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Amtsblatt KW 9 - Neuler

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Vereinbarung „Gemeinschaftsschule<br />

Hüttlingen-<strong>Neuler</strong>” genehmigt<br />

Mit Erlass des Landratsamtes Ostalbkreis vom 19.02.2013 wurde<br />

die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden<br />

Hüttlingen und <strong>Neuler</strong> zur Errichtung und Unterhaltung der „Gemeinschaftsschule<br />

Hüttlingen-<strong>Neuler</strong>” gem. § 25 Abs. 4 LV. m. § 28 Abs.<br />

2 Nr. 1 des Gesetztes über kommunale Zusammenarbeit genehmigt.<br />

Den schulrechtlichen Bestimmungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung<br />

hat die Abteilung Schule und Bildung des Regierungspräsidiums<br />

Stuttgart gem. § 31 Schulgesetz am 04./13.02. 2013<br />

zugestimmt.<br />

Der Wortlaut der Vereinbarung wird hiermit öffentlich bekannt<br />

gemacht:<br />

2<br />

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung<br />

zwischen der<br />

Gemeinde Hüttlingen<br />

vertreten durch Bürgermeister Günter Ensle<br />

und der<br />

Gemeinde <strong>Neuler</strong><br />

vertreten durch Bürgermeister Manfred Fischer<br />

über die Einrichtung und Unterhaltung der<br />

„Gemeinschaftsschule<br />

Hüttlingen-<strong>Neuler</strong>”<br />

Präambel<br />

Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Gesetz zur Änderung<br />

des Schulgesetzes und anderer Gesetze vom 18. April 2012 (GBI.<br />

Nr. 7 vom 11.05.2012 S. 209) die Rechtsgrundlage für die Einführung<br />

der Gemeinschaftsschule als weitere Schulform beschlossen. Auf<br />

dieser Basis sowie aufgrund von § 31 Schulgesetz für BadenWürttemberg<br />

(SchG) und § 25 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit<br />

für BadenWürttemberg (GKZ) schließen die Gemeinde Hüttlingen<br />

und die Gemeinde <strong>Neuler</strong> diese öffentlich-rechtliche<br />

Vereinbarung (nachfolgend: Vereinbarung).<br />

Vor dem Hintergrund der bereits eingetretenen Rückgänge der<br />

Schülerzahlen insgesamt und der prognostizierten Fortsetzung dieser<br />

Entwicklung in den nächsten Jahren, sowie des prozentual<br />

immer geringer werdenden Übertritts von Grundschülern an die<br />

Werkrealschulen, haben sich die Gemeinde Hüttlingen und die<br />

Gemeinde <strong>Neuler</strong> im Bestreben um die langfristige Sicherstellung<br />

einer leistungsfähigen, attraktiven und wohnortsnahen Bildungseinrichtung<br />

für die Einrichtung einer gemeinsamen Gemeinschaftsschule<br />

entschlossen.<br />

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung<br />

(1) Die Gemeinden Hüttlingen und <strong>Neuler</strong> richten die „Gemeinschaftsschule<br />

Hüttlingen-<strong>Neuler</strong>” (nachfolgend: Gemeinschaftsschule)<br />

unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landes Baden-Württemberg<br />

zum 01. August 2013 als öffentliche Schule in ihrer Trägerschaft<br />

ein. Mit der Einrichtung und Unterhaltung der Gemeinschaftsschule<br />

auf unbestimmte Zeit erfüllen die Gemeinden Hüttlingen und<br />

<strong>Neuler</strong> ihre Pflicht als Schulträger nach § 27 Abs. 2 SchG.<br />

(2) In einer Übergangsphase ab dem Beginn des Schuljahres<br />

2013/2014 bis voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2017/2018<br />

ersetzt die Gemeinschaftsschule schrittweise in den folgenden<br />

Schuljahren die Werkrealschule Hüttlingen-<strong>Neuler</strong>. Die Gemeinschaftsschule<br />

beginnt ab dem Schuljahr 2013/14 mit der Klassenstu-<br />

fe 5 und wird in jedem folgenden Schuljahr um jeweils eine Klassenstufe<br />

erweitert. Die Werkrealschule wird ab dem Schuljahr<br />

2013/2014 weiterhin an der Alemannenschule in Hüttlingen und an<br />

der AußensteIle in <strong>Neuler</strong> fortgesetzt. Die Werkrealschule Hüttlingen-<strong>Neuler</strong><br />

umfasst am Standort Hüttlingen im Schuljahr 2013/2014<br />

die Klassenstufen 8 bis 10. Am Standort Hüttlingen läuft die Werkrealschule<br />

voraussichtlich im Schuljahr 2017/2018 mit der letzten<br />

Abschlussklasse 10 endgültig aus.<br />

An der AußensteIle <strong>Neuler</strong> werden im Schuljahr 2013/2014 die Klassen<br />

6 und 7 unterrichtet. Im Schuljahr 2014/2015 findet an der AußensteIle<br />

<strong>Neuler</strong> der Unterricht für die Klasse 7 statt, während ab dem<br />

Schuljahr 2015/2016 aufgrund des parallelen Aufbaus der gemeinsamen<br />

Gemeinschaftsschule Hüttlingen-<strong>Neuler</strong> der Unterricht ausschließlich<br />

am Standort Hüttlingen stattfindet.<br />

(3) Die Gemeinden Hüttlingen und <strong>Neuler</strong> sind sich darüber einig,<br />

dass mit der Einführung der Gemeinschaftsschule an der Alemannenschule<br />

Hüttlingen die Vereinbarung zur Werkrealschule voraussichtlich<br />

zum Schuljahresende 2017/2018 aufgehoben wird.<br />

(4) Die Grundschule in <strong>Neuler</strong> bleibt von dieser Vereinbarung<br />

unberührt und besteht in vollem Umfang weiter.<br />

§ 2 Standorte<br />

(1) Der Standort „Alemannenschule” in Hüttlingen ist Schulsitz<br />

der Gemeinschaftsschule.<br />

(2) Die Gemeinschaftsschule wird ab Klassenstufe 1 am Standort<br />

„Alemannenschule” in Hüttlingen, St.-Ulrichs-Weg 4 geführt.<br />

§ 3 Laufender Schulbetrieb und Kostentragung<br />

(1) Die Gemeinden Hüttlingen und <strong>Neuler</strong> erfüllen ihre Aufgaben als<br />

Schulträger zur Gewährleistung des laufenden Betriebs der Gemeinschaftsschule.<br />

Die Bereitstellung beweglicher Vermögensgegenstände<br />

(Lehrmittel, Lernmittel etc.) obliegt der Standortgemeinde<br />

Hüttlingen.<br />

(2) Bis zur endgültigen Aufhebung der „Werkrealschule Hüttlingen-<br />

<strong>Neuler</strong>” vorrausichtlich im Schuljahr 2017/2018 werden die Sachkostenbeiträge<br />

des Landes für die Werkrealschule entsprechend<br />

der Regelung des § 4 Abs. 2 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung<br />

zwischen der Gemeinde Hüttlingen und der Gemeinde <strong>Neuler</strong> über<br />

die Einrichtung und Unterhaltung der „Werkrealschule Hüttlingen-<br />

<strong>Neuler</strong>” vom 23.04.2010 an die Gemeinden Hüttlingen und <strong>Neuler</strong><br />

verteilt.<br />

Darüber hinaus gilt:<br />

Im Schuljahr 2013/2014 erhält die Gemeinde <strong>Neuler</strong> die Sachkostenbeiträge<br />

für Schüler der Klasse 5, die aus den Gemeinden <strong>Neuler</strong><br />

und Adelmannsfelden stammen und die Gemeinschaftsschule<br />

mit Schulstandort Hüttlingen besuchen zu 75%.<br />

Im Schuljahr 2014/2015 erhält die Gemeinde <strong>Neuler</strong> für Schüler der<br />

Klassen 5 und 6, die aus den Gemeinden <strong>Neuler</strong> und Adelmannsfelden<br />

stammen und die Gemeinschaftsschule mit Schulstandort<br />

Hüttlingen besuchen 75% des jeweils durch das Land festgelegten<br />

Sachkostenbeitrags für Schüler der Gemeinschaftsschule.<br />

Ab dem Schuljahr 2015/2016 erhält die Gemeinde <strong>Neuler</strong> für aus<br />

<strong>Neuler</strong> oder Adelmannsfelden stammende Schüler der Klassen 5,<br />

6 und 7 welche die Gemeinschaftsschule mit Schulstandort Hüttlingen<br />

besuchen 75% des jeweils durch das Land festgelegten<br />

Sachkostenbeitrags für Schüler der Gemeinschaftsschule.<br />

Die Weiterleitung erfolgt analog den FAG-Zuweisungen.<br />

(3) Das Schulgebäude Alemannenschule verbleibt im Eigentum der<br />

Standortgemeinde. Die Unterhaltskosten sowie die Kosten des<br />

Betriebspersonals (Hausmeister, Reinigungskräfte) trägt die Standortgemeinde.<br />

§ 4 Investitionsmaßnahmen und Kostentragung<br />

Die Gemeinden stimmen die notwendigen Investitionsmaßnahmen<br />

zur Gewährleistung des Betriebes der Gemeinschaftsschule miteinander<br />

ab. Investitionskosten, die nach Gewährung von Fördermitteln<br />

nicht gedeckt sind, werden von der Standortgemeinde Hüttlingen<br />

alleine getragen.

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