Amtsblatt KW 9 - Neuler
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Vereinbarung „Gemeinschaftsschule<br />
Hüttlingen-<strong>Neuler</strong>” genehmigt<br />
Mit Erlass des Landratsamtes Ostalbkreis vom 19.02.2013 wurde<br />
die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden<br />
Hüttlingen und <strong>Neuler</strong> zur Errichtung und Unterhaltung der „Gemeinschaftsschule<br />
Hüttlingen-<strong>Neuler</strong>” gem. § 25 Abs. 4 LV. m. § 28 Abs.<br />
2 Nr. 1 des Gesetztes über kommunale Zusammenarbeit genehmigt.<br />
Den schulrechtlichen Bestimmungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung<br />
hat die Abteilung Schule und Bildung des Regierungspräsidiums<br />
Stuttgart gem. § 31 Schulgesetz am 04./13.02. 2013<br />
zugestimmt.<br />
Der Wortlaut der Vereinbarung wird hiermit öffentlich bekannt<br />
gemacht:<br />
2<br />
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung<br />
zwischen der<br />
Gemeinde Hüttlingen<br />
vertreten durch Bürgermeister Günter Ensle<br />
und der<br />
Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />
vertreten durch Bürgermeister Manfred Fischer<br />
über die Einrichtung und Unterhaltung der<br />
„Gemeinschaftsschule<br />
Hüttlingen-<strong>Neuler</strong>”<br />
Präambel<br />
Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Gesetz zur Änderung<br />
des Schulgesetzes und anderer Gesetze vom 18. April 2012 (GBI.<br />
Nr. 7 vom 11.05.2012 S. 209) die Rechtsgrundlage für die Einführung<br />
der Gemeinschaftsschule als weitere Schulform beschlossen. Auf<br />
dieser Basis sowie aufgrund von § 31 Schulgesetz für BadenWürttemberg<br />
(SchG) und § 25 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit<br />
für BadenWürttemberg (GKZ) schließen die Gemeinde Hüttlingen<br />
und die Gemeinde <strong>Neuler</strong> diese öffentlich-rechtliche<br />
Vereinbarung (nachfolgend: Vereinbarung).<br />
Vor dem Hintergrund der bereits eingetretenen Rückgänge der<br />
Schülerzahlen insgesamt und der prognostizierten Fortsetzung dieser<br />
Entwicklung in den nächsten Jahren, sowie des prozentual<br />
immer geringer werdenden Übertritts von Grundschülern an die<br />
Werkrealschulen, haben sich die Gemeinde Hüttlingen und die<br />
Gemeinde <strong>Neuler</strong> im Bestreben um die langfristige Sicherstellung<br />
einer leistungsfähigen, attraktiven und wohnortsnahen Bildungseinrichtung<br />
für die Einrichtung einer gemeinsamen Gemeinschaftsschule<br />
entschlossen.<br />
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung<br />
(1) Die Gemeinden Hüttlingen und <strong>Neuler</strong> richten die „Gemeinschaftsschule<br />
Hüttlingen-<strong>Neuler</strong>” (nachfolgend: Gemeinschaftsschule)<br />
unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landes Baden-Württemberg<br />
zum 01. August 2013 als öffentliche Schule in ihrer Trägerschaft<br />
ein. Mit der Einrichtung und Unterhaltung der Gemeinschaftsschule<br />
auf unbestimmte Zeit erfüllen die Gemeinden Hüttlingen und<br />
<strong>Neuler</strong> ihre Pflicht als Schulträger nach § 27 Abs. 2 SchG.<br />
(2) In einer Übergangsphase ab dem Beginn des Schuljahres<br />
2013/2014 bis voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2017/2018<br />
ersetzt die Gemeinschaftsschule schrittweise in den folgenden<br />
Schuljahren die Werkrealschule Hüttlingen-<strong>Neuler</strong>. Die Gemeinschaftsschule<br />
beginnt ab dem Schuljahr 2013/14 mit der Klassenstu-<br />
fe 5 und wird in jedem folgenden Schuljahr um jeweils eine Klassenstufe<br />
erweitert. Die Werkrealschule wird ab dem Schuljahr<br />
2013/2014 weiterhin an der Alemannenschule in Hüttlingen und an<br />
der AußensteIle in <strong>Neuler</strong> fortgesetzt. Die Werkrealschule Hüttlingen-<strong>Neuler</strong><br />
umfasst am Standort Hüttlingen im Schuljahr 2013/2014<br />
die Klassenstufen 8 bis 10. Am Standort Hüttlingen läuft die Werkrealschule<br />
voraussichtlich im Schuljahr 2017/2018 mit der letzten<br />
Abschlussklasse 10 endgültig aus.<br />
An der AußensteIle <strong>Neuler</strong> werden im Schuljahr 2013/2014 die Klassen<br />
6 und 7 unterrichtet. Im Schuljahr 2014/2015 findet an der AußensteIle<br />
<strong>Neuler</strong> der Unterricht für die Klasse 7 statt, während ab dem<br />
Schuljahr 2015/2016 aufgrund des parallelen Aufbaus der gemeinsamen<br />
Gemeinschaftsschule Hüttlingen-<strong>Neuler</strong> der Unterricht ausschließlich<br />
am Standort Hüttlingen stattfindet.<br />
(3) Die Gemeinden Hüttlingen und <strong>Neuler</strong> sind sich darüber einig,<br />
dass mit der Einführung der Gemeinschaftsschule an der Alemannenschule<br />
Hüttlingen die Vereinbarung zur Werkrealschule voraussichtlich<br />
zum Schuljahresende 2017/2018 aufgehoben wird.<br />
(4) Die Grundschule in <strong>Neuler</strong> bleibt von dieser Vereinbarung<br />
unberührt und besteht in vollem Umfang weiter.<br />
§ 2 Standorte<br />
(1) Der Standort „Alemannenschule” in Hüttlingen ist Schulsitz<br />
der Gemeinschaftsschule.<br />
(2) Die Gemeinschaftsschule wird ab Klassenstufe 1 am Standort<br />
„Alemannenschule” in Hüttlingen, St.-Ulrichs-Weg 4 geführt.<br />
§ 3 Laufender Schulbetrieb und Kostentragung<br />
(1) Die Gemeinden Hüttlingen und <strong>Neuler</strong> erfüllen ihre Aufgaben als<br />
Schulträger zur Gewährleistung des laufenden Betriebs der Gemeinschaftsschule.<br />
Die Bereitstellung beweglicher Vermögensgegenstände<br />
(Lehrmittel, Lernmittel etc.) obliegt der Standortgemeinde<br />
Hüttlingen.<br />
(2) Bis zur endgültigen Aufhebung der „Werkrealschule Hüttlingen-<br />
<strong>Neuler</strong>” vorrausichtlich im Schuljahr 2017/2018 werden die Sachkostenbeiträge<br />
des Landes für die Werkrealschule entsprechend<br />
der Regelung des § 4 Abs. 2 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung<br />
zwischen der Gemeinde Hüttlingen und der Gemeinde <strong>Neuler</strong> über<br />
die Einrichtung und Unterhaltung der „Werkrealschule Hüttlingen-<br />
<strong>Neuler</strong>” vom 23.04.2010 an die Gemeinden Hüttlingen und <strong>Neuler</strong><br />
verteilt.<br />
Darüber hinaus gilt:<br />
Im Schuljahr 2013/2014 erhält die Gemeinde <strong>Neuler</strong> die Sachkostenbeiträge<br />
für Schüler der Klasse 5, die aus den Gemeinden <strong>Neuler</strong><br />
und Adelmannsfelden stammen und die Gemeinschaftsschule<br />
mit Schulstandort Hüttlingen besuchen zu 75%.<br />
Im Schuljahr 2014/2015 erhält die Gemeinde <strong>Neuler</strong> für Schüler der<br />
Klassen 5 und 6, die aus den Gemeinden <strong>Neuler</strong> und Adelmannsfelden<br />
stammen und die Gemeinschaftsschule mit Schulstandort<br />
Hüttlingen besuchen 75% des jeweils durch das Land festgelegten<br />
Sachkostenbeitrags für Schüler der Gemeinschaftsschule.<br />
Ab dem Schuljahr 2015/2016 erhält die Gemeinde <strong>Neuler</strong> für aus<br />
<strong>Neuler</strong> oder Adelmannsfelden stammende Schüler der Klassen 5,<br />
6 und 7 welche die Gemeinschaftsschule mit Schulstandort Hüttlingen<br />
besuchen 75% des jeweils durch das Land festgelegten<br />
Sachkostenbeitrags für Schüler der Gemeinschaftsschule.<br />
Die Weiterleitung erfolgt analog den FAG-Zuweisungen.<br />
(3) Das Schulgebäude Alemannenschule verbleibt im Eigentum der<br />
Standortgemeinde. Die Unterhaltskosten sowie die Kosten des<br />
Betriebspersonals (Hausmeister, Reinigungskräfte) trägt die Standortgemeinde.<br />
§ 4 Investitionsmaßnahmen und Kostentragung<br />
Die Gemeinden stimmen die notwendigen Investitionsmaßnahmen<br />
zur Gewährleistung des Betriebes der Gemeinschaftsschule miteinander<br />
ab. Investitionskosten, die nach Gewährung von Fördermitteln<br />
nicht gedeckt sind, werden von der Standortgemeinde Hüttlingen<br />
alleine getragen.