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ZilpZalp 2012/1 - NABU Wettenberg

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<strong>ZilpZalp</strong> <strong>ZilpZalp</strong> <strong>2012</strong>/1<br />

<strong>2012</strong>/1<br />

Satzung des <strong>NABU</strong> Krofdorf-Gleiberg e.V.<br />

(Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) am<br />

17.01.1986 in Krofdorf-Gleiberg beschlossen und in der Mitgliederversammlung am<br />

16.01.2009 im § 1 geändert)<br />

§ 1 Name und Sitz<br />

Der am 2. Februar 1961 als" Bund für Vogelschutz Krofdorf-Gleiberg" gegründete Verein<br />

führt den Namen "Naturschutzbund Deutschland (<strong>NABU</strong>), Gruppe Krofdorf-Gleiberg".Sein<br />

Sitz ist in <strong>Wettenberg</strong> (Ortsteil Krofdorf-Gleiberg).<br />

Er ist dem Dachverband "Naturschutzbund Deutschland e.V." und dessen Untergliederungen:<br />

Landesverband Hessen, Kreisverband Gießen angeschlossen.<br />

§ 2 Zweck und Aufgaben<br />

1. Schutz und Pflege der Natur unter besonderer Berücksichtigung der freilebenden Tierwelt:<br />

Insbesondere die Schaffung und Erhaltung der natürlichen Lebensräume (z.B. Anlegen<br />

und Bau von Feldgehölzen, Feuchtbiotopen, künstl. Nistgeräte u.a.), sowie der Verbreitung<br />

des Naturschutzgedankens durch Veranstaltungen und Veröffentlichungen (z. B. öffentliche<br />

Vorträge, Filme, Exkursionen, Jugendwerbung u. - Betreuung.) Aktive Unterstützung<br />

aller naturverbundenen Maßnahmen mit dem Ziel: Flora und Fauna in einer natürlichen<br />

gesunden Umwelt zu erhalten und zu gestalten.<br />

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des<br />

Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.<br />

3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwekke.<br />

§ 3 Mitgliedschaft und Beiträge<br />

1. Der Verein besteht aus natürlichen Mitgliedern. Die Mitgliedschaft wird schriftlich durch<br />

eine Beitrittserklärung bekundet. Bei Annahme durch den Vorstand wird eine Mitgliedskarte<br />

ausgehändigt. Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung des jährlichen Beitrages. Die<br />

Beitragspflicht beginnt bei Eintritt bis einschl. Monat September, rückwirkend für das ganze<br />

Kalenderjahr. Ab Eintritt Oktober jeweils ab dem darauffolgenden Kalenderjahr.<br />

2. Die Mitgliedschaft erlischt:<br />

a) durch Austritt, der jederzeit schriftlich erfolgen kann,<br />

b) durch Tod,<br />

c) durch Ausschluß.<br />

Ein Mitglied welches gegen die Belange des Naturschutzes oder gegen die Satzung grob<br />

verstößt, kann auf Grund eines Vorstandsbeschlusses vom Verein ausgeschlossen werden.<br />

Dem Mitglied ist zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben.<br />

Der Ausschluß ist unter Angaben von Gründen schriftlich bekanntzugeben. Gegen den Be-

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