ZilpZalp 2012/1 - NABU Wettenberg
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<strong>ZilpZalp</strong> <strong>ZilpZalp</strong> <strong>2012</strong>/1<br />
<strong>2012</strong>/1<br />
Satzung des <strong>NABU</strong> Krofdorf-Gleiberg e.V.<br />
(Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) am<br />
17.01.1986 in Krofdorf-Gleiberg beschlossen und in der Mitgliederversammlung am<br />
16.01.2009 im § 1 geändert)<br />
§ 1 Name und Sitz<br />
Der am 2. Februar 1961 als" Bund für Vogelschutz Krofdorf-Gleiberg" gegründete Verein<br />
führt den Namen "Naturschutzbund Deutschland (<strong>NABU</strong>), Gruppe Krofdorf-Gleiberg".Sein<br />
Sitz ist in <strong>Wettenberg</strong> (Ortsteil Krofdorf-Gleiberg).<br />
Er ist dem Dachverband "Naturschutzbund Deutschland e.V." und dessen Untergliederungen:<br />
Landesverband Hessen, Kreisverband Gießen angeschlossen.<br />
§ 2 Zweck und Aufgaben<br />
1. Schutz und Pflege der Natur unter besonderer Berücksichtigung der freilebenden Tierwelt:<br />
Insbesondere die Schaffung und Erhaltung der natürlichen Lebensräume (z.B. Anlegen<br />
und Bau von Feldgehölzen, Feuchtbiotopen, künstl. Nistgeräte u.a.), sowie der Verbreitung<br />
des Naturschutzgedankens durch Veranstaltungen und Veröffentlichungen (z. B. öffentliche<br />
Vorträge, Filme, Exkursionen, Jugendwerbung u. - Betreuung.) Aktive Unterstützung<br />
aller naturverbundenen Maßnahmen mit dem Ziel: Flora und Fauna in einer natürlichen<br />
gesunden Umwelt zu erhalten und zu gestalten.<br />
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des<br />
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.<br />
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwekke.<br />
§ 3 Mitgliedschaft und Beiträge<br />
1. Der Verein besteht aus natürlichen Mitgliedern. Die Mitgliedschaft wird schriftlich durch<br />
eine Beitrittserklärung bekundet. Bei Annahme durch den Vorstand wird eine Mitgliedskarte<br />
ausgehändigt. Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung des jährlichen Beitrages. Die<br />
Beitragspflicht beginnt bei Eintritt bis einschl. Monat September, rückwirkend für das ganze<br />
Kalenderjahr. Ab Eintritt Oktober jeweils ab dem darauffolgenden Kalenderjahr.<br />
2. Die Mitgliedschaft erlischt:<br />
a) durch Austritt, der jederzeit schriftlich erfolgen kann,<br />
b) durch Tod,<br />
c) durch Ausschluß.<br />
Ein Mitglied welches gegen die Belange des Naturschutzes oder gegen die Satzung grob<br />
verstößt, kann auf Grund eines Vorstandsbeschlusses vom Verein ausgeschlossen werden.<br />
Dem Mitglied ist zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben.<br />
Der Ausschluß ist unter Angaben von Gründen schriftlich bekanntzugeben. Gegen den Be-