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Zu vermieten Ehemalige Brocki (in der alten Post) als ... - Amsoldingen

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Ob e<strong>in</strong>e versicherte Person im S<strong>in</strong>n <strong>der</strong> AHV<br />

selbständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse<br />

im E<strong>in</strong>zelfall für jedes Entgelt<br />

separat. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen,<br />

dass die gleiche Person für e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e<br />

Tätigkeit <strong>als</strong> unselbständig beurteilt wird.<br />

Massgebend für die Beurteilung <strong>der</strong> Ausgleichskasse<br />

s<strong>in</strong>d die effektiven wirtschaftlichen<br />

Gegebenheiten, nicht die vertraglichen<br />

Verhältnisse.<br />

Selbständigerwerbende entrichten Beiträge<br />

an die Alters- und H<strong>in</strong>terlassenversicherung<br />

(AHV), an die Invalidenversicherung (IV) und<br />

an die Erwerbsersatzordnung (EO) ab dem 1.<br />

Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs.<br />

Sie s<strong>in</strong>d dagegen nicht versichert gegen Arbeitslosigkeit<br />

und Unfall. <strong>Zu</strong>dem fallen sie<br />

nicht unter das Obligatorium <strong>der</strong> beruflichen<br />

Vorsorge (BVG).<br />

Anmeldeformulare und das Merkblatt 2.02<br />

über Selbständigerwerbende können im Internet<br />

unter www.akbern.ch (Rubriken „Formulare“<br />

und „Merkblätter“) abgerufen werden<br />

und s<strong>in</strong>d bei den AHV-Zweigstellen erhältlich.<br />

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV<br />

1. Was s<strong>in</strong>d Ergänzungsleistungen<br />

Ergänzungsleistungen (EL) decken den Existenzbedarf<br />

von AHV/IV-<br />

Leistungsbezüger/<strong>in</strong>nen, sofern die nachstehenden<br />

Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt s<strong>in</strong>d. EL s<strong>in</strong>d<br />

ke<strong>in</strong>e Fürsorgeleistungen.<br />

2. Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?<br />

E<strong>in</strong>en EL-Anspruch hat, wer die persönlichen<br />

und wirtschaftlichen Voraussetzungen dazu<br />

erfüllt.<br />

Die persönliche Voraussetzungen erfüllt,<br />

wer:<br />

- e<strong>in</strong>e AHV- o<strong>der</strong> IV-Rente, e<strong>in</strong>e Hilflosenentschädigung<br />

<strong>der</strong> IV o<strong>der</strong> während m<strong>in</strong>destens<br />

sechs Monaten e<strong>in</strong> IV-Taggeld bezieht<br />

(gewisse Personen haben auch dann<br />

e<strong>in</strong> Anrecht auf EL, wenn sie e<strong>in</strong>e AHV/IV-<br />

Rente nur deshalb nicht beziehen, weil sie<br />

die für die Rente erfor<strong>der</strong>liche M<strong>in</strong>destbeitragsdauer<br />

nicht erfüllt haben) und<br />

- das Schweizerbürgerrecht besitz o<strong>der</strong><br />

EU/EFTA-Bürger/<strong>in</strong> ist o<strong>der</strong><br />

32<br />

- sich <strong>als</strong> Auslän<strong>der</strong>/<strong>in</strong> ununterbrochen m<strong>in</strong>destens<br />

10 Jahre <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz aufhält (bei<br />

Personen aus gewissen Staaten muss lediglich<br />

e<strong>in</strong>e Frist von fünf Jahren e<strong>in</strong>geh<strong>alten</strong><br />

werden, die zuständige Zweigstelle erteilt<br />

gerne weitere Auskünfte) o<strong>der</strong><br />

- sich <strong>als</strong> Flüchtl<strong>in</strong>g o<strong>der</strong> Staatenloser ununterbrochen<br />

während m<strong>in</strong>destens 5 Jahren<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz aufhält<br />

Die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt,<br />

wer weniger E<strong>in</strong>nahmen <strong>als</strong> Ausgaben<br />

hat. Dabei bestimmt das Bundesgesetz über<br />

Ergänzungsleistungen, welche E<strong>in</strong>nahmen<br />

anzurechnen s<strong>in</strong>d und welche Ausgaben akzeptiert<br />

werden.<br />

3. Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?<br />

Um die Höhe des EL-Anspruchs zu bestimmen,<br />

werden die anerkannten Ausgaben wie<br />

z. B. <strong>der</strong> Lebensbedarf und die Wohnungsmiete<br />

(bei Heimbewohner/<strong>in</strong>nen die Heimkosten),<br />

Krankenkassenprämien usw. dem anrechenbaren<br />

E<strong>in</strong>kommen gegenüberstellt.<br />

<strong>Zu</strong>m anrechenbaren E<strong>in</strong>kommen gehören<br />

nicht nur alle Rentene<strong>in</strong>künfte (<strong>in</strong>kl. AHV/IV-<br />

Renten) und an<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>kommen, son<strong>der</strong>n<br />

auch das Vermögen nach Abzug <strong>der</strong> Schulden<br />

und <strong>der</strong> Vermögensertrag.<br />

4. Welche Krankheits- und Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungskosten<br />

können vergütet werden?<br />

Die EL vergütet unter gewissen Voraussetzungen<br />

Kosten für Zahnarzt, Diät, mediz<strong>in</strong>isch<br />

notwendige Transporte, Hilfsmittel,<br />

Selbstbehalte und Franchisen sowie, Pflegekosten,<br />

falls die Pflege zu Hause o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Tagesstrukturen<br />

vorgenommen wird.<br />

Krankheits- und Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungskosten müssen<br />

e<strong>in</strong>zeln ausgewiesen und unter Vorlage <strong>der</strong><br />

Orig<strong>in</strong>alrechnungen <strong>in</strong>nert 15 Monaten seit<br />

Rechnungsstellung bei <strong>der</strong> AHV-Zweigstelle<br />

am Wohnort geltend gemacht werden.<br />

5. Ke<strong>in</strong>e Leistung ohne Anmeldung!<br />

Der EL-Anspruch muss mit amtlichem Anmeldeformular,<br />

zusammen mit allen Belegen<br />

und Beweismitteln, bei <strong>der</strong> AHV-<br />

Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht<br />

werden. Wer EL beansprucht, hat alle nötigen<br />

Auskünfte über die E<strong>in</strong>kommens- und Vermögensverhältnisse<br />

wahrheitsgetreu zu erteilen<br />

sowie alle verlangten Beweismittel und

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