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Checkliste Schenkung-Verkauf für Anleger_Stand 06.11.12

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CHECKLISTE SCHENKUNG oder VERKAUF<br />

Bitte reichen Sie die <strong>Verkauf</strong>s-/ <strong>Schenkung</strong>sunterlagen vollständig und gesammelt bei uns ein,<br />

damit wir eine zügige Bearbeitung gewährleisten können. Vielen Dank. Ausführliche Informationen<br />

zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie auf den folgenden Seiten.<br />

Unterlagen die wir von Ihnen benötigen:<br />

<strong>Schenkung</strong>s- und Übertragungsunterlagen<br />

<strong>Verkauf</strong>s- und Übertragungsunterlagen<br />

bei minderjährigen Rechtsnachfolgern – Genehmigung des Familiengerichts<br />

Pfandfreigabeerklärung / Zustimmung zur Übertragung bei Abtretung/Verpfändung<br />

Beteiligungszertifikat (nicht bei allen Fonds)<br />

bankbestätigte Ausweiskopie aller/des Rechtsnachfolger/s<br />

oder PostIdent-Verfahren (PostIdent-Coupon liegt bei)<br />

Handelsregisterauszug bei juristischen Personen<br />

Stiftungsunterlagen (sofern zutreffend)<br />

Beiliegende Formulare, die Sie bitte bei uns einreichen:<br />

Stammdatenblatt mit Einverständnis zur Datenverarbeitung<br />

Erklärung gemäß Geldwäschegesetz und Wohnsitz/Staatsangehörigkeit nicht USA<br />

notariell beglaubigte Handelsregister-Vollmacht <strong>für</strong> die LHI Fondsverwaltung GmbH<br />

Bei mehreren Rechtsnachfolgern müssen die Formulare von jedem Rechtsnachfolger ausgefüllt<br />

und unterschrieben werden.<br />

(<strong>Stand</strong>: 06.11.2012) Dok.Nr. 006660910


Informationen zu den benötigten Unterlagen<br />

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den in der <strong>Checkliste</strong> aufgeführten Unterlagen und Formularen.<br />

<strong>Schenkung</strong>s- oder <strong>Verkauf</strong>s- und Übertragungsvertrag:<br />

Als Übertragungsnachweis ist eine der folgenden Unterlagen erforderlich:<br />

1. privatschriftlicher Kauf- und Übertragungsvertrag<br />

2. privatschriftlicher <strong>Schenkung</strong>s- und Übertragungsvertrag<br />

3. notarielle Urkunde eines Kaufs<br />

4. notarielle Urkunde einer <strong>Schenkung</strong><br />

Gemäß den Gesellschaftsverträgen der Fondsgesellschaften ist eine Aufteilung auf mehrere Rechtsnachfolger<br />

nur dann möglich, wenn dadurch die Mindestbeteiligung nicht unterschritten wird.<br />

Die Übertragung der Beteiligung ist nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags jeweils nur zum<br />

01.01. eines Jahres möglich.<br />

Die Übertragung bedarf der Zustimmung der geschäftsführenden Gesellschafterin der Fondsgesellschaft.<br />

Pfandfreigabeerklärung / Zustimmung zur Übertragung:<br />

Bei einer Verpfändung / Sicherungsabtretung der Beteiligung benötigen wir eine Pfandfreigabeerklärung /<br />

Freigabe der Sicherungsabtretung des Gläubigers, damit die Übertragung erfolgen kann.<br />

Beteiligungszertifikat:<br />

Das auf den Rechtsvorgänger ausgestellte Zertifikat ist an die Gesellschaft zurückzugeben. Der Rechtsnachfolger<br />

erhält nach Übertragung des Anteils ein neues Zertifikat. Sollte das Zertifikat nicht mehr auffindbar<br />

sein, bitten wir um eine entsprechende Verlustanzeige/Mitteilung.<br />

Bankbestätigte Ausweiskopie oder PostIdent-Verfahren:<br />

Gemäß Geldwäschegesetz müssen neu in die Gesellschaft eintretende Gesellschafter eindeutig identifiziert<br />

werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:<br />

1. Eine bankbestätigte oder öffentlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.<br />

2. Das PostIdent-Verfahren. Ein PostIdent-Coupon mit Erläuterungen liegt den Unterlagen bei.<br />

Stammdatenblatt:<br />

Bitte teilen Sie uns auf dem Stammdatenblatt Ihre <strong>für</strong> die Verwaltung der Beteiligung notwendigen Daten<br />

mit und unterzeichnen Sie das Formular.<br />

Erklärung Geldwäschegesetz / Wohnsitz nicht USA:<br />

Die auf dem Formular zu bestätigenden Inhalte entsprechen den aktuellen gesetzlichen und vertraglichen<br />

Bestimmungen. Das Formular muss von jedem neu eintretenden Gesellschafter ausgefüllt und unterschrieben<br />

werden.<br />

(<strong>Stand</strong>: 06.11.2012) Dok.Nr. 006660910


Notariell beglaubigte Handelsregister-Vollmacht (nur Direktkommanditisten):<br />

Für Fondsgesellschaften bei denen die Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist, benötigen wir<br />

eine notariell beglaubigte Handelsregister-Vollmacht zu Gunsten der LHI Fondsverwaltung GmbH (LHI<br />

Fonds). Bitte lassen Sie die Beglaubigung bei einem Notar Ihrer Wahl vornehmen und senden Sie uns<br />

das Formular zurück. Es ist auch möglich, dass das Notariat die Handelsregister-Vollmacht direkt an uns<br />

sendet. Die Handelsregister-Eintragung wird dann durch die LHI Fonds veranlasst.<br />

Informationen zu Stiftungen / Minderjährige Erben<br />

Stiftungsunterlagen<br />

Sofern eine Stiftung Rechtsnachfolger ist, sind <strong>für</strong> die Übertragung folgende Unterlagen einzureichen:<br />

- „Anerkennung der Stiftung“ und Stiftungsurkunde durch die Stiftungsbehörde<br />

- Auszug aus dem Stiftungsregister/Stiftungsverzeichnis<br />

- Stiftungssatzung<br />

- Bescheinigung über die Vertretung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde<br />

- Für alle Vorstandsmitglieder<br />

1. Eine bankbestätigte oder öffentlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses<br />

oder 2. Das PostIdent-Verfahren. Ein PostIdent-Coupon mit Erläuterungen liegt den Unterlagen bei.<br />

Alle von uns angeforderten Unterschriften sind vom Vorstand zu leisten.<br />

Minderjährige Erben:<br />

Bei minderjährigen Erben ist im Falle einer Teilungsanordnung (Verzicht zugunsten oder durch das Kind)<br />

eine Genehmigung des Familiengerichts zwingend notwendig.<br />

Wir benötigen einen Nachweis über das Sorgerecht (z.B. Geburtsurkunde).<br />

(<strong>Stand</strong>: 06.11.2012) Dok.Nr. 006660910

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