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Die im Internet veröffentlichte Niederschrift der ... - Stadt Memmingen

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4. Trägerversammlung (§ 44c SGB II)<br />

<strong>Die</strong> Trägerversammlung setzt sich zusammen aus sechs Vertretern <strong>der</strong> Träger. <strong>Die</strong><br />

Hälfte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> wird von <strong>der</strong> Agentur, die an<strong>der</strong>e Hälfte von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> benannt.<br />

Näheres regelt die Geschäftsordnung.<br />

5. Geschäftsführung (§ 44d SGB II)<br />

Der Geschäftsführer und <strong>der</strong> stellvertretende Geschäftsführer werden durch Beschluss <strong>der</strong><br />

Trägerversammlung bestellt.<br />

6. Sachliche Zuständigkeit und Infrastruktur<br />

<strong>Die</strong> gemeinsame Einrichtung führt die bisher eingerichteten Fachbereiche, wie Wi<strong>der</strong>spruch,<br />

Owig, Unterhalt, Außendienst etc. weiter.<br />

<strong>Die</strong> gemeinsame Einrichtung unterhält <strong>Die</strong>nsträume am Dr-Berndl-Platz 2, 87700 Memmin-<br />

gen. <strong>Die</strong> Anmietung erfolgt durch den Geschäftsführer <strong>der</strong> gemeinsamen Einrichtung.<br />

7. Personal<br />

Grundsätzlich regelt § 44g SGB II die Zuweisung des Personals <strong>der</strong> jeweiligen Träger. Um-<br />

fang und Qualifikation des benötigten Personals werden unter Beachtung <strong>der</strong> Betreuungs-<br />

schlüssel (§ 44c Abs. 4 SGB II) durch die Trägerversammlung festgelegt (Stellenplan).<br />

Der Geschäftsführer übt die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse, sowie die<br />

<strong>Die</strong>nstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion aus (§44 d SGB II).<br />

8. Innenrevision<br />

<strong>Die</strong> Träger ermöglichen entsprechend § 49 SGB II <strong>der</strong> Innenrevision <strong>der</strong> Bundes-<br />

agentur für Arbeit die Ausübung des Prüfrechts.<br />

- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 22.11.2010 -

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