Niederschrift über die Sitzung - Markt Marktl
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Fortsetzungsblatt zur <strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 1/2011<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 18.1.2011 –öffentlich- Seite 4<br />
Die anfallenden Dach – und Oberflächenabwässer sind auf dem eigenen Grundstück zu versickern.<br />
Die „technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das<br />
Grundwasser “TRENGW AllMBl >Nr. 3/2000 S. 84 vom 07.02.2000 sind dabei zu beachten.<br />
Die Gemeinde ist vor Fertigstellung der Sickereinrichtungen zu verständigen.<br />
Auf der Baustelle sind Bauschutt und Baustellenabfälle getrennt zu erfassen und anschließend getrennt<br />
zu entsorgen. Bauschutt ist nur in Bauschuttdeponien und Baustellenabfälle sind nur auf dem<br />
Gelände des Müllheizkraftwerkes Burgkirchen abzulagern.<br />
Beschluss Nr. 5/2011: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />
3.4. Bauantrag Leuschner Christine und Ingo Burghausen<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag Christine und Ingo Leuschner zur Errichtung<br />
eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 229/13, Josef-Gaßner-Straße<br />
15 genommen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans i.S.v. § 12/30 Abs. 1<br />
BauGB B.Plan 15 „Nördlich der Antonius-Straße“. Die Vorlage erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren.<br />
Ein <strong>Markt</strong>gemeinderatsbeschluss ist nicht erforderlich.<br />
3.5. Bauantrag Krempels Bernd Perach<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag Bernd Krempels zur Errichtung einer Kfz-<br />
Werkstatt mit Büro und Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 754/12, Gemarkung Schützing,<br />
Lankenspergerstraße 6 genommen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans<br />
i.S.v. § 12/30 Abs. 1 oder 2 BauGB B.Plan 16 „Gewerbegebiet Bergham II“. Die Vorlage erfolgt im<br />
Genehmigungsfreistellungsverfahren.<br />
Ein <strong>Markt</strong>gemeinderatsbeschluss ist nicht erforderlich.<br />
4. Widmung von Ortsstraßen<br />
Durch den <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l wurden neue Ortsstraßen hergestellt bzw. verlängert. Nach Art. 47 Bayerisches<br />
Straßen- und Wegegesetz sind <strong>die</strong> Straßen nach der Herstellung zu widmen. Dadurch erhält<br />
<strong>die</strong> Straße <strong>die</strong> Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).<br />
Für folgende Ortsstraßen ist <strong>die</strong> Widmung zu verfügen:<br />
Ahornstraße neu 0,173 km<br />
Erlenweg neu 0.073 km<br />
Josef-Gaßner-Straße neu 0.180 km<br />
Zufahrt EDEKA-<strong>Markt</strong> (ab Simbacher Str.) neu 0.009 km<br />
Postmeisterstraße Verlängerung 0,167 km<br />
Moritz-Brüll-Straße Verlängerung + 0,097 km<br />
Summe: 0,699 km<br />
Gesamtlänge der Gemeindestraßen bisher 54,076 km<br />
Gesamtlänge der Gemeindestraßen nach der Widmung 54,775 km.