01.05.2013 Aufrufe

Mieter Report 3-2009 - Landesverband hamburgischer Mieterschutz ...

Mieter Report 3-2009 - Landesverband hamburgischer Mieterschutz ...

Mieter Report 3-2009 - Landesverband hamburgischer Mieterschutz ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kommentare<br />

EIN UNGLÜCK KOMMT<br />

SELTEN ALLEIN<br />

Bericht von Rechtsanwalt<br />

Erich R. Bartram, Hamburg<br />

Wenn Sie auf dem Wege von oder zur<br />

Arbeitsstelle einen Unfall erleiden,<br />

muss die gesetzliche Unfallversicherung<br />

(Berufsgenossenschaft) ein -<br />

tre ten (§ 8 11 Nr. 1 SGB VII). Dieser<br />

Schutz ist besonders dann wertvoll,<br />

wenn Sie – aus welchen Gründen auch<br />

immer – Ihren Unfallgegner nicht auf<br />

Schadensersatz (gemäß § 823 BGB<br />

und/oder § 7 StVG) in Anspruch nehmen<br />

können. Geschützt ist aber nur<br />

der unmittelbare Weg nach und von<br />

dem Ort der beruflichen Tätigkeit. Eine<br />

geringfügige Unterbrechung ist mitversichert.<br />

Auf dem Heimweg eines Arbeitnehmers<br />

kollidierte ein Außenspiegel seines<br />

Pkws mit einem Außenspiegel<br />

eines entgegenkommenden Pkws. Er<br />

fuhr zunächst ein Stück weiter und<br />

wartete, ob der Unfallgegner herüberkomme.<br />

Als dies nicht geschah, wendete<br />

er sein Fahrzeug, parkte es hinter<br />

dem gegenüber abgestellten Wagen<br />

des Unfallgegners und begab sich<br />

zwischen die beiden Fahrzeuge. Bevor<br />

es zu einem Gespräch mit dem Unfallgegner<br />

kam, fuhr ein weiterer Pkw<br />

auf sein Fahrzeug auf, klemmte ihn<br />

zwischen den parkenden Wagen ein<br />

und verletzte ihn erheblich.<br />

Der gesetzliche Unfallschutz wurde<br />

versagt. Das Bundessozialgericht befand,<br />

der Unglücksrabe habe seinen<br />

Heimweg mehr als geringfügig unterbrochen.<br />

Sobald nämlich die Richtung<br />

des Pkws umgekehrt werde, werde<br />

„sowohl nach ihrer Zielrichtung als<br />

auch nach ihrer Zweckbestimmung“<br />

von dem zunächst zurückgelegten<br />

Heimweg abgewichen.<br />

Da die Spiegel-Kollision auf dem unmittelbaren<br />

Heimweg erfolgte und<br />

unser Arbeitnehmer nichts anderes<br />

tat, als sich verkehrsgerecht um die<br />

Re gulierung des Kollisionsschadens<br />

zu kümmern, sollte es eigentlich<br />

nicht darauf ankommen, ob er seinen<br />

Wagen noch in Richtung Heimat oder<br />

gegenüber in umgekehrter Richtung<br />

abgestellt hat. Aber Juristen denken<br />

eben manchmal sehr feinsinnig (BSG<br />

Urteil vom 17.02.<strong>2009</strong> - B 2 U 26/07).<br />

5<br />

ZIEHEN SIE UM???<br />

Dann benachrichtigen<br />

Sie bitte Ihren<br />

<strong>Landesverband</strong><br />

<strong>hamburgischer</strong> <strong>Mieter</strong>schutz<br />

Ottenser Hauptstraße 63<br />

22765 Hamburg<br />

Achtung:<br />

Namen und Mitglieds-Nummer<br />

nicht vergessen!<br />

GEHEN SIE<br />

„ONLINE“?<br />

Dann finden Sie auf unserer<br />

Homepage unter dem Link<br />

Kontakte ein Formular, das<br />

Sie sogleich ausfüllen und abschicken<br />

können.<br />

So ersparen Sie uns die evtl. anfallende<br />

Arbeit der Einwohnermeldamt-Anfragen<br />

(kurz: EMA)<br />

und sich die Kosten.<br />

Danke sagt das LhM-Team

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!