Konzeption Pfarrkindergarten Neuschönau
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Kinderhaus <strong>Neuschönau</strong> Seite 31<br />
14. Kooperation & Vernetzung<br />
14.1 Zusammenarbeit mit Eltern<br />
14.1.1 Elternbeirat<br />
Hierzu ist im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz<br />
folgendes verankert:<br />
• Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von<br />
Eltern, pädagogischen Personal und Träger ist in<br />
jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten.<br />
• Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung<br />
und dem Träger informiert und<br />
angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen<br />
werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über<br />
die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung,<br />
die Planung und Gestaltung von regelmäßigen<br />
Informations- und Bildungsveranstaltungen<br />
für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten<br />
und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.<br />
• Die pädagogische <strong>Konzeption</strong> wird vom Träger in<br />
enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal<br />
und dem Elternbeirat fortgeschrieben.<br />
• Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte<br />
Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung<br />
in Einvernehmen mit dem Elternbeirat<br />
verwendet.<br />
• Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht<br />
gegenüber den Eltern und dem Träger<br />
abzugeben.<br />
Der Elternbeirat wird bei uns für jedes Kindergartenjahr<br />
neu gewählt. Die Sitzungen sind im Normalfall<br />
grundsätzlich öffentlich, nur bei Personalangelegenheiten<br />
wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.<br />
Der Vertreter des Trägers, die Leitung des Kindergartens<br />
und die Gruppenleiterinnen sind unter Bekanntgabe<br />
der Tagesordnung zu den Sitzungen eingeladen.<br />
Die Einladung soll spätestens eine Woche vor Termin<br />
erfolgen und von allen Sitzungen müssen zeitnahe Protokolle<br />
angefertigt werden.<br />
14.1.2 Elternabende<br />
Uns ist es wichtig, dass möglichst alle Kindergarteneltern<br />
an den Elternabenden teilnehmen. Diese Veranstaltungen<br />
dienen immer dem Wohl des Kindes. Die Eltern<br />
haben jederzeit die Möglichkeit, Themenvorschläge für<br />
einen Abend oder Nachmittag an das Personal weiter<br />
zu geben.<br />
Hier einige Beispiele:<br />
• Zu Beginn des Kindergartenjahres findet ein Kennenlernabend<br />
statt<br />
• Wahl des Elternbeirates<br />
• Elternabende für die Vorschuleltern<br />
• Bastelaktionen<br />
• Themenelternabend mit einem Referenten<br />
14.1.3 Entwicklungsgespräche<br />
Entwicklungsgespräche bieten eine gute Möglichkeit<br />
den Kontakt zwischen Familie und Kindergarten zu<br />
intensivieren.<br />
Es besteht jederzeit die Möglichkeit einen Termin für<br />
ein Elterngespräch mit der zuständigen Gruppenleitung<br />
zu vereinbaren. Pro Kindergartenjahr soll mindestens<br />
ein Gespräch mit den Eltern stattgefunden haben.<br />
Wir informieren in solchen Gesprächen die Eltern über<br />
den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres<br />
Kindes. Wir erörtern und beraten gemeinsam mit den<br />
Eltern wichtige Fragen zur Bildung. Erziehung und Betreuung<br />
des Kindes.