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ZilpZalp 2012/1 - NABU Wettenberg

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<strong>ZilpZalp</strong> <strong>ZilpZalp</strong> <strong>2012</strong>/1<br />

<strong>2012</strong>/1<br />

2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der<br />

Vorstand. Im Falle der Ablehnung müssen Gründe nicht mitgeteilt werden. Der Abgelehnte<br />

hat die Möglichkeit, binnen Monatsfrist nach Erhalt des Ablehnungsschreibens, schriftlich<br />

begründeten Widerspruch beim Vorstand einzulegen. Die nächste Mitgliederversammlung<br />

entscheidet dann über die Mitgliedschaft.<br />

3. Die Mitgliedschaft endet:<br />

a) durch Austritt,<br />

b) durch Ausschluß,<br />

c) durch Tod,<br />

d) mit Ablauf des Kalenderjahres der Auflösung bei juristischen Personen.<br />

4. Der Austritt ist bei der Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist jeweils zum<br />

Jahresende gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.<br />

5. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es dem Zweck des Vereins zuwiderhandelt<br />

oder in anderer Weise den Zielsetzungen des Vereins Schaden zufügt oder sein Ansehen<br />

schädigt.<br />

6. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Betroffenen. Gegen<br />

den Ausschlußbeschluß kann der Betroffene binnen eines Monats nach Zustellung Beschwerde<br />

beim Vorstand einlegen. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet dann vereinsintern<br />

abschließend.<br />

§ 5 Beitrag<br />

1. Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu entrichten.<br />

2. Die Höhe und Fälligkeit der Beträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<br />

§ 6 Organe<br />

Organe des Vereins sind<br />

a) der Vorstand,<br />

b) die Mitgliederversammlung.<br />

§ 7 Vorstand<br />

1. Der Vorstand besteht aus<br />

a) dem Vorsitzenden,<br />

b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,<br />

c) dem Schriftführer,<br />

d) dem Schatzmeister,<br />

e) bis zu drei Beisitzern.<br />

2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende<br />

und der Schriftführer, jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinschaftlich.<br />

3. Der Vorsitzende soll aus den Personalvorschlägen des Vorstandes des "Naturschutzbundes<br />

(<strong>NABU</strong>), Gruppe Krofdorf-Gleiberg", ehemals "Bund für Vogelschutz Krofdorf-

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