Bebauungsplan Nr. 92 âFeldhausen Iâ - 6. Ãnderung ... - Lilienthal
Bebauungsplan Nr. 92 âFeldhausen Iâ - 6. Ãnderung ... - Lilienthal
Bebauungsplan Nr. 92 âFeldhausen Iâ - 6. Ãnderung ... - Lilienthal
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3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
lastung innerhalb des Planungsgebietes auf Grund der Nähe zur <strong>Lilienthal</strong>er<br />
Allee untersucht.<br />
3.<strong>6.</strong>1 Emissionen Wohngebiet<br />
Für die südwestlich angrenzende Wohnbebauung (Feldhäuser Straße <strong>Nr</strong>. 40-<br />
46) ist der Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes zu berücksichtigen.<br />
Das im <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ ausgewiesene Gewerbegebiet<br />
östlich der „<strong>Lilienthal</strong>er Allee“ führt dazu, dass bei der in Rede stehenden<br />
Wohnbebauung von einer Vorbelastung auszugehen ist. Hieraus ergibt<br />
sich eine höchstzulässige Zusatzbelastung von 53 dB(A) tags und 38<br />
dB(A) nachts.<br />
Unter Berücksichtigung aller vorhandenen Hauptgeräuschquellen (Erschließungsverkehr,<br />
Stellplätze, Ver- und Entsorgung, technische Nebenanlagen)<br />
wird der auf Grund der Vorbelastung zu beachtende Planwert in der Beurteilungszeit<br />
tags deutlich unterschritten (Unterschreitungen von 11,5 – 14,<br />
8 dB(A)). Für die Beurteilungszeit der ungünstigsten Nachtstunde kann hingegen<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass die zu erwartende Zusatzbelastung<br />
im Bereich des am stärksten betroffenen Messpunkts den Planwert erreicht<br />
oder geringfügig überschreitet. In Folge dessen wurde die pegelreduzierende<br />
Wirkung eines Lärmschutzwalles am Südrand des sonstigen<br />
Sondergebietes Telescopium 2 untersucht. 3<br />
Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch die Anlage eines Lärmschutzwalles<br />
(-wand) mit einer Höhe von H = 2,8 m über OK Parkplatz die zu erwartenden<br />
Beurteilungspegel auch in der ungünstigsten Nachtstunde um 1,6 dB(A)<br />
unterschritten werden. 4<br />
3.<strong>6.</strong>2 Verkehrslärm Sondergebiet<br />
Der durch das sonstige Sondergebiet zu erwartende Zusatzverkehr wird keinen<br />
messbaren Einfluss auf den Emissionspegel der <strong>Lilienthal</strong>er Allee haben.<br />
Eine Mehrbelastung der vorhandenen öffentlichen Verkehrswege kann unter<br />
schalltechnischen Gesichtspunkten als nicht relevant eingestuft werden.<br />
Bei dem sonstigen Sondergebiet Telescopium 1 handelt es sich nicht um die<br />
Planung einer besonders schutzbedürftigen Nutzung. Da jedoch die Orientierungswerte<br />
für Mischgebiete gemäß TA-Lärm tagsüber im gesamten<br />
Plangebiet überschritten werden und die Orientierungswerte für Gewerbegebiete<br />
tagsüber bis zu einem Abstand von 40 m zur <strong>Lilienthal</strong>er Allee ebenfalls<br />
überschritten werden, empfiehlt das Lärmgutachten 5 bauliche Maß-<br />
3 Ebenda, Seite 12<br />
4 Ebenda, Seite 13<br />
5 Ebenda<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 13 -