Rückerstattung GEAK-Beratung(PDF, 110 KB) - Stadtwerk Winterthur
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Förderprogramm Energie <strong>Winterthur</strong><br />
Gesuch zur <strong>Rückerstattung</strong> eines Kostenanteils einer<br />
<strong>GEAK</strong> <strong>Beratung</strong> oder <strong>GEAK</strong> Plus <strong>Beratung</strong><br />
1 Vorgehen<br />
Einleitung<br />
<strong>GEAK</strong> <strong>Beratung</strong>en (Gebäudeenergieausweis der Kantone) oder <strong>GEAK</strong> Plus <strong>Beratung</strong>en, die zwischen<br />
dem 1. März 2012 und dem 31. Mai 2013 erfolgen, werden durch das Förderprogramm<br />
Energie <strong>Winterthur</strong> gefördert. Detailbedingungen und Einschränkungen für eine <strong>Rückerstattung</strong><br />
eines Kostenanteils sind im Anhang aufgelistet. Für die Beurteilung gelten das Dokument<br />
«Förderung von <strong>Beratung</strong>sangeboten im Rahmen des Förderprogramms Energie <strong>Winterthur</strong>»<br />
vom 28. Februar 2012 und das Reglement Förderprogramm Energie <strong>Winterthur</strong>.<br />
Schritt 1 Eine <strong>GEAK</strong> <strong>Beratung</strong> oder <strong>GEAK</strong> Plus <strong>Beratung</strong> wird durchgeführt<br />
Eine vorgängige Anmeldung beim Förderprogramm Energie <strong>Winterthur</strong> ist<br />
nicht erforderlich.<br />
Schritt 2 Einreichen des Gesuchs zur <strong>Rückerstattung</strong> eines Kostenanteils<br />
Einreichen des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchformulars<br />
für die <strong>Rückerstattung</strong> zusammen mit den erforderlichen Unterlagen<br />
an:<br />
<strong>Stadtwerk</strong> <strong>Winterthur</strong><br />
Förderprogramm Energie <strong>Winterthur</strong><br />
Postfach<br />
8402 <strong>Winterthur</strong><br />
Schritt 3 Prüfung des Gesuchs durch die Bearbeitungsstelle<br />
Das Gesuch wird geprüft und der Betrag der <strong>Rückerstattung</strong> bestimmt.<br />
Schritt 4 Auszahlung Fördergeld<br />
Sind alle Bedingungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung des Fördergeldes.<br />
Version 1/2013
Seite 2 von 5<br />
2 Eigentümer/-in (Gesuchssteller/-in)<br />
Eigentümer/-in der Liegenschaft* (Name oder Firma ausfüllen)<br />
Anrede* Frau Herr E-Mail<br />
Vorname* Name*<br />
Firma* Zusatz<br />
Strasse* Nr.<br />
PLZ Ort* Land*<br />
Kontaktperson für dieses Gesuch<br />
Vorname* Name*<br />
Telefon* * E-Mail<br />
Eigentümerschaft*<br />
Privateigentum, natürliche Personen Privateigentum, juristische Personen<br />
Privateigentum, gemeinnützige Institutionen Öffentliche Hand, Konkordate etc.<br />
Gemischtwirtschaftliche Institutionen<br />
3 Gebäude<br />
Strasse* Nr.<br />
PLZ* Ort*<br />
Hauptnutzung nach Bau/Umbau/Sanierung*<br />
Baujahr*<br />
Wohnen Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohnungen) >> Anzahl Wohnungen _______<br />
Wohnen Ein-/Zweifamilienhaus Versammlungslokal Spital<br />
Schule Verwaltung Verkauf Restaurant<br />
Industrie Lager Sportbau Hallenbad<br />
* Die mit einem Stern bezeichneten Felder sind obligatorisch.
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4 Kontoangaben für <strong>Rückerstattung</strong><br />
Kontoverbindung<br />
Bank Post IBAN-Nummer/Postkonto-Nr.*<br />
Name Bank* PLZ Ort*<br />
Kontoinhaber/-in<br />
Vorname* Name*<br />
Strasse Nr.* PLZ Ort*<br />
5 Projekt<br />
Datum <strong>Beratung</strong><br />
Für welche <strong>Beratung</strong>sleistungen soll eine <strong>Rückerstattung</strong> eines Kostenanteils erfolgen?<br />
Rückforderung von <strong>Beratung</strong>skosten für <strong>Beratung</strong>skosten (Fr.)<br />
<strong>GEAK</strong> für Einfamilienhaus<br />
<strong>GEAK</strong> für Mehrfamilienhaus<br />
<strong>GEAK</strong> für bewohnte Gebäude oder Bürogebäude > 600m 2<br />
<strong>GEAK</strong> Plus für Einfamilienhaus<br />
<strong>GEAK</strong> Plus für Mehrfamilienhaus<br />
<strong>GEAK</strong> Plus für bewohnte Gebäude<br />
oder Bürogebäude > 600m 2<br />
Bemerkungen
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6 Einzureichende Unterlagen<br />
Kopien folgender Dokumente sind beigelegt:<br />
Rechnung <strong>Beratung</strong>sleistung<br />
<strong>Beratung</strong>sbericht*<br />
* Angaben zur Steueroptimierung im <strong>GEAK</strong> Plus Bericht dürfen bei Bedarf abgedeckt werden.<br />
Ich bestätige hiermit, dass alle gemachten Angaben richtig sind und ich die Bedingungen im<br />
Anhang zur Kenntnis genommen habe.<br />
Ort, Datum Unterschrift Eigentümerschaft
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7 Anhang<br />
Gebäudeenergieausweis der Kantone (<strong>GEAK</strong>)<br />
Das Förderprogramm Energie <strong>Winterthur</strong> erstattet einen Kostenanteil an eine <strong>GEAK</strong> <strong>Beratung</strong><br />
wie folgt:<br />
Einfamilienhaus 300 Franken<br />
Mehrfamilienhaus 400 Franken<br />
Bewohnte Gebäude oder Bürogebäude > 600 m 2 , Energiebezugsfläche 600 Franken<br />
Es werden dabei jeweils maximal 50 Prozent der effektiven Kosten zurückerstattet.<br />
Bedingungen:<br />
Die <strong>Beratung</strong> muss zwischen dem 1. März 2012 und dem 31. Mai 2013 erfolgen.<br />
Eine Kopie der Rechnung und des abschliessenden Berichts gilt als Beleg für die sachgemässe<br />
Erstellung durch eine akkreditierte Fachperson.<br />
Die Erstattung des Förderbeitrages muss bei <strong>Stadtwerk</strong> <strong>Winterthur</strong> innert drei Monaten<br />
nach der <strong>Beratung</strong> durch die Kundschaft beantragt werden.<br />
Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Zusatzleistungen (<strong>GEAK</strong> Plus)<br />
Das Förderprogramm Energie <strong>Winterthur</strong> erstattet einen Kostenanteil an eine <strong>GEAK</strong> Plus <strong>Beratung</strong><br />
wie folgt:<br />
Einfamilienhaus: 500 Franken<br />
Mehrfamilienhaus: 700 Franken<br />
Bewohnte Gebäude oder Bürogebäude > 600 m 2 , Energiebezugsfläche 900 Franken<br />
Es werden dabei jeweils maximal 50 Prozent der effektiven Kosten rückerstattet<br />
Bedingungen:<br />
Die <strong>Beratung</strong> muss zwischen dem 1. März 2012 und dem 31. Mai 2013 erfolgen.<br />
Eine Kopie der Rechnung und des abschliessenden Berichts gilt als Beleg für die sachgemässe<br />
Erstellung durch eine akkreditierte Fachperson.<br />
Die Erstattung des Förderbeitrages muss bei <strong>Stadtwerk</strong> <strong>Winterthur</strong> innert drei Monaten<br />
nach der <strong>Beratung</strong> durch die Kundschaft beantragt werden.