Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz - Ökolöwe
Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz - Ökolöwe
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100% Recyclingpapier<br />
Stadt Leipzig<br />
Stadtplanungs<strong>am</strong>t<br />
Herr Hanke<br />
04092 Leipzig<br />
Leipzig, 12. März 2012<br />
Ihr Zeichen 61.61.02-ze Unser Zeichen EV 2240<br />
B-Plan Nr. 307 „<strong>Verbrauchermarkt</strong> <strong>am</strong> <strong>Connewitzer</strong> <strong>Kreuz</strong>“<br />
Sehr geehrter Herr Hanke,<br />
vielen Dank für die Beteiligung <strong>am</strong> oben genannten Verfahren.<br />
Bevor wir unsere Hinweise zum vorliegenden B-Plan deutlich machen, möchten wir<br />
unsere Freude darüber äußern, dass wir nun um eine Stellungnahme zu einem RE-<br />
WE-Markt an alter Stelle gebeten werden und uns nicht mit einem großflächigen Einkaufszentrum<br />
an der Westseite des <strong>Connewitzer</strong> <strong>Kreuz</strong>es an der Scheffel-/Kochstraße<br />
auseinandersetzen müssen. Wir begrüßen ebenfalls, dass u.a. durch das Engagement<br />
der Stadtverwaltung der Abriss des nunmehr voll bewohnten Gründerzeitgebäudes<br />
in der Scheffelstr. 36 abgewendet werden konnte.<br />
Wir begrüßen, dass mit dem neuen REWE-Markt die Raumkante Karl-Liebknecht-/Arno-Nietzsche-Straße<br />
geschlossen werden soll. Das <strong>Connewitzer</strong> <strong>Kreuz</strong> weist deutliche<br />
funktionale Defizite auf, da der Stadtraum durch zahlreiche angrenzende Brachflächen<br />
zerfließt. Es fehlt die Fassung, die ein so wichtiger Stadtraum wie das <strong>Connewitzer</strong><br />
<strong>Kreuz</strong> dringend benötigt, um als starke Ortsteilmitte zu fungieren.<br />
Daher bedauern wir ausdrücklich, dass mit dem Vorhaben letztlich nur ein Supermarkt<br />
mit angeschlossenem Parkplatz realisiert wird. Das Prinzip 'Supermarkt neben Parkplatz'<br />
ist in Gewerbegebieten <strong>am</strong> Stadtrand legitim, jedoch nicht innerhalb eines kompakten<br />
Stadtteilzentrums (siehe Bild 1). Die prominente Lage hätte durchaus eine<br />
mehrgeschossige Bebauung mit verschiedenen Einzelhandelseinrichtungen im Erdgeschossbereich<br />
gerechtfertigt.<br />
Wir möchten Sie daher ausdrücklich auffordern (wenn schon auf eine echte Mehrgeschossigkeit<br />
verzichtet wird), zumindest die Unterbringung der laut Sächsischer Bauordnung<br />
nachzuweisenden Kfz-Stellplätze auf dem Dach des Supermarktes festzuschreiben.<br />
Die Auf- und Abfahrt könnte über die Scheffelstraße organisiert werden; die<br />
Baugrenze könnte dann bis zu dieser Straße erweitert werden. Es entstünde eine geschlossene<br />
Blockrandbebauung, die dem Straßenraum eine Fassung gibt und mit den<br />
benachbarten Gebäuden korrespondieren kann. Der Investor könnte so weitere Flächenpotentiale<br />
erschließen und einer ökonomischen Verwertung zu führen. Es entstünde<br />
eine geschlossene Ladenzeile von der Bibliothek der HTWK im Norden bis zur<br />
Bornaischen Straße im Süden.<br />
Umweltpolitische<br />
Arbeit<br />
Ansprechpartner<br />
Enrico Vlach<br />
Kontakt<br />
0341-3065-370<br />
upa@oekoloewe.de<br />
<strong>Ökolöwe</strong><br />
Umweltbund Leipzig e.V.<br />
Haus der Demokratie Leipzig<br />
Bernhard-Göring-Str. 152<br />
04277 Leipzig<br />
Telefon 0341-3065-185<br />
Fax 0341-3065-179<br />
www.ökolöwe.de<br />
www.ökofete.de<br />
Geschäftskonto<br />
Sparkasse Leipzig<br />
Konto 1111105789<br />
BLZ 86055592<br />
Spendenkonto<br />
Sparkasse Leipzig<br />
Konto 1121131561<br />
BLZ 86055592<br />
Geschäftsführung<br />
Nico Singer<br />
Vereinsvorstand<br />
Dr. Sabine Hübert<br />
Peter Hartelt<br />
Michael Schaaf<br />
Holger Seidemann<br />
Philipp Steuer<br />
Harald Tillmann<br />
Marco Böhme<br />
Steuernummer<br />
231/141/02229 (FA Leipzig II)<br />
Vereinsregister-Nummer<br />
VR45 (Amtsgericht Leipzig)<br />
Mitglied im
Beispielgebend für diesen Ansatz ist der KONSUM-Supermarkt in der Könneritzstraße<br />
in Leipzig (siehe Bild 2). Hier hat der Stadtraum eine deutliche Aufwertung erfahren.<br />
Es hat sich aus einer vormals unansehnlichen Brache ein urbaner Straßenraum entwickelt.<br />
Dieser Supermarkt zeigt, dass die Stapelung von Kauf- und Stellplatzfläche<br />
durchaus wirtschaftlich tragfähig ist und somit auch der TLG als Investor <strong>am</strong> <strong>Connewitzer</strong><br />
<strong>Kreuz</strong> zugemutet werden kann. Die TLG würde ganz im Gegenteil sogar von<br />
höheren Mieteinnahmen profitieren.<br />
Bild 1: Negativbeispiel REWE-Supermarkt Bornaische Straße (Quelle: <strong>Ökolöwe</strong> – Umweltbund Leipzig e.V.)<br />
Bild 2: Positivbeispiel KONSUM-Supermarkt Könneritzstraße (Quelle: <strong>Ökolöwe</strong> – Umweltbund Leipzig e.V.)<br />
Auch wenn die Fassadengestaltung nicht Bestandteil des B-Plans ist, möchten wir jedoch<br />
darauf hinweisen, dass im Bereich der Arno-Nietzsche-Straße keine Erdgeschossnutzung<br />
vorgesehen ist. Daher sollte gestalterisch (Gliederung/Begrünung)<br />
darauf hingewirkt werden, dass hier keine abweisende "Rückseite" entsteht.<br />
Wir folgen ihrer Sichtweise, dass die fußläufige Erreichbarkeit des <strong>Verbrauchermarkt</strong>es,<br />
der Erreichbarkeit von Einzelhandelseinrichtungen in Kerngebieten entspricht.<br />
Das <strong>Connewitzer</strong> <strong>Kreuz</strong> ist ein Kerngebiet nach § 7 BauNVO, da in der näheren Umgebung<br />
vorwiegend Handelsbetriebe, Gastronomie und zentrale Einrichtungen der
Wirtschaft und der Verwaltung sowie Wohnungen angesiedelt sind. Zudem befinden<br />
sich mehrere überörtlich bedeuts<strong>am</strong>e kulturelle Einrichtungen im Umfeld des <strong>Connewitzer</strong><br />
<strong>Kreuz</strong>es.<br />
Sie haben hierfür (nach einer Verringerung um 30 % aufgrund des ÖPNV-Anschlusses)<br />
eine notwendige Stellplatzanzahl von 30 ermittelt. Sie haben jedoch anschließend<br />
den Mittelwert verschiedener Rechenansätze gebildet und im Ergebnis 42 Stellplätze<br />
festgesetzt. Dieses Vorgehen erschließt sich uns nicht. Sie argumentieren,<br />
"eine Reduzierung der Stellplatzzahl würde aufgrund des dann entstehenden Parksuchverkehrs<br />
in den angrenzenden Wohngebieten zu einem städtebaulichen Missstand<br />
führen". Diese Argumentation implementiert, dass dieser Missstand heute schon<br />
anzutreffen wäre, da die aktuelle Anzahl weit unter 30 liegt. Solch ein Misstand ist jedoch<br />
aktuell nicht festzustellen und ist demnach auch nach der Erweiterung auf 30<br />
Stellplätze nicht zu erwarten.<br />
Wir empfehlen die Stellplatzanzahl auf 30 zu begrenzen, da so nachteilige Umweltauswirkungen<br />
minimiert werden können. Die Begrenzung trägt ebenso zur Förderung<br />
des Umweltverbundes bei. Der Standort weist durch die unmittelbare Nähe zu einem<br />
bedeutenden Knoten des öffentlichen Nahverkehrs eine hohe Lagegunst auf. Der <strong>Verbrauchermarkt</strong><br />
konnte aufgrund dieser Lagegunst bisher wirtschaftlich sehr erfolgreich<br />
betrieben werden. Dies wird auch in Zukunft, unabhängig von der Stellplatzzahl, der<br />
Fall sein.<br />
Die negativen Umweltauswirkungen der Baummaßnahme sowie die Ziele der Bauleitplanung<br />
können weiterhin durch die Festsetzung zweier Verkehrsflächen mit besonderer<br />
Zweckbestimmung nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB minimiert bzw. gesichert werden.<br />
Wir fordern die Festsetzung von 2 Stellplätzen für Car-Sharing. Gegebenenfalls kann<br />
dies auch als ergänzende Vereinbarung zum Bebauungsplan im Rahmen eines städtebaulichen<br />
Zielbindungsvertrages geschehen.<br />
Wir begrüßen den Ansatz, durch gestalterische Elemente die historische Raumkante<br />
im Bereich des KfZ-Parkplatzes zu betonen. Wir bezweifeln jedoch, dass die aufgeführten<br />
Maßnahmen diesem Ziel genügen. Sollten Sie den vorher gemachten Vorschlägen<br />
zur Dachlage der Plätze nicht folgen, so fordern wir mindestens eine stärkere<br />
optische Abschirmung des Parkplatzes. Wir empfehlen, zwischen dem <strong>Kreuz</strong>ungsbereich<br />
Karl-Liebknecht-/Scheffelstraße und der neuen Gebäudekante des Marktes,<br />
anstelle der zwölf nicht benötigten Stellplätze (s.o.), einen kleinen Stadtplatz zu etablieren,<br />
der auf vielfälltige Weise (temporäre Marktstände etc.) genutzt werden kann.<br />
Der dahinter liegende Parkplatz sollte durch eine Wand/Rankgitter mit Begrünung eingehaust<br />
werden. D<strong>am</strong>it würde der öffentlich nutzbare Raum nicht derart zerfließen und<br />
eine deutlichere Gliederung erfahren (als Beispiel siehe Bild 3).
Bild 3: Green Wall in Westfield (Quelle: changents.com/greeninsider/blog-posts/green-wall-at-westfield)<br />
Wir begrüßen die Einrichtung von 20 Fahrradstellplätzen in Form von "Leipziger Bügeln".<br />
Durch eine Passantenbefragung in der Karl-Liebknecht-Straße in den Semesterferien<br />
im September 2008 wurde ermittelt, dass die Anreise mit dem Rad in etwa so<br />
häufig erfolgt, wie mit dem Kfz. Wir empfehlen daher die Zahl der Radbügel auf mindestens<br />
30 zu erhöhen.<br />
Wir bitten zudem zu beachten, dass in Connewitz die Nutzung von Fahrradanhängern<br />
bzw. Lastenrädern weit verbreitet ist. Diese weisen einen höheren Platzbedarf auf. Die<br />
Anordnung der Fahrradbügel direkt <strong>am</strong> Eingang des Supermarktes ist sehr zu begrüßen,<br />
erscheint jedoch etwas gedrängt, wenn man bedenkt, dass die Räder dort auch<br />
beladen werden sollen. Wir empfehlen, zumindest einen Teil der Rad-Stellplätze zu<br />
überdachen.<br />
Bitte beteiligen Sie uns <strong>am</strong> weiteren Verfahren und senden Sie uns das Abwägungsprotokoll<br />
nach § 57 SächsNatSchG zu.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Enrico Vlach<br />
Umweltpolitischer Sprecher