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malzacker-ost - Stadt Neuenburg am Rhein

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<strong>Stadt</strong> <strong>Neuenburg</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> - <strong>Stadt</strong>teil Steinenstadt Stand: 31.01.2011<br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Fassung: Offenlage<br />

„Malzacker-Ost“ gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB<br />

BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Seite 3 von 8<br />

lässigen Oberflächenbefestigung (z.B. Pflaster mit Rasenfugen bzw. anderen wasserdurchlässigen<br />

Fugen, Schotterrasen, wassergebundene Decke) auszuführen.<br />

1.8.2 Kupfer-, zink- oder bleigedeckte Dächer sind im Bebauungsplangebiet nur zulässig,<br />

wenn sie beschichtet oder in ähnlicher Weise behandelt sind, so dass<br />

keine Kont<strong>am</strong>ination des Bodens durch Metallionen zu besorgen ist.<br />

1.9 Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, sowie<br />

Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern<br />

und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 (1) 25a und b, BauGB)<br />

1.9.1 In den Allgemeinen Wohngebieten ist pro angefangener 500 m² Grundstücksfläche<br />

mindestens ein standortgerechter, hochstämmiger Laubbaum (2.Ordnung)<br />

oder hochstämmiger Obstbaum und fünf standortheimische Sträucher zu pflanzen<br />

und dauerhaft zu pflegen. Die zeichnerisch festgesetzten Baumpflanzgebote<br />

(1.Ordnung) nach Ziffer 1.9.2 sind dabei anzurechnen.<br />

Größe und Art siehe Pflanzenliste im Anhang.<br />

1.9.2 Entlang der öffentlichen Erschließungsstraße sind entsprechend den Festsetzungen<br />

im zeichnerischen Teil, standortheimische, hochstämmige Laubbäume<br />

(1. Ordnung) zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen.<br />

Größe und Art siehe Pflanzenliste im Anhang.<br />

1.9.3 Auf der öffentlichen Grünfläche im Norden entlang des landwirtschaftlichen Weges<br />

befindet sich eine Feldgehölzhecke die gem. § 32 Abs. 1 Ziff. 6 NatSchG als<br />

Biotop geschützt ist. Dieses Biotop ist dauerhaft zu pflegen, zu erhalten und durch<br />

standortheimische Bäume und Sträucher zu ergänzen.<br />

1.9.4 Die bestehende Feldgehölzhecke entlang der Johanniterallee ist dauerhaft zu<br />

pflegen, zu erhalten und durch standortheimische Bäume und Sträucher zu ergänzen.<br />

Größe und Art siehe Pflanzenliste im Anhang.<br />

1.9.5 Für alle im Bebauungsplan ausgewiesenen Baumstandorte gilt, dass geringfügige<br />

Abweichungen von den eingetragenen Standorten in begründeten Fällen (Zufahrt,<br />

Leitungstrassen etc.) zugelassen werden können.<br />

1.9.6 Für alle Baumpflanzungen gilt, dass bei Abgang oder bei Fällung eines Baumes<br />

als Ersatz ein vergleichbarer Laubbaum gemäß den Pflanzempfehlungen im Anhang<br />

nachzupflanzen ist.

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