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Amtsblatt im pdf-Format zum download - Landkreis Rhön-Grabfeld

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7. Das Stadion kann während der Veranstaltung videoüberwacht werden.<br />

8. Für den Aufenthalt in der Stadionanlage an veranstaltungsfreien Tagen gelten die<br />

allgemein gültigen gesetzlichen Vorschriften.<br />

9. Den Besuchern des Stadions ist insbesondere das Mitführen folgender<br />

Gegenstände untersagt:<br />

- Waffen jeder Art<br />

- Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können<br />

- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen<br />

- Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem<br />

oder besonders hartem Material hergestellt sind<br />

- sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer<br />

- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Rauchkerzen oder<br />

Rauchpulver, Signalmunition, Magnesiumfackeln, Wunderkerzen und andere<br />

pyrotechnische Gegenstände einschließlich entsprechender<br />

Abschussvorrichtungen sowie Fackeln und andere Gegenstände <strong>zum</strong><br />

Abbrennen bengalischer Feuer<br />

- Fahnen- und Transparentstangen, die länger als 1 Meter sind oder deren<br />

Durchmesser größer als 3 cm sowie zusammensteckbar sind<br />

- elektrische, elektronische oder mechanisch betriebene Lärminstrumente<br />

(z.B. Pressluftfanfaren) und Geräte zur Geräusch- oder Sprachverstärkung<br />

(z.B. Megaphone)<br />

- alkoholische Getränke aller Art, sofern diese nicht innerhalb des<br />

Stadiongeländes erworben wurden<br />

- rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- oder linksradikales und<br />

diskr<strong>im</strong>inierendes Propagandamaterial<br />

- politische und religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner,<br />

Schilder, Symbole und Flugblätter<br />

- sonstige gefährliche Gegenstände (z.B. Laser-Pointer, Knüppel, Stöcke,<br />

usw.).<br />

10. Ferner ist den Besuchern verboten:<br />

- rassistische, fremdenfeindliche, rechts- oder linksradikale oder<br />

diskr<strong>im</strong>inierende Parolen zu äußern oder zu verbreiten sowie<br />

Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen oder Gesten zu diskr<strong>im</strong>inieren<br />

- der Zutritt/Aufenthalt <strong>im</strong> Stadion unter erkennbar erheblichem Alkohol- oder<br />

Drogeneinfluss<br />

- nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen,<br />

insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche,<br />

Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller<br />

Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen.<br />

- Bereiche, die nicht für die Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den<br />

Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten<br />

- mit Gegenständen aller Art zu werfen oder Flüssigkeiten auf Personen oder<br />

in den Besucherbereich zu schütten<br />

- Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen<br />

oder abzuschießen

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