Bebauungsplan Nr. 92 âFeldhausen Iâ - 6. Ãnderung ... - Lilienthal
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3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
netarium zulässig. Nutzungen wie Büro, Bibliothek, Shop und Schulungsräume,<br />
die das Wissenschaftszentrum ergänzen, sind ebenfalls zulässig.<br />
3.2.2 Zulässigkeit von Nebenanlagen<br />
Im sonstigen Sondergebiet Telescopium 2 sind auf Grund der Vorgaben des<br />
städtebaulichen Konzeptes, der direkten Anbindung und der beabsichtigten<br />
funktionalen Verknüpfung mit dem Wissenschaftszentrum ausschließlich<br />
Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenlagen im Sinne des § 14 BauNVO<br />
für das Astronomie-Zentrum zulässig.<br />
3.3 Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung begründen sich angesichts<br />
der besonderen Nutzung mit den Themenschwerpunkten Astronomie und<br />
Wissenschaft aus den daraus resultierenden speziellen Anforderungen an<br />
die Architektur des Hauptgebäudes sowie an die Anordnung des gesamten<br />
Ensembles mit den Nebenanlagen.<br />
3.3.1 Grundflächenzahl bzw. Größe der Grundfläche und Vollgeschosse<br />
Im sonstigen Sondergebiet Telescopium 1 wird die maximale Grundfläche<br />
der baulichen Anlagen auf 2.000 m² begrenzt. Die Festsetzung der Grundfläche<br />
erfolgt im Sinne der gestalterischen Freiheit, die hier erforderlich ist,<br />
um mit dem städtebaulichen und architektonischen Konzept auf die Anforderungen<br />
eines Wissenschaftszentrums angemessen reagieren zu können.<br />
Neben dem Hauptgebäude, das eine Grundfläche von ca. 1.300 m 2 haben<br />
wird, werden weitere Außenanlagen wie z.B. historische Observatorien errichtet.<br />
Die Festsetzung der Zweigeschossigkeit ergibt sich ebenfalls aus der Besonderheit<br />
der Nutzung.<br />
Für das sonstige Sondergebiet Telescopium 2 ist die Grundflächenzahl 0,8<br />
festgesetzt. Diese Fläche ist notwendig, um die im Gutachten der „Verkehrs-<br />
und Regionalplanung GmbH“ 1 angegebene Anzahl von Stellplätzen<br />
für Mitarbeiter, Besucher sowie Besuchergruppen (Busse) ausweisen zu<br />
können.<br />
1 Verkehrliche Grundlagen zur Anbindung, Erschließung und zu Anlagen des ruhenden Verkehrs:<br />
Verkehrs- und Regionalplanung GmbH, 2008<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 11 -