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Jugendhilfeplan, pdf - Potsdam

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Der rasant in die Höhe geschnellte Kitaplatzbedarf in der Landeshauptstadt <strong>Potsdam</strong> hat<br />

auch den zügigen Ausbau von Tagespflegeplätzen befördert. Nach einem erfolgreich<br />

verlaufenden Pilotprojekt haben sich 3 Träger von Kindereinrichtungen maßgeblich an<br />

dem Ausbau von Tagespflegestellen beteiligt. Die Unterstützung durch diese freien Träger<br />

sicherte die Entwicklung bezüglich der Schaffung guter Rahmenbedingungen und der<br />

Qualitätsentwicklung für die Tagespflegepersonen. Der Arbeitsschwerpunkt lag<br />

insbesondere bei der Erweiterung von Betriebskindertagespflegestellen und in der Aus-,<br />

Fort- und Weiterbildung der Tagespflegepersonen mit dem Ziel der Qualitätssicherung<br />

bezüglich der Bildung der unter 3-Jährigen.<br />

3.4 Jugendarbeit und Jugendkultur<br />

Der 1999 begonnene Prozess der Qualitätsdiskussion in der offenen Kinder- und Jugendarbeit<br />

geht mit der Einführung von Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen<br />

zum 1. Juli 2009 in eine neue Phase und findet als Wirksamkeitsdialog seine<br />

Fortsetzung. 19 Mit der Leistungserbringung mittels Kontraktmanagement im Rahmen von<br />

Regionalbudgets wird zugleich einer Hauptforderung des Rahmenkonzeptes zur<br />

sozialraumorientierten <strong>Jugendhilfeplan</strong>ung und -steuerung entsprochen. 20<br />

Gemeinsam mit den seitens der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen<br />

Leitlinien 21 sowie den entsprechenden Grundversorgungsvorgaben 22 und dem<br />

Qualitätshandbuch 23 sind damit die inhaltlichen Ziel- und Aufgabenstellungen offener<br />

Kinder- und Jugendarbeit in <strong>Potsdam</strong> als Jugendhilfeleistung definiert und verbindlich<br />

geregelt.<br />

Sowohl die sechs für die offene Kinder- und Jugendarbeit definierten Arbeitsfelder als<br />

auch die Praxisanalyseergebnisse hinsichtlich Besucherinnen- und Besucher- sowie<br />

Angebots- und Kooperationsstruktur vom März 2008 verdeutlichen die Bedeutung der<br />

Jugendklubs für die <strong>Potsdam</strong>er Jugendkultur. Die dazu geführte Diskussion sowie erste<br />

Ergebnisse der Arbeitsgruppe [Alternative] Jugendkultur <strong>Potsdam</strong> (AJKP) 24 zeigte neben<br />

den grundsätzlichen Unterschieden zugleich auch Schnittstellen zwischen Ziel- bzw.<br />

Nutzergruppen und Aufgabenstellungen von offener Jugendarbeit und Jugendkulturarbeit<br />

25 . Im Zuge der Erarbeitung der <strong>Potsdam</strong>er Jugendkultur-Leitlinien sind deshalb<br />

sowohl die Unterschiede als auch die synergetischen Möglichkeiten der beiden<br />

vorgenannten Handlungsfelder herauszuarbeiten und darzustellen.<br />

3.5 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz<br />

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens<br />

wurde auch das Jugendschutzgesetz geändert. Damit besteht seit 1. September 2007 ein<br />

absolutes Rauchverbot für alle Minderjährigen. Danach dürfen in der Öffentlichkeit weder<br />

Tabakwaren an Kinder und Jugendliche abgegeben, noch darf ihnen das Rauchen<br />

gestattet werden. Das Rauchverbot gilt gemäß Brandenburgischem Nichtrauchendenschutzgesetz<br />

seit 1. Januar 2008 unter anderem in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen<br />

für Kinder und Jugendliche, insbesondere allen Schulen, Kindertagesstätten,<br />

Einrichtungen der Tagespflege, der Erziehungshilfe sowie der Kinder- und<br />

Jugendfreizeit und erstreckt sich zudem auf deren Außenbereiche. Neben der<br />

19 Vgl. DS 09/SVV/0025.<br />

20 Vgl. DS 05/SVV/0435.<br />

21 Vgl. DS 05/SVV/0829.<br />

22 Vgl. DS 06/SVV/0968.<br />

23 Vgl. DS 02/SVV/0487.<br />

24 Vgl. 10plus-Punkte-Plan der AJKP vom 25.01.2009.<br />

25 Vgl. DS 09/SVV/0106 zur Jugendkultur-Definition.<br />

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