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malzacker-ost - Stadt Neuenburg am Rhein

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<strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> – <strong>Stadt</strong>teil Steinenstadt Stand: 31.01.2011<br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Fassung: Offenlage<br />

„Malzacker-Ost“ gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB<br />

BEGRÜNDUNG TEIL II UMWELTBERICHT 21 von 23<br />

Einfriedigungen (§ 74 (1) Nr. 3 LBO)<br />

• In den allgemeinen Wohngebieten dürfen Einfriedungen, bezogen auf die<br />

Straßenoberkante, zu den öffentlichen Verkehrsflächen nicht höher als 0,80 m und<br />

zu den übrigen Grundstücksgrenzen nicht höher als 1,80 m sein. Maschendraht<br />

und Drahtzäune sind nur mit Heckenhinterpflanzung zulässig.<br />

Unbebaute Flächen bebauter Grundstücke (§ 74 (1) Nr. 3 LBO)<br />

• Die unbebauten Flächen bebauter Grundstücke sind als Grünflächen anzulegen<br />

und zu unterhalten.<br />

3 FFH-ERHEBLICHKEIT<br />

Die zum Plangebiet nächstgelegenen Natura 2000 Gebiete (FFH-Gebiet Nr. 8311342<br />

„“Markgräfler <strong>Rhein</strong>ebene von Weil bis <strong>Neuenburg</strong>“ und Vogelschutzgebiet Nr.<br />

8211401 „<strong>Rhein</strong>niederung Haltingen–<strong>Neuenburg</strong> mit Vorbergzone“) liegen westlich<br />

des Plangebiets in einer Entfernung von ca. 400 m (<strong>Rhein</strong>aue).<br />

Aufgrund der Entfernung, des dazwischenliegenden Siedlungskörpers und der vorhandenen<br />

Biotopstruktur (intensiv genutzte Ackerflächen) sind durch die Planung keine<br />

Auswirkungen auf o.g. Natura 2000-Gebiete zu erwarten.<br />

4 MONITORING<br />

Ziel der Umweltüberwachung ist die Prüfung, ob bei der Durchführung von Plänen<br />

Umweltauswirkungen eintreten, die bei den Prognosen der Umweltauswirkungen in<br />

der Erstellung des Umweltberichts nicht, bzw. nicht in der entsprechenden Ausprägung<br />

ermittelt worden sind. Gegenstand der Umweltüberwachung sind erhebliche<br />

progn<strong>ost</strong>izierte Umweltauswirkungen im Hinblick darauf, ob sie z.B. in progn<strong>ost</strong>izierter<br />

Intensität, räumlicher Ausbreitung und zeitlichem Verlauf auftreten, sowie unvorhergesehene<br />

Umweltauswirkungen.<br />

Aus Sicht der Umweltvorsorge, liegt das Hauptaugenmerk beim Verschlechterungsgebot<br />

insbesondere für die Schutzgüter Boden/Wasser und dem Landschaftsbild.<br />

Folgende Monitoring-Maßnahmen sind durchzuführen:<br />

• Dauerhafte Pflege und Schutz der zum Erhalt festgesetzten Gehölze (§ 32 Biotop)<br />

<strong>am</strong> nördlichen Siedlungsrand, die zur Eingrünung des Plangebiets dienen<br />

• Die zusätzlichen Pflanzmaßnahmen zur Eingrünung des Plangebiets auf den<br />

öffentlichen Grünflächen gekennzeichneten Flächen sind hinsichtlich ihrer<br />

Wirkung nach 5 Jahren zu prüfen<br />

5 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

Im vorliegenden Umweltbericht werden der derzeitige Umweltzustand des Plangebietes<br />

und seiner Umgebung sowie die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen<br />

Schutzgüter dargestellt. Im Umweltbericht sind entsprechende grünordnerische<br />

Maßnahmen integriert.<br />

Durch die Realisierung des Bebauungsplans „Malzacker-Ost“ werden ca. 1,18 ha bisher<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen neu versiegelt. Dies hat in erster Linie Auswirkungen<br />

auf die Schutzgüter Boden und Grundwasser, da die belebte Bodenschicht

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