Zu vermieten Ehemalige Brocki (in der alten Post) als ... - Amsoldingen
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Ob e<strong>in</strong>e versicherte Person im S<strong>in</strong>n <strong>der</strong> AHV<br />
selbständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse<br />
im E<strong>in</strong>zelfall für jedes Entgelt<br />
separat. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen,<br />
dass die gleiche Person für e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e<br />
Tätigkeit <strong>als</strong> unselbständig beurteilt wird.<br />
Massgebend für die Beurteilung <strong>der</strong> Ausgleichskasse<br />
s<strong>in</strong>d die effektiven wirtschaftlichen<br />
Gegebenheiten, nicht die vertraglichen<br />
Verhältnisse.<br />
Selbständigerwerbende entrichten Beiträge<br />
an die Alters- und H<strong>in</strong>terlassenversicherung<br />
(AHV), an die Invalidenversicherung (IV) und<br />
an die Erwerbsersatzordnung (EO) ab dem 1.<br />
Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs.<br />
Sie s<strong>in</strong>d dagegen nicht versichert gegen Arbeitslosigkeit<br />
und Unfall. <strong>Zu</strong>dem fallen sie<br />
nicht unter das Obligatorium <strong>der</strong> beruflichen<br />
Vorsorge (BVG).<br />
Anmeldeformulare und das Merkblatt 2.02<br />
über Selbständigerwerbende können im Internet<br />
unter www.akbern.ch (Rubriken „Formulare“<br />
und „Merkblätter“) abgerufen werden<br />
und s<strong>in</strong>d bei den AHV-Zweigstellen erhältlich.<br />
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV<br />
1. Was s<strong>in</strong>d Ergänzungsleistungen<br />
Ergänzungsleistungen (EL) decken den Existenzbedarf<br />
von AHV/IV-<br />
Leistungsbezüger/<strong>in</strong>nen, sofern die nachstehenden<br />
Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt s<strong>in</strong>d. EL s<strong>in</strong>d<br />
ke<strong>in</strong>e Fürsorgeleistungen.<br />
2. Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?<br />
E<strong>in</strong>en EL-Anspruch hat, wer die persönlichen<br />
und wirtschaftlichen Voraussetzungen dazu<br />
erfüllt.<br />
Die persönliche Voraussetzungen erfüllt,<br />
wer:<br />
- e<strong>in</strong>e AHV- o<strong>der</strong> IV-Rente, e<strong>in</strong>e Hilflosenentschädigung<br />
<strong>der</strong> IV o<strong>der</strong> während m<strong>in</strong>destens<br />
sechs Monaten e<strong>in</strong> IV-Taggeld bezieht<br />
(gewisse Personen haben auch dann<br />
e<strong>in</strong> Anrecht auf EL, wenn sie e<strong>in</strong>e AHV/IV-<br />
Rente nur deshalb nicht beziehen, weil sie<br />
die für die Rente erfor<strong>der</strong>liche M<strong>in</strong>destbeitragsdauer<br />
nicht erfüllt haben) und<br />
- das Schweizerbürgerrecht besitz o<strong>der</strong><br />
EU/EFTA-Bürger/<strong>in</strong> ist o<strong>der</strong><br />
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- sich <strong>als</strong> Auslän<strong>der</strong>/<strong>in</strong> ununterbrochen m<strong>in</strong>destens<br />
10 Jahre <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz aufhält (bei<br />
Personen aus gewissen Staaten muss lediglich<br />
e<strong>in</strong>e Frist von fünf Jahren e<strong>in</strong>geh<strong>alten</strong><br />
werden, die zuständige Zweigstelle erteilt<br />
gerne weitere Auskünfte) o<strong>der</strong><br />
- sich <strong>als</strong> Flüchtl<strong>in</strong>g o<strong>der</strong> Staatenloser ununterbrochen<br />
während m<strong>in</strong>destens 5 Jahren<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz aufhält<br />
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt,<br />
wer weniger E<strong>in</strong>nahmen <strong>als</strong> Ausgaben<br />
hat. Dabei bestimmt das Bundesgesetz über<br />
Ergänzungsleistungen, welche E<strong>in</strong>nahmen<br />
anzurechnen s<strong>in</strong>d und welche Ausgaben akzeptiert<br />
werden.<br />
3. Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?<br />
Um die Höhe des EL-Anspruchs zu bestimmen,<br />
werden die anerkannten Ausgaben wie<br />
z. B. <strong>der</strong> Lebensbedarf und die Wohnungsmiete<br />
(bei Heimbewohner/<strong>in</strong>nen die Heimkosten),<br />
Krankenkassenprämien usw. dem anrechenbaren<br />
E<strong>in</strong>kommen gegenüberstellt.<br />
<strong>Zu</strong>m anrechenbaren E<strong>in</strong>kommen gehören<br />
nicht nur alle Rentene<strong>in</strong>künfte (<strong>in</strong>kl. AHV/IV-<br />
Renten) und an<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>kommen, son<strong>der</strong>n<br />
auch das Vermögen nach Abzug <strong>der</strong> Schulden<br />
und <strong>der</strong> Vermögensertrag.<br />
4. Welche Krankheits- und Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungskosten<br />
können vergütet werden?<br />
Die EL vergütet unter gewissen Voraussetzungen<br />
Kosten für Zahnarzt, Diät, mediz<strong>in</strong>isch<br />
notwendige Transporte, Hilfsmittel,<br />
Selbstbehalte und Franchisen sowie, Pflegekosten,<br />
falls die Pflege zu Hause o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Tagesstrukturen<br />
vorgenommen wird.<br />
Krankheits- und Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungskosten müssen<br />
e<strong>in</strong>zeln ausgewiesen und unter Vorlage <strong>der</strong><br />
Orig<strong>in</strong>alrechnungen <strong>in</strong>nert 15 Monaten seit<br />
Rechnungsstellung bei <strong>der</strong> AHV-Zweigstelle<br />
am Wohnort geltend gemacht werden.<br />
5. Ke<strong>in</strong>e Leistung ohne Anmeldung!<br />
Der EL-Anspruch muss mit amtlichem Anmeldeformular,<br />
zusammen mit allen Belegen<br />
und Beweismitteln, bei <strong>der</strong> AHV-<br />
Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht<br />
werden. Wer EL beansprucht, hat alle nötigen<br />
Auskünfte über die E<strong>in</strong>kommens- und Vermögensverhältnisse<br />
wahrheitsgetreu zu erteilen<br />
sowie alle verlangten Beweismittel und