malzacker-ost - Stadt Neuenburg am Rhein
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<strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> - <strong>Stadt</strong>teil Steinenstadt Stand: 31.01.2011<br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Fassung: Offenlage<br />
„Malzacker-Ost“ gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB<br />
BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 3 von 8<br />
lässigen Oberflächenbefestigung (z.B. Pflaster mit Rasenfugen bzw. anderen wasserdurchlässigen<br />
Fugen, Schotterrasen, wassergebundene Decke) auszuführen.<br />
1.8.2 Kupfer-, zink- oder bleigedeckte Dächer sind im Bebauungsplangebiet nur zulässig,<br />
wenn sie beschichtet oder in ähnlicher Weise behandelt sind, so dass<br />
keine Kont<strong>am</strong>ination des Bodens durch Metallionen zu besorgen ist.<br />
1.9 Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, sowie<br />
Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern<br />
und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) 25a und b, BauGB)<br />
1.9.1 In den Allgemeinen Wohngebieten ist pro angefangener 500 m² Grundstücksfläche<br />
mindestens ein standortgerechter, hochstämmiger Laubbaum (2.Ordnung)<br />
oder hochstämmiger Obstbaum und fünf standortheimische Sträucher zu pflanzen<br />
und dauerhaft zu pflegen. Die zeichnerisch festgesetzten Baumpflanzgebote<br />
(1.Ordnung) nach Ziffer 1.9.2 sind dabei anzurechnen.<br />
Größe und Art siehe Pflanzenliste im Anhang.<br />
1.9.2 Entlang der öffentlichen Erschließungsstraße sind entsprechend den Festsetzungen<br />
im zeichnerischen Teil, standortheimische, hochstämmige Laubbäume<br />
(1. Ordnung) zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen.<br />
Größe und Art siehe Pflanzenliste im Anhang.<br />
1.9.3 Auf der öffentlichen Grünfläche im Norden entlang des landwirtschaftlichen Weges<br />
befindet sich eine Feldgehölzhecke die gem. § 32 Abs. 1 Ziff. 6 NatSchG als<br />
Biotop geschützt ist. Dieses Biotop ist dauerhaft zu pflegen, zu erhalten und durch<br />
standortheimische Bäume und Sträucher zu ergänzen.<br />
1.9.4 Die bestehende Feldgehölzhecke entlang der Johanniterallee ist dauerhaft zu<br />
pflegen, zu erhalten und durch standortheimische Bäume und Sträucher zu ergänzen.<br />
Größe und Art siehe Pflanzenliste im Anhang.<br />
1.9.5 Für alle im Bebauungsplan ausgewiesenen Baumstandorte gilt, dass geringfügige<br />
Abweichungen von den eingetragenen Standorten in begründeten Fällen (Zufahrt,<br />
Leitungstrassen etc.) zugelassen werden können.<br />
1.9.6 Für alle Baumpflanzungen gilt, dass bei Abgang oder bei Fällung eines Baumes<br />
als Ersatz ein vergleichbarer Laubbaum gemäß den Pflanzempfehlungen im Anhang<br />
nachzupflanzen ist.