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Bebauungsplan Nr. 92 „Feldhausen I“ - 6. Änderung ... - Lilienthal

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3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

lastung innerhalb des Planungsgebietes auf Grund der Nähe zur <strong>Lilienthal</strong>er<br />

Allee untersucht.<br />

3.<strong>6.</strong>1 Emissionen Wohngebiet<br />

Für die südwestlich angrenzende Wohnbebauung (Feldhäuser Straße <strong>Nr</strong>. 40-<br />

46) ist der Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes zu berücksichtigen.<br />

Das im <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ ausgewiesene Gewerbegebiet<br />

östlich der „<strong>Lilienthal</strong>er Allee“ führt dazu, dass bei der in Rede stehenden<br />

Wohnbebauung von einer Vorbelastung auszugehen ist. Hieraus ergibt<br />

sich eine höchstzulässige Zusatzbelastung von 53 dB(A) tags und 38<br />

dB(A) nachts.<br />

Unter Berücksichtigung aller vorhandenen Hauptgeräuschquellen (Erschließungsverkehr,<br />

Stellplätze, Ver- und Entsorgung, technische Nebenanlagen)<br />

wird der auf Grund der Vorbelastung zu beachtende Planwert in der Beurteilungszeit<br />

tags deutlich unterschritten (Unterschreitungen von 11,5 – 14,<br />

8 dB(A)). Für die Beurteilungszeit der ungünstigsten Nachtstunde kann hingegen<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die zu erwartende Zusatzbelastung<br />

im Bereich des am stärksten betroffenen Messpunkts den Planwert erreicht<br />

oder geringfügig überschreitet. In Folge dessen wurde die pegelreduzierende<br />

Wirkung eines Lärmschutzwalles am Südrand des sonstigen<br />

Sondergebietes Telescopium 2 untersucht. 3<br />

Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch die Anlage eines Lärmschutzwalles<br />

(-wand) mit einer Höhe von H = 2,8 m über OK Parkplatz die zu erwartenden<br />

Beurteilungspegel auch in der ungünstigsten Nachtstunde um 1,6 dB(A)<br />

unterschritten werden. 4<br />

3.<strong>6.</strong>2 Verkehrslärm Sondergebiet<br />

Der durch das sonstige Sondergebiet zu erwartende Zusatzverkehr wird keinen<br />

messbaren Einfluss auf den Emissionspegel der <strong>Lilienthal</strong>er Allee haben.<br />

Eine Mehrbelastung der vorhandenen öffentlichen Verkehrswege kann unter<br />

schalltechnischen Gesichtspunkten als nicht relevant eingestuft werden.<br />

Bei dem sonstigen Sondergebiet Telescopium 1 handelt es sich nicht um die<br />

Planung einer besonders schutzbedürftigen Nutzung. Da jedoch die Orientierungswerte<br />

für Mischgebiete gemäß TA-Lärm tagsüber im gesamten<br />

Plangebiet überschritten werden und die Orientierungswerte für Gewerbegebiete<br />

tagsüber bis zu einem Abstand von 40 m zur <strong>Lilienthal</strong>er Allee ebenfalls<br />

überschritten werden, empfiehlt das Lärmgutachten 5 bauliche Maß-<br />

3 Ebenda, Seite 12<br />

4 Ebenda, Seite 13<br />

5 Ebenda<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 13 -

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