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Bebauungsplan Nr. 92 „Feldhausen I“ - 6. Änderung ... - Lilienthal

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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong><br />

„Feldhausen I“<br />

- <strong>6.</strong> Änderung -<br />

Begründung<br />

Vorentwurf<br />

BEARBEITET DURCH:<br />

GRONTMIJ GFL GMBH;<br />

FRIEDRICH-MIßLER-STRAßE 42;<br />

28211 BREMEN<br />

PROJEKTLEITUNG: DIPL.-ING. JENS BRENDLER (PROJEKTLEITUNG)<br />

M.SC.-ENG. MAREN RITTER<br />

Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009<br />

AUFGESTELLT DURCH<br />

GEMEINDE LILIENTHAL<br />

DER BÜRGERMEISTER


1 Vorbemerkung<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - I -<br />

Seite<br />

1 Vorbemerkung 1<br />

1.1 Anlass und Ziel der Änderung 1<br />

1.2 Bebauungskonzept 2<br />

1.3 Fachbeiträge 5<br />

1.4 Rechtliche Grundlagen 5<br />

2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen 6<br />

2.1 Flächennutzungsplan <strong>Lilienthal</strong> 1981 6<br />

3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es 8<br />

3.1 Gegenüberstellung der geänderten Festsetzungen 8<br />

3.2 Art der baulichen Nutzung 10<br />

3.2.1 Zulässigkeit von Nutzungen 10<br />

3.2.2 Zulässigkeit von Nebenanlagen 11<br />

3.3 Maß der baulichen Nutzung 11<br />

3.3.1 Grundflächenzahl bzw. Größe der Grundfläche und<br />

Vollgeschosse 11<br />

3.3.1 Überschreitung der Grundflächenzahl und der Größe der<br />

Grundfläche 12<br />

3.4 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 12<br />

3.4.1 Bauweise 12<br />

3.4.2 Überbaubare Grundstücksfläche 12<br />

3.5 Verkehrsflächen 12<br />

3.6 Schutz vor schädlichen Immissionen (Schallschutz) 12<br />

3.<strong>6.</strong>1 Emissionen Wohngebiet 13<br />

3.<strong>6.</strong>2 Verkehrslärm Sondergebiet 13<br />

3.<strong>6.</strong>3 Festsetzungen zum aktiven Lärmschutz 14<br />

3.7 Grünflächen 14<br />

3.8 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen<br />

für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft 14<br />

3.8.1 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 14<br />

3.8.2 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 15


1 Vorbemerkung<br />

4 Auswirkungen der Änderung 16<br />

4.1 Orts- und Landschaftsbild 16<br />

4.2 Verkehr 16<br />

4.3 Immissionen und Emissionen 17<br />

4.4 Entwässerung / Schmutzwasserentsorgung 17<br />

5 Umweltbericht / Eingriffsbeurteilung / Schutzgüter nach §<br />

1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7b BauGB / Artenschutz 18<br />

6 Städtebauliche Werte 19<br />

7 Verfahrensvermerke 20<br />

Verzeichnis der Abbildungen<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - II -<br />

Seite<br />

Abbildung 1 Ausschnitt des B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ mit<br />

gekennzeichnetem Änderungsbereich der <strong>6.</strong><br />

Änderung 1<br />

Abbildung 2 Lageplan Telescopium, Gruppe GME, 04/2009 3<br />

Abbildung 3 Lage des Plangebietes B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ -<br />

<strong>6.</strong> Änderung im Siedlungszusammenhang 4<br />

Abbildung 4 Ausschnitt des FNP mit Überlagerung Plangebiet 6<br />

Abbildung 5 Ausschnitt der 41. Änderung des FNP 7<br />

Verzeichnis der Tabelle<br />

Seite<br />

Tabelle 1 Gegenüberstellung der geänderten Festsetzungen 10


1 Vorbemerkung<br />

1 Vorbemerkung<br />

Dieses <strong>Bebauungsplan</strong>änderungsverfahren betrifft eine Teilfläche des seit<br />

dem 12.02.1997 rechtsverbindlichen <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen<br />

I“. Der Geltungsbereich dieser <strong>6.</strong> Änderung beträgt ca. 1,94 ha.<br />

Zum Zeitpunkt der Planung gliedert sich das Plangebiet gemäß der Urfassung<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ in ein Regenrückhaltebecken<br />

mit umliegenden Grünflächen im südwestlichen Bereich, eine Obstwiese im<br />

nordöstlichen Bereich sowie eine in der Urfassung als „Verkehrsgrün“ ausgewiesene<br />

Fläche, dessen Umsetzung nicht erfolgt ist.<br />

1.1 Anlass und Ziel der Änderung<br />

Die Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> beabsichtigt die Entwicklung eines Astronomie-<br />

Wissenschaftsparks, dem sogenannten Telescopium. Mit den Festsetzungen<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ sind die Planungsabsichten der<br />

Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> nicht umsetzbar, so dass eine Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

notwendig ist. Die bisherige planungsrechtliche Ausweisung als<br />

„Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft“ wird somit zugunsten der Planungsabsichten in ein<br />

„Sonstiges Sondergebiet“ nach § 11 BauNVO entwickelt.<br />

Abbildung 1 Ausschnitt des B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ mit<br />

gekennzeichnetem Änderungsbereich der <strong>6.</strong> Änderung<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 1 -


1 Vorbemerkung<br />

Ziel der <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ ist die Ansiedlung<br />

des Telescopiums, das zur Wiederbelebung des kulturhistorischen<br />

Erbes der Astronomie beitragen und für eine bessere Erlebbarkeit der <strong>Lilienthal</strong>er<br />

Astronomiegeschichte sorgen soll.<br />

Die Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> strebt an, mit dem Telescopium unter anderem die<br />

Weiterbildungsmöglichkeiten für die Bevölkerung zu erweitern. Die Etablierung<br />

des Bildungs- und Wissensstandorts kann durch seine Alleinstellungsmerkmale<br />

sowohl dem lokalen als auch dem regionalen Bildungswesen dienen.<br />

In seiner Funktion als Astronomie-Wissenschaftspark soll das Telescopium<br />

auch als außerschulischer Lernort dienen und so das Bildungsangebot<br />

in <strong>Lilienthal</strong> und Umgebung erweitern. Durch die Ansiedlung des Telescopiums<br />

berücksichtigt die Gemeinde bei der <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ insbesondere die Belange des Bildungswesens und die<br />

von Freizeit und Erholung (vgl. § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 3 BauGB).<br />

Weiterhin soll es Ziel der Änderung sein, den Tourismus in <strong>Lilienthal</strong> zu<br />

stärken und zu beleben und einen Wissenstransfer anzuregen, der zur Bildung<br />

regionaler und überregionaler Netzwerke beitragen kann, um so auch<br />

die regionale Wirtschaftskraft zu stärken. Ziel der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> ist es,<br />

durch die Ansiedlung des Telescopiums die Belange der Wirtschaft zu berücksichtigen<br />

sowie die Aufgabe zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung<br />

von Arbeitsplätzen wahrzunehmen (vgl. § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 8 BauGB).<br />

Mit dem gewählten Standort an der <strong>Lilienthal</strong>er Allee wird sichergestellt,<br />

dass regionale und überregionale Besuchergruppen direkt über die Ortsentlastungsstraße<br />

den Astronomie-Wissenschaftspark erreichen können.<br />

Neben der Ausweisung des Sondergebietes wird der südwestliche Bereich<br />

des Geltungsbereiches als Grünfläche und als Wasserfläche (Regenrückhaltung)<br />

ausgewiesen. Ziel der Änderung ist hier die Erhaltung der vorhandenen<br />

Grünfläche mit Regenrückhaltebecken und deren Nutzung als eine in<br />

das Telescopium integrierte Freifläche, die das Freizeit- und Erholungsangebot<br />

für die lokale und regionale Bevölkerung erhalten und erweitern soll.<br />

Zur Umsetzung der oben genannten Ziele ist die Ausweisung eines sonstigen<br />

Sondergebietes „Telescopium“ im Sinne des § 11 Abs. 1 BauNVO, einer<br />

Grünfläche sowie einer Wasserfläche notwendig. Hierfür ist die <strong>6.</strong> Änderung<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ erforderlich.<br />

1.2 Bebauungskonzept<br />

Das Telescopium ist ein Astronomie-Wissenschaftszentrum mit Planetarium<br />

und soll der historischen Bedeutung <strong>Lilienthal</strong>s für die Astronomie eine zeitgemäße<br />

Plattform verleihen.<br />

Gegenüber der Einmündung zur Dr.-Sasse-Straße soll das Hauptgebäude<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 2 -


1 Vorbemerkung<br />

des Telescopiums mit einer Grundfläche von ca. 1300 m² errichtet werden.<br />

Insgesamt wird ein Ensemble, bestehend aus Hauptgebäude mit Planetarium<br />

und Außenanlagen, wie historischen Observatorien oder Teleskopen<br />

entstehen. Die historischen Observatorien werden an ihrem neuen Standort<br />

nur wenige hundert Meter von der Stelle wieder aufgebaut, an der sie <strong>Lilienthal</strong><br />

im 19. Jahrhundert zu europäischer Bedeutung im Bereich der Astronomie<br />

verholfen haben.<br />

Ein Weg wird das Hauptgebäude mit der sich südwestlich anschließenden<br />

Grünfläche verbinden. Der Rundweg um das Regenrückhaltebecken wird als<br />

Planetenpfad ausgestaltet und bezieht auf diese Weise die Grünfläche mit in<br />

das Konzept des Telescopiums ein und erweitert es um ein naturnahes freiräumliches<br />

Bildungs-, Erholungs- und Freizeitangebot.<br />

Parallel zur <strong>Lilienthal</strong>er Allee wird es ebenfalls eine fußläufige Verbindung<br />

geben, die den Parkplatz im südwestlichen Plangebiet mit dem Telescopium<br />

verbindet.<br />

Abbildung 2 Lageplan Telescopium, Gruppe GME, 04/2009<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 3 -


1 Vorbemerkung<br />

1.2 Lage und Umgebung<br />

Das Plangebiet liegt zwischen den Ortsteilen <strong>Lilienthal</strong> und Feldhausen,<br />

nordöstlich der „Feldhäuser Straße“ und nordwestlich der „<strong>Lilienthal</strong>er Allee“.<br />

Nordwestlich schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, südwestlich<br />

Wohnbebauung entlang der „Feldhäuser Straße“ und nordöstlich<br />

das Sondergebiet „Klinik“ an. Östlich der „<strong>Lilienthal</strong>er Allee“ schließen sich<br />

zunächst Grünflächen und ein Gewerbegebiet an. Weiter östlich und südöstlich<br />

befindet sich der Hauptsiedlungsbereich <strong>Lilienthal</strong>s.<br />

Feldhausen<br />

Abbildung 3 Lage des Plangebietes B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen<br />

I“ - <strong>6.</strong> Änderung im Siedlungszusammenhang<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 4 -<br />

<strong>Lilienthal</strong>


1 Vorbemerkung<br />

1.3 Fachbeiträge<br />

Im Zuge der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ - <strong>6.</strong><br />

Änderung wurden folgende Fachbeiträge erarbeitet, die in den Planungsprozess<br />

eingeflossen sind:<br />

• Schalltechnisches Gutachten zur <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong><br />

„Feldhausen I“ der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> - Ingenieurbüro Bonk – Maire -<br />

Hoppmann GbR; Garbsen; 2009.<br />

• Verkehrliche Grundlagen zur Anbindung, Erschließung und zu Anlagen<br />

des ruhenden Verkehrs: Verkehrs- und Regionalplanung GmbH, 2008 /<br />

2009.<br />

1.4 Rechtliche Grundlagen<br />

- Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.<br />

September 2004 (BGBI. I 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des<br />

ErbStRG vom 24. Dezember 2008 (BGBI. I S. 3018 ff.).<br />

- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990<br />

(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 1993<br />

(BGBl. I S. 466, 479).<br />

- Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18. Dezember 1990<br />

(BGBl. I 1991 S. 58).<br />

- Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. S. 89), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 324).<br />

- Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober<br />

2006 (Nds. GVBl. S. 474).<br />

- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Neufassung vom 25. März<br />

2002 (BGBl. I S. 1193); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur<br />

Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften<br />

vom 22. Dezember 2008 (BGBI. I S. 2986).<br />

- Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) in der Fassung vom 11.<br />

April 1994 (Nds. GVBl. S. 155, 267; zuletzt geändert durch Artikel 4 des<br />

Gesetzes vom 2<strong>6.</strong> April 2007 (Nds. GVBl. S. 161).<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 5 -


2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen<br />

2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen<br />

2.1 Flächennutzungsplan <strong>Lilienthal</strong> 1981<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> von 1981 einschließlich<br />

der wirksamen Änderungen stellt für das Plangebiet „Flächen für<br />

die Landwirtschaft“ und „Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft,<br />

den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses“ mit<br />

der Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken dar.<br />

Abbildung 4 Ausschnitt des FNP mit Überlagerung Plangebiet<br />

Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB im gesamten Änderungsbereich<br />

zu entsprechen, ist der Flächennutzungsplan zu ändern.<br />

Im Zuge der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren<br />

gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die Plandarstellung zu „Grünfläche“ (mit<br />

der Zweckbestimmung Regenrückhaltung) und „Sonderbaufläche“ geändert.<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 6 -


2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen<br />

Abbildung 5 Ausschnitt der 41. Änderung des FNP<br />

Die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung wird auf Ebene der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung geprüft und bestätigt.<br />

Weitere übergeordnete Fachpläne werden im Umweltbericht betrachtet, der<br />

gesonderter Bestandteil der Begründung ist.<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 7 -


3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Die <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ ändert die<br />

Festsetzungen und die Planzeichnung der Urfassung dahingehend, dass mit<br />

der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Telescopium“ eine wissenschaftliche<br />

und touristische Nutzung an diesem Standort ermöglicht wird<br />

und die Festsetzung einer Grünfläche eine Integration der vorhandenen<br />

Grünfläche und des Regenrückhaltebeckens in das Konzept ermöglicht.<br />

3.1 Gegenüberstellung der geänderten Festsetzungen<br />

Durch die Festsetzungen der <strong>6.</strong> Änderung des BP <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ wird<br />

die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft mit der textlichen Festsetzung 9.4 in der Urfassung<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen“ sowie die Fläche für<br />

„Verkehrsgrün“ durch die Nutzung „Sonstiges Sondergebiet“ ersetzt (siehe<br />

Abbildung 1, Kapitel 1.1).<br />

Im Sinne einer städtebaulich sinnvollen Entwicklung des Telescopiums wird<br />

ein ca. 6 m breiter Streifen der Fläche, die im ursprünglichen BP <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong><br />

„Feldhausen I“ als „Von der Bebauung freizuhaltende Fläche“ (Zweckbestimmung:<br />

Naturnahe Regenrückhaltung und Grünordnung) ausgewiesen<br />

ist, ebenfalls durch die Festsetzung „sonstiges Sondergebiet“ ersetzt.<br />

Auf dem überwiegenden Bereich der Fläche, die momentan als „Von der Bebauung<br />

freizuhaltende Fläche“ (Zweckbestimmung: Naturnahe Regenrückhaltung<br />

und Grünordnung) ausgewiesen ist, wird das bestehende Regenrückhaltebecken<br />

als „Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft,<br />

den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses“ mit der<br />

Zweckbestimmung „Regenrückhaltebecken“ festgesetzt und die umliegende<br />

Freifläche als “Grünfläche“ mit den Zweckbestimmungen „öffentlich“ und<br />

„Parkanlage“.<br />

Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft mit der textlichen Festsetzung 9.3 und<br />

9.13 in der Urfassung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen“ werden Bestandteil<br />

der neu ausgewiesenen Grünfläche. Für die südliche Fläche mit der<br />

textlichen Festsetzung 9.13 wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt.<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 8 -


3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Im Detail ergeben sich folgende Änderungen:<br />

Bisherige Festsetzungen im Ände- Geänderte Festsetzungen BP <strong>92</strong><br />

rungsbereich<br />

<strong>6.</strong> Änderung<br />

1 Art der baulichen Nutzung<br />

/Maßnahmenfläche<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft (T.F.:<br />

9.4)<br />

Verkehrsgrün<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft (T.F.:<br />

9.3)<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft (T.F.:<br />

9.13)<br />

2 Von der Bebauung freizuhaltende<br />

Fläche<br />

Naturnahe Regenrückhaltung und<br />

Grünordnung<br />

3 Maß der baulichen Nutzung<br />

Keine Festsetzung<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 9 -<br />

Es wird ein „Sonstiges Sondergebiet“<br />

festgesetzt (hier: Telescopium 1 und<br />

2). Am südlichen Rand des Geltungsbereiches<br />

bleibt die Festsetzung „Fläche<br />

für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft“ erhalten.<br />

Es wird ein „Sonstiges Sondergebiet“<br />

festgesetzt (hier: Telescopium 1).<br />

Es wird „Grünfläche“ (hier: öffentlich,<br />

Parkanlage) festgesetzt (T.F.: <strong>6.</strong>1).<br />

Es wird „Grünfläche“ (hier: öffentlich,<br />

Parkanlage) festgesetzt (mit Geh-,<br />

Fahr- und Leitungsrecht).<br />

Es wird „Grünfläche“ (hier: öffentlich,<br />

Parkanlage, T.F.: 5.1) festgesetzt<br />

und „Wasserflächen und Flächen für<br />

die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz<br />

und die Regelung des Wasserabflusses“<br />

(hier: Regenrückhaltung).<br />

Nördlicher Streifen (ca. 6m) = Es<br />

wird ein „Sonstiges Sondergebiet“<br />

festgesetzt (hier: Telescopium 1).<br />

Für das Sondergebiet Telescopium 1<br />

wird eine Grundfläche von 2000 m²<br />

festgesetzt.<br />

Für das Sondergebiet Telescopium 2<br />

wird die Grundflächenzahl 0,8 festgesetzt.


3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

4 Bauweise<br />

Keine Festsetzung<br />

5 Geschossigkeit<br />

Keine Festsetzung<br />

6 Zulässigkeit von Nutzungen<br />

Keine Festsetzung<br />

7 Zulässigkeit von Nebenanlagen<br />

Keine Festsetzung<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 10 -<br />

Im Sondergebiet Telescopium 1 wird<br />

die offene Bauweise festgesetzt.<br />

Im Sondergebiet Telescopium 1 wird<br />

die Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse<br />

beschränkt.<br />

Im Sondergebiet Telescopium 1 ist<br />

ein Astronomie-<br />

Wissenschaftszentrum mit Planetarium<br />

zulässig. Die das Wissenschaftszentrum<br />

ergänzenden Nutzungen wie<br />

Büro, Bibliothek, Shop, Schulungsräume<br />

sind zulässig.<br />

Im Sondergebiet Telescopium 2 sind<br />

ausschließlich Stellplätze mit ihren<br />

Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne<br />

des § 14 BauNVO für das Astronomie-Wissenschaftszentrumzulässig.<br />

Im Sondergebiet Telescopium 2 sind<br />

Stellplätze und ihre Zufahrten ausschließlich<br />

in dem gekennzeichneten<br />

Bereich zulässig. Carports und Garagen<br />

sind nicht zulässig.<br />

Tabelle 1 Gegenüberstellung der geänderten Festsetzungen<br />

3.2 Art der baulichen Nutzung<br />

Die Art der baulichen Nutzung wird entsprechend der besonderen wissenschaftlichen<br />

und touristischen Nutzung des Gebietes, die sich von den Baugebieten<br />

nach den §§ 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheidet, als „Sonstiges<br />

Sondergebiet“ gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Telescopium<br />

(1 und 2) festgesetzt.<br />

3.2.1 Zulässigkeit von Nutzungen<br />

Der vorgesehenen Nutzung „Telescopium“ entsprechend, ist im sonstigen<br />

Sondergebiet Telescopium 1 ein Astronomie-Wissenschaftszentrum mit Pla-


3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

netarium zulässig. Nutzungen wie Büro, Bibliothek, Shop und Schulungsräume,<br />

die das Wissenschaftszentrum ergänzen, sind ebenfalls zulässig.<br />

3.2.2 Zulässigkeit von Nebenanlagen<br />

Im sonstigen Sondergebiet Telescopium 2 sind auf Grund der Vorgaben des<br />

städtebaulichen Konzeptes, der direkten Anbindung und der beabsichtigten<br />

funktionalen Verknüpfung mit dem Wissenschaftszentrum ausschließlich<br />

Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenlagen im Sinne des § 14 BauNVO<br />

für das Astronomie-Zentrum zulässig.<br />

3.3 Maß der baulichen Nutzung<br />

Die Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung begründen sich angesichts<br />

der besonderen Nutzung mit den Themenschwerpunkten Astronomie und<br />

Wissenschaft aus den daraus resultierenden speziellen Anforderungen an<br />

die Architektur des Hauptgebäudes sowie an die Anordnung des gesamten<br />

Ensembles mit den Nebenanlagen.<br />

3.3.1 Grundflächenzahl bzw. Größe der Grundfläche und Vollgeschosse<br />

Im sonstigen Sondergebiet Telescopium 1 wird die maximale Grundfläche<br />

der baulichen Anlagen auf 2.000 m² begrenzt. Die Festsetzung der Grundfläche<br />

erfolgt im Sinne der gestalterischen Freiheit, die hier erforderlich ist,<br />

um mit dem städtebaulichen und architektonischen Konzept auf die Anforderungen<br />

eines Wissenschaftszentrums angemessen reagieren zu können.<br />

Neben dem Hauptgebäude, das eine Grundfläche von ca. 1.300 m 2 haben<br />

wird, werden weitere Außenanlagen wie z.B. historische Observatorien errichtet.<br />

Die Festsetzung der Zweigeschossigkeit ergibt sich ebenfalls aus der Besonderheit<br />

der Nutzung.<br />

Für das sonstige Sondergebiet Telescopium 2 ist die Grundflächenzahl 0,8<br />

festgesetzt. Diese Fläche ist notwendig, um die im Gutachten der „Verkehrs-<br />

und Regionalplanung GmbH“ 1 angegebene Anzahl von Stellplätzen<br />

für Mitarbeiter, Besucher sowie Besuchergruppen (Busse) ausweisen zu<br />

können.<br />

1 Verkehrliche Grundlagen zur Anbindung, Erschließung und zu Anlagen des ruhenden Verkehrs:<br />

Verkehrs- und Regionalplanung GmbH, 2008<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 11 -


3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

3.3.1 Überschreitung der Grundflächenzahl und der Größe der<br />

Grundfläche<br />

Bei der Ermittlung der Grundfläche im SO 1 sind laut § 19 Abs. 4 BauNVO<br />

auch die Grundflächen von Zufahrten, Stellplätzen und Nebenanlagen hinzuzurechnen.<br />

Die maximale Grundfläche darf hier durch die Grundflächen<br />

von Stellplätzen und ihre Zufahrten sowie durch Nebenanlagen im Sinne des<br />

§ 14 BauNVO um bis zu 50 vom Hundert überschritten werden. Eine weitere<br />

Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,8 im Sondergebiet SO 2 ist auch<br />

ausnahmsweise nicht zulässig.<br />

3.4 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche<br />

3.4.1 Bauweise<br />

Im sonstigen Sondergebiet Telescopium 1 wird entsprechend der städtebaulichen<br />

Konzeption die offene Bauweise festgesetzt, da kein Gebäude<br />

oder Gebäudeteil eine Gesamtlänge von 50 m überschreiten wird.<br />

3.4.2 Überbaubare Grundstücksfläche<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche wird über Baugrenzen dargestellt. Die<br />

Wahl der Baugrenzen erfolgt ebenfalls im Sinne der größtmöglichen gestalterischen<br />

Freiheit für die städtebauliche Anordnung des Hauptgebäudes im<br />

Zusammenwirken mit den Nebenanlagen.<br />

3.5 Verkehrsflächen<br />

Im Südwesten des Geltungsbereiches wird der Bereich der Grünfläche, der<br />

das Plangebiet mit der Feldhäuser Straße verbindet, mit einem Geh-, Fahr-<br />

und Leitungsrecht belastet, um hier die Voraussetzung für eine fußläufige<br />

Verbindung zu schaffen.<br />

3.6 Schutz vor schädlichen Immissionen (Schallschutz)<br />

Auf Grund der südwestlich des Geltungsbereiches gelegenen Wohnnutzung<br />

sind die zu erwartenden Geräusche durch zu- und abfahrende Verkehre,<br />

durch die Ver- und Entsorgung des Planungsgebietes sowie die Frequentierung<br />

der Mitarbeiter- und Besucherparkplätze durch das Ingenieurbüro<br />

Bonk-Maire-Hoppmann GbR in einem schalltechnischen Gutachten 2 ermittelt<br />

und beurteilt worden. Darüber hinaus wurde ebenfalls die Verkehrslärmbe-<br />

2 Schalltechnisches Gutachten zur <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“<br />

der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong>: Ingenieurbüro Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Garbsen, 2009<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 12 -


3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

lastung innerhalb des Planungsgebietes auf Grund der Nähe zur <strong>Lilienthal</strong>er<br />

Allee untersucht.<br />

3.<strong>6.</strong>1 Emissionen Wohngebiet<br />

Für die südwestlich angrenzende Wohnbebauung (Feldhäuser Straße <strong>Nr</strong>. 40-<br />

46) ist der Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes zu berücksichtigen.<br />

Das im <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ ausgewiesene Gewerbegebiet<br />

östlich der „<strong>Lilienthal</strong>er Allee“ führt dazu, dass bei der in Rede stehenden<br />

Wohnbebauung von einer Vorbelastung auszugehen ist. Hieraus ergibt<br />

sich eine höchstzulässige Zusatzbelastung von 53 dB(A) tags und 38<br />

dB(A) nachts.<br />

Unter Berücksichtigung aller vorhandenen Hauptgeräuschquellen (Erschließungsverkehr,<br />

Stellplätze, Ver- und Entsorgung, technische Nebenanlagen)<br />

wird der auf Grund der Vorbelastung zu beachtende Planwert in der Beurteilungszeit<br />

tags deutlich unterschritten (Unterschreitungen von 11,5 – 14,<br />

8 dB(A)). Für die Beurteilungszeit der ungünstigsten Nachtstunde kann hingegen<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die zu erwartende Zusatzbelastung<br />

im Bereich des am stärksten betroffenen Messpunkts den Planwert erreicht<br />

oder geringfügig überschreitet. In Folge dessen wurde die pegelreduzierende<br />

Wirkung eines Lärmschutzwalles am Südrand des sonstigen<br />

Sondergebietes Telescopium 2 untersucht. 3<br />

Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch die Anlage eines Lärmschutzwalles<br />

(-wand) mit einer Höhe von H = 2,8 m über OK Parkplatz die zu erwartenden<br />

Beurteilungspegel auch in der ungünstigsten Nachtstunde um 1,6 dB(A)<br />

unterschritten werden. 4<br />

3.<strong>6.</strong>2 Verkehrslärm Sondergebiet<br />

Der durch das sonstige Sondergebiet zu erwartende Zusatzverkehr wird keinen<br />

messbaren Einfluss auf den Emissionspegel der <strong>Lilienthal</strong>er Allee haben.<br />

Eine Mehrbelastung der vorhandenen öffentlichen Verkehrswege kann unter<br />

schalltechnischen Gesichtspunkten als nicht relevant eingestuft werden.<br />

Bei dem sonstigen Sondergebiet Telescopium 1 handelt es sich nicht um die<br />

Planung einer besonders schutzbedürftigen Nutzung. Da jedoch die Orientierungswerte<br />

für Mischgebiete gemäß TA-Lärm tagsüber im gesamten<br />

Plangebiet überschritten werden und die Orientierungswerte für Gewerbegebiete<br />

tagsüber bis zu einem Abstand von 40 m zur <strong>Lilienthal</strong>er Allee ebenfalls<br />

überschritten werden, empfiehlt das Lärmgutachten 5 bauliche Maß-<br />

3 Ebenda, Seite 12<br />

4 Ebenda, Seite 13<br />

5 Ebenda<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 13 -


3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

nahmen zum Schutz gegenüber Außenlärm festzusetzen. Aus diesem Grunde<br />

werden für sensiblere bzw. schutzbedürftigere Nutzungen (wie: Seminarräume,<br />

Büros etc.) im <strong>Bebauungsplan</strong> folgende Lärmpegelbereiche<br />

festgesetzt:<br />

Überwiegend Lärmpegelbereich IV;<br />

Im straßennahen Bereich Lärmpegelbereich V.<br />

3.<strong>6.</strong>3 Festsetzungen zum aktiven Lärmschutz<br />

Das Sondergebiet SO 1 Telescopium ist erheblich durch Straßenverkehrsgeräusche<br />

von der <strong>Lilienthal</strong>er Allee und der Dr.-Sasse-Straße belastet. Im<br />

gesamten Sondergebiet werden die Orientierungswerte für Mischgebiete<br />

nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 („Schallschutz im Städtebau“. Mai 1987,<br />

Hrsg.: Deutsches Institut für Normung e. V., Beuth Verlag GmbH, Berlin)<br />

überschritten. Aus diesem Grunde sind bei schutzbedürftigen Nutzungen wie<br />

z.B. Vortragssälen, ruhebedürftigen Ausstellungszonen oder Büros geeignete<br />

bauliche Maßnahmen an den Außenbauteilen der Gebäude erforderlich.<br />

Die Bemessung des erforderlichen baulichen Schallschutzes ist gemäß Abschnitt<br />

5 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und<br />

Nachweise (November 1989) Hrsg.: Deutsches Institut für Normung e. V.,<br />

Beuth Verlag GmbH, Berlin) vorzunehmen. Dabei ist bis zu einem Abstand<br />

von 30 m zur Mitte der <strong>Lilienthal</strong>er Allee vom Lärmpegelbereich V und darüber<br />

hinaus vom Lärmpegelbereich IV auszugehen.<br />

3.7 Grünflächen<br />

Innerhalb der Grünfläche soll, entlang des bestehenden Fußweges, ein Planetenlehrpfad<br />

entstehen. Auf diesem Planetenlehrpfad sollen die Planeten in<br />

maßstäblicher Verkleinerung inkl. Informationstafeln errichtet werden. Aus<br />

diesem Grund werden gemäß der textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 5.1 in der<br />

Grünfläche Nebenanlagen bis zu je 5 m² Grundfläche für das Astronomie-<br />

Wissenschaftszentrum zugelassen.<br />

3.8 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

3.8.1 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

Innerhalb der Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen sind gemäß textlicher Festsetzung <strong>Nr</strong>. 5.1 die vorhandenen<br />

Gehölzstrukturen zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 14 -


3 Inhalt der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

3.8.2 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

Mit der textlichen Festsetzung <strong>6.</strong>2 soll die Anlage und dauerhafte Sicherung<br />

einer Gehölzpflanzung, als Distanzbereich zwischen Stellplatzanlage und<br />

vorhandenem Wohnen sichergestellt werden.<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 15 -


4 Auswirkungen der Änderung<br />

4 Auswirkungen der Änderung<br />

Durch die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ - <strong>6.</strong> Änderung<br />

wird die Entwicklung des Astronomie-Wissenschaftsparks „Telescopium“<br />

an diesem Standort ermöglicht.<br />

4.1 Orts- und Landschaftsbild<br />

Die <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ ermöglicht eine<br />

städtebauliche Entwicklung mit einer wissenschaftlichen sowie touristischen<br />

Nutzung an der Ortsentlastungsstraße <strong>Lilienthal</strong>er Allee. Das Solitärgebäude<br />

des Telescopiums befindet sich gegenüber der Einmündung in die<br />

Dr.-Sasse-Straße und ist in seiner städtebaulichen Dimension der Örtlichkeit<br />

angemessen. Die direkte Umgebung wird ebenfalls überwiegend durch solitäre<br />

Gebäude oder eher großteilige Strukturen (Gewerbegebiet, Wohnheime)<br />

geprägt. Die südlich an das Plangebiet angrenzende Wohnbebauung<br />

ist durch die Grünfläche im Plangebiet ausreichend von der Sondernutzung<br />

abgegrenzt. Das gesamte Plangebiet wird durch die westlich durchgängig<br />

ausgewiesene Grünfläche und die Festsetzungen zur Erhaltung von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gegenüber der Landschaft abgeschirmt,<br />

sodass der Übergang in die freie Landschaft ausreichend gestaltet<br />

ist.<br />

4.2 Verkehr<br />

Die verkehrliche Anbindung wird über die bestehende „<strong>Lilienthal</strong>er Allee“<br />

erfolgen. Aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung hat das Büro<br />

„Verkehrs- und Regionalplanung GmbH“ in 2008 die verkehrliche Erschließung<br />

untersucht 6 . Im Ergebnis ist festzustellen, dass für die geordnete Erschließung<br />

je eine Zu- und eine Abfahrt in das Plangebiet notwendig werden.<br />

Die genaue Lage der Zufahrten ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />

Auf Grund ihrer verkehrlichen Bedeutung ist, bis auf die Zu- und Abfahrten,<br />

die <strong>Lilienthal</strong>er Allee entlang des Plangebietes als Bereich ohne Ein- und<br />

Ausfahrt festgesetzt.<br />

6 Standort Telescopium <strong>Lilienthal</strong>; Verkehrliche Grundlagen zur Anbindung, Erschließung und<br />

zu Anlagen des ruhenden Verkehrs; Verkehrs- und Regionalplanung GmbH; <strong>Lilienthal</strong>;<br />

2008.<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 16 -


4 Auswirkungen der Änderung<br />

4.3 Immissionen und Emissionen<br />

Der durch die zukünftige Nutzung des Plangebietes zu erwartende Zusatzverkehr<br />

wird keinen messbaren Einfluss auf den Emissionspegel der <strong>Lilienthal</strong>er<br />

Allee haben. Eine Mehrbelastung der vorhandenen öffentlichen<br />

Verkehrswege kann unter schalltechnischen Gesichtspunkten als nicht relevant<br />

eingestuft werden und wird somit keine Auswirkungen auf die Umgebung<br />

haben. 7<br />

4.4 Entwässerung / Schmutzwasserentsorgung<br />

Entwässerung der Bauflächen:<br />

Die Oberflächenentwässerung ist gemäß § 149 Abs. 3 NWG Aufgabe der<br />

Grundstückseigentümer und wird von ihnen sichergestellt. Das anfallende<br />

Oberflächenwasser ist dabei so auf dem Grundstück zu beseitigen, dass ein<br />

Ablauf auf die Nachbargrundstücke verhindert wird. Eine Versickerung ist<br />

i.d.R. auch bei örtlich anzutreffenden, relativ hohen Grundwasserständen<br />

möglich.<br />

Bereiche, die nicht versickert werden können, wie die Parkplatzfläche SO 2,<br />

sind nach Vorbehandlung auf der Grundlage des DWA Merkblattes M 153<br />

ungedrosselt in die angrenzenden Gräben einzuleiten. Die Kapazität des Regenrückhaltebeckens<br />

Feldhäuser Straße ist nachzuweisen.<br />

7 Schalltechnisches Gutachten zur <strong>6.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“<br />

der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong>: Ingenieurbüro Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Garbsen, 2009<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 17 -


5 Umweltbericht / Eingriffsbeurteilung / Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7b BauGB /<br />

Artenschutz<br />

5 Umweltbericht / Eingriffsbeurteilung / Schutzgüter<br />

nach § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7b BauGB / Artenschutz<br />

Umweltbericht / Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Aufgrund der Größe des Planbereiches und der vorgesehenen Planungsinhalte<br />

ist eine allgemeine Vorprüfung bzw. eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nach UVPG nicht erforderlich.<br />

Der Umweltbericht bildet gemäß § 2a BauGB einen gesonderten Teil der<br />

Begründung und wird als gesonderter Teil der Begründung geführt.<br />

Natur und Landschaft / Eingriffsbeurteilung<br />

Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im beigefügten<br />

Umweltbericht ausführlich dargestellt. Auch die naturschutzrechtliche<br />

Eingriffsregelung ist dort abgehandelt.<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 18 -


6 Städtebauliche Werte<br />

6 Städtebauliche Werte<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 19 -<br />

B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ -<br />

<strong>6.</strong> Änderung<br />

m 2 %<br />

Gesamtfläche 19.398,43 100,0<br />

1. Sonstiges SO Telescopium 1 4.208,77 21,70<br />

2. Sonstiges SO Telescopium 2<br />

(Inkl. Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

vom Natur und Landschaft)<br />

3.516,44<br />

(613,02)<br />

18,13<br />

(3,16)<br />

3. Grünfläche 11.376,68 58,64<br />

4. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrecht<br />

belastete Fläche<br />

296,54 1,53


7 Verfahrensvermerke<br />

7 Verfahrensvermerke<br />

Hinweis<br />

Vorstehende Begründung gehört zum Inhalt des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong><br />

„Feldhausen I“ - <strong>6.</strong> Änderung, hat aber nicht den Charakter von Festsetzungen.<br />

Festsetzungen enthält nur der <strong>Bebauungsplan</strong>. Die Festsetzungen sind<br />

im <strong>Bebauungsplan</strong> als Text dargestellt.<br />

Der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ - <strong>6.</strong> Änderung und<br />

die Begründung dazu wurden ausgearbeitet von der<br />

Bremen, den ………..<br />

GfL 0310-08-018, Stand: 08.0<strong>6.</strong>2009 - 20 -<br />

Grontmij GfL GmbH.<br />

(Brendler)<br />

Die Begründung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen I“ - <strong>6.</strong> Änderung<br />

hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom ……..… bis einschließlich ………. öffentlich<br />

ausgelegen.<br />

Der Rat der Gemeinde <strong>Lilienthal</strong> hat den <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>92</strong> „Feldhausen<br />

I“ - <strong>6.</strong> Änderung am ……….. gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen<br />

mit Begründung.<br />

<strong>Lilienthal</strong>, den ………… Der Bürgermeister<br />

In Vertretung

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