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Bebauungsplan Nr. 92 „Feldhausen I“ - 6. Änderung ... - Lilienthal

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3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

netarium zulässig. Nutzungen wie Büro, Bibliothek, Shop und Schulungsräume,<br />

die das Wissenschaftszentrum ergänzen, sind ebenfalls zulässig.<br />

3.2.2 Zulässigkeit von Nebenanlagen<br />

Im sonstigen Sondergebiet Telescopium 2 sind auf Grund der Vorgaben des<br />

städtebaulichen Konzeptes, der direkten Anbindung und der beabsichtigten<br />

funktionalen Verknüpfung mit dem Wissenschaftszentrum ausschließlich<br />

Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenlagen im Sinne des § 14 BauNVO<br />

für das Astronomie-Zentrum zulässig.<br />

3.3 Maß der baulichen Nutzung<br />

Die Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung begründen sich angesichts<br />

der besonderen Nutzung mit den Themenschwerpunkten Astronomie und<br />

Wissenschaft aus den daraus resultierenden speziellen Anforderungen an<br />

die Architektur des Hauptgebäudes sowie an die Anordnung des gesamten<br />

Ensembles mit den Nebenanlagen.<br />

3.3.1 Grundflächenzahl bzw. Größe der Grundfläche und Vollgeschosse<br />

Im sonstigen Sondergebiet Telescopium 1 wird die maximale Grundfläche<br />

der baulichen Anlagen auf 2.000 m² begrenzt. Die Festsetzung der Grundfläche<br />

erfolgt im Sinne der gestalterischen Freiheit, die hier erforderlich ist,<br />

um mit dem städtebaulichen und architektonischen Konzept auf die Anforderungen<br />

eines Wissenschaftszentrums angemessen reagieren zu können.<br />

Neben dem Hauptgebäude, das eine Grundfläche von ca. 1.300 m 2 haben<br />

wird, werden weitere Außenanlagen wie z.B. historische Observatorien errichtet.<br />

Die Festsetzung der Zweigeschossigkeit ergibt sich ebenfalls aus der Besonderheit<br />

der Nutzung.<br />

Für das sonstige Sondergebiet Telescopium 2 ist die Grundflächenzahl 0,8<br />

festgesetzt. Diese Fläche ist notwendig, um die im Gutachten der „Verkehrs-<br />

und Regionalplanung GmbH“ 1 angegebene Anzahl von Stellplätzen<br />

für Mitarbeiter, Besucher sowie Besuchergruppen (Busse) ausweisen zu<br />

können.<br />

1 Verkehrliche Grundlagen zur Anbindung, Erschließung und zu Anlagen des ruhenden Verkehrs:<br />

Verkehrs- und Regionalplanung GmbH, 2008<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 11 -

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