Mieter Report 3-2009 - Landesverband hamburgischer Mieterschutz ...
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Kommentare<br />
EIN UNGLÜCK KOMMT<br />
SELTEN ALLEIN<br />
Bericht von Rechtsanwalt<br />
Erich R. Bartram, Hamburg<br />
Wenn Sie auf dem Wege von oder zur<br />
Arbeitsstelle einen Unfall erleiden,<br />
muss die gesetzliche Unfallversicherung<br />
(Berufsgenossenschaft) ein -<br />
tre ten (§ 8 11 Nr. 1 SGB VII). Dieser<br />
Schutz ist besonders dann wertvoll,<br />
wenn Sie – aus welchen Gründen auch<br />
immer – Ihren Unfallgegner nicht auf<br />
Schadensersatz (gemäß § 823 BGB<br />
und/oder § 7 StVG) in Anspruch nehmen<br />
können. Geschützt ist aber nur<br />
der unmittelbare Weg nach und von<br />
dem Ort der beruflichen Tätigkeit. Eine<br />
geringfügige Unterbrechung ist mitversichert.<br />
Auf dem Heimweg eines Arbeitnehmers<br />
kollidierte ein Außenspiegel seines<br />
Pkws mit einem Außenspiegel<br />
eines entgegenkommenden Pkws. Er<br />
fuhr zunächst ein Stück weiter und<br />
wartete, ob der Unfallgegner herüberkomme.<br />
Als dies nicht geschah, wendete<br />
er sein Fahrzeug, parkte es hinter<br />
dem gegenüber abgestellten Wagen<br />
des Unfallgegners und begab sich<br />
zwischen die beiden Fahrzeuge. Bevor<br />
es zu einem Gespräch mit dem Unfallgegner<br />
kam, fuhr ein weiterer Pkw<br />
auf sein Fahrzeug auf, klemmte ihn<br />
zwischen den parkenden Wagen ein<br />
und verletzte ihn erheblich.<br />
Der gesetzliche Unfallschutz wurde<br />
versagt. Das Bundessozialgericht befand,<br />
der Unglücksrabe habe seinen<br />
Heimweg mehr als geringfügig unterbrochen.<br />
Sobald nämlich die Richtung<br />
des Pkws umgekehrt werde, werde<br />
„sowohl nach ihrer Zielrichtung als<br />
auch nach ihrer Zweckbestimmung“<br />
von dem zunächst zurückgelegten<br />
Heimweg abgewichen.<br />
Da die Spiegel-Kollision auf dem unmittelbaren<br />
Heimweg erfolgte und<br />
unser Arbeitnehmer nichts anderes<br />
tat, als sich verkehrsgerecht um die<br />
Re gulierung des Kollisionsschadens<br />
zu kümmern, sollte es eigentlich<br />
nicht darauf ankommen, ob er seinen<br />
Wagen noch in Richtung Heimat oder<br />
gegenüber in umgekehrter Richtung<br />
abgestellt hat. Aber Juristen denken<br />
eben manchmal sehr feinsinnig (BSG<br />
Urteil vom 17.02.<strong>2009</strong> - B 2 U 26/07).<br />
5<br />
ZIEHEN SIE UM???<br />
Dann benachrichtigen<br />
Sie bitte Ihren<br />
<strong>Landesverband</strong><br />
<strong>hamburgischer</strong> <strong>Mieter</strong>schutz<br />
Ottenser Hauptstraße 63<br />
22765 Hamburg<br />
Achtung:<br />
Namen und Mitglieds-Nummer<br />
nicht vergessen!<br />
GEHEN SIE<br />
„ONLINE“?<br />
Dann finden Sie auf unserer<br />
Homepage unter dem Link<br />
Kontakte ein Formular, das<br />
Sie sogleich ausfüllen und abschicken<br />
können.<br />
So ersparen Sie uns die evtl. anfallende<br />
Arbeit der Einwohnermeldamt-Anfragen<br />
(kurz: EMA)<br />
und sich die Kosten.<br />
Danke sagt das LhM-Team