Checkliste Schenkung-Verkauf für Anleger_Stand 06.11.12
Checkliste Schenkung-Verkauf für Anleger_Stand 06.11.12
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CHECKLISTE SCHENKUNG oder VERKAUF<br />
Bitte reichen Sie die <strong>Verkauf</strong>s-/ <strong>Schenkung</strong>sunterlagen vollständig und gesammelt bei uns ein,<br />
damit wir eine zügige Bearbeitung gewährleisten können. Vielen Dank. Ausführliche Informationen<br />
zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie auf den folgenden Seiten.<br />
Unterlagen die wir von Ihnen benötigen:<br />
<strong>Schenkung</strong>s- und Übertragungsunterlagen<br />
<strong>Verkauf</strong>s- und Übertragungsunterlagen<br />
bei minderjährigen Rechtsnachfolgern – Genehmigung des Familiengerichts<br />
Pfandfreigabeerklärung / Zustimmung zur Übertragung bei Abtretung/Verpfändung<br />
Beteiligungszertifikat (nicht bei allen Fonds)<br />
bankbestätigte Ausweiskopie aller/des Rechtsnachfolger/s<br />
oder PostIdent-Verfahren (PostIdent-Coupon liegt bei)<br />
Handelsregisterauszug bei juristischen Personen<br />
Stiftungsunterlagen (sofern zutreffend)<br />
Beiliegende Formulare, die Sie bitte bei uns einreichen:<br />
Stammdatenblatt mit Einverständnis zur Datenverarbeitung<br />
Erklärung gemäß Geldwäschegesetz und Wohnsitz/Staatsangehörigkeit nicht USA<br />
notariell beglaubigte Handelsregister-Vollmacht <strong>für</strong> die LHI Fondsverwaltung GmbH<br />
Bei mehreren Rechtsnachfolgern müssen die Formulare von jedem Rechtsnachfolger ausgefüllt<br />
und unterschrieben werden.<br />
(<strong>Stand</strong>: 06.11.2012) Dok.Nr. 006660910
Informationen zu den benötigten Unterlagen<br />
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den in der <strong>Checkliste</strong> aufgeführten Unterlagen und Formularen.<br />
<strong>Schenkung</strong>s- oder <strong>Verkauf</strong>s- und Übertragungsvertrag:<br />
Als Übertragungsnachweis ist eine der folgenden Unterlagen erforderlich:<br />
1. privatschriftlicher Kauf- und Übertragungsvertrag<br />
2. privatschriftlicher <strong>Schenkung</strong>s- und Übertragungsvertrag<br />
3. notarielle Urkunde eines Kaufs<br />
4. notarielle Urkunde einer <strong>Schenkung</strong><br />
Gemäß den Gesellschaftsverträgen der Fondsgesellschaften ist eine Aufteilung auf mehrere Rechtsnachfolger<br />
nur dann möglich, wenn dadurch die Mindestbeteiligung nicht unterschritten wird.<br />
Die Übertragung der Beteiligung ist nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags jeweils nur zum<br />
01.01. eines Jahres möglich.<br />
Die Übertragung bedarf der Zustimmung der geschäftsführenden Gesellschafterin der Fondsgesellschaft.<br />
Pfandfreigabeerklärung / Zustimmung zur Übertragung:<br />
Bei einer Verpfändung / Sicherungsabtretung der Beteiligung benötigen wir eine Pfandfreigabeerklärung /<br />
Freigabe der Sicherungsabtretung des Gläubigers, damit die Übertragung erfolgen kann.<br />
Beteiligungszertifikat:<br />
Das auf den Rechtsvorgänger ausgestellte Zertifikat ist an die Gesellschaft zurückzugeben. Der Rechtsnachfolger<br />
erhält nach Übertragung des Anteils ein neues Zertifikat. Sollte das Zertifikat nicht mehr auffindbar<br />
sein, bitten wir um eine entsprechende Verlustanzeige/Mitteilung.<br />
Bankbestätigte Ausweiskopie oder PostIdent-Verfahren:<br />
Gemäß Geldwäschegesetz müssen neu in die Gesellschaft eintretende Gesellschafter eindeutig identifiziert<br />
werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:<br />
1. Eine bankbestätigte oder öffentlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.<br />
2. Das PostIdent-Verfahren. Ein PostIdent-Coupon mit Erläuterungen liegt den Unterlagen bei.<br />
Stammdatenblatt:<br />
Bitte teilen Sie uns auf dem Stammdatenblatt Ihre <strong>für</strong> die Verwaltung der Beteiligung notwendigen Daten<br />
mit und unterzeichnen Sie das Formular.<br />
Erklärung Geldwäschegesetz / Wohnsitz nicht USA:<br />
Die auf dem Formular zu bestätigenden Inhalte entsprechen den aktuellen gesetzlichen und vertraglichen<br />
Bestimmungen. Das Formular muss von jedem neu eintretenden Gesellschafter ausgefüllt und unterschrieben<br />
werden.<br />
(<strong>Stand</strong>: 06.11.2012) Dok.Nr. 006660910
Notariell beglaubigte Handelsregister-Vollmacht (nur Direktkommanditisten):<br />
Für Fondsgesellschaften bei denen die Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist, benötigen wir<br />
eine notariell beglaubigte Handelsregister-Vollmacht zu Gunsten der LHI Fondsverwaltung GmbH (LHI<br />
Fonds). Bitte lassen Sie die Beglaubigung bei einem Notar Ihrer Wahl vornehmen und senden Sie uns<br />
das Formular zurück. Es ist auch möglich, dass das Notariat die Handelsregister-Vollmacht direkt an uns<br />
sendet. Die Handelsregister-Eintragung wird dann durch die LHI Fonds veranlasst.<br />
Informationen zu Stiftungen / Minderjährige Erben<br />
Stiftungsunterlagen<br />
Sofern eine Stiftung Rechtsnachfolger ist, sind <strong>für</strong> die Übertragung folgende Unterlagen einzureichen:<br />
- „Anerkennung der Stiftung“ und Stiftungsurkunde durch die Stiftungsbehörde<br />
- Auszug aus dem Stiftungsregister/Stiftungsverzeichnis<br />
- Stiftungssatzung<br />
- Bescheinigung über die Vertretung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde<br />
- Für alle Vorstandsmitglieder<br />
1. Eine bankbestätigte oder öffentlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses<br />
oder 2. Das PostIdent-Verfahren. Ein PostIdent-Coupon mit Erläuterungen liegt den Unterlagen bei.<br />
Alle von uns angeforderten Unterschriften sind vom Vorstand zu leisten.<br />
Minderjährige Erben:<br />
Bei minderjährigen Erben ist im Falle einer Teilungsanordnung (Verzicht zugunsten oder durch das Kind)<br />
eine Genehmigung des Familiengerichts zwingend notwendig.<br />
Wir benötigen einen Nachweis über das Sorgerecht (z.B. Geburtsurkunde).<br />
(<strong>Stand</strong>: 06.11.2012) Dok.Nr. 006660910