die Anleger ermöglichen. Der C-<br />
Anteil <strong>der</strong> festen Lizenzgebühr soll die Zinsen eines eventuellen Darlehens des<br />
Lizenzgebers abdecken.<br />
Die A-Anteile und die B-Anteile werden im Rahmen von Schuldübernahmen durch<br />
die Dresdner Bank AG geleistet.<br />
Darlehensrückzahlung: siehe Anteilsfinanzierung<br />
Vorgesehene Filmprojekte:<br />
Arbeitstitel<br />
„Along Came a Spi<strong>der</strong>“<br />
„Derek Zoolan<strong>der</strong>“<br />
“Sum of All Fears“<br />
“Radio Loco”<br />
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