malzacker-ost - Stadt Neuenburg am Rhein
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<strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> – <strong>Stadt</strong>teil Steinenstadt Stand: 31.01.2011<br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Fassung: Offenlage<br />
„Malzacker-Ost“ gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB<br />
BEGRÜNDUNG TEIL II UMWELTBERICHT 21 von 23<br />
Einfriedigungen (§ 74 (1) Nr. 3 LBO)<br />
• In den allgemeinen Wohngebieten dürfen Einfriedungen, bezogen auf die<br />
Straßenoberkante, zu den öffentlichen Verkehrsflächen nicht höher als 0,80 m und<br />
zu den übrigen Grundstücksgrenzen nicht höher als 1,80 m sein. Maschendraht<br />
und Drahtzäune sind nur mit Heckenhinterpflanzung zulässig.<br />
Unbebaute Flächen bebauter Grundstücke (§ 74 (1) Nr. 3 LBO)<br />
• Die unbebauten Flächen bebauter Grundstücke sind als Grünflächen anzulegen<br />
und zu unterhalten.<br />
3 FFH-ERHEBLICHKEIT<br />
Die zum Plangebiet nächstgelegenen Natura 2000 Gebiete (FFH-Gebiet Nr. 8311342<br />
„“Markgräfler <strong>Rhein</strong>ebene von Weil bis <strong>Neuenburg</strong>“ und Vogelschutzgebiet Nr.<br />
8211401 „<strong>Rhein</strong>niederung Haltingen–<strong>Neuenburg</strong> mit Vorbergzone“) liegen westlich<br />
des Plangebiets in einer Entfernung von ca. 400 m (<strong>Rhein</strong>aue).<br />
Aufgrund der Entfernung, des dazwischenliegenden Siedlungskörpers und der vorhandenen<br />
Biotopstruktur (intensiv genutzte Ackerflächen) sind durch die Planung keine<br />
Auswirkungen auf o.g. Natura 2000-Gebiete zu erwarten.<br />
4 MONITORING<br />
Ziel der Umweltüberwachung ist die Prüfung, ob bei der Durchführung von Plänen<br />
Umweltauswirkungen eintreten, die bei den Prognosen der Umweltauswirkungen in<br />
der Erstellung des Umweltberichts nicht, bzw. nicht in der entsprechenden Ausprägung<br />
ermittelt worden sind. Gegenstand der Umweltüberwachung sind erhebliche<br />
progn<strong>ost</strong>izierte Umweltauswirkungen im Hinblick darauf, ob sie z.B. in progn<strong>ost</strong>izierter<br />
Intensität, räumlicher Ausbreitung und zeitlichem Verlauf auftreten, sowie unvorhergesehene<br />
Umweltauswirkungen.<br />
Aus Sicht der Umweltvorsorge, liegt das Hauptaugenmerk beim Verschlechterungsgebot<br />
insbesondere für die Schutzgüter Boden/Wasser und dem Landschaftsbild.<br />
Folgende Monitoring-Maßnahmen sind durchzuführen:<br />
• Dauerhafte Pflege und Schutz der zum Erhalt festgesetzten Gehölze (§ 32 Biotop)<br />
<strong>am</strong> nördlichen Siedlungsrand, die zur Eingrünung des Plangebiets dienen<br />
• Die zusätzlichen Pflanzmaßnahmen zur Eingrünung des Plangebiets auf den<br />
öffentlichen Grünflächen gekennzeichneten Flächen sind hinsichtlich ihrer<br />
Wirkung nach 5 Jahren zu prüfen<br />
5 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />
Im vorliegenden Umweltbericht werden der derzeitige Umweltzustand des Plangebietes<br />
und seiner Umgebung sowie die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen<br />
Schutzgüter dargestellt. Im Umweltbericht sind entsprechende grünordnerische<br />
Maßnahmen integriert.<br />
Durch die Realisierung des Bebauungsplans „Malzacker-Ost“ werden ca. 1,18 ha bisher<br />
landwirtschaftlich genutzte Flächen neu versiegelt. Dies hat in erster Linie Auswirkungen<br />
auf die Schutzgüter Boden und Grundwasser, da die belebte Bodenschicht