Bebauungsplan Nr. 92 âFeldhausen Iâ - 6. Ãnderung ... - Lilienthal
Bebauungsplan Nr. 92 âFeldhausen Iâ - 6. Ãnderung ... - Lilienthal
Bebauungsplan Nr. 92 âFeldhausen Iâ - 6. Ãnderung ... - Lilienthal
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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong><br />
„Feldhausen I“<br />
- <strong>6.</strong> Änderung -<br />
Begründung<br />
Vorentwurf<br />
BEARBEITET DURCH:<br />
GRONTMIJ GFL GMBH;<br />
FRIEDRICH-MIßLER-STRAßE 42;<br />
28211 BREMEN<br />
PROJEKTLEITUNG: DIPL.-ING. JENS BRENDLER (PROJEKTLEITUNG)<br />
M.SC.-ENG. MAREN RITTER<br />
Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009<br />
AUFGESTELLT DURCH<br />
GEMEINDE LILIENTHAL<br />
DER BÜRGERMEISTER
1 Vorbemerkung<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - I -<br />
Seite<br />
1 Vorbemerkung 1<br />
1.1 Anlass und Ziel der Änderung 1<br />
1.2 Bebauungskonzept 2<br />
1.3 Fachbeiträge 5<br />
1.4 Rechtliche Grundlagen 5<br />
2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen 6<br />
2.1 Flächennutzungsplan <strong>Lilienthal</strong> 1981 6<br />
3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es 8<br />
3.1 Gegenüberstellung der geänderten Festsetzungen 8<br />
3.2 Art der baulichen Nutzung 10<br />
3.2.1 Zulässigkeit von Nutzungen 10<br />
3.2.2 Zulässigkeit von Nebenanlagen 11<br />
3.3 Maß der baulichen Nutzung 11<br />
3.3.1 Grundflächenzahl bzw. Größe der Grundfläche und<br />
Vollgeschosse 11<br />
3.3.1 Überschreitung der Grundflächenzahl und der Größe der<br />
Grundfläche 12<br />
3.4 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 12<br />
3.4.1 Bauweise 12<br />
3.4.2 Überbaubare Grundstücksfläche 12<br />
3.5 Verkehrsflächen 12<br />
3.6 Schutz vor schädlichen Immissionen (Schallschutz) 12<br />
3.<strong>6.</strong>1 Emissionen Wohngebiet 13<br />
3.<strong>6.</strong>2 Verkehrslärm Sondergebiet 13<br />
3.<strong>6.</strong>3 Festsetzungen zum aktiven Lärmschutz 14<br />
3.7 Grünflächen 14<br />
3.8 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen<br />
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft 14<br />
3.8.1 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 14<br />
3.8.2 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 15
1 Vorbemerkung<br />
4 Auswirkungen der Änderung 16<br />
4.1 Orts- und Landschaftsbild 16<br />
4.2 Verkehr 16<br />
4.3 Immissionen und Emissionen 17<br />
4.4 Entwässerung / Schmutzwasserentsorgung 17<br />
5 Umweltbericht / Eingriffsbeurteilung / Schutzgüter nach §<br />
1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7b BauGB / Artenschutz 18<br />
6 Städtebauliche Werte 19<br />
7 Verfahrensvermerke 20<br />
Verzeichnis der Abbildungen<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - II -<br />
Seite<br />
Abbildung 1 Ausschnitt des B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ mit<br />
gekennzeichnetem Änderungsbereich der <strong>6.</strong><br />
Änderung 1<br />
Abbildung 2 Lageplan Telescopium, Gruppe GME, 04/2009 3<br />
Abbildung 3 Lage des Plangebietes B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ -<br />
<strong>6.</strong> Änderung im Siedlungszusammenhang 4<br />
Abbildung 4 Ausschnitt des FNP mit Überlagerung Plangebiet 6<br />
Abbildung 5 Ausschnitt der 41. Änderung des FNP 7<br />
Verzeichnis der Tabelle<br />
Seite<br />
Tabelle 1 Gegenüberstellung der geänderten Festsetzungen 10
1 Vorbemerkung<br />
1 Vorbemerkung<br />
Dieses <strong>Bebauungsplan</strong>änderungsverfahren betrifft eine Teilfläche des seit<br />
dem 12.02.1997 rechtsverbindlichen <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen<br />
I“. Der Geltungsbereich dieser <strong>6.</strong> Änderung beträgt ca. 1,94 ha.<br />
Zum Zeitpunkt der Planung gliedert sich das Plangebiet gemäß der Urfassung<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ in ein Regenrückhaltebecken<br />
mit umliegenden Grünflächen im südwestlichen Bereich, eine Obstwiese im<br />
nordöstlichen Bereich sowie eine in der Urfassung als „Verkehrsgrün“ ausgewiesene<br />
Fläche, dessen Umsetzung nicht erfolgt ist.<br />
1.1 Anlass und Ziel der Änderung<br />
Die Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> beabsichtigt die Entwicklung eines Astronomie-<br />
Wissenschaftsparks, dem sogenannten Telescopium. Mit den Festsetzungen<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ sind die Planungsabsichten der<br />
Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> nicht umsetzbar, so dass eine Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
notwendig ist. Die bisherige planungsrechtliche Ausweisung als<br />
„Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft“ wird somit zugunsten der Planungsabsichten in ein<br />
„Sonstiges Sondergebiet“ nach § 11 BauNVO entwickelt.<br />
Abbildung 1 Ausschnitt des B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ mit<br />
gekennzeichnetem Änderungsbereich der <strong>6.</strong> Änderung<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 1 -
1 Vorbemerkung<br />
Ziel der <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ ist die Ansiedlung<br />
des Telescopiums, das zur Wiederbelebung des kulturhistorischen<br />
Erbes der Astronomie beitragen und für eine bessere Erlebbarkeit der <strong>Lilienthal</strong>er<br />
Astronomiegeschichte sorgen soll.<br />
Die Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> strebt an, mit dem Telescopium unter anderem die<br />
Weiterbildungsmöglichkeiten für die Bevölkerung zu erweitern. Die Etablierung<br />
des Bildungs- und Wissensstandorts kann durch seine Alleinstellungsmerkmale<br />
sowohl dem lokalen als auch dem regionalen Bildungswesen dienen.<br />
In seiner Funktion als Astronomie-Wissenschaftspark soll das Telescopium<br />
auch als außerschulischer Lernort dienen und so das Bildungsangebot<br />
in <strong>Lilienthal</strong> und Umgebung erweitern. Durch die Ansiedlung des Telescopiums<br />
berücksichtigt die Gemeinde bei der <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ insbesondere die Belange des Bildungswesens und die<br />
von Freizeit und Erholung (vgl. § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 3 BauGB).<br />
Weiterhin soll es Ziel der Änderung sein, den Tourismus in <strong>Lilienthal</strong> zu<br />
stärken und zu beleben und einen Wissenstransfer anzuregen, der zur Bildung<br />
regionaler und überregionaler Netzwerke beitragen kann, um so auch<br />
die regionale Wirtschaftskraft zu stärken. Ziel der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> ist es,<br />
durch die Ansiedlung des Telescopiums die Belange der Wirtschaft zu berücksichtigen<br />
sowie die Aufgabe zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung<br />
von Arbeitsplätzen wahrzunehmen (vgl. § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 8 BauGB).<br />
Mit dem gewählten Standort an der <strong>Lilienthal</strong>er Allee wird sichergestellt,<br />
dass regionale und überregionale Besuchergruppen direkt über die Ortsentlastungsstraße<br />
den Astronomie-Wissenschaftspark erreichen können.<br />
Neben der Ausweisung des Sondergebietes wird der südwestliche Bereich<br />
des Geltungsbereiches als Grünfläche und als Wasserfläche (Regenrückhaltung)<br />
ausgewiesen. Ziel der Änderung ist hier die Erhaltung der vorhandenen<br />
Grünfläche mit Regenrückhaltebecken und deren Nutzung als eine in<br />
das Telescopium integrierte Freifläche, die das Freizeit- und Erholungsangebot<br />
für die lokale und regionale Bevölkerung erhalten und erweitern soll.<br />
Zur Umsetzung der oben genannten Ziele ist die Ausweisung eines sonstigen<br />
Sondergebietes „Telescopium“ im Sinne des § 11 Abs. 1 BauNVO, einer<br />
Grünfläche sowie einer Wasserfläche notwendig. Hierfür ist die <strong>6.</strong> Änderung<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ erforderlich.<br />
1.2 Bebauungskonzept<br />
Das Telescopium ist ein Astronomie-Wissenschaftszentrum mit Planetarium<br />
und soll der historischen Bedeutung <strong>Lilienthal</strong>s für die Astronomie eine zeitgemäße<br />
Plattform verleihen.<br />
Gegenüber der Einmündung zur Dr.-Sasse-Straße soll das Hauptgebäude<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 2 -
1 Vorbemerkung<br />
des Telescopiums mit einer Grundfläche von ca. 1300 m² errichtet werden.<br />
Insgesamt wird ein Ensemble, bestehend aus Hauptgebäude mit Planetarium<br />
und Außenanlagen, wie historischen Observatorien oder Teleskopen<br />
entstehen. Die historischen Observatorien werden an ihrem neuen Standort<br />
nur wenige hundert Meter von der Stelle wieder aufgebaut, an der sie <strong>Lilienthal</strong><br />
im 19. Jahrhundert zu europäischer Bedeutung im Bereich der Astronomie<br />
verholfen haben.<br />
Ein Weg wird das Hauptgebäude mit der sich südwestlich anschließenden<br />
Grünfläche verbinden. Der Rundweg um das Regenrückhaltebecken wird als<br />
Planetenpfad ausgestaltet und bezieht auf diese Weise die Grünfläche mit in<br />
das Konzept des Telescopiums ein und erweitert es um ein naturnahes freiräumliches<br />
Bildungs-, Erholungs- und Freizeitangebot.<br />
Parallel zur <strong>Lilienthal</strong>er Allee wird es ebenfalls eine fußläufige Verbindung<br />
geben, die den Parkplatz im südwestlichen Plangebiet mit dem Telescopium<br />
verbindet.<br />
Abbildung 2 Lageplan Telescopium, Gruppe GME, 04/2009<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 3 -
1 Vorbemerkung<br />
1.2 Lage und Umgebung<br />
Das Plangebiet liegt zwischen den Ortsteilen <strong>Lilienthal</strong> und Feldhausen,<br />
nordöstlich der „Feldhäuser Straße“ und nordwestlich der „<strong>Lilienthal</strong>er Allee“.<br />
Nordwestlich schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, südwestlich<br />
Wohnbebauung entlang der „Feldhäuser Straße“ und nordöstlich<br />
das Sondergebiet „Klinik“ an. Östlich der „<strong>Lilienthal</strong>er Allee“ schließen sich<br />
zunächst Grünflächen und ein Gewerbegebiet an. Weiter östlich und südöstlich<br />
befindet sich der Hauptsiedlungsbereich <strong>Lilienthal</strong>s.<br />
Feldhausen<br />
Abbildung 3 Lage des Plangebietes B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen<br />
I“ - <strong>6.</strong> Änderung im Siedlungszusammenhang<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 4 -<br />
<strong>Lilienthal</strong>
1 Vorbemerkung<br />
1.3 Fachbeiträge<br />
Im Zuge der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ - <strong>6.</strong><br />
Änderung wurden folgende Fachbeiträge erarbeitet, die in den Planungsprozess<br />
eingeflossen sind:<br />
• Schalltechnisches Gutachten zur <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong><br />
„Feldhausen I“ der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> - Ingenieurbüro Bonk – Maire -<br />
Hoppmann GbR; Garbsen; 2009.<br />
• Verkehrliche Grundlagen zur Anbindung, Erschließung und zu Anlagen<br />
des ruhenden Verkehrs: Verkehrs- und Regionalplanung GmbH, 2008 /<br />
2009.<br />
1.4 Rechtliche Grundlagen<br />
- Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.<br />
September 2004 (BGBI. I 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des<br />
ErbStRG vom 24. Dezember 2008 (BGBI. I S. 3018 ff.).<br />
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990<br />
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 1993<br />
(BGBl. I S. 466, 479).<br />
- Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18. Dezember 1990<br />
(BGBl. I 1991 S. 58).<br />
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. S. 89), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 324).<br />
- Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober<br />
2006 (Nds. GVBl. S. 474).<br />
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Neufassung vom 25. März<br />
2002 (BGBl. I S. 1193); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur<br />
Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften<br />
vom 22. Dezember 2008 (BGBI. I S. 2986).<br />
- Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) in der Fassung vom 11.<br />
April 1994 (Nds. GVBl. S. 155, 267; zuletzt geändert durch Artikel 4 des<br />
Gesetzes vom 2<strong>6.</strong> April 2007 (Nds. GVBl. S. 161).<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 5 -
2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen<br />
2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen<br />
2.1 Flächennutzungsplan <strong>Lilienthal</strong> 1981<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> von 1981 einschließlich<br />
der wirksamen Änderungen stellt für das Plangebiet „Flächen für<br />
die Landwirtschaft“ und „Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft,<br />
den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses“ mit<br />
der Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken dar.<br />
Abbildung 4 Ausschnitt des FNP mit Überlagerung Plangebiet<br />
Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB im gesamten Änderungsbereich<br />
zu entsprechen, ist der Flächennutzungsplan zu ändern.<br />
Im Zuge der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren<br />
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die Plandarstellung zu „Grünfläche“ (mit<br />
der Zweckbestimmung Regenrückhaltung) und „Sonderbaufläche“ geändert.<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 6 -
2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen<br />
Abbildung 5 Ausschnitt der 41. Änderung des FNP<br />
Die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung wird auf Ebene der vorbereitenden<br />
Bauleitplanung geprüft und bestätigt.<br />
Weitere übergeordnete Fachpläne werden im Umweltbericht betrachtet, der<br />
gesonderter Bestandteil der Begründung ist.<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 7 -
3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Die <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ ändert die<br />
Festsetzungen und die Planzeichnung der Urfassung dahingehend, dass mit<br />
der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Telescopium“ eine wissenschaftliche<br />
und touristische Nutzung an diesem Standort ermöglicht wird<br />
und die Festsetzung einer Grünfläche eine Integration der vorhandenen<br />
Grünfläche und des Regenrückhaltebeckens in das Konzept ermöglicht.<br />
3.1 Gegenüberstellung der geänderten Festsetzungen<br />
Durch die Festsetzungen der <strong>6.</strong> Änderung des BP <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ wird<br />
die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft mit der textlichen Festsetzung 9.4 in der Urfassung<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen“ sowie die Fläche für<br />
„Verkehrsgrün“ durch die Nutzung „Sonstiges Sondergebiet“ ersetzt (siehe<br />
Abbildung 1, Kapitel 1.1).<br />
Im Sinne einer städtebaulich sinnvollen Entwicklung des Telescopiums wird<br />
ein ca. 6 m breiter Streifen der Fläche, die im ursprünglichen BP <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong><br />
„Feldhausen I“ als „Von der Bebauung freizuhaltende Fläche“ (Zweckbestimmung:<br />
Naturnahe Regenrückhaltung und Grünordnung) ausgewiesen<br />
ist, ebenfalls durch die Festsetzung „sonstiges Sondergebiet“ ersetzt.<br />
Auf dem überwiegenden Bereich der Fläche, die momentan als „Von der Bebauung<br />
freizuhaltende Fläche“ (Zweckbestimmung: Naturnahe Regenrückhaltung<br />
und Grünordnung) ausgewiesen ist, wird das bestehende Regenrückhaltebecken<br />
als „Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft,<br />
den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses“ mit der<br />
Zweckbestimmung „Regenrückhaltebecken“ festgesetzt und die umliegende<br />
Freifläche als “Grünfläche“ mit den Zweckbestimmungen „öffentlich“ und<br />
„Parkanlage“.<br />
Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft mit der textlichen Festsetzung 9.3 und<br />
9.13 in der Urfassung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen“ werden Bestandteil<br />
der neu ausgewiesenen Grünfläche. Für die südliche Fläche mit der<br />
textlichen Festsetzung 9.13 wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt.<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 8 -
3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Im Detail ergeben sich folgende Änderungen:<br />
Bisherige Festsetzungen im Ände- Geänderte Festsetzungen BP <strong>92</strong><br />
rungsbereich<br />
<strong>6.</strong> Änderung<br />
1 Art der baulichen Nutzung<br />
/Maßnahmenfläche<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft (T.F.:<br />
9.4)<br />
Verkehrsgrün<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft (T.F.:<br />
9.3)<br />
Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft (T.F.:<br />
9.13)<br />
2 Von der Bebauung freizuhaltende<br />
Fläche<br />
Naturnahe Regenrückhaltung und<br />
Grünordnung<br />
3 Maß der baulichen Nutzung<br />
Keine Festsetzung<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 9 -<br />
Es wird ein „Sonstiges Sondergebiet“<br />
festgesetzt (hier: Telescopium 1 und<br />
2). Am südlichen Rand des Geltungsbereiches<br />
bleibt die Festsetzung „Fläche<br />
für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft“ erhalten.<br />
Es wird ein „Sonstiges Sondergebiet“<br />
festgesetzt (hier: Telescopium 1).<br />
Es wird „Grünfläche“ (hier: öffentlich,<br />
Parkanlage) festgesetzt (T.F.: <strong>6.</strong>1).<br />
Es wird „Grünfläche“ (hier: öffentlich,<br />
Parkanlage) festgesetzt (mit Geh-,<br />
Fahr- und Leitungsrecht).<br />
Es wird „Grünfläche“ (hier: öffentlich,<br />
Parkanlage, T.F.: 5.1) festgesetzt<br />
und „Wasserflächen und Flächen für<br />
die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz<br />
und die Regelung des Wasserabflusses“<br />
(hier: Regenrückhaltung).<br />
Nördlicher Streifen (ca. 6m) = Es<br />
wird ein „Sonstiges Sondergebiet“<br />
festgesetzt (hier: Telescopium 1).<br />
Für das Sondergebiet Telescopium 1<br />
wird eine Grundfläche von 2000 m²<br />
festgesetzt.<br />
Für das Sondergebiet Telescopium 2<br />
wird die Grundflächenzahl 0,8 festgesetzt.
3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
4 Bauweise<br />
Keine Festsetzung<br />
5 Geschossigkeit<br />
Keine Festsetzung<br />
6 Zulässigkeit von Nutzungen<br />
Keine Festsetzung<br />
7 Zulässigkeit von Nebenanlagen<br />
Keine Festsetzung<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 10 -<br />
Im Sondergebiet Telescopium 1 wird<br />
die offene Bauweise festgesetzt.<br />
Im Sondergebiet Telescopium 1 wird<br />
die Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse<br />
beschränkt.<br />
Im Sondergebiet Telescopium 1 ist<br />
ein Astronomie-<br />
Wissenschaftszentrum mit Planetarium<br />
zulässig. Die das Wissenschaftszentrum<br />
ergänzenden Nutzungen wie<br />
Büro, Bibliothek, Shop, Schulungsräume<br />
sind zulässig.<br />
Im Sondergebiet Telescopium 2 sind<br />
ausschließlich Stellplätze mit ihren<br />
Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne<br />
des § 14 BauNVO für das Astronomie-Wissenschaftszentrumzulässig.<br />
Im Sondergebiet Telescopium 2 sind<br />
Stellplätze und ihre Zufahrten ausschließlich<br />
in dem gekennzeichneten<br />
Bereich zulässig. Carports und Garagen<br />
sind nicht zulässig.<br />
Tabelle 1 Gegenüberstellung der geänderten Festsetzungen<br />
3.2 Art der baulichen Nutzung<br />
Die Art der baulichen Nutzung wird entsprechend der besonderen wissenschaftlichen<br />
und touristischen Nutzung des Gebietes, die sich von den Baugebieten<br />
nach den §§ 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheidet, als „Sonstiges<br />
Sondergebiet“ gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Telescopium<br />
(1 und 2) festgesetzt.<br />
3.2.1 Zulässigkeit von Nutzungen<br />
Der vorgesehenen Nutzung „Telescopium“ entsprechend, ist im sonstigen<br />
Sondergebiet Telescopium 1 ein Astronomie-Wissenschaftszentrum mit Pla-
3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
netarium zulässig. Nutzungen wie Büro, Bibliothek, Shop und Schulungsräume,<br />
die das Wissenschaftszentrum ergänzen, sind ebenfalls zulässig.<br />
3.2.2 Zulässigkeit von Nebenanlagen<br />
Im sonstigen Sondergebiet Telescopium 2 sind auf Grund der Vorgaben des<br />
städtebaulichen Konzeptes, der direkten Anbindung und der beabsichtigten<br />
funktionalen Verknüpfung mit dem Wissenschaftszentrum ausschließlich<br />
Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenlagen im Sinne des § 14 BauNVO<br />
für das Astronomie-Zentrum zulässig.<br />
3.3 Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung begründen sich angesichts<br />
der besonderen Nutzung mit den Themenschwerpunkten Astronomie und<br />
Wissenschaft aus den daraus resultierenden speziellen Anforderungen an<br />
die Architektur des Hauptgebäudes sowie an die Anordnung des gesamten<br />
Ensembles mit den Nebenanlagen.<br />
3.3.1 Grundflächenzahl bzw. Größe der Grundfläche und Vollgeschosse<br />
Im sonstigen Sondergebiet Telescopium 1 wird die maximale Grundfläche<br />
der baulichen Anlagen auf 2.000 m² begrenzt. Die Festsetzung der Grundfläche<br />
erfolgt im Sinne der gestalterischen Freiheit, die hier erforderlich ist,<br />
um mit dem städtebaulichen und architektonischen Konzept auf die Anforderungen<br />
eines Wissenschaftszentrums angemessen reagieren zu können.<br />
Neben dem Hauptgebäude, das eine Grundfläche von ca. 1.300 m 2 haben<br />
wird, werden weitere Außenanlagen wie z.B. historische Observatorien errichtet.<br />
Die Festsetzung der Zweigeschossigkeit ergibt sich ebenfalls aus der Besonderheit<br />
der Nutzung.<br />
Für das sonstige Sondergebiet Telescopium 2 ist die Grundflächenzahl 0,8<br />
festgesetzt. Diese Fläche ist notwendig, um die im Gutachten der „Verkehrs-<br />
und Regionalplanung GmbH“ 1 angegebene Anzahl von Stellplätzen<br />
für Mitarbeiter, Besucher sowie Besuchergruppen (Busse) ausweisen zu<br />
können.<br />
1 Verkehrliche Grundlagen zur Anbindung, Erschließung und zu Anlagen des ruhenden Verkehrs:<br />
Verkehrs- und Regionalplanung GmbH, 2008<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 11 -
3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
3.3.1 Überschreitung der Grundflächenzahl und der Größe der<br />
Grundfläche<br />
Bei der Ermittlung der Grundfläche im SO 1 sind laut § 19 Abs. 4 BauNVO<br />
auch die Grundflächen von Zufahrten, Stellplätzen und Nebenanlagen hinzuzurechnen.<br />
Die maximale Grundfläche darf hier durch die Grundflächen<br />
von Stellplätzen und ihre Zufahrten sowie durch Nebenanlagen im Sinne des<br />
§ 14 BauNVO um bis zu 50 vom Hundert überschritten werden. Eine weitere<br />
Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,8 im Sondergebiet SO 2 ist auch<br />
ausnahmsweise nicht zulässig.<br />
3.4 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche<br />
3.4.1 Bauweise<br />
Im sonstigen Sondergebiet Telescopium 1 wird entsprechend der städtebaulichen<br />
Konzeption die offene Bauweise festgesetzt, da kein Gebäude<br />
oder Gebäudeteil eine Gesamtlänge von 50 m überschreiten wird.<br />
3.4.2 Überbaubare Grundstücksfläche<br />
Die überbaubare Grundstücksfläche wird über Baugrenzen dargestellt. Die<br />
Wahl der Baugrenzen erfolgt ebenfalls im Sinne der größtmöglichen gestalterischen<br />
Freiheit für die städtebauliche Anordnung des Hauptgebäudes im<br />
Zusammenwirken mit den Nebenanlagen.<br />
3.5 Verkehrsflächen<br />
Im Südwesten des Geltungsbereiches wird der Bereich der Grünfläche, der<br />
das Plangebiet mit der Feldhäuser Straße verbindet, mit einem Geh-, Fahr-<br />
und Leitungsrecht belastet, um hier die Voraussetzung für eine fußläufige<br />
Verbindung zu schaffen.<br />
3.6 Schutz vor schädlichen Immissionen (Schallschutz)<br />
Auf Grund der südwestlich des Geltungsbereiches gelegenen Wohnnutzung<br />
sind die zu erwartenden Geräusche durch zu- und abfahrende Verkehre,<br />
durch die Ver- und Entsorgung des Planungsgebietes sowie die Frequentierung<br />
der Mitarbeiter- und Besucherparkplätze durch das Ingenieurbüro<br />
Bonk-Maire-Hoppmann GbR in einem schalltechnischen Gutachten 2 ermittelt<br />
und beurteilt worden. Darüber hinaus wurde ebenfalls die Verkehrslärmbe-<br />
2 Schalltechnisches Gutachten zur <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“<br />
der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong>: Ingenieurbüro Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Garbsen, 2009<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 12 -
3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
lastung innerhalb des Planungsgebietes auf Grund der Nähe zur <strong>Lilienthal</strong>er<br />
Allee untersucht.<br />
3.<strong>6.</strong>1 Emissionen Wohngebiet<br />
Für die südwestlich angrenzende Wohnbebauung (Feldhäuser Straße <strong>Nr</strong>. 40-<br />
46) ist der Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes zu berücksichtigen.<br />
Das im <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ ausgewiesene Gewerbegebiet<br />
östlich der „<strong>Lilienthal</strong>er Allee“ führt dazu, dass bei der in Rede stehenden<br />
Wohnbebauung von einer Vorbelastung auszugehen ist. Hieraus ergibt<br />
sich eine höchstzulässige Zusatzbelastung von 53 dB(A) tags und 38<br />
dB(A) nachts.<br />
Unter Berücksichtigung aller vorhandenen Hauptgeräuschquellen (Erschließungsverkehr,<br />
Stellplätze, Ver- und Entsorgung, technische Nebenanlagen)<br />
wird der auf Grund der Vorbelastung zu beachtende Planwert in der Beurteilungszeit<br />
tags deutlich unterschritten (Unterschreitungen von 11,5 – 14,<br />
8 dB(A)). Für die Beurteilungszeit der ungünstigsten Nachtstunde kann hingegen<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass die zu erwartende Zusatzbelastung<br />
im Bereich des am stärksten betroffenen Messpunkts den Planwert erreicht<br />
oder geringfügig überschreitet. In Folge dessen wurde die pegelreduzierende<br />
Wirkung eines Lärmschutzwalles am Südrand des sonstigen<br />
Sondergebietes Telescopium 2 untersucht. 3<br />
Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch die Anlage eines Lärmschutzwalles<br />
(-wand) mit einer Höhe von H = 2,8 m über OK Parkplatz die zu erwartenden<br />
Beurteilungspegel auch in der ungünstigsten Nachtstunde um 1,6 dB(A)<br />
unterschritten werden. 4<br />
3.<strong>6.</strong>2 Verkehrslärm Sondergebiet<br />
Der durch das sonstige Sondergebiet zu erwartende Zusatzverkehr wird keinen<br />
messbaren Einfluss auf den Emissionspegel der <strong>Lilienthal</strong>er Allee haben.<br />
Eine Mehrbelastung der vorhandenen öffentlichen Verkehrswege kann unter<br />
schalltechnischen Gesichtspunkten als nicht relevant eingestuft werden.<br />
Bei dem sonstigen Sondergebiet Telescopium 1 handelt es sich nicht um die<br />
Planung einer besonders schutzbedürftigen Nutzung. Da jedoch die Orientierungswerte<br />
für Mischgebiete gemäß TA-Lärm tagsüber im gesamten<br />
Plangebiet überschritten werden und die Orientierungswerte für Gewerbegebiete<br />
tagsüber bis zu einem Abstand von 40 m zur <strong>Lilienthal</strong>er Allee ebenfalls<br />
überschritten werden, empfiehlt das Lärmgutachten 5 bauliche Maß-<br />
3 Ebenda, Seite 12<br />
4 Ebenda, Seite 13<br />
5 Ebenda<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 13 -
3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
nahmen zum Schutz gegenüber Außenlärm festzusetzen. Aus diesem Grunde<br />
werden für sensiblere bzw. schutzbedürftigere Nutzungen (wie: Seminarräume,<br />
Büros etc.) im <strong>Bebauungsplan</strong> folgende Lärmpegelbereiche<br />
festgesetzt:<br />
Überwiegend Lärmpegelbereich IV;<br />
Im straßennahen Bereich Lärmpegelbereich V.<br />
3.<strong>6.</strong>3 Festsetzungen zum aktiven Lärmschutz<br />
Das Sondergebiet SO 1 Telescopium ist erheblich durch Straßenverkehrsgeräusche<br />
von der <strong>Lilienthal</strong>er Allee und der Dr.-Sasse-Straße belastet. Im<br />
gesamten Sondergebiet werden die Orientierungswerte für Mischgebiete<br />
nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 („Schallschutz im Städtebau“. Mai 1987,<br />
Hrsg.: Deutsches Institut für Normung e. V., Beuth Verlag GmbH, Berlin)<br />
überschritten. Aus diesem Grunde sind bei schutzbedürftigen Nutzungen wie<br />
z.B. Vortragssälen, ruhebedürftigen Ausstellungszonen oder Büros geeignete<br />
bauliche Maßnahmen an den Außenbauteilen der Gebäude erforderlich.<br />
Die Bemessung des erforderlichen baulichen Schallschutzes ist gemäß Abschnitt<br />
5 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und<br />
Nachweise (November 1989) Hrsg.: Deutsches Institut für Normung e. V.,<br />
Beuth Verlag GmbH, Berlin) vorzunehmen. Dabei ist bis zu einem Abstand<br />
von 30 m zur Mitte der <strong>Lilienthal</strong>er Allee vom Lärmpegelbereich V und darüber<br />
hinaus vom Lärmpegelbereich IV auszugehen.<br />
3.7 Grünflächen<br />
Innerhalb der Grünfläche soll, entlang des bestehenden Fußweges, ein Planetenlehrpfad<br />
entstehen. Auf diesem Planetenlehrpfad sollen die Planeten in<br />
maßstäblicher Verkleinerung inkl. Informationstafeln errichtet werden. Aus<br />
diesem Grund werden gemäß der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 5.1 in der<br />
Grünfläche Nebenanlagen bis zu je 5 m² Grundfläche für das Astronomie-<br />
Wissenschaftszentrum zugelassen.<br />
3.8 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und<br />
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
3.8.1 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
Innerhalb der Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />
Bepflanzungen sind gemäß textlicher Festsetzung <strong>Nr</strong>. 5.1 die vorhandenen<br />
Gehölzstrukturen zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 14 -
3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
3.8.2 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
Mit der textlichen Festsetzung <strong>6.</strong>2 soll die Anlage und dauerhafte Sicherung<br />
einer Gehölzpflanzung, als Distanzbereich zwischen Stellplatzanlage und<br />
vorhandenem Wohnen sichergestellt werden.<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 15 -
4 Auswirkungen der Änderung<br />
4 Auswirkungen der Änderung<br />
Durch die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ - <strong>6.</strong> Änderung<br />
wird die Entwicklung des Astronomie-Wissenschaftsparks „Telescopium“<br />
an diesem Standort ermöglicht.<br />
4.1 Orts- und Landschaftsbild<br />
Die <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ ermöglicht eine<br />
städtebauliche Entwicklung mit einer wissenschaftlichen sowie touristischen<br />
Nutzung an der Ortsentlastungsstraße <strong>Lilienthal</strong>er Allee. Das Solitärgebäude<br />
des Telescopiums befindet sich gegenüber der Einmündung in die<br />
Dr.-Sasse-Straße und ist in seiner städtebaulichen Dimension der Örtlichkeit<br />
angemessen. Die direkte Umgebung wird ebenfalls überwiegend durch solitäre<br />
Gebäude oder eher großteilige Strukturen (Gewerbegebiet, Wohnheime)<br />
geprägt. Die südlich an das Plangebiet angrenzende Wohnbebauung<br />
ist durch die Grünfläche im Plangebiet ausreichend von der Sondernutzung<br />
abgegrenzt. Das gesamte Plangebiet wird durch die westlich durchgängig<br />
ausgewiesene Grünfläche und die Festsetzungen zur Erhaltung von Bäumen,<br />
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gegenüber der Landschaft abgeschirmt,<br />
sodass der Übergang in die freie Landschaft ausreichend gestaltet<br />
ist.<br />
4.2 Verkehr<br />
Die verkehrliche Anbindung wird über die bestehende „<strong>Lilienthal</strong>er Allee“<br />
erfolgen. Aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung hat das Büro<br />
„Verkehrs- und Regionalplanung GmbH“ in 2008 die verkehrliche Erschließung<br />
untersucht 6 . Im Ergebnis ist festzustellen, dass für die geordnete Erschließung<br />
je eine Zu- und eine Abfahrt in das Plangebiet notwendig werden.<br />
Die genaue Lage der Zufahrten ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />
Auf Grund ihrer verkehrlichen Bedeutung ist, bis auf die Zu- und Abfahrten,<br />
die <strong>Lilienthal</strong>er Allee entlang des Plangebietes als Bereich ohne Ein- und<br />
Ausfahrt festgesetzt.<br />
6 Standort Telescopium <strong>Lilienthal</strong>; Verkehrliche Grundlagen zur Anbindung, Erschließung und<br />
zu Anlagen des ruhenden Verkehrs; Verkehrs- und Regionalplanung GmbH; <strong>Lilienthal</strong>;<br />
2008.<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 16 -
4 Auswirkungen der Änderung<br />
4.3 Immissionen und Emissionen<br />
Der durch die zukünftige Nutzung des Plangebietes zu erwartende Zusatzverkehr<br />
wird keinen messbaren Einfluss auf den Emissionspegel der <strong>Lilienthal</strong>er<br />
Allee haben. Eine Mehrbelastung der vorhandenen öffentlichen<br />
Verkehrswege kann unter schalltechnischen Gesichtspunkten als nicht relevant<br />
eingestuft werden und wird somit keine Auswirkungen auf die Umgebung<br />
haben. 7<br />
4.4 Entwässerung / Schmutzwasserentsorgung<br />
Entwässerung der Bauflächen:<br />
Die Oberflächenentwässerung ist gemäß § 149 Abs. 3 NWG Aufgabe der<br />
Grundstückseigentümer und wird von ihnen sichergestellt. Das anfallende<br />
Oberflächenwasser ist dabei so auf dem Grundstück zu beseitigen, dass ein<br />
Ablauf auf die Nachbargrundstücke verhindert wird. Eine Versickerung ist<br />
i.d.R. auch bei örtlich anzutreffenden, relativ hohen Grundwasserständen<br />
möglich.<br />
Bereiche, die nicht versickert werden können, wie die Parkplatzfläche SO 2,<br />
sind nach Vorbehandlung auf der Grundlage des DWA Merkblattes M 153<br />
ungedrosselt in die angrenzenden Gräben einzuleiten. Die Kapazität des Regenrückhaltebeckens<br />
Feldhäuser Straße ist nachzuweisen.<br />
7 Schalltechnisches Gutachten zur <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“<br />
der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong>: Ingenieurbüro Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Garbsen, 2009<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 17 -
5 Umweltbericht / Eingriffsbeurteilung / Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7b BauGB /<br />
Artenschutz<br />
5 Umweltbericht / Eingriffsbeurteilung / Schutzgüter<br />
nach § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7b BauGB / Artenschutz<br />
Umweltbericht / Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Aufgrund der Größe des Planbereiches und der vorgesehenen Planungsinhalte<br />
ist eine allgemeine Vorprüfung bzw. eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nach UVPG nicht erforderlich.<br />
Der Umweltbericht bildet gemäß § 2a BauGB einen gesonderten Teil der<br />
Begründung und wird als gesonderter Teil der Begründung geführt.<br />
Natur und Landschaft / Eingriffsbeurteilung<br />
Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im beigefügten<br />
Umweltbericht ausführlich dargestellt. Auch die naturschutzrechtliche<br />
Eingriffsregelung ist dort abgehandelt.<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 18 -
6 Städtebauliche Werte<br />
6 Städtebauliche Werte<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 19 -<br />
B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ -<br />
<strong>6.</strong> Änderung<br />
m 2 %<br />
Gesamtfläche 19.398,43 100,0<br />
1. Sonstiges SO Telescopium 1 4.208,77 21,70<br />
2. Sonstiges SO Telescopium 2<br />
(Inkl. Flächen für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
vom Natur und Landschaft)<br />
3.516,44<br />
(613,02)<br />
18,13<br />
(3,16)<br />
3. Grünfläche 11.376,68 58,64<br />
4. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrecht<br />
belastete Fläche<br />
296,54 1,53
7 Verfahrensvermerke<br />
7 Verfahrensvermerke<br />
Hinweis<br />
Vorstehende Begründung gehört zum Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong><br />
„Feldhausen I“ - <strong>6.</strong> Änderung, hat aber nicht den Charakter von Festsetzungen.<br />
Festsetzungen enthält nur der <strong>Bebauungsplan</strong>. Die Festsetzungen sind<br />
im <strong>Bebauungsplan</strong> als Text dargestellt.<br />
Der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ - <strong>6.</strong> Änderung und<br />
die Begründung dazu wurden ausgearbeitet von der<br />
Bremen, den ………..<br />
GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 20 -<br />
Grontmij GfL GmbH.<br />
(Brendler)<br />
Die Begründung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ - <strong>6.</strong> Änderung<br />
hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom ……..… bis einschließlich ………. öffentlich<br />
ausgelegen.<br />
Der Rat der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> hat den <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen<br />
I“ - <strong>6.</strong> Änderung am ……….. gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen<br />
mit Begründung.<br />
<strong>Lilienthal</strong>, den ………… Der Bürgermeister<br />
In Vertretung