Die im Internet veröffentlichte Niederschrift der ... - Stadt Memmingen
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tung <strong>im</strong> Verhältnis ihrer Verursachungsbeiträge, o<strong>der</strong> falls diese nicht zu best<strong>im</strong>men sind<br />
o<strong>der</strong> hierüber unter den Trägern Einigkeit besteht, jeweils zu gleichen Teilen.<br />
14. Inkrafttreten / Kündigung<br />
<strong>Die</strong>se Vereinbarung tritt zum 01. Januar 2011 in Kraft.<br />
<strong>Die</strong>se Vereinbarung kann jeweils zum 31. Dezember eines jeden Jahres gekündigt<br />
werden. Eine Kündigung nach diesem Absatz muss schriftlich bis zum 31. März des<br />
Jahres, in welchem die Kündigung wirksam werden soll, gegenüber dem an<strong>der</strong>en<br />
Träger erklärt werden.<br />
Bei Kündigung <strong>der</strong> Vereinbarung stellen die Träger sicher, dass notwendige Rege-<br />
lungen zur Zusammenarbeit in <strong>der</strong> gemeinsamen Einrichtung <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> nächs-<br />
ten Trägerversammlung getroffen werden.<br />
15. Schlussbest<strong>im</strong>mung<br />
Sollten eine o<strong>der</strong> mehrere Best<strong>im</strong>mungen dieser Vereinbarung o<strong>der</strong> Teile von ihnen<br />
unwirksam sein o<strong>der</strong> werden, ist <strong>im</strong> Zweifel anzunehmen, dass die Vereinbarung <strong>im</strong><br />
Übrigen weiterhin gültig sein soll. An Stelle <strong>der</strong> unwirksamen Best<strong>im</strong>mung werden<br />
die Träger <strong>der</strong> gemeinsamen Einrichtung dann eine solche vereinbaren, die wirksam<br />
ist und dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.<br />
Bei Än<strong>der</strong>ungen von Gesetzen und Verordnungen, die sich auf diese Vereinbarung<br />
auswirken, wird vereinbart, in angemessener Frist Verhandlungen über eine ggf.<br />
notwendige Vereinbarungsanpassung aufzunehmen.<br />
<strong>Die</strong>se Vereinbarung unterliegt dem Schriftformerfor<strong>der</strong>nis gemäß § 56 SGB X. Ne-<br />
benabreden und Ergänzungen zu diesem Vertrag sowie dessen Aufhebung bedürfen<br />
zu ihrer Wirksamkeit <strong>der</strong> Schriftform. <strong>Die</strong>s gilt auch für die Aufhebung dieses Schrift-<br />
formerfor<strong>der</strong>nisses.<br />
- <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 22.11.2010 -