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Konzeption Pfarrkindergarten Neuschönau

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Kinderhaus <strong>Neuschönau</strong> Seite 31<br />

14. Kooperation & Vernetzung<br />

14.1 Zusammenarbeit mit Eltern<br />

14.1.1 Elternbeirat<br />

Hierzu ist im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz<br />

folgendes verankert:<br />

• Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von<br />

Eltern, pädagogischen Personal und Träger ist in<br />

jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten.<br />

• Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung<br />

und dem Träger informiert und<br />

angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen<br />

werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über<br />

die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung,<br />

die Planung und Gestaltung von regelmäßigen<br />

Informations- und Bildungsveranstaltungen<br />

für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten<br />

und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.<br />

• Die pädagogische <strong>Konzeption</strong> wird vom Träger in<br />

enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal<br />

und dem Elternbeirat fortgeschrieben.<br />

• Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte<br />

Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung<br />

in Einvernehmen mit dem Elternbeirat<br />

verwendet.<br />

• Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht<br />

gegenüber den Eltern und dem Träger<br />

abzugeben.<br />

Der Elternbeirat wird bei uns für jedes Kindergartenjahr<br />

neu gewählt. Die Sitzungen sind im Normalfall<br />

grundsätzlich öffentlich, nur bei Personalangelegenheiten<br />

wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.<br />

Der Vertreter des Trägers, die Leitung des Kindergartens<br />

und die Gruppenleiterinnen sind unter Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung zu den Sitzungen eingeladen.<br />

Die Einladung soll spätestens eine Woche vor Termin<br />

erfolgen und von allen Sitzungen müssen zeitnahe Protokolle<br />

angefertigt werden.<br />

14.1.2 Elternabende<br />

Uns ist es wichtig, dass möglichst alle Kindergarteneltern<br />

an den Elternabenden teilnehmen. Diese Veranstaltungen<br />

dienen immer dem Wohl des Kindes. Die Eltern<br />

haben jederzeit die Möglichkeit, Themenvorschläge für<br />

einen Abend oder Nachmittag an das Personal weiter<br />

zu geben.<br />

Hier einige Beispiele:<br />

• Zu Beginn des Kindergartenjahres findet ein Kennenlernabend<br />

statt<br />

• Wahl des Elternbeirates<br />

• Elternabende für die Vorschuleltern<br />

• Bastelaktionen<br />

• Themenelternabend mit einem Referenten<br />

14.1.3 Entwicklungsgespräche<br />

Entwicklungsgespräche bieten eine gute Möglichkeit<br />

den Kontakt zwischen Familie und Kindergarten zu<br />

intensivieren.<br />

Es besteht jederzeit die Möglichkeit einen Termin für<br />

ein Elterngespräch mit der zuständigen Gruppenleitung<br />

zu vereinbaren. Pro Kindergartenjahr soll mindestens<br />

ein Gespräch mit den Eltern stattgefunden haben.<br />

Wir informieren in solchen Gesprächen die Eltern über<br />

den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres<br />

Kindes. Wir erörtern und beraten gemeinsam mit den<br />

Eltern wichtige Fragen zur Bildung. Erziehung und Betreuung<br />

des Kindes.

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