ZilpZalp 2012/1 - NABU Wettenberg
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<strong>ZilpZalp</strong> <strong>ZilpZalp</strong> <strong>2012</strong>/1<br />
<strong>2012</strong>/1<br />
2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der<br />
Vorstand. Im Falle der Ablehnung müssen Gründe nicht mitgeteilt werden. Der Abgelehnte<br />
hat die Möglichkeit, binnen Monatsfrist nach Erhalt des Ablehnungsschreibens, schriftlich<br />
begründeten Widerspruch beim Vorstand einzulegen. Die nächste Mitgliederversammlung<br />
entscheidet dann über die Mitgliedschaft.<br />
3. Die Mitgliedschaft endet:<br />
a) durch Austritt,<br />
b) durch Ausschluß,<br />
c) durch Tod,<br />
d) mit Ablauf des Kalenderjahres der Auflösung bei juristischen Personen.<br />
4. Der Austritt ist bei der Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist jeweils zum<br />
Jahresende gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.<br />
5. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es dem Zweck des Vereins zuwiderhandelt<br />
oder in anderer Weise den Zielsetzungen des Vereins Schaden zufügt oder sein Ansehen<br />
schädigt.<br />
6. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Betroffenen. Gegen<br />
den Ausschlußbeschluß kann der Betroffene binnen eines Monats nach Zustellung Beschwerde<br />
beim Vorstand einlegen. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet dann vereinsintern<br />
abschließend.<br />
§ 5 Beitrag<br />
1. Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu entrichten.<br />
2. Die Höhe und Fälligkeit der Beträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<br />
§ 6 Organe<br />
Organe des Vereins sind<br />
a) der Vorstand,<br />
b) die Mitgliederversammlung.<br />
§ 7 Vorstand<br />
1. Der Vorstand besteht aus<br />
a) dem Vorsitzenden,<br />
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,<br />
c) dem Schriftführer,<br />
d) dem Schatzmeister,<br />
e) bis zu drei Beisitzern.<br />
2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende<br />
und der Schriftführer, jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinschaftlich.<br />
3. Der Vorsitzende soll aus den Personalvorschlägen des Vorstandes des "Naturschutzbundes<br />
(<strong>NABU</strong>), Gruppe Krofdorf-Gleiberg", ehemals "Bund für Vogelschutz Krofdorf-