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Rückerstattung GEAK-Beratung(PDF, 110 KB) - Stadtwerk Winterthur

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Förderprogramm Energie <strong>Winterthur</strong><br />

Gesuch zur <strong>Rückerstattung</strong> eines Kostenanteils einer<br />

<strong>GEAK</strong> <strong>Beratung</strong> oder <strong>GEAK</strong> Plus <strong>Beratung</strong><br />

1 Vorgehen<br />

Einleitung<br />

<strong>GEAK</strong> <strong>Beratung</strong>en (Gebäudeenergieausweis der Kantone) oder <strong>GEAK</strong> Plus <strong>Beratung</strong>en, die zwischen<br />

dem 1. März 2012 und dem 31. Mai 2013 erfolgen, werden durch das Förderprogramm<br />

Energie <strong>Winterthur</strong> gefördert. Detailbedingungen und Einschränkungen für eine <strong>Rückerstattung</strong><br />

eines Kostenanteils sind im Anhang aufgelistet. Für die Beurteilung gelten das Dokument<br />

«Förderung von <strong>Beratung</strong>sangeboten im Rahmen des Förderprogramms Energie <strong>Winterthur</strong>»<br />

vom 28. Februar 2012 und das Reglement Förderprogramm Energie <strong>Winterthur</strong>.<br />

Schritt 1 Eine <strong>GEAK</strong> <strong>Beratung</strong> oder <strong>GEAK</strong> Plus <strong>Beratung</strong> wird durchgeführt<br />

Eine vorgängige Anmeldung beim Förderprogramm Energie <strong>Winterthur</strong> ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Schritt 2 Einreichen des Gesuchs zur <strong>Rückerstattung</strong> eines Kostenanteils<br />

Einreichen des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchformulars<br />

für die <strong>Rückerstattung</strong> zusammen mit den erforderlichen Unterlagen<br />

an:<br />

<strong>Stadtwerk</strong> <strong>Winterthur</strong><br />

Förderprogramm Energie <strong>Winterthur</strong><br />

Postfach<br />

8402 <strong>Winterthur</strong><br />

Schritt 3 Prüfung des Gesuchs durch die Bearbeitungsstelle<br />

Das Gesuch wird geprüft und der Betrag der <strong>Rückerstattung</strong> bestimmt.<br />

Schritt 4 Auszahlung Fördergeld<br />

Sind alle Bedingungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung des Fördergeldes.<br />

Version 1/2013


Seite 2 von 5<br />

2 Eigentümer/-in (Gesuchssteller/-in)<br />

Eigentümer/-in der Liegenschaft* (Name oder Firma ausfüllen)<br />

Anrede* Frau Herr E-Mail<br />

Vorname* Name*<br />

Firma* Zusatz<br />

Strasse* Nr.<br />

PLZ Ort* Land*<br />

Kontaktperson für dieses Gesuch<br />

Vorname* Name*<br />

Telefon* * E-Mail<br />

Eigentümerschaft*<br />

Privateigentum, natürliche Personen Privateigentum, juristische Personen<br />

Privateigentum, gemeinnützige Institutionen Öffentliche Hand, Konkordate etc.<br />

Gemischtwirtschaftliche Institutionen<br />

3 Gebäude<br />

Strasse* Nr.<br />

PLZ* Ort*<br />

Hauptnutzung nach Bau/Umbau/Sanierung*<br />

Baujahr*<br />

Wohnen Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohnungen) >> Anzahl Wohnungen _______<br />

Wohnen Ein-/Zweifamilienhaus Versammlungslokal Spital<br />

Schule Verwaltung Verkauf Restaurant<br />

Industrie Lager Sportbau Hallenbad<br />

* Die mit einem Stern bezeichneten Felder sind obligatorisch.


Seite 3 von 5<br />

4 Kontoangaben für <strong>Rückerstattung</strong><br />

Kontoverbindung<br />

Bank Post IBAN-Nummer/Postkonto-Nr.*<br />

Name Bank* PLZ Ort*<br />

Kontoinhaber/-in<br />

Vorname* Name*<br />

Strasse Nr.* PLZ Ort*<br />

5 Projekt<br />

Datum <strong>Beratung</strong><br />

Für welche <strong>Beratung</strong>sleistungen soll eine <strong>Rückerstattung</strong> eines Kostenanteils erfolgen?<br />

Rückforderung von <strong>Beratung</strong>skosten für <strong>Beratung</strong>skosten (Fr.)<br />

<strong>GEAK</strong> für Einfamilienhaus<br />

<strong>GEAK</strong> für Mehrfamilienhaus<br />

<strong>GEAK</strong> für bewohnte Gebäude oder Bürogebäude > 600m 2<br />

<strong>GEAK</strong> Plus für Einfamilienhaus<br />

<strong>GEAK</strong> Plus für Mehrfamilienhaus<br />

<strong>GEAK</strong> Plus für bewohnte Gebäude<br />

oder Bürogebäude > 600m 2<br />

Bemerkungen


Seite 4 von 5<br />

6 Einzureichende Unterlagen<br />

Kopien folgender Dokumente sind beigelegt:<br />

Rechnung <strong>Beratung</strong>sleistung<br />

<strong>Beratung</strong>sbericht*<br />

* Angaben zur Steueroptimierung im <strong>GEAK</strong> Plus Bericht dürfen bei Bedarf abgedeckt werden.<br />

Ich bestätige hiermit, dass alle gemachten Angaben richtig sind und ich die Bedingungen im<br />

Anhang zur Kenntnis genommen habe.<br />

Ort, Datum Unterschrift Eigentümerschaft


Seite 5 von 5<br />

7 Anhang<br />

Gebäudeenergieausweis der Kantone (<strong>GEAK</strong>)<br />

Das Förderprogramm Energie <strong>Winterthur</strong> erstattet einen Kostenanteil an eine <strong>GEAK</strong> <strong>Beratung</strong><br />

wie folgt:<br />

Einfamilienhaus 300 Franken<br />

Mehrfamilienhaus 400 Franken<br />

Bewohnte Gebäude oder Bürogebäude > 600 m 2 , Energiebezugsfläche 600 Franken<br />

Es werden dabei jeweils maximal 50 Prozent der effektiven Kosten zurückerstattet.<br />

Bedingungen:<br />

Die <strong>Beratung</strong> muss zwischen dem 1. März 2012 und dem 31. Mai 2013 erfolgen.<br />

Eine Kopie der Rechnung und des abschliessenden Berichts gilt als Beleg für die sachgemässe<br />

Erstellung durch eine akkreditierte Fachperson.<br />

Die Erstattung des Förderbeitrages muss bei <strong>Stadtwerk</strong> <strong>Winterthur</strong> innert drei Monaten<br />

nach der <strong>Beratung</strong> durch die Kundschaft beantragt werden.<br />

Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Zusatzleistungen (<strong>GEAK</strong> Plus)<br />

Das Förderprogramm Energie <strong>Winterthur</strong> erstattet einen Kostenanteil an eine <strong>GEAK</strong> Plus <strong>Beratung</strong><br />

wie folgt:<br />

Einfamilienhaus: 500 Franken<br />

Mehrfamilienhaus: 700 Franken<br />

Bewohnte Gebäude oder Bürogebäude > 600 m 2 , Energiebezugsfläche 900 Franken<br />

Es werden dabei jeweils maximal 50 Prozent der effektiven Kosten rückerstattet<br />

Bedingungen:<br />

Die <strong>Beratung</strong> muss zwischen dem 1. März 2012 und dem 31. Mai 2013 erfolgen.<br />

Eine Kopie der Rechnung und des abschliessenden Berichts gilt als Beleg für die sachgemässe<br />

Erstellung durch eine akkreditierte Fachperson.<br />

Die Erstattung des Förderbeitrages muss bei <strong>Stadtwerk</strong> <strong>Winterthur</strong> innert drei Monaten<br />

nach der <strong>Beratung</strong> durch die Kundschaft beantragt werden.

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